ARGUMENTE FÜR
DIREKTE DEMOKRATIE
DIE
IMMERWÄHRENDE NEUTRALITÄT ÖSTERREICHS VON RECHTSANWALT
DR.RAINER ROTHE)
EU-Vertrag von Lissabon und andere nützlich Infos. hier
Chronologie:EU-Reformvertrag:
Ein Interview mit Staatsrechtslehrer
Univ. Prof. Dr. K. A. Schachtschneider
Video:
Thema 1:
Auf dem Weg in die
Diktatur
Thema 2:
Demokratie oder
Diktat aus Brüssel?
Thema 3:
EU-Steuern?
Mehr Geld
nach Brüssel?
Thema 4:
Umwelt und Verbraucherschutz
Thema 5:
Ist durch den neuen Reformvertrag die
Neutralität
Österreichs
gefährdet?
Thema 6:
Könnte die
Todesstrafe wieder
eingeführt werden?
INITIATIVE HEIMAT UND
UMWELT
FR. INGE
RAUSCHER
Viele Tiroler sind für denAustitt aus der EU!
Kritik aus allen
Prof. Schachtschneider im Presseclub Concordia
Am 23. Oktober 2008 wurde eine Verfassungsbeschwerde beim VfGH Österreichs eingereicht. mehr dazu
Eine DVD mit dem gesamten Programm rund um die Einreichung der Verfassungsklage erhältlich.
KLAGESCHRIFT
von Prof. K. A. Schachtschneider
(375 Seiten)
KURZFASSUNG DER KLAGESCHRIFT
"Verfassungswidrigkeit der Mitgliedschaft Österreichs in der EU" (36 Seiten)
ARGUMENTE - Verfassungswidrigkeit
(4 Seiten)
Wissenschaftliche Arbeiten - auch zum download bereitgestellt - auf der Homepage der Uni-Erlangen/Prof. Schachtschneider.
Videostream: PHOENIX Runde vom 01.07.2008 "EU in der Krise - Ist Europa noch zu retten?" - Gaby Dietzen diskutiert mit Prof. Hans Herbert von Arnim (Hochschule Speyer, EU-Kritiker), Prof. Wichard Woyke (Politikwissenschaftler, Universität Münster) und Prof. Karl Albrecht Schachtschneider (Universität Erlangen-Nürnberg).
VIDEO ansehen
Neues Interview
mit Univ. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider.
Ordinarius für Öffentliches Recht.
Vortrag mit anschließender Diskussion in Salzburg am 27. März 2007
"Was die EU-Verfassung für jeden Einzelnen bedeutet" DVD oder CD kann man für 10 Euro incl. Porto bei der Redaktion bestellen.
Tel.: 0650/7362200
Der Vortrag aufgeteilt mit Diskussion
1/2/3/4/5/6/7/8/9/10/11/12/13 / 14 /15 /16 / 17
Schachtschneider: Der Lissabon- Vertrag ist in dreierlei Hinsicht ein Anschlag auf die Demokratie: Erstens werden die Volksabstimmungen gegen den EU-Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden von 2005 unterlaufen. Zweitens entmachtet der Vertrag den „Souverän“, das Volk, und zwar in allen Mitgliedstaaten.
Drittens, und das ist ein Ermächtigungsgesetz, ermächtigt der Unionsvertrag durch Artikel 48, Absatz 6 den Europäischen Rat im „vereinfachten Änderungsverfahren“ zur „Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen ... über die Arbeitsweise der EU“.
Karl Albrecht Schachtschneider ist Prof. em. für Öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissen-schaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg.
Die (unvollständige) Liste der von ihm in Karlsruhe eingereichten Klagen gibt nur einen bruchstückhaften Einblick seines entschlossenen Eintretens für das Grundgesetz wieder.
* Verfassungsbeschwerde gegen dasZustimmungsgesetz zum Vertrag über die Europäische Union
vom 7. Februar 1992 (1992/1993)
* Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1993 wegen der Altschuldenforderung gegen eine LPG i. L. (1994)
* Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1994 wegen Enteignungsentschädigung (1995)
* Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1995 und 13. Februar 1996 wegen Altschuldenforderung gegen einen übernommenen VEB (1995, 1996)
* Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1997 wegen Fondsausgleich (1997)
* Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs, Senat für Landwirtschaftssachen, vom 7. November 1997 wegen Unternehmensumwandlung (1997)
* mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty: Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Euro (1998)
* Verfassungsbeschwerde gegen § 4 des Transplantationsgesetzes (1998)
* im Auftrag von Peter Gauweiler: Verfassungsklage gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa (2005)
"Abstimmung der Ahnungslosen" in Deutschland - Frankreich hat es besser
"Ein Staat ohne Legitimation" von Prof. Schachtschneider
Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung
Das Maastricht-Urteil von 1993
Verlust der “existentiellen Staatlichkeit”
Eigenartige Grundrechte
Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit
Ein europäischer Großstaat kann nicht demokratisch sein
Verbund der Nationalbanken stattEZB
Die Sache des Volkes
Böblingen
Interview von Univ. Prof. Schachtschneider mit der Bürgerrechtsbewegung Solidarität (Büsö) u. hier
Interview mit Prof. Schachtschneider in der "Jungen Freiheit"
Der Bundestag hat den EU-Reformvertrag von Lissabon verabschiedet. Von 574 Abgeordneten votierten 514 für den Vertrag und 58 dagegen.
Für einen Eklat sorgte gegen Ende der Debatte der parteilose Abgeordnete Henry Nitzsche. Der aus der Unionsfraktion ausgeschlossene Politiker aus Sachsen verglich den EU-Vertrag mit dem vor 75 Jahren im Reichstag durchgepeitschten Ermächtigungsgesetz der Nazis. Er stiess damit auf lautstarke Empörung bei den Fraktionen.
Siehe "Strafanzeige wegen Hochverrat"
Jeder der mit diesen Vorgängen nicht einverstanden ist, soll ... MUSS ... jetzt was machen!
Man kann uns nicht 60 Jahren lang ein schlechtes Gewissen einreden wegen der Hitler-Diktatur und vorpredigen "Warum haben sie damals weggeschaut ... warum haben sie nichts dagegen gemacht?" und jetzt passiert genau das selbe.
Tut was ... schreibt euren Abgeordneten .. sagt ihnen, ihr seid nicht mir dem EU-Vertrag einverstanden. Stellt eine Anzeige wegen Landesverrat ... oder was immer ... wer jetzt nichts unternimmt, soll ja nicht später sagen: "Wie konnte das nur passieren?" Ihr seid es euren Kindern schuldig, jetzt ... sofort ... dieses Desaster zu verhindern! http://alles-schallundrauch.blogspot.com/
Besteht nicht eine Pflicht sich zu wehren, wenn die Souveränität eines Landes abgeschafft wird?
>Leserbrief vom 22. September 2007 «Gerechtigkeit ist immer Gerechtigkeit für den Schwächeren» (Ulrich Maurer)
"Diese Ermächtigungsklauseln lassen schon an schlimmere Zeiten denken"
Ein Interview mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider zum Lissabon-Vertrag von Telepolis (www.heise.de) Teil 1 , 2 , 3 und alle zusammen: hier
Älteres Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
Älteres Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
Interview mit
Prof. Schachtschneider
zum Vertrag über die Arbeitsweise der Union (VAU), auch
Reformvertrag oder auch Vertrag von Lissabon.
Vortrag in Salzburg Video
Der Reformvertrag auf Deutsch
Der Reformvertrag ist fast ident mit der Verfassung
für Europa, die abgelehnt wurde. Argumente dagegen>>hier
"Wenn man den Rand des Abgrundes
erreicht hat,
ist das einzige, was Sinn hat:
umzukehren" (Alwyn Rees)
EUROPÄISCHE UNION
Des Dalton im Interview:
Sonntag, 13. September 2009
RSF Vice-President speaks in Vienna RSF Vize-Präsident spricht in Wien
REPUBLICAN Sinn Féin Vice-President Des Dalton travelled to the Austrian capital Vienna on September 8 where he explained the reasons behind the campaign for a No vote in the forthcoming second Irish referendum on Lisbon to a public meeting and to the Austrian media. Republican Sinn Féin Vizepräsident Des Dalton reiste in die österreichische Hauptstadt Wien am 8. September, wo er die Gründe für die Kampagne für ein Nein bei der bevorstehenden zweiten irischen Referendum über Lissabon nach einer öffentlichen Sitzung erläutert und die österreichischen Medien. Des Dalton also gave an interview to the Austrian national daily newspaper De Presse which was carried on September 9. Des Dalton gab auch ein Interview mit dem österreichischen Tageszeitung De Presse, die am 9. September durchgeführt wurde.
The meeting was organised by a grassroots coalition opposed to the Lisbon Treaty and the EU project on a range of issues from political democracy to environmental issues and neutrality. Die Sitzung wurde von einer Koalition der Basis der Lissabon-Vertrag und dem EU-Projekt über eine Reihe von Fragen aus der politischen Demokratie in Umweltfragen und Neutralität gegenüber organisiert.
In his address to the large meeting held in Kolpinghaus Alsergrund Des Dalton Des Dalton said that the 26-County administration was forcing a second referendum on the Irish people: “At the bidding of the power brokers of Brussels they are forcing a second referendum – as they did with the Nice Treaty in 2003 – effectively they have sided with the EU political elite in opposition to their own people. In seiner Ansprache vor der großen Sitzung im Kolpinghaus Alsergrund Des Dalton Des Dalton hat gesagt, dass die 26-County-Administration ein zweites Referendum über das irische Volk gezwungen wurde: "Auf Geheiß des Machthabern von Brüssel sind sie gezwungen ein zweites Referendum - wie sie es mit dem Vertrag von Nizza im Jahr 2003 - tatsächlich haben sie mit der EU die politische Elite im Gegensatz zu ihrem eigenen Volk einseitig. The Lisbon Treaty was not renegotiated and consequently has not been altered in any way.” He said Der Lissabon-Vertrag nicht neu verhandelt werden und hat daher in keiner Weise verändert worden ist. weiterlesen
Die Tageszeitung "Die Presse" kommeriert folgendes: hier
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9. September 2009:
Irland wird am 2. Oktober 2009 über den gleichen EU-Vertrag abstimmen müssen, den es schon voriges Jahr abgelehnt hat. Um die Iren zu einen "JA" zu bewegen, werden Unsummen in die Propaganda gesteckt und den Iren versprochen, dass ihre Neutralität und ihre sozialen Verfassungsgesetze mit dem Vertrag nicht preisgegeben werden. Am 8. September 2009 fand in Wien eine Informations- und Diskussionsveranstaltung statt, wo der Vizepräsident von Republican Sinn Féin, RA Dr. Eva M. Barki und Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zur Lage in Irland referierten. Alle waren sich einig, dass Völkerrecht und die irische Verfassung mit dem Vertrag von Lissabon gebrochen werden würde. Ein Video von der Verstaltung wird in Kürze übersetzt und vorallem für das irische Volk ins Netz gestellt.
