DIE EU-AUSTRITTSPARTEI

BÜNDNIS NEUTRALES FREIES ÖSTERREICH (NFÖ)

 

 

Präambel:

Die NFÖ tritt ein für ein Zusammenwirken von souveränen europäischen Staaten in Frieden und Freiheit.

Dieses Bemühen liegt darin, daß die Staaten in wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Fragen eng zusammenarbeiten.

Keinesfalls darf diese Zusammenarbeit die Neutralitätsbestimmungen Österreichs (von 1955) verletzen, oder die Österreichische Bundesverfassung ( Stand von 1994) ohne eine Volksabstimmung verändern.

Der EU-Beitritt Österreichs und die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon haben gesamtändernden Charakter für die Österreichische Bundesverfassung (seit 1994), bzw. widersprechen ihr in wesentlichen Bereichen.

Erläuterungen:

Zu den Grundprinzipien der Österreichischen Bundesverfassung gehören neben dem demokratischen auch das gewaltenteilende, das rechtsstaatliche, das bundesstaatliche, aber auch das soziale Prinzip. Die Wähler stimmten in der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 zwar dem Gesetz zum EU-Beitritt zu, aber nicht einer Gesamtänderung der Bundesverfassung. Kaum jemand wusste über die schicksalshafte Auswirkung auf die Lebensverhältnisse in Österreich durch den Beitritt in die Europäische Union Bescheid.

Die Entwicklung der EU zu einer eigenen Rechtspersönlichkeit ist nun vollzogen. Damit ist die Grundlage für einen Bundesstaat geschaffen. Auch die schrittweise Übertragung der Kompetenzen im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik an die EU ist festzustellen. Dies ebenfalls in den Hoheitsbereichen von Polizei und Justiz. (Drei-Säulen?). Das bedeutet die Teilentmündigung der Bürger der einzelnen EU-Staaten.

Die Charta der Grundrechte der EU ersetzt die Österreichische Bundesverfassung in wesentlichen Bereichen. Dort sind außerdem die Menschenrechte unklar und mangelhaft formuliert.

Der Vertrag von Lissabon eröffnet der EU die Möglichkeit, eigene EU-Steuern einzuführen. Er enthält auch die Ermächtigung der EU-Organe sich selbst Befugnisse zu geben (Art. 352 AEUV) und selbst den Lissabon-Vertrag eigenmächtig zu ändern.

Alle diese Änderungen können ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente durchgesetzt werden.

Mehr als 80% der Gesetze, die unser Leben bestimmen, werden uns von der EU aufgezwungen. Die unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der EU haben Vorrang vor innerstaatlich nationalem Recht. Die Österreichische Bundesverfassung wurde mit dem Vertrag von Lissabon unter die Europäische Charta der Grundrechte gestellt.

Der Österreichische Grundrechtsschutz ist somit weitestgehend verloren.

Der Europäische Gerichtshof, und nicht der Österreichische Verfassungsgerichtshof, entscheidet in letzter Instanz über die Grundrechte. Es gibt keine realistische Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde für die Bürger. Die Kompetenzen der EU-Organe sind nicht mehr begrenzt, sondern unüberschaubar weit. Die übertragenen Befugnisse an die Gemeinschaftsorgane der EU müssten aber für die Abgeordneten , das Justizwesen und letztlich auch für das Volk überschaubar und damit verantwortbar sein. So wird die Loslösung der EU vom Volkswillen betrieben und verstärkt.

Daher müssen die direktdemokratischen Möglichkeiten ausgebaut und eine objektive, öffentliche Diskussion über wichtige Gesetze stattfinden.

Bei Widersprüchen zwischen nationalem Recht und EU-Recht hat bereits der EUGH („Europäischer Gerichtshof“) die letzte Entscheidung.

Die NFÖ fordert, dass die letzte Entscheidungskompetenz beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof liegt.

Die freie Selbstbestimmung muss behalten werden:

Freie Bildung
Forschung und Lehre
Das Recht auf Arbeit
Einwanderung (Demographie)
Einbürgerung
Religionsausübung
Kunstförderungen mit öffentlichen Geldern
Beibehaltung der Rede- und Versammlungsfreiheit Sozialstaat in Verfassungsrang
Innenpolitik
Außenpolitik
Finanzpolitik
Militär

Die NFÖ will die undemokratische Vertragsentwicklung der EU nicht hinnehmen und fordert, dass die Genehmigung zur Übertragung von Hoheitsrechten zur gemeinschaftlichen Ausübung auf europäischer Ebene nur unter Einhaltung der Österreichischen Bundesverfassung erfolgen kann.

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Die NFÖ-Bündnispartner wollen sich nicht damit abfinden, daß Bürger mit berechtigten österreichischen Anliegen kein Gehör finden und von ihren Politikern in internationalen Institutionen unzureichend vertreten werden.

