Lesen Sie hier den bisher geheim gehaltenen Originalwortlauf der 27. Erklärung zu EU-Vertrag
Zitat: "Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben." Dieser Erklärung folgt ein Gutachten des juristischen Dienstes des Rats der EU vom 22. Juni 2007, in welchem bekräftigt wird, dass dem Recht der EU "keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen können" (Zitat-Ende)
Die Eu könnte sich damt in die intimsten Lebensbereiche jedes einzelnen Österreichers einmischen: Unkontrollierbare Gentechnik in der Nahrung gegen unseren Willen, totale Bevormundung bei Transitregelung, Wasserecht, Zuwanderung. Vorschreibung einer EU-Steuer. Verpflichtung Österreichs zur milliardenschwerden Aufrüstung und zur Teilnahme an den Kriegeinsätzen der NATO und EU.

Diese geplante Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung durch die neue EU-Verfassung muss gemäß Art.44 Absatz 3 B-VG einer verbindlichen Volksabstimmung unterzogen werden!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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