Das irische Volk wird groß getäuscht. Man tut so, als ob es da Änderungen gibt. Wenn man sich genauer informiert stimmt das nicht. Der Beschluß der Staats- u. Regierungschefs und nicht vom EU-Rat ändert nicht den Vertrag. Es ist kein Organakt und kein völkerrechtlicher Akt, der eben den Vertrag nicht ändern kann. Man kann aber den Vertrag nur mit einem komplizierten Verfahren ändern und alle Mitgliedsstaaten müssen erst ratifizieren. Das ist nur eine politische Absichtserklärung und nicht rechtlich verbindlich.
Den Vortrag von Prof. Schachtschneider können Sie vorerst hier anhören.
Aus der neuen Expertise von Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider:
(...) XI. Bittere Aussichten für die Völker Europas
Wer möchte schon in einem Einheitsstaat und Großstaat von jetzt etwa 500 Millionen, irgendwann, wenn der Nahe Osten und der Norden Afrikas in die Europäische Union einbezogen sein werden, von einer Milliarde Menschen leben, dessen Bevölkerung sprachlich, religiös und kulturell heterogen ist, dessen Befugnisse grenzenlos weit gesteckt sind, für die Innenpolitik und für die Außenpolitik, dessen Strukturen mit Prinzipien freiheitlicher Demokratie, den Prinzipien einer Republik, in keiner Weise vereinbar sind, der einen zunehmend diktatorischen Charakter hat, die Todesstrafe und Tötung ermöglicht, die Sozialpolitik zur Nivellierung führt, den Völkern die eigene Leistung nicht belässt und die Möglichkeit nimmt, die Wirtschaft in eigener Weise zu entwickeln und zu stärken, um die Erträgnisse der Wirtschaft im Volk gerecht zu teilen, eine Union, die ein Grundprinzip der Freiheit missachtet, nämlich das Prinzip der kleinen Einheit, das sich in Europa in den Nationen verwirklicht hat.
Ich denke, dass in Europa nur die Nationalstaaten eine Chance haben, demokratisch zu sein, eine Chance haben, einen Rechtsstaat zu verwirklichen, eine Chance haben, sozial zu sein. Insofern verbinden sich das Rechtsprinzip, das demokratische Prinzip, das soziale Prinzip und das nationale Prinzip zum Prinzip eines europäischen Europas. Das nationale Prinzip, welches die Politik der europäischen Integration spezifisch verteidigt, indem es die Auflösung der deutschen Staatsgewalt von der Zustimmung des deutschen Volkes abhängig gemacht hat. Wenn man die Völker fragen würde, ob sie ihre staatliche Nationalität aufgeben wollen, würden wohl fast alle Völker nein sagen, wie die Franzosen und die Niederländer zu dem Verfassungsvertrag und die Iren zu dem Vertrag von Lissabon nein gesagt haben. Aber deswegen fragt man sie nicht mehr oder die Iren demokratiewidrig erneut. Die Deutschen hat man nach dem Krieg sowieso noch nicht gefragt. Darin liegt der größte Legitimationsmangel der deutschen Integrationspolitik.
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30. August 2009:
Im Rahmen der fast zweistündigen Diskussion im Anschluß an ihren Vortrag beantwortete Helga Zepp-LaRouche zahlreiche Fragen zu verschiedenen Themenbereichen. Hier eine Auswahl.
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27. August 2009:
Partei der Vernunft: Dürfen Demonstranten getötet werden? - Prof. Schachtschneider warnt vor Despotie in Europa
zum Interview
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21. August 2009:
Nachfolgend lesen Sie meine aktuelle Focus-Money-Kolumne und mein Interview mit Professor Schachtschneider zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU. Ich habe wochenlang dafür gekämpft und Focus Money ist das erste Mainstream-Medium das sich an das Thema rantraut. Bis dato zeigt sich keine Reaktion in der Öffentlichkeit. Lassen Sie sich das nicht gefallen. Eine größere Einschränkung von Freiheit, als Demonstranten ohne Gerichtsbeschluss zu töten, ist wohl kaum vorstellbar. Wenn dieses Thema wieder sang- und klanglos untergeht, dann ist die Lethargie in diesem Land wohl schon so groß, dass alles zu spät ist. Die Partei der Vernunft wird trotzdem weiter kämpfen. weiterlesen
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12. August 2009:
DIE EU-MILITARISIERUNG IST NEUTRALITÄTSWIDRIG!
Österreichs Neutralität wird mit dem "Lissabon-Vertrag (fast) abgeschafft!
Wenn ein Mitgliedsland der EU angegriffen wird, kann der österreichische Bundeskanzler - ohne Volksabstimmung - über Krieg und Frieden entscheiden, sonst stehen wir mit im "Feld".
Lesen Sie mehr über die Gefährdung des Friedens durch die EU-Vertragsentwicklung!
NEUTRALITÄTSPETITION
Wien, am 31. Juli 2009
An
den Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer,
die Bundesregierung zu Handen von Herrn Bundeskanzler Werner Faymann,
die Frauen und Herren Abgeordneten zum Nationalrat zu Handen von Frau Präsidentin Maga Barbara Prammer,
die Frauen und Herren Mitglieder des Bundesrates zu Handen von Herrn Präsidenten Erwin Preiner,
alle in Wien.
Betrifft: Petition zur Erstreckung der EU-Garantien für die Irische auch auf die Österreichische Neutralität
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Interview vom Staatsrechtslehrer emer. Prof. Dr. ius. K. A. Schachtschneider in der Zeitschrift "zur Zeit":
„Deutschland wurde nie richtig souverän“
Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider über die internationale Stellung der Bundesrepublik und warum die Parteien und der „Kampf gegen rechts“ gegen das Grundgesetz verstoßen
Das Grundgesetz ist ein Provisorium, das nun schon seit 60 Jahren besteht. Wie lebt es sich damit?
Karl Albrecht Schachtschneider: Mit dem Grundgesetz würde es sich gut leben lassen, und ich halte es für eine gute Verfassung. Am Anfang waren die Grundprinzipien des Rechts – also Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Demokratie – gut verwirklicht. Aber seit den späten 60er Jahren stimmt unsere Verfassungswirklichkeit zunehmend weniger mit dem Grundgesetz überein, ja man kann sagen, daß das Grundgesetz gegenwärtig eigentlich bedeutungslos geworden ist.
Und was ist der Grund dafür?
Schachtschneider: Der Grund ist natürlich die Integration in die Europäische Union. Denn ein erklärtes Ziel der ganzen europäischen Integration war ja immer die Einbindung Deutschlands, weil die Mächtigen dieser Welt nie bereit waren, Deutschland eigenständig werden zu lassen.
Wirklich souverän ist Deutschland nie geworden, trotz des Deutschlandvertrages 1955 und auch nicht durch den 2+4-Vertrag 1990. Das zeigt sich schon daran, daß Deutschland sich nicht eigenständig militärisch entfalten kann, also z.?B. gar nicht in der Lage wäre, sich zu verteidigen, es kann sich nicht so bewaffnen, wie gegebenenfalls Angreifer bewaffnet wären, und ein solches Land ist nicht wirklich eigenständig souverän. Aber die Europäische Integration diente ganz entschieden auch der Einbindung Deutschlands, weil man auch ohne Deutschland schlecht Europa beherrschen kann und ohne Europa schlecht Eurasien und ohne Eurasien schlecht die Welt. weiterlesen
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29. Juli 2009:
Das Urteil des Bundsverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon
von Karl Müller
Vier Wochen nach dem am 30. Juni ergangenen Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon zeigt ein Blick auf die bisherigen Reaktionen, dass es ganz unterschiedliche Deutungen gibt. Es gibt Gegner und Befürworter des Vertrages, die sich durch das Urteil bestätigt sehen. Und es gibt genauso Gegner und Befürworter des Vertrages, die das Urteil kritisieren.
Das erklärt sich nicht nur durch die politische Auseinandersetzung, in der jede Seite nach Argumenten sucht. Auch das Urteil selbst bietet allen Seiten ausreichend Anknüpfungspunkte.
Es ist hier nicht möglich, eine in alle Einzelheiten gehende staatsrechtliche und staatspolitische Untersuchung des Urteils vorzulegen, so sehr sich dies mancher auch wünschen mag. Zur Kenntnis nehmen muss man allerdings die Leitsätze des Urteils (Kasten), die eine besondere Qualität haben, weil sie rechtlich bindend sind.
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29. Juli 2009:
Der Lissabon-Vertrag – ein Trojanisches Pferd
von Dr. Titine Kriesi und Gisbert Otto
In ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 über den Lissabonner Vertrag weisen die höchsten deutschen Richter auf das strukturelle Demokratiedefizit des Vertrages hin, aber auch darauf, dass Deutschland seine Souveränität nicht preisgeben dürfe. Zugleich widersprechen sich die Richter, denn sie sagen, dass eine solche Preisgabe im Vertrag von Lissabon nicht enthalten sei. Tatsächlich wird im Widerspruch zum Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue Verfassung geschaffen. Dafür müsste jedoch das deutsche Volk gefragt werden, denn eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG). Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel wäre eine Ablehnung des Lissabonner Vertrages die logische Konsequenz gewesen. Leider fehlte dem Gericht die nötige Unabhängigkeit, sich dem politischen Projekt «EU» in seiner derzeitigen verfassungswidrigen Gestalt entgegenzustellen – doch mit welch furchtbaren Konsequenzen: So schreibt sich die EU im Vertrag von Lissabon sogar ein Recht zum Krieg zu! Einer der wenigen, die sich erlauben und sich verpflichtet fühlen, den wahren Inhalt des Lissaboner Vertrages mit seinen verheerenden Folgen für das tagtägliche Leben der Bürger aufzuzeigen, ist der Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Die Ablehnung des Vertrages von Lissabon, die das Bundesverfassungsgericht hätte aussprechen müssen, begründet er auf dem Boden von Recht und Wahrheit. Einige der wichtigsten Kritikpunkte werden im folgenden dargestellt.
Der Lissabonner Vertrag wird die undemokratischen und unsozialen Verhältnisse in der EU noch vertiefen. Die Nationalstaaten übertragen in diesem Vertrag fast alle ihre Rechte an die EU. Die nahezu 500 Millionen Bürger verlieren weitestgehend ihre Möglichkeit zur demokratischen Gestaltung. Die EU wird in alle Lebensbereiche der Bürger eingreifen. Die Schere zwischen arm und reich wird weiter auseinandergehen. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten verpflichtet.
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7. Juli 2009:
Totalitarismus der Europäischen Union - Teil 1 (mit deutschem Untertitel)
3. Juli 2009:
Interview mit Herrn Professor Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider vom 01.07.2009 (www.infokriegernews.de)
Infokriegernews.de :
Herr Professor Dr. Schachtschneider, am 10.Februar schrieben Sie in einem
Gastbeitrag für Hintergrund.de., die EU leide "an einem unheilbaren
Demokratiedefizit".
(http://www.hintergrund.de/20090210353/politik/inland/das-unrecht-des-vertragesvon-lissabon.html)
Heute schrieb das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung, die EU leide
an einem "strukturellen, im Staatenverbund nicht auflösbaren Demokratiedefizit".
(http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-072.html)
Ist das nicht ein inhaltlicher Sieg für Ihr demokratisches Engagement?
Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider:
Durchaus, in der Frage hat sich meine Auffassung durchgesetzt. Aber das Gericht
läßt die Legitimation der Europapolitik durch den nationalen Gesetzgeber (noch)
genügen, weil die Europäische Union nur begrenzt und bestimmt ermächtigt sei, so
daß Ihre Maßnahmen voraussehbar und durch die Abgeordneten des Bundestages
sowie die Mitglieder des Bundesrates verantwortbar sei. Das ist die
demokratiedogmatische Lebenslüge der Integration. Die Abgeordneten und
Bundesratsmitglieder wissen so gut wie nichts von den Richtlinien und Verordnungen
der Union und pflegen sich um diese auch nicht zu kümmern. weiterlesen
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2. Juli 2009:
Liebe Mitbürger! Viele werden die Wichtigkeit der Neutralität Österreich nicht mehr richtig einschätzen können. Hören Sie Prof. Hans R. Klecatsky, der aufgrund seiner Erfahrung als Justizminister a.D. und Zeitzeuge weiß, worüber er spricht. Der EU-Vertrag von Lissabon versucht - ohne Zustimmung des Volkes - die Neutralität abzuschaffen!
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30. Juni 2009:
Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit innerhalb der EU?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit ihrem Urteil die Politik geschützt und nicht die Bürger. Der Vertrag von Lissabon sei Grundgesetzkonform und stärke die Parlamente. Das Gegenteil ist der Fall: Dieses Urteil bedeutet das Ende der Demokratie und der Anfang eines diktatorischen Zentralstaates. Das deutsche Parlament wird auch künftig alle Richtlinien, Verordnungen und Militäreinsätze durchwinken. Die „Religion“ mit dem Namen Integration darf nicht angetastet werden. Erstens kennen die Parlamentarier das komplizierte Vertragswerk gar nicht ausreichend und zweitens wird in der Regel zugestimmt, was von der Parteispitze vorgegeben wird.
Immerhin hat die Klageschrift von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider bewirkt, dass man vordergründig einen Vorbehalt ausgesprochen hat, den Bundesrat und Bundestag stärke. Das kann man auch als Teilerfolg sehen.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass den Menschen der EU ihr Recht auf Selbstbestimmung und auf politische Mitsprache mit dem "Reformvertrag" auch weiterhin genommen wird.
Wer Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat - also die politische Freiheit aller Menschen in der EU - wiedererlangen will, muss aus der Europäischen Union ausscheiden.
Auch das Urteil über die Verfassungsbeschwerden des Bundesverfassungsgerichts ändert nichts an dieser Tatsache. Auch die Deutschen werden das sehr bald realisieren.
Die EU betreibt nämlich eine Politik der Starken zu Lasten der Schwachen. Die Arbeitslosen und Teilzeitbeschäftigten oder jenen Menschen, die für mehr Arbeit immer weniger Lohn erhalten sind die Leidtragenden dieser Politik.
Die EU ermöglichte durch die Kapitalverkehrsfreiheit erst die volle Entfaltung der USA-Systemkrise: Die Bankenaufsicht ist zahnlos, die Kontrollmechanismen dem freien Markt untergeordnet. Der US-Casinsokapitalismus geht weiter:
CDS-Papiere (Credit Default Swaps) und andere unkontrollierbare Formen von Geldäquivalenten bezeichnet man als Devirate. Deren Summe belief sich Ende 2007 auf astronomische 596 Billionen Dollar, so die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) im Dezember 2007. Im Verlauf des ersten Halbjahres 2008 wuchs sie, trotz allem Palaver über die Notwendigkeit von Kontrollen nach dem Ausbruch der Finanzkrise, nach BIZ-Angaben sogar weiter, nämlich auf 863 Billionen Dollar. (das ist das Siebzehnfache der weltweiten Wirtschaftsleistung pro Jahr). (Elsässer in Nationalstaat und Globalisierung) http://www.webinformation.at/htm/nationalstaat%20und%20globalisierung.htm
Wenn man das System nicht ändert – andere Rahmenbedingungen geschaffen werden, erleben wir vielleicht noch die nächste logische „Systemkrise“.
Sofortmassnahmen, die notwendig wären: Verbote für
-Geschäfte, die nicht in der Bilanz eines Unternehmens stehen
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Abschaffung außerbilanzieller Spekulationstöchter (Zweckgesellschaften)
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Derivate, die nicht registriert sind
- Leerverkäufe-Spekulieren auf fallende Kurse
- Aktienkauf auf Kredit
- Geschäfte aus Steueroasen
- Kreditschöpfung nur mit Kapital
Jürgen Elsässer in der Disskussionsrunde Phönix.tv:
"Wir brauchen das Verbot der Hedge Fonds, also von Heuschrecken, die sich in Mittelständische Betriebe einkaufen und kaputtmachen, aber auf den Cayma-Inseln oder sonstigen Steuerparadiesen zu Hause sind, wo sie nicht beklagt werden können. Wir brauchen das Verbot von Beiteiligungsgesellschaften, wo Banken außerbilanzielle Geschäfte machen, die nicht regulliert werden können und wir brauchen das Verbot der Verbriefung von Schuldforderungen
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsbeschwerden gegen den EU-Vertrag von Lissabon entschieden:
Das Grundgesetz ermächtigt mit Art. 23 GG zur Beteiligung und Entwicklung einer als Staatenverbund konzipierten Europäischen Union. Der Begriff des Verbundes erfasst eine enge, auf Dauer angelegte Verbindung souverän bleibender Staaten, die auf vertraglicher Grundlage öffentliche Gewalt ausübt, deren Grundordnung jedoch allein der Verfügung der Mitgliedstaaten unterliegt und in der die Völker - das heißt die staatsangehörigen Bürger - der Mitgliedstaaten die Subjekte demokratischer Legitimation bleiben.
a) Sofern die Mitgliedstaaten das Vertragsrecht so ausgestalten, dass unter grundsätzlicher Fortgeltung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung eine Veränderung des Vertragsrechts ohne Ratifikationsverfahren herbeigeführt werden kann, obliegt neben der Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften eine besondere Verantwortung im Rahmen der Mitwirkung, die in Deutschland innerstaatlich den Anforderungen des Art. 23 Abs. 1 GG genügen muss (Integrationsverantwortung) und gegebenenfalls in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren eingefordert werden kann.
b) Ein Gesetz im Sinne des Art. 23 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht erforderlich, soweit spezielle Brückenklauseln sich auf Sachbereiche beschränken, die durch den Vertrag von Lissabon bereits hinreichend bestimmt sind. Auch in diesen Fällen obliegt es allerdings dem Bundestag und - soweit die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, dem Bundesrat - seine Integrationsverantwortung in anderer geeigneter Weise wahrzunehmen.
Die europäische Vereinigung auf der Grundlage einer Vertragsunion souveräner Staaten darf nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt. Dies gilt insbesondere für Sachbereiche, die die Lebensumstände der Bürger, vor allem ihren von den Grundrechten geschützten privaten Raum der Eigenverantwortung und der persönlichen und sozialen Sicherheit prägen, sowie für solche politischen Entscheidungen, die in besonderer Weise auf kulturelle, historische und sprachliche Vorverständnisse angewiesen sind, und die sich im parteipolitisch und parlamentarisch organisierten Raum einer politischen Öffentlichkeit diskursiv entfalten.
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Rechtsakte der europäischen Organe und Einrichtungen sich unter Wahrung des gemeinschafts- und unionsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips (Art. 5 Abs. 2 EGV; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon <EUV-Lissabon>) in den Grenzen der ihnen im Wege der begrenzten Einzelermächtigung eingeräumten Hoheitsrechte halten (vgl. BVerfGE 58, 1 <30 f.>; 75, 223 <235, 242>; 89, 155 <188>: dort zum ausbrechenden Rechtsakt). Darüber hinaus prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG gewahrt ist (vgl. BVerfGE 113, 273 <296>). Die Ausübung dieser verfassungsrechtlich radizierten Prüfungskompetenz folgt dem Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes, und sie widerspricht deshalb auch nicht dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit (Art. 4 Abs. 3 EUV-Lissabon); anders können die von Art. 4 Abs. 2 Satz 1 EUV-Lissabon anerkannten grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen souveräner Mitgliedstaaten bei fortschreitender Integration nicht gewahrt werden. Insoweit gehen die verfassungs- und die unionsrechtliche Gewährleistung der nationalen Verfassungsidentität im europäischen Rechtsraum Hand in Hand. weiterlesen Bundesverfassungsgericht
Demokratiedefizite aber bleiben: Es werden einfach "Unionsbürerinnen und Unionsbürger" geschaffen - ohne Zustimmung der Völker. Bis auf Irland wurden den Bevölkerungen eine Volksabstimmung verwehrt.
Es besteht nicht mehr aus Vertretern „der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten“ (Art. 189 Abs. 1 EGV), sondern der „Unionsbürgerinnen und Unionsbürger“ (Art. 14 Abs. 2 UAbs. 1 Satz 1 EUV-Lissabon). Dabei soll die Sitzverteilung im Europäischen Parlament erstmals sekundärrechtlich festgelegt werden (Art. 14 Abs. 2 UAbs. 2 EUV-Lissabon). Nach dem vorgesehenen Verfahren erlässt der Europäische Rat einstimmig auf Initiative des Europäischen Parlaments und mit dessen Zustimmung einen Beschluss über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Dieser muss die in Art. 14 Abs. 2 UAbs. 1 Satz 2 bis Satz 4 EUV-Lissabon enthaltenen inhaltlichen Vorgaben wahren, das heißt eine Gesamtzahl von Abgeordneten, die 750 „zuzüglich des Präsidenten“, das heißt 751, nicht überschreitet, wobei die Unionsbürger degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten sind und kein Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze erhält.
Änderungen im vereinfachten Änderungsverfahren setzen einen einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates voraus, der „nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften“ in Kraft tritt (Art. 48 Abs. 6 UAbs. 2 Satz 3 EUV-Lissabon; vgl. zur bisherigen Vertragslage Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1, Art. 42 EUV; Art. 22 Abs. 2, Art. 190 Abs. 4, Art. 229a, Art. 269 Abs. 2 EGV). Der Anwendungsbereich des vereinfachten Änderungsverfahrens ist beschränkt auf Änderungen von Teil III des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union über die internen Politikbereiche der Europäischen Union (Art. 48 Abs. 6 UAbs. 1 EUV-Lissabon). Die Änderungen dürfen nicht zu einer Ausdehnung der Zuständigkeiten der Europäischen Union führen (Art. 48 Abs. 6 UAbs. 3 EUV-Lissabon). Die Verträge enthalten in ihrer Fortentwicklung durch den Vertrag von Lissabon weitere Bestimmungen, die Art. 48 Abs. 6 EUV-Lissabon nachgebildet, aber jeweils auf einen bestimmten Sachbereich begrenzt sind, und durch den Vertrag von Lissabon geringfügig erweitert werden (siehe Art. 42 Abs. 2 UAbs. 1 EUV-Lissabon - Einführung einer Gemeinsamen Verteidigung; Art. 25 Abs. 2 AEUV - Erweiterung der Rechte der Unionsbürger; Art. 218 Abs. 8 UAbs. 2 Satz 2 AEUV - Beitritt der Europäischen Union zur EMRK; Art. 223 Abs. 1 UAbs. 2 AEUV - Einführung eines einheitlichen Wahlverfahrens zum Europäischen Parlament; Art. 262 AEUV - Zuständigkeit der Europäischen Union zur Schaffung europäischer Rechtstitel für geistiges Eigentum; Art. 311 Abs. 3 AEUV - Festlegung der Eigenmittel der Europäischen Union).
