Helmut Schramm:
* Die immerwährende Neutralität ist durch die EU-Verträge stark gefährdet
* Die Einführung einer Demokratie nach Schweizer Vorbild ist nicht möglich
* Die EU hat sich zu einem Unrechtsstaat entwickelt.
* Ohne Ratifikation von Österreich hätte der Vertrag von Lissabon nicht in Kraft treten können. Bevor der EU-Vertrag von Lissabon nicht in Kraft tritt, kann man ihn in Österreich rechtlich nicht bekämpfen. Würde man beim Verfassungsgericht – nachdem er in Kraft getreten ist - gewinnen, dann würde es bedeuten, dass Österreich dem Vertrag nicht zustimmt und daher der EU-Vertrag gar nicht in Kraft treten hätte dürfen.
Karin E.J. Kolland:
* Bewußtseinbildung für Politik und Demokratie ist wichtig
* Es gilt Gutes und Bewährtes beizuhalten
* Es geht um den politischen Geist der freien Welt
* Wichtig ist, dass man eine eigene innere Freiheit hat und dass man Verantwortung für sich und seine Umwelt übernehmen.
* Die Politiker haben die Pflicht uns zu vertreten
* Jeder Staat braucht seine Souveränität und die Gewaltenteilung
* Die Verteilung von Verantwortung erzeugt Verantwortungslosigkeit
* Die Macht bei der EU ist auf Expertengeister und Kurzzeitpolitiker verteilt. Man kann dann am Schluß niemanden verantwortlich machen.
* Die freiwillige Knechtschaft ist mit dem Eintritt in die EU passiert
* Griechenland: Verstoß gegen die Bail-out Regel der EU (Anm. Die EU hält sich nicht an den eigenen Rechtsrahmen)
Univ. Prof. Dr. Albrecht Schachtschneider (eingespieltes Video)
* Die Österreicher haben für den EU-Beitritt gestimmt, aber nicht für die Abänderung der österreichischen Bundesverfassung !!!
* Österreich hat kein Gesetz mit den Kriterien des Beitritts beschlossen, so wie in Deutschland. D.h. es wurde nicht definiert, in welchen Rahmen die Integration passiert.
* Jetzt versteht die österreichische Politik und die Rechtssprechnung das EU-Recht so, dass EU-Recht absoluten Vorrang gegen das gesammte Österreicheische Recht hat, auch gegen das österreichische Verfassungsrecht!
* Die österreichische Verfassung wurde nicht verändert, aber sie gilt nicht mehr (sofern EU-Recht dagegensteht) !!!
* Wichtig ist die einheitliche Rechtsordnung. Man muss wissen, welches Recht gilt.
* In Deutschland versagen die Medien bei EU-Thema völlig. Da ist es in Österreich dank der Kronenzeitung noch besser.
* Den den EU-Beitritt kann nicht die österreichische Verfassung geändert werden. Das ist eindeutig rechtswidrig. So kann man in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie das Verfassungsgesetz nicht ändern. Die Österreicher haben die Politiker zum EU-Beitritt ermächtigt, aber nur nach Maßgabe der österreichischen Bundesverfassung und nicht gegen die Bundesverfassung!
* Bei der Abstimmung zur EU gab es zu diesem Zeitpunkt nur einen Entwurf und noch nicht den endgültigen Text. D.h. es wurde blind abgestimmt. |