Österreich ist Musterschüler und Zahlmeister in der EU, der WTO (Welthandels-Organisation) und in der UNO. Kritisch betrachtet, herrschen in unserem Land pseudo-demokratische Zustände.Welche Volksbegehren hatten Erfolg und wie partei-unabhängig berichten Medien wirklich? Österreichische Gesetze werden oftmals mit Füßen getreten (z.B. das Neutralitätsgesetz).

Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union verletzt die Strukturprinzipien u. Baugesetze der österreichischen Bundesverfassung.

Am 23. Oktober 2008 wurde auch aus diesen Gründen eine Verfassungsklage beim Wiener Verfassungsgericht eingereicht.

Das Interesse an der Politik wird erst dann wieder zunehmen, wenn die Bürger wieder die Politik mitgestalten können. Das Volk hat jederzeit Anspruch auf direkt-demokratische Entscheidungen, wie bspw. mittels verbindlicher Volksabstimmungen zu wichtigen Themen.

Die politische Initiative NFÖ wird mit allen ihr zur Verfügung stehenden, demokratischen Mitteln (z.B. durch Kandidatur zur Nationalratswahl) einen Kurs- und Stilwechsel in der österreichischen Politik anstreben.

Um die im Programm aufgelisteten Zielsetzungen umsetzen zu können, führt aus Sicht der NFÖ kein Weg an einem
Austritt aus der EU vorbei.

Fotos der Demo gegen den EU-Reformvertrag.

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Die Zeitung der NFÖ "Neues aus Österreich" :

1 , 2 , 3 , 4 , 5 , 6 , 7 , 8 , 9 , 10 , 11 , 12 , 13 , 14, 15 , 16 , 17 , 18 , 19 , 20, 21 , 22 , 23 , 24, 25 , 26, 27, 28, 29

 

UNTERSTÜTZEN SIE DAS VOLKSBEGEHREN FÜR MEHR DIREKTE DEMOKRATIE:

Formular ausfüllen und auf dem Bezirksamt vor dem Beamten unterschreiben. Rückseite der U-Erkärung mit Hinweisen. Gemeinsam für mehr direkte Demokratie. Warum ein DD-Volksgegehren?

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Bundesschriftführer Siegfried Eder wirbt im Burgenland für das Volksbegehren Direkte Demokratie. Fotos vom "Wahlkonvent" der "LBL - Liste Burgenland"

 

Fotos: Adreas Klingler aus Rottenmann

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Flugblatt Landlibell

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KLEINBETRIEBE KÄMPFEN UMS ÜBERLEBEN!

Wir sind in großer Sorge um die Zukunft unserer Bäckereien. Die Entwicklung hin zu möglichst großen betrieblichen Einheiten, zu Zusammenschlüssen – auch über Staatsgrenzen hinweg – zur europaweiten Vereinheitlichung von Vorschriften, Qualitäten und marktwirtschaftlichen Rahmen-bedingungen, die meist nur großen Unternehmen Vorteile bringt, hat dazu geführt, daß viele Kleinbetriebe in den letzten 15 Jahren zusperren mußten.


Das ist aber ganz gewiß nicht im Sinne der Konsumenten, die ja eine Bäckerei in der Nähe mit qualitativ hochwertigen Produkten aus der Region schätzen und auch für den Krisenfall die Selbst-versorgung gesichert haben wollen.

Monopolisierungen und Abhängigkeiten vom Ausland (von Mühlen ebenso wie von Getreidebauern) bergen ein großes Risiko und sollten vermieden werden.


Wir, als politische Initiative (Gründungsversammlung am 11. Oktober 2003 in Salzburg), die sich in erster Linie für Österreichs Interessen einsetzen will und nicht für europäische Konzern-Interessen (wie sie von der EU gefördert werden), wollen uns nicht damit abfinden, daß nur noch einige wenige Bäckerei-Großbetriebe in Österreich eine Zukunft haben.
So halten wir es für unsere staatsbürgerliche Pflicht, Wege zu suchen, wie dieser volkswirtschaftliche Lebensbereich in die richtigen Bahnen gelenkt werden kann.


Eine Korrektur-Möglichkeit scheint uns die direkte Demokratie zu eröffnen.

Deshalb haben wir uns zusammen mit gleichgesinnten Organisationen einer „Plattform für direkte Demokratie“ entschlossen, ein namensgleiches Volksbegehren einzuleiten.

Formular ausfüllen und auf dem Bezirksamt vor dem Beamten unterschreiben. Rückseite der U-Erkärung mit Hinweisen. Gemeinsam für mehr direkte Demokratie. Warum ein DD-Volksgegehren?

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Obmann DI. R. Pomaroli, Dr. F. Danner, Dr. F. Garhofer in St. Pölten DI. Rudolf Pomaroli, Dr. Fritz Danner, Dr. Fritz Garhofer bei der Öffentlichkeitsarbeit in St. Pölten

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