Die Flexibilitätsklausel (Art. 352 AEUV) löst sich von der Beschränkung auf den Gemeinsamen Markt (vgl. jedoch Art. 352 Abs. 3 und Abs. 4 AEUV); ihre Ausübung unterliegt erstmals der Zustimmung des Europäischen Parlaments (Art. 352 Abs. 1 AEUV).
Medien: "In allen Fragen, in denen Brüssel in die nationale Souveränität eingreift, Kompetenzen einfordert und in die Gesetzgebung eingreift, muss vorher der Bundestag entscheiden. Eine Generalermächtigung, die Bundestag und Bundesrat zum Lissabon-Vertrag gaben, reicht nicht aus. Erst nach dem Votum der Parlamente darf der deutsche Vertreter im Europäischen Rat seine Stimme abgeben. Das ist gut so, denn nur so kann einer schleichenden Abgabe von Kompetenzen an die EU vorgebeugt werden". mehr
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler sagte, es sei dem Verfassungsgericht zu verdanken, "dass es zu keiner Beerdigung, sondern zur Wiedergeburt des Grundgesetzes gekommen ist."
In Kürze wird eine Stellungnahme von Prof. Dr. Schachtschneider veröffentlicht.
(Foto: Infokrieger)
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27. Juni 2009:
Urteil zum EU-Vertrag am Dienstag - Prozessbevollmächtigter Gauweilers erwartet Korrekturen |
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Karlsruhe (ddp). Vor seinem mit Spannung erwarteten Urteil zum EU-Reformvertrag am Dienstag befindet sich das Bundesverfassungsgericht in einer Zwickmühle. Einerseits sehen die Karlsruher Richter, dass sich der Vertrag von Lissabon auf der Zielgeraden befindet. Denn am 19. Juni wurde beim EU-Gipfel in Brüssel der Weg für ein zweites Referendum Irlands im Herbst freigemacht - und Irland gehört neben Tschechien, Polen und Deutschland zu den vier der 27 EU-Mitgliedsstaaten, die den Vertrag noch nicht ratifiziert haben. Andererseits zeigten sich mehrere Bundesverfassungsrichter bei der mündlichen Verhandlung im Februar nicht von allen Facetten des EU-Vertrages restlos überzeugt. weiterlesen |
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Verfassungsgericht entscheidet über Vertrag von Lissabon
Während ganz Europa auf Irland schaute, ging weitestgehend unter, dass auch Deutschland den Vertrag von Lissabon noch nicht ratifiziert hat. Erst am kommenden Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob dem Vertrag von Lissabon zugestimmt werden darf oder nicht. Kritiker des EU-Vertrages befürchten ein aufkommendes Demokratiedefizit durch den EU-Vertrag. weiterlesen
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Nein heißt Nein
Brüsseler Spitzen
Von Tobias Pflüger
Der EU-Gipfel hat am vergangenen Freitag in Brüssel ein »Zusatzprotokoll« zum Lissaboner Vertrag verabschiedet. Dieses Protokoll muss, damit es gültig wird, in allen EU-Staaten ratifiziert werden. Plan ist, dass die EU-Mitgliedsstaaten das »Protokoll« z.B. beim Beitritt von Kroatien mit unterzeichnen und dann in den jeweiligen nationalen Parlamenten beschließen. Es beinhaltet drei Punkte: Steuerpolitik, Abtreibungsrecht und Militärpolitik. Ziel ist, einen Teil derjenigen ruhig zu stellen, die gegen den Lissaboner Vertrag gestimmt haben, um eine Mehrheit beim erneuten Referendum zum Lissabonvertrag am 2. Oktober zu erhalten. weiterlesen
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25. Juni 2009:
Prag (Reuters) - Der tschechische Präsident Vaclav Klaus hat die EU-Garantien an Irland als eine Veränderung des Reformvertrags von Lissabon kritisiert.
Obwohl in dem Vertrag stehe, dass nicht alle EU-Länder einen eigenen Kommissarposten erhielten, werde ihnen plötzlich versprochen, dass sie nun doch einen bekommen sollten, zitierte der Online-Dienst novinky.cz den europakritischen Staatschef am Samstag. Selbst jeder Erstklässler könne erkennen, dass dies eine Änderung sei. Klaus dürfte damit eine Debatte eröffnen, ob die Zusagen an Irland einen Neubeginn des Ratifizierungsprozesses bedeuten.
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24. Juni 2009:
M A H L Z E I T!
Brüssel erlaubt Handel mit Klonfleisch Ob Fleisch, Wurst oder Braten: Verbraucher könnten schon bald Produkte aus den Nachfahren geklonter Tiere in den Geschäften finden. Die EU-Agrarminister einigten sich am Montag auf neue Regeln zur Zulassung solcher Lebensmittel. weiterlesen
Wer lieber selbst entscheiden will, welche Lebensmittel und welches Saatgut er verwenden möchte, der muss den Austritt aus der Europäischen Union fordern.
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17.6.2009:
Der Vertrag von Lissabon ist ein Ermächtigungsgesetz
von Prof. Dr. Eberhard Hamer, Mittelstandsinstitut Hannover
Eine Glücksmeldung ging kürzlich durch unsere Zeitungen: Das tschechische Parlament hat mit knapper Mehrheit das Ermächtigungsgesetz von Lissabon gebilligt. Nun müssen nur noch die Iren so lange abstimmen, bis ebenfalls eine knappe Mehrheit entsteht, dann soll die folgenschwerste Verfassungsänderung wirksam werden, welche je die europäischen Demokratien getroffen hat.
In den meisten europäischen Ländern haben bei der parlamentarischen Zustimmung zum Vertrag von Lissabon vermutlich viele Parlamentarier zugestimmt, ohne den Vertrag überhaupt genau zu kennen. Sie konnten ihn auch nicht kennen, weil bei vielen Abstimmungen in Europa nicht einmal eine lesbare (konsolidierte) Form des Vertrages zur Verfügung stand.
Man kann ein glühender Verfechter der europäischen Einigung sein, trotzdem aber das «Ermächtigungsgesetz von Lissabon» als verhängnisvollen Schritt von Demokratie zu bürokratischer Diktatur bekämpfen. Würde der Ermächtigungsvertrag nämlich in Kraft treten, wären wir keine Demokratien, keine Rechtsstaaten und keine Sozialstaaten mehr, sondern würde das Grundgesetz des ungebremsten Kapitalismus – zelebriert von einer unverantwortlichen Funktionärsbürokratie – in Europa gelten. weiterlesen
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12.9.2009:
Gen-Erdäpfel durch die Hintertür EU:
Sie Sorte Amflora lt. ESFA (Lebensmittelbehörde EU) ungefährlich. Damit werden die Gen-Erdäpfel zugelassen - ob wir wollen oder nicht!
Richard Leopold Tomasch (Sprecher der Gentechnikplattform Pro-Leben über Klagen gegen die ESFA:
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11.6.2009:
Das Unrecht der internationalen Wirtschaft
Die Politik der Welthandelsorganisation hat das Sozialdumping ermöglicht
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
zf. Die Kapitalverkehrsfreiheit aus der Sicht des Rechts: ein Unrechtssystem, das nicht nur jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, sondern die Grundprinzipien demokratischer, rechtsstaatlicher und freier Gemeinwesen zerstört. Die weltweite Kapitalverkehrsfreiheit entmachtet Staaten, entbindet die Wirtschaft ihrer ethischen Verpflichtungen und führt zwangsweise zu Krisen, wie wir sie heute haben. Gerade diese Kapitalverkehrsfreiheit, die vor allem auf Drängen der mächtigen Staaten über die EU und die WTO eingeführt wurde, scheint heute, da es auf Grund der Finanzkrise in allen Staatshaushalten an Kapital fehlt, zum Stolperstein der eigenen Machtpolitik zu werden. Doch anstatt über die eigenen Fehler nachzudenken und notwendige Korrekturen in den betroffenen Ländern einzuleiten, versucht gerade Deutschland, auf kleinere Staaten wie die Schweiz und Luxemburg, die die Krise offensichtlich viel besser bewältigen, loszugehen. Im folgenden werden die Zusammenhänge zwischen der Finanzkrise und der Kapitalverkehrsfreiheit ausführlich dargelegt.
(...) "Krisen sind das Gesetz des Zinses. Aber die Krise des Kapitalismus ist auch die Krise der globalisierten Wirtschaft. Die nicht bezahlbaren Hilfsmassnahmen der Einzelstaaten, international koordiniert, sind vielleicht das letzte Aufbäumen des kapitalistischen Systems, welches mit den Volkswirtschaften und vor allem den Währungen die politische Stabilität in Gefahr bringt. Sollte die Rettung gelingen, wird eine weitere Runde gespielt werden – bis zur nächsten Krise; denn die Krisen sind im Kapitalismus systemimmanent. Das ist das Gesetz des Zinses. Wegen der gigantischen spekulativen, nicht werthaltigen kreditären Geldmengen sind die Zyklen schneller und sind die Krisen schlimmer". zum Artikel
9.6.2009:
Die systemimmanente Krise und die darauffolgende logische Inflation wird durch Mogelpackungen kaschiert.
Das ist der "Schutz" der EU vor der Krise!
EU-Lizenz zum Mogeln (www.vzhh.de) Wegfall verbindlicher Mengenvorgaben ermöglicht versteckte Preiserhöhungen
Ab dem 11. April 2009 entfallen fast alle verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel. Eine EU-Richtlinie wird in nationales Recht umgesetzt. Bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen konnten bisher nur in den für sie festgelegten Füllmengen verkauft werden. Beispielsweise durfte Milch in den Füllmengenbereichen zwischen 0,5 und 1 Liter nur in Fertigpackungen mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und 1 Liter Inhalt abgegeben werden. Solche festen Einheiten fallen nun für Milch und weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker oder Schokolade weg. Nur bei Wein, Sekt und Spirituosen bleiben feste Nennfüllmengen erhalten.
„Auch bei viel gekauften Lebensmitteln werden die Verbraucher künftig mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht geführt werden“, befürchtet Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg . Die Masche, geringere Füllmenge bei gleichem Preis, wird schon jetzt bei vielen Produkten angewendet, etwa bei Süßigkeiten, Säuglingsnahrung und Frühstückscerealien sowie bei Non-Food Artikeln.
So stellte die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt fest: Bei Pampers Windeln wurde die Anzahl der Windeln in der Packung reduziert (10 Prozent Preiserhöhung) und beim Geschirrspülmittel Calgonit Power Powder das Gewicht verringert (20 Prozent Preiserhöhung).
