Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ist Professor für Öffentliches Recht an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät Nürnberg der Universität Erlangen-Nürnberg und mit der von ihm ausgehend, von Immanuel Kants Freiheitslehre und auf Grundlage der Menschenwürde, entwickelten Freiheits-, Rechts- und Staatslehre wegweisend in seinem Fach.
Er lehrt, dass die demokratische Republik die einzige Staatsform ist, in der die Menschen das Recht, also das Richtige für das gute Leben aller in allgemeiner Freiheit auf Grundlage der Wahrheit, finden und verwirklichen können. Recht sind die Gesetze, die sich die verfasste Bürgerschaft (das Volk, das sich zu einem Staat verfasst hat, um unter Rechtsgesetzen zusammenzuleben) in Verwirklichung der Autonomie des Willens selbst gibt. In der Rechtslehre steht Schachtschneiders Lehre durch die Dogmatisierung des Rechts auf der Grundlage der Freiheit als Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür im Gegensatz zur meist vertretenen Herrschaftsdogmatik.
Schachtschneider selbst betont, dass es gerade in der Rechtslehre notwendig ist, über das tatsächliche Sein hinaus das Sollen zu bedenken, also das, was richtig ist.
Thema 1:
Auf dem Weg zur Diktatur? Durch die generellen Ermächtigungen im Vertrag können fast alle Punkte dieser EU-Verfassung von der EU-Führung willkürlich abgeändert werden. Herr Professor Schachtschneider, erklären Sie uns das bitte im Detail, und was sind die Folgen daraus?
Ja, das ist ein großes Problem. Genau genommen schafft der neue Artikel 33 Absatz 6 des Verfassungsvertrages über die EU eine Diktaturverfassung. Er ermächtigt den europäischen Rat, die Staats- und Regierungschefs mit dem Präsidenten der Kommission, dem Präsidenten des Rates die gesamten Regelungen eines bestimmten Teils, die gesamten innenpolitischen Regelungen, die Wirtschaftsverfassung, die Sozialverfassung, die Währungsverfassung, aber auch die Verbraucherregelungen, die Umweltregelungen und den gesamten Bereich des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das ist das Polizeirecht und das Strafrecht und viele andere Bereiche mehr. Praktisch die gesamten Politikbereiche außer der Außenpolitik ganz oder zum Teil zu ändern. Nur durch Beschluss. Das Europäische Parlament wird dabei nur angehört, die Mitgliedsstaaten müssen nach ihren Verfassungen zustimmen, aber das bedeutet nur, dass die Regierungschefs zustimmen müssen. Nach der Regelung ist es völlig klar, dass die nationalen Parlamente an diesem Verfahren nicht beteiligt werden. Denn es ist keine Ratifikation nötig, es ist kein völkerrechtlicher Vertrag der geschlossen wird, sondern es ist ein politischer Organakt des europäischen Rates. Im Übrigen dürfen auch die Zuständigkeiten nicht erweitert werden. Aber die sind unendlich weit. Alle Politikmöglichkeiten sind in den Zuständigkeiten geregelt. Also wir sind schutzlos einer Änderung der Verfassungslage in allen Mitgliedstaaten - auch in Österreich - ausgeliefert, wenn die Staats- und Regierungschefs das wollen. Also nur der Bundeskanzler kann das verhindern. Ob er das wollen wird, angesichts des neuen politischen Systems der Absprachen unter den Staats- und Regierungschefs?
Das ist die wirkliche Entdemokratisierung. Ich denke, dass diese Regelung völlig untragbar ist. Ich hoffe auch, dass sie beim deutschen Bundesverfassungsgericht scheitern wird, ich werde alles tun um das zu ermöglichen.
Thema 2:
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek warnte im September eindringlich vor der „Gefahr, dass Grundrechte beiseite geschoben und Grenzen zum Überwachungsstaat überschritten werden“ und verglich die herrschende Praxis sogar mit Stasi-Methoden. Herr Professor Schachtschneider, welche Auswirkungen hätte diese EU-Verfassung für jeden Einzelnen Staatsbürger Österreichs hinsichtlich Demokratie?
