Michael Vogt im Gespräch mit der Kosmologin und Autorin von «EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht» Karin E. J. Kolland und Prof. Dr. Klaus Buchner, Vorsitzender der ÖDP und Kläger gegen den Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht der BRD über die Auswirkungen der Brüsseler EU-Diktatur: VIDEO - PROSPEKT 1 / 2 - Info 13 Seiten

Spätestens seitdem das österreichische Parlament wie der Bundestag der BRD in einemBeschluss den Vertrag von Lissabon angenommen hat, ist offenkundig geworden: Die schrittweise Abtretung aller Souveränitätsrechte an die Europäische Union ohne ernsthafte Einbeziehung des Volkes ist ein nicht zu übersehendes Zeichen demokratie-politischer Ignoranz und Verfall guter politischer Sitten. Die in Österreich wie der Bundesrepublik praktizierte Demokratie berücksichtigt die Rechte und Interessen des Volkes nur in einem kümmerlichen Ausmaß. Die Bürger/-innen dürfen zwar Bittschriften (Petitionen) unterschreiben, Anliegen "begehren" oder wählen, wirklich mitbestimmen und mitentscheiden dürfen sie nicht.


Dasselbe gilt für das weitgehend entmachtete EU-Parlament. Das Sagen hat der von niemandem gewählte Ministerrat, der überdies Gesetze und Verordnungen selbst erlassen kann. Ergänzt wird diese EU-Diktatur durch einen Europäischen Gerichtshof, dessen Mitglieder nicht nur politisch bestellt werden, sondern der Legislative und Judikative zugleich ist und europäische Gesetze "weiterentwickeln" kann, also unkontrolliert Recht spricht und "Recht"
schafft.

Ein solcher Zusammenfall an sich getrennter Gewalten ist ein klassisches Merkmal einer Diktatur.
Das Volk will, die Völker Europas wollen jedoch über wesentliche Sach- und Schicksalsfragen abstimmen können und ernst genommen werden, d.h. das Ergebnis einer Abstimmung muss für Regierungs- und Volksvertreter verbindlich sein. In Österreich wird daher ein Volksbegehren zum Austritt aus der EU betrieben. Die Volksabstimmung ist zwar bereits ein Element der
Verfassung Österreichs. Derzeit kann sie der Bevölkerung allerdings nur vom Parlament gewährt werden. Die Forderung nach einem Mitentscheidungs- und Veto-Recht für die Bevölkerung betrachten die Initiatoren des Volksbegehrens als Mindeststandard für eine weiterentwickelte, moderne Demokratie.

Volksbegehren - EU-Austritt
Karin Kolland und Prof. Klaus Buchner
24. August 2010
Die republikanische Staatsverfassung garantiert den Bürgern „das Recht unter eigenen gleichheitlichen und allgemeinen demokratisch geschaffenen Gesetzen innerhalb ihres souveränen Staates in Freiheit zu leben“.
Michael Vogt im Gespräch mit der Kosmologin und Autorin von «EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht» (www.eu-austritts-volksbegehren.at) Karin E. J. Kolland und Prof. Dr. Klaus Buchner, Vorsitzender der ÖDP und Kläger gegen den Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht der BRD über die Auswirkungen der Brüsseler EU-Diktatur.

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