Die ausführliche Liste mit allen Produkten /
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9.6.2009:
Die EU hat kein Demokratieproblem. Sie ist es. Unter Brüsseler Vorherrschaft erfolgte die Enteignung öffentlichen Eigentums und die Zerstörung damit verbundener Elemente örtlicher Selbstverwaltung, die rigorose Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips, die Rücknahme sozialer Errungenschaften und die Beseitigung demokratischer Hindernisse. Das ist keine Fehlentwicklung im »europäischen Einigungsprozeß«, darin besteht sein Wesensinhalt. zum Artikel
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9.6.2009:
DER EU-VERTRAG MÜSSTE DURCH DAS NEIN AUF DIE VOLKSABSTIMMUNG IN IRLAND GESTOPPT SEIN, ABER ES KOMMT EINE NEUE VOLKSABSTIMMUNG IN IRLAND ÜBER DEN VERTRAG VON LISSABON. MAN LÄSST SOLANGE ABSTIMMEN, BIS DAS ERGEBNIS PASST:
Vier Forderungen stellte die irische Regierung von der Europäischen Union vor einer erneuten Volksabstimmung:
Neben der Zusicherung auch künftig einen EU-Kommissar stellen zu können, wollen die Iren auch Garantien für die irische Neutralitäts- und Steuerpolitik sowie die Bekräftigung, das Irland weiterhin unabhängig entscheiden kann, ob Abtreibungen erlaubt sein sollen. Man übersieht aber, dass ein EU-Vertrag schon gescheitert ist, wenn nicht alle Länder zugestimmt und ratifiziert haben. Durch das negative Ergebnis der Volksabstimmung in Irland, ist diese Situation eingetreten. Der Vertrag müsste geändert werden, erst dann kann man ihn wieder zur Abstimmung vorlegen. Diese Vorgehensweise ist rechtlich und demokratisch nicht haltbar.
Weiters muss man vor den neuen Ermächtigungen, die im Vertrag stehen, warnen! Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, kann nach Art. 48 Abs. 6 EUV der EU-Rat durch europäischen Beschluss einstimmig nach Anhörung (kein Vetorecht) des EU-Parlaments und der Kommission sowie, bei institutionellen Änderungen im Währungsbereich, der Europäischen Zentralbank auf Initiative der Regierung jedes Mitgliedsstaates, der EU-Parlaments oder der Kommission alle oder einen Teil der Bestimmungen des Dritten Teils des Vertrages über die Arbeitsweise der Union ändern. Dieser Dritte Teil umfaßt alle wichtigen Politiken der Union.
Die Völker werden in die Willensbildung nicht einbezogen. Das vereinfachte Änderungsverfahren überträgt die Verfassungshoheit weitestgehend dem Europäischen Rat, den Führern der Union. Nicht einmal das Europäische Parlament muss zustimmen, geschweige denn die nationalen Parlamente. Nur die Außen- und Sicherheitspolitik ist von diesem Verfahren ausgenommen. Dazu kommt noch, dass nach Art. 269 (311) Abs. 1 AEUV sich die Union Eigenmittel verschaffen kann, die auch EU-Steuern sein können, ohne Beteiligung der nationalen Parlamente! Das ist der Sache nach eine Diktaturverfassung, die kaum noch einen demokratischen Rest aufweist. Irland hat also keine Garantie, dass die Zusagen der EU-Granden auch eingehalten werden. Es wird zukünftig nicht mehr notwendig sein, neue EU-Verträge den Mitgliedsstaaten vorzulegen, man ändert den Vertrag einfach durch das neue "vereinfachte Änderungsverfahren" und braucht die Völker gar nicht mehr zu fragen!
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8.6.2009:
WAS BEDEUTET FÜR UNS DIE EU ?
Die "schöne, neue" EU – grenzenlose Freiheit ?
Wer in der Demokratie einschläft, wird in der Diktatur aufwachen!
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet bald über die Annahme der Verfassungsbeschwerde. Es wird sich zeigen, ob die deutschen Richter wirklich unabhängig sind und den Menschen Rechtschutz geben. Demokratie, Rechtstaat, Sozialstaat - die Freiheit der Menschen ist in Gefahr.
Dazu Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider:
"Die Freiheit! Aber Freiheit verstehe ich als politische Freiheit, das ist kantianisch konzipiert, durch und durch. Die Freiheit ist die Wirklichkeit des Rechts, und die bedarf des Staates. Freiheit heißt mit den anderen im Recht leben, d.h., man muß auch zum Recht finden, das Recht erkennen und als allgemeines Gesetz verbindlich machen. Das ist Rousseau!
Das allgemeine Gesetz, das niemanden verletzt, weil jeder Autor dieses Gesetzes ist, weil jeder das Gesetz gibt. Das allgemeine Gesetz ist immer das Gesetz aller.
Das ist eine radikaldemokratische Lehre der Gesetzgebung durch wirklich alle, eine andere Art von Repräsentation, die in keiner Weise verträglich ist mit dem Parteienstaat, sondern die Gewissensverpflichtung des einzelnen Abgeordneten ernst nimmt. Der Abgeordnete muß dann diese innere Freiheit, die Verpflichtung des Sittengesetzes, repräsentieren. Er muß in "stellvertretender Sittlichkeit" - das ist meine Formulierung - das Gesetz geben.
Sittlichkeit hat ein Gesetz, den kategorischen Imperativ: Handle jederzeit nach einer Maxime, von der du wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz sei. Also: Achte den andern als Menschen und lebe mit ihm im Recht, das aber gemeinsam gefunden wird. Diese Art von Sittlichkeit können Sie auch übersetzen - sehr christlich - als: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. Der kategorische Imperativ ist nichts anderes als das christliche Liebesprinzip, und das heißt eben, den anderen als Menschen achten und ihn nicht unterdrücken.
Das heißt Republik für mich, und kann nur in den vielen kleinen Einheiten, wie schon angesprochen, verwirklicht werden".
Die Wahrheit über die EU !
Der ursprüngliche Gedanke in und für Europa erlebte seine Initialzündung mit der deutsch-französischen Aussöhnung, der Rückkehr des Saargebietes zur Bundesrepublik, einer Montanunion und dann der EWG – Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit anfänglich sechs Staaten. Damals wurde noch darüber diskutiert, Europa enger zu verbinden, man sprach von einem Europa der Vaterländer – und nicht von einem Vaterland Europa. Heute spricht niemand mehr von einem Europa der Vaterländer, mehr und mehr Vereine und Organisationen verbinden sich, um vor der Militärdiktatur Europa zu warnen.
Längst haben Großkonzerne in diesem EU-Europa die Macht übernommen. Es geht dabei nicht nur um neue Märkte – es geht auch um Rohstoffe , über die EU-Europa nicht verfügt. Günstig bekommen die Konzerne die Rohstoffe nur, wenn die rohstoffreichen Länder nach alter Kolonialsitte mit dem Militär überfallen werden und 'willige' Regierungen eingesetzt werden. Der Bürger, sofern man ihn überhaupt noch braucht, geht allenfalls als Konsumfaktor – d.h. als Profitbringer in die Rechnung ein – und vielleicht auch noch als Soldat.
Jemand muß ja die Kriege führen. So wehrt sich engagiert seit über zehn Jahren die Tübinger IMI e.V. (Informationsstelle Militarisierung) www.imi-online.de Krieg ist wieder als Mittel zur Durchsetzung ökonomischer und strategischer Interessen salonfähig geworden. Auch die EU will nicht mehr "nur" ökonomischer, sondern auch militärischer "Global Player" werden. weiterlesen:
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7.6.2009:
NIEDERLAGE DER "EU-GLOBALISIERER" BEI DEN WAHLEN!
ABLEHNUNG DER UNDEMOKRATISCHEN ENTWICKLUNG DER VERTRÄGE!
DIE MENSCHEN WOLLEN EIN EUROPA DER VATERLÄNDER UND NICHT EINE EUROPA DER KONZERNE!
Trotz Milliarden Euro, die europaweit für die Werbung zur Teilnahme an den EU-Wahlen ver(sch)wendet wurden, gab es einen Sieg für die EU-Gegner: Etwa 57 Prozent haben die undemokratische Vertragsentwicklung der EU erkannt und sind gar nicht wählen gegangen.
Die Wähler, die sich von der Desinformation und Propaganda vor den Wahlen täuschen ließen, wählten vermehrt EU-kritische Parteien.
Die Zahlen
Wahlbeteiligung auf Rekordtief
Die Wahlbeteiligung fiel im EU-weiten Schnitt auf ein Rekordtief: Mit 43,39 Prozent (2004: 45,47) ging nicht einmal jeder zweite Wahlberechtigte ins Stimmlokal. In Belgien, Luxemburg, Griechenland und Zypern herrscht Wahlpflicht. Dennoch lag beispielsweise in Griechenland die Wahlbeteiligung bei "nur" 55 Prozent. Am niedrigsten fiel die Beteiligung in der Slowakei aus: Dort machten nur 19,64 Prozent der Bürger Gebrauch von ihrem Stimmrecht.
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7.6.2009:
WIDERSTAND GEGEN DEN LISSABON-VERTRAG ORGANISIERT SICH!
In Kopenhagen fand ein Koordinierungstreffen von Aktivisten aus ganz Europa statt, die den Lissabon-Vertrag zu Fall bringen wollen. Mitglieder des Schiller-Instituts und der LaRouche-Jugendbewegung setzten mit ihrem Kampfgeist viele neue Impulse.
Am 7.-9. März traf sich in Kopenhagen die Dachorganisation EU-kritischer Bewegungen TEAM ( www.teameurope.info ) aus 23 europäischen Staaten (allerdings nicht aus Deutschland) zu ihrer Jahresversammlung und zur Planung weiterer Aktivitäten gegen den Lissabon-Vertrag. Das Schiller-Institut in Dänemark und Mitglieder der LaRouche-Jugendbewegung (LYM) hatten Gelegenheit, an drei Veranstaltungen des Treffens teilzunehmen und den Delegierten ein tieferes Verständnis über die Hintergründe des Kampfes gegen den Lissabon-Vertrag zu vermitteln, insbesondere was die größere Frage des internationalen Finanzkollapses und die Rolle des Nationalstaates zum Schutz der Bevölkerung vor den oligarchischen Finanzinteressen angeht. Der Kampfgeist der SI/LYM-Aktivisten wirkte auf viele Teilnehmer ansteckend, was die Wirkung der Anti-Lissabon-Kampagne weiter verstärken dürfte. weiterlesen
7.6.2009:
Das Ende der Meinungsfreiheit
Verordnete Wahrheit, bestrafte Gesinnung Von Hannes Hofbauer
In der Europäischen Union gehen neue Gesetzesinitiativen zunehmend in die Richtung, Gesinnung strafbar zu machen. Früher oder später wird sich das Meinungsdiktat gegen die Linke wenden.
"Der Kampf um Sarajevo Anfang der 1990er Jahre war Teil des bosnischen Bürgerkrieges, die Armee des bosnisch-serbischen Generals Ratko Mladic hat mitnichten Völkermord an den Muslimen betreiben wollen und auch nicht betrieben." "
Beim Massaker von Srebrenica hatte der französische Geheimdienst seine Finger im Spiel. Die Zahl von 8000 Ermordeten ist um ein Vielfaches zu hoch gegriffen, als Völkermord kann man dieses Massaker unabhängig von der Täterschaft nicht bezeichnen."