Ja, ich muss dem Kollegen Karl Korinek, der ein bekannter Name ist in der Rechtwelt, Recht geben. Ohne Demokratie, oder wenn die politischen Verhältnisse nur demokratisch genannt werden und sie aber nicht sind, (so war es ja auch in der DDR, gehen all diese Entwicklungen in Europa - in dem europäischen Europa, die wir der Aufklärung und dem Christentum verdanken, verloren und ohne demokratische Strukturen entwickelt sich – hat sich entwickelt – ein bürokratischer Zentralismus, der letztlich diktatorische Züge hat. Ohne Demokratie haben die Völker, insbesondere auch die Österreicher keine Möglichkeit mehr ihr Schicksal zu bestimmen. Weder im Inneren noch nach Außen. Demokratie ist die politische Form der Freiheit. Die Freiheit ist damit weitestgehend aufgehoben - die Menschen werden zu Arbeitnehmern und Verbrauchern - ohne politische Persönlichkeit und die Konsequenzen sind unabsehbar wenn man auf Demokratie verzichtet, weil die Politik ja ganz unterschiedliche Entwicklungen nehmen kann. Insbesondere können die Völker nicht selbst entscheiden mit wem Sie zusammenleben wollen. Die Frage des Beitritts – etwa der Türkei – ist ja nicht mehr in der Hand der Österreicher. Sie werden dazu nicht gefragt werden. Genauso wie sie auch nicht gefragt wurden als die anderen Völker Mittel- und Osteuropas beigetreten sind. Sie werden auch nicht gefragt, welche Menschen in ihr Land kommen dürfen – welche Menschen im Land leben dürfen – also in der Asylfrage sind sie ja auch entmachtet. Alles entscheidet die Brüssler Bürokratie, mit gewisser Unterstützung nationaler Ministerien und Bürokratien, aber das Volk hat seinen politischen Einfluss verloren und genau diese Entwicklung wird durch den neuen Vertrag noch verstärkt.
Thema 3:
Immer mehr Geld der Österreicher fließt in die EU-Kassen. Nach dem jüngsten Budget-Diktat der EU zahlt Österreich nun doppelt so viel Beiträge als vorher. Gleichzeitig ist immer weniger Geld für Bildung, Gesundheit, Pflege und andere wichtige Anliegen der Österreicher verfügbar. Was würde uns die EU-Verfassung in dieser Hinsicht bringen?
Der Reformvertrag spielt da eine sehr große Rolle. Er verstärkt das Prinzip der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse der gesamten Union. Das bedeutet für die Volkswirtschaften, die ein höheres Einkommen haben ohnehin eine große Last zu Gunsten eben der schwächeren Volkswirtschaften. Das kann man ja vielleicht noch rechtfertigen, obwohl es insgesamt die Volkswirtschaft in ihrer Entwicklung deutlich schwächt. Schlimmer noch ist, dass erstmalig durch diesen neuen Vertrag der Rat die Möglichkeit hat, neue Kategorien von Eigenmitteln zu begründen. Die Union will sich durch Eigenmittel finanzieren. Diese neuen Kategorien können auch – werden auch – Steuern sein. Es wird nach dem Vertrag bald europäische Einkommenssteuern, europäische Umsatzsteuern oder andere Steuern geben, die uns alle sehr belasten werden. Ich denke, dass dieser Vertrag ganz große Bedeutung haben wird, für die Lebensverhältnisse der Menschen. Insbesondere für die soziale Gerechtigkeit, für den Ausgleich zwischen Arm und Reich.
Thema 4:
Die EU belastet immer mehr die Natur und Umwelt.
Immer mehr Österreicher stellen mit Erschrecken fest, dass Umwelt und Verbraucherschutz schon seit dem Beitritt zur EU ständig gelitten haben. Ist zu befürchten, dass durch diesen Verfassungsvertrag Umwelt und Verbraucherschutz noch mehr unter die Räder kommen?
Beispiele dafür sind die Einführung der Gentechnik – verseuchte Lebensmittel gegen den Willen der Bevölkerung, die Zulassung von bis zu 700mal höheren Belastungen durch bestimmte giftige Spritzmittel in der Nahrung und der explodierende Transitverkehr. Wie würden sie die zukünftige Entwicklung im Umwelt- und Verbraucherschutz sehen, wenn dieser Vertrag angenommen und ratifiziert werden sollte?
