EU-Vertrag: Lassen wir uns nicht täuschen!

Das freie Wort

Der Präsident der EU-Kommission, José Barroso, hat angekündigt, dass die Neuauflage der EU-Verfassung ein vereinfachter Vertrag werden soll. Welchen harmlosen Namen sich die politische Klasse auch ausdenkt, wir lassen uns keinen Sand in die Augen streuen. Vor allem 2 Bestimmungen haben mich dazu veranlasst, im Nationalrat gegen die EU-Verfassung zu stimmen. An meiner Ablehnung wird sich auch nichts ändern, sollten diese Bestimmungen unter einem neuen Namen vorgelegt werden.
1. Die militärische Beistandspflicht. Neutralität bedeutet, nicht an Kriegen teilzunehmen. Die Beistandspflicht ist aber nichts anderes als die Pflicht zum Krieg! Das ist ein Widerspruch und das endgültige Aus für die Neutralität.
2. Die Beseitigung des Einstimmigkeitsprinzips.
Noch haben wir die Möglichkeit, eine Entscheidung der EU zu blockieren, wenn zentrale Anliegen Österreichs verletzt werden.
Dass die Regierung von diesem Recht noch nie Gebrauch gemacht hat, steht auf einem anderen Blatt. Fällt das Einstimmigkeitsprinzip, können andere Länder uns in unseren vitalen Interessen überstimmen. Die letzte Entscheidung über unsere Gesetze hat dann endgültig nicht mehr das österreichische Parlament, sondern Brüssel.
Artikel 1 unserer Bundesverfassung lautet: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Wenn das nicht mehr gelten soll, kann das nur von allen Österreichern in einer Volksabstimmung entschieden werden. Dieses Recht dürfen wir uns nicht nehmen lassen!



Barbara Rosenkranz, Abg. z. NR
erschienen am Do, 31.5.

zurück