"Beim Zusammenbruch des Osmanischen Reiches bildeten die Führer der Armenier die fünfte Kolonne Moskaus, die von türkischen Nationalisten durchgeführte Vertreibung und Umsiedlung Zehntausender Armenier ist vor diesem Hintergrund zu erklären und fällt nicht unter die Kategorie Völkermord." weiterlesen
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4.6.2009:
DAS UNRECHT DER INTERNATIONALEN WIRTSCHAFT
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Die Politik der Welthandelsorganisation hat das Sozialdumping ermöglicht Die Kapitalverkehrsfreiheit aus der Sicht des Rechts: ein Unrechtssystem, das nicht nur jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, sondern die Grundprinzipien demokratischer, rechtsstaatlicher und freier Gemeinwesen zerstört.
Die weltweite Kapitalverkehrsfreiheit entmachtet Staaten, entbindet die Wirtschaft ihrer ethischen Verpflichtungen und führt zwangsweise zu Krisen, wie wir sie heute haben. Gerade diese Kapitalverkehrsfreiheit, die vor allem auf Drängen der mächtigen Staaten über die EU und die WTO eingeführt wurde, scheint heute, da es auf Grund der Finanzkrise in allen Staatshaushalten an Kapital fehlt, zum Stolperstein der eigenen Machtpolitik zu werden.
Doch anstatt über die eigenen Fehler nachzudenken und notwendige Korrekturen in den betroffenen Ländern einzuleiten, versucht gerade Deutschland, auf kleinere Staaten wie die Schweiz und Luxemburg, die die Krise offensichtlich viel besser bewältigen, loszugehen. Im folgenden werden die Zusammenhänge zwischen der Finanzkrise und der Kapitalverkehrsfreiheit ausführlich dargelegt. weiterlesen
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Irlands Nein heisst in einer Demokratie nein
Entgegen EU-Schikanen und Manipulationsversuchen
von Dr. Titine Kriesi
Im Juni 2008 hat Irland zum Lissabon-Vertrag nein gesagt. Im kommenden Herbst sollen die Iren erneut abstimmen. Wie es EU-Funktionäre so halten mit der Achtung vor der Meinung des Volkes, ist ihnen im Versuch, die Irländer umzustimmen, keine Manipulation, keine Schikane und kein Trick zu schade. Als ob es mit der Zwei Millionen Euro schweren EU-Propagandawalze, die in Irland mit Vorträgen hochrangiger EU-Kommissare anrollt, nicht genügen würde! (Vgl. Zeit-Fragen Nr. 14 vom 6. April) Jetzt zieht selbst die irische Regierung mit einer Propaganda-Tour nach und verprasst Steuergelder. In Zeiten enorm steigender Arbeitslosigkeit soll die Mehrheitsmeinung manipuliert werden mit dem hohlen Versprechen, ein Ja zum Lissabon-Vertrag würde Hilfe in der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise bringen. Die Iren sollten endlich begreifen, dass sie ihre Meinung ändern müssten, ginge es ihnen doch dann viel besser … Bürgerbewegungen rechnen diesmal mit einer noch härteren und noch schmutzigeren Kampagne gegen das irische Nein.
Die Staats- und Regierungschefs der EU wollten sich bekanntlich mit dem Abstimmungsresultat der Iren nicht geschlagen geben. Um die Mehrheit umzustimmen, wurde auch von seiten EU-Deutschlands nicht vor den primitivsten Manipulationsmethoden und Beleidigungen zurückgeschreckt: «Cholerisch» wurden die Iren zum Beispiel genannt (SPD), der deutsche Botschafter warnte nach einem Nein im Herbst vor «schrecklichen Konsequenzen». Dazu Patricia McKenna, Vorsitzende der irischen Bürgerbewegung People's Movement: «Es ist von Deutschland extrem arrogant, Druck auf Irland auszuüben, damit es einen Vertrag akzeptiere, den sie selbst noch nicht ratifiziert haben. Kanzlerin Merkel wäre gut beraten, die echten Bedenken ihrer eigenen Bürger zu studieren, anstatt zu versuchen, Irland einzuschüchtern, um nochmals über etwas abstimmen zu lassen, was sie bereits verworfen haben. weiterlesen
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1.6.2009:
EU=NOT4YOU:Transatlantische Machtkonzepte und die Angriffe auf die Schweiz Regionalisierung als Mittel zur Sprengung der Nationalstaaten
von Pierre Hillard, Paris*
zf. Der nachfolgende Artikel zeigt, dass die EU unter dem Deckmantel von Schlagwörtern wie «föderale Strukturen» oder «mehr Macht für die Regionen» in Wirklichkeit zentralistische Machtkonzepte verfolgt. Nationale Unterschiede – auch im Bankensystem – sollen eingeebnet werden. Pierre Hillard ordnet die Angriffe auf die Schweiz dieser Politik Brüssels und Washingtons zu: Peer Steinbrücks Attacken dienen einem transatlantischen Machtkonzept, das Vielfalt zerstören und zentrale Kontrolle etablieren will.
Das Prinzip der Regionalisierung in Europa geht weit über eine simple Reorganisation des alten Kontinents hinaus. In Wirklichkeit geht es darum, den Regionen politische, wirtschaftliche und finanzielle Macht zu übergeben, damit sie direkt mit den Brüsseler Instanzen verhandeln können.
Dieses Phänomen gründet auf dem Willen der deutschen Politik, der es gelungen ist, diese Massnahmen im Rahmen der europäischen Konstruktion einfliessen zu lassen. Wie Prof. Dr. Rudolf Hrbek, Professor für Politikwissenschaft, in der Zeitschrift Documents, Revue des questions allemandes (Dokumente, Zeitschrift der deutschen Fragen) schreibt: «Der Ausgangspunkt dieser neuen Serie von Initiativen war die Resolution der Konferenz der Ministerpräsidenten im Oktober 1987 in München, wo ein Europa mit föderalen Strukturen als Ziel festgelegt wurde.
Zwei Jahre später gründeten die Ministerpräsidenten der Länder eine Arbeitsgruppe ihrer Staatskanzleien und bestellten bei ihr einen Bericht über die Stellung der Länder und Regionen im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen in der Europäischen Union.»
Alle diese Arbeiten sind durch die Regierung des Landes Niedersachsen 1996 vorangetrieben worden. Damals – regiert von Ministerpräsident Gerhard Schröder – war der sozialdemokratische Abgeordnete des Landes Niedersachsen, Peter Rabe, der Initiant für die Ausarbeitung der Empfehlung 34 (1997) des «Kongresses der lokalen und regionalen Behörden Europas» [CPLRE: Congrès des Pouvoirs locaux et régionaux d'Europe]. Dieses Dokument ermöglicht eine politische Neugestaltung Europas. Das Prinzip selbst ist einfach. Es geht darum, den Regionen ein Maximum an Macht zu gewähren, so dass diese – zum Nachteil der Nationalstaaten – mehr und mehr direkt mit der Europäischen Union verhandeln.
Mit diesem Vorgehen wird die Zwischeninstanz, im vorliegenden Fall die nationalen Behörden, völlig umgangen. Dieses Vorgehen verfolgt das Ziel, die Nationalstaaten zugunsten eines Europas der Regionen aufzulösen, genauer gesagt, eines Europas der Euroregionen. So werden territoriale Einheiten gebildet, in denen sich mehrere Regionen aus verschiedenen Staaten zusammenschliessen. Beispiele dafür sind die Euroregion Elsass/Baden oder Pyrenäen/Mittelmeer.
Diese Politik führt zur Auflösung der europäischen Nationalstaaten.
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1.6.2009:
Die Beitrittsverhandlungen der Türkei und Kroatien in die Europäische Union sind in der letzten Phase. Andere Länder stehen schon in den Startlöchern zur Aufnahme in die EU.
Es wurde auch im neuen EU-Vertrag von Lissabon keine Finalität der EU-Erweiterung festgelegt. Es wird schon von einer Erweiterung der Europäischen Union bis Vorderasien und Afrika gesprochen.
Enorme Gelder fließen bereits. weiterlesen
Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider zur Erweiterung der EU:
und im TV:
über die Religionsfreiheit Teil 1:
Teil 2:
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29.5.2009:
Aufruf zum Wahlbojkott !
Die mit Millionenaufwand (Steuergelder) finanzierte Propaganda für die Wahlen am 7. Juni - es sollen die Vertreter Österreiches an der Versammlung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ("EU-Parlament") gewählt werden - hat viele Menschen in Österreich verärgert. Arbeitsplätze gehen verloren, die Inflation galoppiert, Banken brechen zusammen. Die Mitgliedsstaaten werden ausweglos verschuldet. Kein EU-Parlamentarier kann da etwas "reformieren"! Warum?
Was den meisten Menschen nicht gesagt wird: DAS EU-PARLAMENT IST GAR KEINES!
Die EU-Parlamentarier können in wenigen Randbereichen der Politik zustimmen, aber die meisten Verodnungen und Richtlinien sieht kein Minister oder EU-Parlamentarier (Etwa 99% der Fälle werden schon in Ausschüssen abgesegnet!
Zudem fehlt
dem EU-Parlament die Grundvoraussetzung für ein legislatives Parlament:
Das EU-Parlament vertritt kein europäisches Volk, weil es keines gibt.
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider in der Wochenzeitung Zeit-Fragen:
Unheilbares Demokratiedefizit
Die europäische Integration leidet an einem unheilbaren Demokratiedefizit. Es gibt kein Volk der Unionsbürger, das die Ausübung der Hoheitsgewalt der Union zu legitimieren vermöchte. Ein solches Unionsvolk kann nur eine Unionsverfassung begründen, der alle Unionsbürger durch Volksabstimmung zugestimmt haben. Ein solcher Schritt setzt voraus, dass zunächst die Völker der Mitgliedstaaten sich für einen solchen existentiellen Unionsstaat öffnen und ihre Staatsgewalt zugunsten der originären Staatsgewalt eines solchen Unionsvolkes einzuschränken bereit erklären. Das geht nicht ohne Volksabstimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, welche die Parteienoligarchien fürchten wie der Teufel das Weihwasser.
In den Verfassungen der Völker ist verankert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, in Deutschland vom deutschen Volk. Dieses Fundamentalprinzip der Demokratie dürfen die Verträge nicht unterlaufen.
Sie versuchen es aber, indem etwa fingiert wird, dass im Europäischen Parlament «die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar vertreten sind» (Art. 10 Abs. 2 EUV). Diese Versammlung ist im Rechtssinne kein Parlament, sondern wird nur so genannt. Es hat keine demokratische Legitimationskraft, weil es nicht ein Volk mit originärer Hoheit repräsentiert, wenn jetzt auch erklärt wird, dass es aus «Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammengesetzt» sei (Art. 4 Abs. 2 EUV). Die Abgeordneten werden nicht nur nach unterschiedlichem Wahlrecht, sondern vor allem nicht gleichheitlich gewählt . Mit der politischen Freiheit ist es unvereinbar, wenn das Stimmgewicht der Wähler eines Parlaments ungleich ist. Deren Stimmgewicht weicht bis zum Zwölffachen voneinander ab.
Ermächtigung der Union entzieht Parlamenten demokratische Legitimation
Die demokratische Legitimation der Rechtsetzung der Union leisten darum im wesentlichen die nationalen Parlamente, wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1993 geklärt hat. Das setzt aber voraus, dass die Parlamente die Politik der Union verantworten können, was wiederum voraussetzt, dass sie diese voraussehen können, wie das Gericht ausgesprochen hat.
