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  Eine Verfassung ist ein übergeordnetes Gesetzeswerk, das jene wertebezogenen Grundlagen beinhaltet, die das Zusammenleben der Bürger in einer gewachsenen, politischen Gemeinschaft regeln sollen.

In einer Demokratie muß daher dieser ausformulierte Gesellschaftsvertrag breit diskutiert und einer Abstimmung unterzogen werden um sicherzugehen, dass er dem Willen einer großen Mehrheit des Staatsvolkes entspricht.

Neben dieser demokratiepolitischen Selbstverständlichkeit verlangt die derzeit gültige, österreichische Bundesverfassung, gemäß Art. 44 / 3   bei einer Gesamtänderung, eine bindende Volksabstimmung durchzuführen. Mit einem Überstülpen einer EU-Verfassung mit absolutem Anwendungsvorrang würde wohl eindeutig   solch eine Gesamtänderung eintreten.

Sollte die Bundesregierung unter der Führung des Bundeskanzlers Wolfgang Schüssel sich über diese gesetzliche und moralische Mindest-Verpflichtung hinwegsetzen, so handeln die Regierungsmitglieder ungesetzlich, treulos und gegen das Volk.

Solchen treulosen Volksvertretern muß die rote Karte gezeigt werden !

Sie haben in der Politik   nichts verloren. (Nebenbemerkung: Nicht einmal die Oppositionsparteien stellen sich hinter das österreichische Volk. Rot und Grün lehnen eine nationale Abstimmung gleichfalls ab und wollen einer Ratifizierung im Parlament zustimmen. ) Was kann dagegen unternommen werden? Wir meinen, die nächsten Nationalratswahlen bieten eine ausgezeichnete Gelegenheit den EU-Erfüllungs- gehilfen   „den Sessel vor die Tür zu stellen“.

Warum   die   NFÖ   die   geplante   EU-Verfassung   strikt   ablehnt :

Eine EU-Verfassung

•  löst die Eigenstaatlichkeit der bisherigen Mitgliedsländer auf und schafft   einen neuen „Staat EU“,

•  schaltet die nationalen Parlamente im Bereich von Handelsverträgen aus, soweit es Soziales, Bildung und Gesundheit betrifft (durch Ausschaltung der Veto-Möglichkeit),

•  setzt im Fall einer strittigen Anwendung immer das Gesetz eines Mitgliedslandes außer Kraft,

•  formuliert die Globalisierung als Prinzip mit Verfassungsrang,

•  schreibt ein Rechtssystem vor, in dem es keine Gewaltenteilung- und kontrolle gibt. Statt dessen werden die Organe der EU dazu verpflichtet, - wörtlich - loyal zusammenzuarbeiten (Teil I, Art. 18),

•  verpflichtet zur Aufrüstung und zur Einrichtung einer „Europäischen Verteidigungsagentur“,

•  ermächtigt die EU zu weltweiten Kriegseinsätzen,

•  nimmt den Mitgliedsländern die Möglichkeit einer eigenständigen Außen- und Sicherheitspolitik,

•  läßt keine Volksentscheide auf europäischer Ebene zu,

•  spricht von Subsidiarität und meint Zentralisierung,

•  fördert die Atomindustrie (jährliche Kosten für Österreich 40 Mio. Euro). Über einen Anhang   wird der Euratom-Vertrag in die EU-Verfassung aufgenommen u.v.a.m.

Als politische Wahl-Initiative, die sich mit allen Kräften gegen Fremdbestimmung und Souveränitäts-verlust zur Wehr setzen will, sieht die NFÖ in der geplanten EU-Verfassung nicht nur eine zunehmende Verschlechterung, vielmehr steht die Existenz des Staates Österreich auf dem Spiel.

     Neutrales Freies Österreich - NFÖ,   Postfach 110,   6010 Innsbruck, Tel. 0688-8622292   -   E-mail: buendnis@nfoe.at   

Mehr über den geplanter EU-Verfassungsvertrag: >hier
                                                     
 
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