Der Umwelt und Verbraucherschutz leidet ganz erheblich unter den Strukturen der europäischen Integration, denn die Marktfreiheiten und die Grundfreiheiten im Binnenmarkt führen zu einem Systemwettbewerb der Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass jeder Mitgliedsstaat sich genötigt sieht, die kostenträchtigen Maßnahmen zu Gunsten der Umwelt und auch der Verbraucher zurückzudrängen um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Wir haben eine ganz klare Entwicklung zur Absenkung der Standards im Bereich des Umweltschutzes und Verbraucherschutzes. Das ist geradezu eine Gesetzlichkeit des Binnenmarktprinzips und das wird sich verstärken und der hohe Standard an Umweltschutz und Verbraucherschutz, der im Vertrag steht, ist unterlaufen durch eine Rechtssprechung zugunsten des Herkunftslandprinzips. Die Standards des Herkunftslandes, sei es Polen, sei es Portugal sind überall maßgeblich. Auch Österreich muss Produkte in den Regalen zur Verfügung stellen, die also ganz geringen Standards haben und die die Österreicher nicht wollen; aber sie sind kostengünstiger, werden auch angesichts der zunehmenden Armut auch gekauft und gekauft werden müssen. Die Österreicher leben längst nicht mehr nach dem Recht, dass sie selbst wollen, sie sind ja weitestgehend enddemokratisiert. Es gelten auch in Österreich 27 Rechtsordnungen und die haben eine Tendenz zur Nivellierung der Unterschiede, ja zur Absenkung der Standards. Dieses, vom europäischen Gerichtshof durchgesetzte Herkunftslandprinzip, im Gegensatz zum Bestimmungslandprinzip, ist ein ganz großer Schaden und ein schwerer Verlust auch gerade an Demokratie. Wenn demokratische Strukturen bestünden, wäre das nicht denkbar.
Thema 5:
Neutralität oder Kriegseinsatz Österreichs
Nach mehrheitlicher Auffassung von Experten würde die Neutralität Österreichs mit der als Änderungsvertrag getarnten EU-Verfassung verloren gehen. Bedeutet dieser Verlust der Neutralität auch, dass wir dann an zukünftigen Kriegen teilnehmen müssen?
Wenn man überhaupt noch von der immerwährenden Neutralität Österreichs sprechen kann, seit Österreich der europäischen Union beigetreten ist, dann muss man sagen, dass dieser Vertrag die Neutralität Österreichs weiter einengt. Auf einen einzigen engen, gar nicht so wichtigen Fall, nämlich den, dass ein Mitgliedsstaat der Union angegriffen wird. Da sind eigentlich alle Mitgliedstaaten zum Bündnis verpflichtet. Da wurde eine Ausnahme für die neutralen Staaten gemacht. Alle anderen Regelungen der Verfassung der Sicherheiten der Verteidigung gelten auch für Österreich. Auch die Verpflichtung zur Aufrüstung, zur bestmöglichen Entwicklung der militärischen Fähigkeiten und die Verpflichtung teilzunehmen an den Krisenreaktionseinsätzen, an der Terrorbekämpfung und an vielen anderen militärischen Maßnahmen, die von den Verträgen mit schönen Worten belegt sind, die aber nichts anderes sind als Kriegsmaßnahmen, auch Angriffskriege und davon wird Österreich - durch diesen Vertrag - in gar keiner Weise freigestellt, im Gegensatz zur bisherigen Regelung. Insofern ist diese Regelung allemal auch eine Gesamtänderung der österreichischen Verfassung, die schlechterdings ohne Abstimmung des gesamten Bundesvolkes nicht durchgesetzt werden darf.
Thema 6:
Recht auf Leben oder Einführung der Todesstrafe?
Beim genaueren Studium des Verfassungstextes stellten wir auch fest, dass mit diesem Vertrag die Todesstrafe wieder eingeführt werden bzw. möglich gemacht werden soll. Inwiefern ist das korrekt? Und was würde dies für den Einzelnen bedeuten?
Wenn man diesen Vertrag annimmt, dann wird die Grundrechtecharta der europäischen Union verbindlich. In dieser Charta steht, dass niemand zum Tode verurteilt werden darf und niemand hingerichtet werden darf. Das ist aber nicht die wirkliche Regelung, denn diese Regelung ist erläutert. In den Erläuterungen steht, dass dieses Verbot der Todesstrafe und der Hinrichtung eben nicht gilt, in Kriegszeiten oder bei drohender Kriegsgefahr, aber auch nicht gilt, in Falle des Aufruhrs oder des Aufstandes. Wenn die Mitgliedstaaten für diese Fälle die Todesstrafe einführen, ist sie nicht grundrechtswidrig, aber schlimmer noch: Auch der Organe der europäischen Union, genau genommen der Rat, kann die notwendigen Beschlüsse fassen, um effiziente Einsätze des Militärs zu ermöglichen. Welches Prinzip ist effizienter als die Verhängung der Todesstrafe, wenn Soldaten etwa nicht so handeln wie man es von ihnen erwartet. Also, es ist zu befürchten, dass die europäische Union - durch den Rat – durch Maßnahmen, die Todesstrafe einführen wird, für diese genannten Fälle. Ich denke, man kann einen Vertrag, der in Europa die Todesstrafe wieder möglich macht, überhaupt für bestimmte Fälle ins Recht setzt, schlechterdings nicht zustimmen.