Davon kann angesichts der so gut wie unbegrenzten Weite der Ermächtigungen der Union keine Rede sein. Ständig überrascht diese mit Massnahmen, die niemand für möglich gehalten hat, die jedenfalls die Bundestagsabgeordneten nicht zu verantworten gewagt hätten. So hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Niederlassungsfreiheit das Ende der deutschen Unternehmensmitbestimmung eingeleitet. zum ganzen Artikel in Zeit-Fragen
Es ist daher kein volles Parlament, das Gesetze beschließen kann. Vorher müssten sich die Völker erst für einen Bundesstaat EU entscheiden und ihre Grundgesetze dementsprechend ändern. Das würde in Österreich eine Volksabstimmung voraussetzen. In wichtigen Politikbereichen hat das EU-Parlament nichts zu sagen: Militärpolitik, Grundzüge der Wirtschaft, Währung und beispielsweise auch dem neuen "vereinfachen Änderungsverfahren". Mit diesem Verfahren kann die EU - ohne das Volk und die nationalen Parlamente zu befragen, den gesamten Vertrag ändern.
Durch die Menge der staatlichen Befugnisse und die Größe der Macht und ihren Funktionen, ist die Europäische Union längst wie ein Bundesstaat zu sehen, nicht nur wie eine völkerrechtliche Organisation für besondere Angelegenheiten, hat aber dafür keine Legitimationsgrundlage! Die Legitimationsgrundlage kann nur ein Volk geben. Die originäre Staatsgewalt kann nur von einem Volk ausgehen (z.B. Österreich), denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Die Gewalten der EU sind nicht geteilt, dass nennt man Despotie!
weiterlesen - Verschiedene Aussagen zum Vertrag - hier
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25.5.2009:
Klare Worte im EU-Parlament!
Nigel Farage: Eine Lektion in Demokratie
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24.5.2009:
Der Vertrag von Lissabon ist ein Grundgesetz des ungebremsten Kapitalismus
Die Wirtschaft, vor allem das Kapital, darf aber nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen
von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, Reformvertrag genannt, setzt die Politik der europäischen Integration fort, die mit den Römischen Verträgen 1953 und 1957 begonnen wurde und durch die Einheitliche Europäische Akte 1986, den Vertrag von Maastricht 1992, den Vertrag von Amsterdam 1997 und den Vertrag von Nizza 2001 weiterentwickelt wurde. Durch den letzten grossen Beitritt von 12 Staaten, vor allem im Osten und Südosten der Union 2004 und 2007, leben in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union fast 500 Millionen Menschen. Die Integrationspolitiker wollen die Union auf eine neue Vertragsgrundlage stellen, die aber weitgehend das geltende Vertragswerk, den sogenannten Besitzstand, beibehält.
Nachdem der Vertrag über eine Verfassung für Europa von 2004, der Verfassungsvertrag, in Frankreich und in den Niederlanden durch Volksabstimmung gescheitert ist, versucht der Vertrag von Lissabon dieses Vertragswerk im wesentlichen, wenn auch ohne den ambitiösen Namen Verfassung, zur Geltung zu bringen. Dieser Vertrag unterscheidet weiterhin den Vertrag über die Europäische Union (EUV) von dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den bisher geltenden Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weiterentwickelt.
Zugleich wird durch Art. 6 EUV die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die in Nizza 2000 nur deklariert worden war und bisher keine völkerrechtliche Geltung hatte, verbindlicher Teil des Vertragswerks. Der Sache nach machen die Verträge die Verfassung der Europäischen Union aus. Hinzu kommen eine grosse Menge von Rechtsakten der Union, vor allem Richtlinien und Verordnungen, die fast alle Lebensbereiche ordnen, vor allem die der Wirtschaft. Das Unionsrecht, das unser Leben weitreichend und tiefgehend bestimmt, findet sich zudem in einer breiten Judikatur der Unionsgerichtsbarkeit, die sich in mehr als einem halben Jahrhundert entwickelt hat und deren amtliche Sammlung fast zwanzig Meter im Regal in Anspruch nimmt.
Deutschland hat den Vertrag von Lissabon bisher genausowenig wie Grossbritannien, Polen, Tschechien und weitere Mitgliedstaaten ratifiziert, weil erst noch dessen Verfassungsmässigkeit von den nationalen Verfassungsgerichten entschieden werden soll. Auch in Österreich ist Verfassungsklage gegen den allerdings schon ratifizierten Vertrag eingereicht, wie in Deutschland (u.a.) von mir verfasst. Die Iren haben den Vertrag durch Volksabstimmung abgelehnt. Damit ist der Vertrag gescheitert, aber man versucht, ihn doch so, wie er ist, oder ein wenig abgewandelt durchzusetzen. weiterlesen
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22.5.2009:
DER EU-VERTRAG VON LISSABON BRINGT AUCH DIE FREIHEIT IN DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBERALL ZU ARBEITEN:
Der Liberalkapitalismus ist von Natur aus menschenfeindlich. Er braucht Sklavenarbeit und Hungerlöhne zur Profitmaximierung in seinem Schweinesystem und beseitigt daher rücksichtslos alle Grenzen, die dabei hinderlich sind. Das nennt man Globalisierung - und die will erklärtermaßen dafür sorgen, daß die einheimischen Arbeitnehmer bei den Löhnen und Sozialstandards in einen Wettbewerb mit Ländern wie China, Indien und Bangladesh treten. Hierbei können nur die Konzerne gewinnen und die deutschen Arbeitnehmer verlieren.
Am 9. Mai 2009 stellte der „Express“ die Frage, ob man sechs Tage die Woche arbeiten wolle, mit 13. Monatsgehalt und Rentenversicherung - für 69 Euro im Monat!
Diese Frage war kein Scherz. Zum Beispiel die Textilfirma Carreman im südfranzösischen Castres meinte das durchaus ernst: Sie bietet ihren Mitarbeitern zu den genannten Konditionen eine Beschäftigung in Indien an. Und Angebote wie dieses seien kein Einzelfall. Ein Maschinenbauer im Elsass bietet seinen Mitarbeitern an, sie in Rumänien für 110 Euro im Monat weiter zu beschäftigen. Die Angestellten eines Unternehmens aus der Bretagne bekamen ein Angebot, künftig für 230 Euro in der Türkei zu arbeiten.
Der Grund für diese Angebote ist ein französisches Gesetz, das den Arbeitgeber verpflichtet, bei „Umstrukturierungen“ mit Stellenabbau eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Standort anzubieten. Und das gelte auch dann, wenn die Filialen in Indien, Polen oder Papua seien.
Wer es schon vergessen haben sollte, auch die Firma Nokia bot seinerzeit den vor der Entlassung stehenden Arbeitern in Bochum an, nach Rumänien umzuziehen und für die dortigen Konditionen im neuen Werk weiterzuarbeiten.
Für dieses Angebot bedurfte es keines Gesetzes. Hier kam der Zynismus der Globalisierer zum Ausdruck, der mit dem Vorurteil aufräumte, daß der Liberalkapitalismus eine soziale Komponente hat und Arbeit mit fairen Löhnen schafft, damit es auch den Arbeitnehmern gut geht, wenn es der Firma gut geht.
Die Wirklichkeit sieht inzwischen ganz anders aus. Dem Liberalkapitalismus und seinen Handlangern in der etablierten Politik geht es offenkundig nur noch um Profitmaximierung ohne Rücksicht auf die Verluste anderer. Auf der Strecke bleiben die Arbeitsplätze in Europa.
Armut trotz Arbeit - so etwas hat es seit Menschengedenken in Deutschland nicht mehr gegeben. In der BRD ist das hingegen für viele eine bittere Realität. Die Betroffenen können sich bei den etablierten Blockparteien dafür bedanken, daß Hunderttausende ehemals menschenwürdig bezahlte Arbeitsplätze einem künstlich geschaffenen Niedriglohnbereich geopfert wurden, oder gleich ganz nach Indien verschwanden.
Insofern fällt die Bilanz der Globalisierung in den entwickelten Ländern ähnlich aus: Wenigen, die zu den Gewinnern zählen, stehen unzählige Menschen gegenüber, die durch Lohn- und Sozialdumping sowie durch „Umstrukturierungen“ offenkundig zu Verlierern wurden.
Menschen, die noch vor zehn oder fünfzehn Jahren einen sicheren und menschenwürdig bezahlten Arbeitsplatz hatten, stehen heute nach der „Flexibilisierung“, „Entgrenzung“ und „Beschleunigung“ durch die Globalisierung mit dem Rücken zur Wand. Mithin wird die Globalisierung schon lange nicht mehr als Versprechen auf stetig wachsenden Wohlstand verstanden, sondern zu Recht als Bedrohung. (Claudia Maschke - 19.5.2009)
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20.5.2009:
Kauf dir eine Volksabstimmung
Ein paar nachträgliche Details zum EU-Komplott
V on Markus Wilhelm
Unten ist unten? Nein, oben ! Niedrig ist hoch . Vorne kann nicht vorne sein, denn vorne ist hinten . Eckig ist rund. Richtig, ja. Und blond ist schwarz . Eine Zunahme ist eine Abnahme . Ein Rückgang eine Steigerung . So wie schief gerade ist, ist hart weich und grau bunt. Ein Verlust ist ein Zugewinn. Österreich ist eine Demokratie . Naß ist trocken . Steil ist flach . Sehr steil sehr flach . Eine Volksabstimmung ist eine Volksabstimmung . weiterlesen
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19.5.2009:
Der annerkannte EU-Rechtler Prof. Schachtschneider ist sich sicher:
"Bald zahlen wird die ersten EU-Steuern"
Auszüge aus dem Interview in der "Ganze Woche" vom 19. Mai 2009:
(...) Ich fürchte, mit 1. Jänner 2010 wird der Vertrag von Lissabon Gültigkeit haben.
Wieso fürchten Sie?
Weil er weitere Einschitte in unser Leben bringt. Und weil unser Leben dann noch teurer wird, denn Brüssel hat dann die Möglichkeit, selbst Steuern einzutreiben. Das wird die EU auch tun und zwar in zunehmendem Maße, bald schon.
Mit anderen Worten, die Menschen in unserem Land sind dem Diktat aus Brüssel hilflos ausgeliefert?
Selbstverständlich, so wie in allen anderen 26 Staaten auch. Nehmen wir ein Beispiel. Es gibt Untersuchungen, die belegen, dass zwischen 1998 und 2004 unglaubliche 84 % der Gesetzte von Brüssel, also von der Europäischen Union, als V e r o r d n u n g e n oder Richtlinien vorgegeben wurden. Daran ist nicht mehr zu rütteln. Nur 16 Prozent der Gesetzte wurden noch in Österreich beschlossen. (...)
Und wir sehen ohnmächtig zu. Was können wir tun?
Zum Beispiel aus der Union austreten. Mit dem Ziel, neue Verträge mit der EU zu schließen.
Aber es heißt doch ständig, wir wären allein nicht überlebensfähig...
Ich bin überzeugt, die Menschen in diesem Land wären wohlhabender. Die Schweizer mit ihrem Franken zeigen ja, wie es geht. Sie können selbst über eine Auf- oder Abwertung bestimmen. Für Deutschland und Österrreich war die Währungsunion bislang verheerend. Die Armut wird weiter steigen.
