Die Europäische Union entwickelte sich zum funktionalen Bundesstaat, aber ohne Legitimation. Die EU-Gesetzgebung, nach der die Österreicher schon zu über 80 Prozent leben müssen, ist nicht gewaltengeteilt. Das Europäische Parlament vertritt kein verfasstes Volk und ist keine echte Legislative. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut im jüngsten Urteil ausgesprochen, dass die demokratische Legitimation von den nationalen Parlamenten ausgeht und nicht vom europäischen Parlament. Es hat wiederholt, dass das Europäische Parlament kein Parlament ist, denn es vertritt kein Volk und ist nicht gleichheitlich gewählt. Es kann die Legitimation der Politik allenfalls ergänzen oder stärken.
Der Europäische Gerichtshof hat sich eine außerordentliche Macht verschafft, die nicht demokratisch legitimiert ist. Er lässt keine Abweichung des Vorrangs des Unionsrechts vor nationalem Recht zu und hat durch ein Urteil das Bestimmmungslandprinzip zu einem Herkunftslandprinzip umgewandelt. Das heißt, das Waren- u. Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland der Union zugelassen wurden, auch in den anderen Mitgliedstaaten erlaubt werden müssen. Damit gelten in jedem Mitgliedsland 27 Rechtsordnungen.
Die EU-Grundrechtcharta, die mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, ist der schlechteste Menschenrechtstext, so Prof. Schachtschneider. Beispielsweise fehlt das Recht auf Arbeit und auf Eigentum. Die unternehmerische Freiheit wird anerkannt. Die Charta stärkt nicht das Recht, sondern schwächt es.
Dazu seien einige unverzichtbare Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit der Völker in Europa genannt:
-Öffnung der Verfassungen der Mitgliedstaaten für einen Bundesstaat EU mit vorherigen Volksabstimmungen.
-Beschluss zur Bildung eines Bundesstaates EU. Dazu ist die Ratifizierung der Parlamente und Mehrheiten in Volksabstimmungen notwendig.
-Festigung in den Verträgen zu einer Sozialunion.
-Abschaffung der "Grundfreiheiten" der Union. Das sind Freiheiten für das Kapital und nicht für die meisten Menschen in Europa.
-Keine Aufrüstung der EU und gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
-Mehr direkte Demokratie in die Verfassungen, alle wichtigen Änderungen und Entscheidung müssen von den Völkern abgestimmt werden.
-Die Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten sollen die letzte Instanz über Grundrechtsfragen sein und nicht der Europäische Gerichtshof.
-Streichung der Kompetenz-Kompetenzen der Europäischen Union.
-Umwandlung der neoliberalen Wirtschaftsverfassung in eine menschheitliche Wirtschaftsordung
-Abschaffung der EU-Grundrechtcharta
Eine europäische Integration auf demokratischer Grundlage kann man befürworten. Dazu braucht man neue Verträge, die durch die Einbeziehung der Völker und deren Parlamente entstehen.
Eine auf den Willen der Völker basierende Zusammenarbeit in Europa und keine Entmachtung der Parlamente und der Bevölkerungen der Mitgliedstaaten!
Diese Verträge können nur mit Einbeziehung aller Menschen in Europa formuliert werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen von Anfang an ein entscheidentes Wort mitzureden haben. Sie müssen wahrheitsgemäß über die Inhalte der Verträge unterrichtet werden. Gegner und Befürworter zu gleichen Teilen in den öffentlichen Medien zu Wort kommen. Keine gekaufte Propaganda darf zu großen Einfluß auf die Meinung der Völker nehmen.
Prof. Schachtschneider: "Vermitteln die Staatsvölker - wie gegenwärtig - über die nationalen Parlamente demokratische Legitimation, sind mithin der Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der Europäischen Gemeinschaften vom demokratischen Prinzip her Grenzen gesetzt. Jedes der Staatsvölker ist Ausgangspunkt für eine auf es selbst bezogene Staatsgewalt" (BVerfGE 89, 155 (186)) (Prinzipien des Rechtsstaats S 78).
Schon Immanuel Kant spricht in seiner Schrift "Zum ewigen Frieden" von einem F r i e d e n s b u n d der alle Kriege auf immer zu endigen sucht: "Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freier Staaten gegründet sein". (Reclam S 16 ff).
Der Lissabon-Vertrag wird nicht der letzte Schritt zur Bildung der "Vereinigten Staaten von Europa" sein. Alle Menschen in Europa sollten eine menschliche Wirtschaftsordnung zu den genannten Voraussetzungen für eine Gemeinschaft des Friedens fordern und sich nicht ideologisch aufteilen und damit schwächen lassen.
Das Kapital wird sich die Möglichkeit nicht leicht nehmen lassen, enorme Gewinne einzustreifen. Die EU ist ein Teil der internationalen Globalisierung, die eine Politik für die Starken macht, zu Lasten der meisten Menschen.
Nach dem Systemzusammensturzes - der Finanzmarktkrise -, die kommen musste und deren Folgen die Bevölkerungen zahlen müssen, ist ein Zusammenschluss aller Kräfte ist notwendig um in Zukunft solchen Verbrechen vorzubeugen.
Als letztes Mittel ist der Austritt aus der Union eine Notwendigkeit. Es gibt auch gute Alternativen zu dieser EU-Diktatur der Bürokraten.
Als letztes Mittel ist der Austritt aus der Union eine Notwendigkeit. Es gibt auch gute Alternativen zu dieser EU-Diktatur der Bürokraten.
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Über Krise, EU-Wirtschaft und Kapitalverkehrsfreiheit:
DIE EUROPÄISCHE UNION IST EINE REGION DES WELTMARKTES - DAS STAATSPRINZIP DER EU IST DER MARKT und DIE IST VÖLLIG IN DER HAND DER UNION. DIE MITGLIEDSSTAATEN HABEN GAR KEINE BEFUGNISS MEHR HANDELSPOLITIK MACHEN.
Weiters: "Man muss die Rahmenbedingungen ändern", "Die Schulden, die jetzt gemacht werden, sind nicht rückzahlbar. Die Schulden bleiben, bis zur Währungsreform - die steht ins Haus!" " Und: "Eine Währungsreform ist unabwendbar". Weiter: "Die EU-Kapitalverkehrsfr eiheit ist der wirkliche Grund der Krise!" und "Die Idee des Freihandels ist gescheitert - die Voraussetzungen liegen gar nicht vor.