Herr Professor, werden Sie am 7. Juni zur Wahlurne gehen?
Nein. Ich wüsste keinen Grund.
Das Gespräch führte WOCHE-Chefreporter Hannes M. Pum
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18.5.2009:
EU-Vertrag: Eurokraten haben sich in Tschechien zu früh gefreut
Der Jubel unter den EU-Bürokraten angesichts der Absegnung des EU-Reformvertrages von Lissabon durch die zweite Kammer des Parlaments in Tschechien vor wenigen Wochen war riesengroß – die Freude könnte aber zu früh gewesen sein. Mehrere Senatoren der Demokratischen Bürgerpartei ODS wollen nun das Verfassungsgericht in Brünn anrufen. Dieses wird abschließend klären müssen, wie der Lissabonner Vertrag mit der Gesamtheit der tschechischen Verfassung vereinbar ist. In Tschechien bestehen daran erhebliche Zweifel. Aus diesem Grunde weigert sich der tschechische Staatspräsident Václav Klaus beharrlich, das Dokument von Lissabon zu unterschreiben. weiterlesen
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18.5.2009:
Staatsrechtslehrer und Wirtschaftsexperte Univ.Prof. Schachtscheider
am 13. Mai 2009 in Wien zum Thema Wirtschaft, Finanzkrise, Demokratie:
DIE EUROPÄISCHE UNION IST EINE REGION DES WELTMARKTES - DAS STAATSPRINZIP DER EU IST DER MARKT und DIE IST VÖLLIG IN DER HAND DER UNION. DIE MITGLIEDSSTAATEN HABEN GAR KEINE BEFUGNISS MEHR HANDELSPOLITIK MACHEN.
Weiters: "Man muss die Rahmenbedingungen ändern", "Die Schulden, die jetzt gemacht werden, sind nicht rückzahlbar. Die Schulden bleiben, bis zur Währungsreform - die steht ins Haus!" " Und: "Eine Währungsreform ist unabwendbar". Weiter: "Die EU-Kapitalverkehrsfreiheit ist der wirkliche Grund der Krise!" und "Die Idee des Freihandels ist gescheitert - die Voraussetzungen liegen gar nicht vor.
DER VERTRAG VON LISSABON SCHREIBT ABER DEN FREIHANDEL VOR!
Das sind Beispiele der realen EU-Vertragsentwicklung und alle müssen dannach leben. Kein EU-Parlamentarier ist in diesen wichtigen Bereichen zuständig. Die Grundzüge der Wirtschaft und die Währungspolitik steht nicht zur Disposition der Parlamente und natürlich schon gar nicht zur Disposition der Völker. Und natürlich auch nicht der wichtige Bereich der Militärpolitik. (Anm.d.Red.)
DIE IMMERWÄHRENDE NEUTRALITÄT ÖSTERREICH SOLL ENTSORGT WERDEN!
Dazu Univ. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtscheider
Die Schuldenpolitik ist die Nahrung des Federal Reserve Systems. Die derzeitige Situation in der EU erinnert daran: Wer verdient daran? Man kann es sich vorstellen...weiter
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17.5.2009:
DAS SCHICKSAL DER EU-PARLAMENTARIER:
(Karikatur: Schwedische Bürgerinitiative "Nein zur EU")
KEINE CHANCE MEHR FÜR REFORMEN!
EU-AUSTRITT -
UND DEN ÖSTERREICHERN WIRD ES BESSER GEHEN!
NEIN ZU EU - NEIN ZUR EU-WAHL!
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14.5.2009:
EU-Parlament wirbt mit Horrorvideos für Europawahl
Im EU-Parlament befürchtet man, dass bei der kommenden Europawahl die Wahlbeteiligung unter 50% der Wahlberechtigten sinken könnte. Also kam die Verwaltung des EU-Parlaments man auf die glorreiche Idee, einen Werbefilm zu drehen. Dieser ist nun in Form eines Videos zu bestaunen.
Es ist ein Horrorfilm (!) geworden, bei dem die Stimmabgabe von EU-Bürgern im Wahllokal darstellen. Zunächst einmal kommt eine völlig hysterische, schreiende Frau im Minirock zum Einsatz, die bei der Stimmabgabe völlig durchdreht. Dann kommt ein ruhiger, als Tod verkleideter Mann mit Axt ins Wahllokal, um "sein Geschäft" zu erledigen. Das Lied vom Tod wird allerdings nicht gespielt.
Jedenfalls wird dargestellt, dass außer den zwei Verrückten keiner zur EU-Wahl geht. Im Wahllokal sitzen nur zwei Wahlbeisitzer, eine davon ist mit Stricken beschäftigt. Ansonsten gähnende Leere. Eine selbsterfüllende Prophezeihung?
Die TV-Spots zur EU-Wahl werden in allen 27 Mitgliedsländern im Fernsehen ausgestrahlt und über ca 1000 Kinos verbreitet.
Kosten für die Steuerzahler: ca. 18 Millionen Euro (= 248 Millionen Schilling) für die ganze Werbekampagne. Quelle: Die Presse vom 17.3.2009
VIDEO
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14.5.2009:
Was will das EU-Direktorium?
Steinbrück provoziert erneut und richtet «bewusst» aussenpolitischen Schaden an von Karl Müller
Die Länder Europas bekommen derzeit einen Vorgeschmack darauf, was es heissen wird, wenn der «Vertrag von Lissabon» in Kraft treten und das «Direktorium der Grossen und einiger ihrer Vasallen» (Jean Asselborn, Aussenminister Luxemburgs) ein noch grösseres Stimmengewicht innerhalb der Europäischen Union haben sollte – denn das würden die Direktoriumsstaaten Frankreich, Grossbritannien und vor allem Deutschland, sollten die Regelung der «doppelten Mehrheit» gegenüber der bisherigen Regelung des «Vertrages von Nizza» und die Ausweitung der Sachgebiete für Mehrheitsentscheidungen in Kraft treten.
Dort sollen nicht nur die Druckmaschinen der FED neues Geld beschaffen, auch die US-Bürger sollen noch stärker als bislang schon für die Billionen von Dollar verschlingenden US-Kriege und Überweisungen an die Finanzwelt bezahlen – unter dem Vorwand, es gehe um soziale Gerechtigkeit und solle vor allem den «Reichen» genommen werden.
Solch finsteres Lügenspiel findet die deutsche SPD sehr gut. Sie hat ja selbst ausreichend Erfahrung damit, Umverteilung von unten nach oben als «soziale Reform» verkaufen zu wollen. Am 5. Mai hatte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Deutschen Bundestag, Joachim Poss, in einer Pressemitteilung der Fraktion erklärt, das Vorgehen der USA sei «ein wichtiges Signal», und die SPD sehe sich durch das angekündigte Vorgehen der USA «bestätigt». weiterlesen
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13.5.2009:
Liebe Leser!
Es muss klargestellt werden. Das "Europäische Parlament" ist nicht die demokratisch legitimierte Vertretung der europäischen Bürger/-innen. Damit ein Parlament (gesetzgebende Körperschaft eines Staates) diese Bezeichung verdient, muss es demnach allein über die gesetzgebende Gewalt verfügen, tatsächlich und uneingeschränkt: Das "EU-Parlament" hat nur eine sehr eingeschränkte Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Gesetzwerdung. Der eigentliche Gesetzgeber ist der Rat (umgangssprachlich: Ministerrat), wobei das alleinige Initiativrecht bei der EU-Kommission liegt. Das ist für die demokratische Entwicklung ein Rückfall ins 19. Jahrhundert!
(NEUES AUS ÖSTERREICH - NFÖ) weiterlesen
Welche Rolle spielt eigentlich das Europäische Parlament?
Das EU-Parlament hat eine Kontrollbefugnis bei Entwürfen von Durchführungsmaßnahmen, die sich auf einen Rechtsakt beziehen, der von Parlament und Rat gemeinsam im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet wurde.
Bei der Ausübung der Kontrollbefugnis hat das Parlament einen Monat Zeit, um Einwände gegen Maßnahmen zu erheben, bei denen die Kommission nach seiner Auffassung ihre Durchführungsbefugnisse überschritten hat.
Das „Regelungsverfahren mit Kontrolle“ verleiht dem Parlament das Recht, die vorgeschlagene Durchführungsmaßnahme abzulehnen.
Welche Dokumente werden dem EU-Parlament nicht vorgelegt?
Nicht alle Dokumente werden dem EU-Parlament vorgelegt. Während Tagesordnungen, Kurzniederschriften, Teilnehmerlisten und Abstimmungsergebnisse stets an das Parlament weitergeleitet werden, geschieht dies bei Maßnahmenentwürfen nur dann, wenn der zugrundeliegende Rechtsakt im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurde. mehr
Kommissionsvorschläge zu den Themen Landwirtschaft, Steuerwesen, Industriepolitik und Innere Sicherheit werden nur dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Dem Parlament wird lediglich die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
In folgenden (Rand)Bereichen darf mit den Vertrag von Lissabon mitentscheiden:
Asylrechtliche Mindestnormen
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen
DAS SIND EHER RANDBEREICHE DER POLITIK
Ausnahmen sind die wichtigen Bereiche Landwirtschaft , Außenhandelspolitik und Innere Sicherheit in dem das Europäische Parlament lediglich angehört wird (siehe Anhörungsverfahren )
Über die wichtigsten Entscheidungen kann das EU-Parlament nicht mitentscheiden. Die Bereiche Außen, Sicherheit und Verteidigungspolitik, die Militärpolitik, über die Definition der Grundzüge der Wirtschaft und auch der Währungspolitik hat das Parlament nichts zu sagen. - Über diese sehr wichtigen Bereiche wird das EU-Parlament nur unterrichtet (!)
DIE EU-GESETZGEBUNG IST REIN EXETUVISTISCH, ALSO GIBT ES KEINE GEWALTENTEILUNG - DAS NENNT MAN DESPOTIE!
Der Ministerrat bekommt nur solche Rechtsakte vorgelegt, die im ständigen Vorprüfungsausschuss nicht einstimmig abgesegnet wurden. Das sind ganz wenige Fälle, etwa 1 Prozent, von den etwa 130.000 Richtlinien und Verordnungen die seit dem Bestehen der Union als verbindliche EU-Rechtsgesetze rechtsverbindlich wurden. Zu diesen wenigen Fällen kann das EU-Parlament künftig mitentscheiden, also 99 Prozent der Gesetze werden ohne Rat und Parlament beschlossen! Der Rat hat in Wirklichkeit keinen wirklichen Einfluss auf die Gesetzgebung. Die Bürokratie beherrscht das ganze - völlig undurchsichtig. Von Demokratie kann da keine Rede sein.
Aber nach diesen Verordnungen und Richtlinien müssen wir leben!
Das künftige Bürgerbeheren hat keinen verbindlichen Einfluß auf die Gesetzgebung der EU!
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13.5.2009:
Der Vertrag von Lissabon – die Krönung der EU zur supranationalen Majestät Eine Grossherrlichkeit, die deren Diener und Mitläufer privilegieren will
Ein Gespräch mit dem österreichischen Staatsrechtslehrer und Bundesminister für Justiz a. D. Prof. Dr. Hans Richard Klecatsky
Ein Jahr ist vergangen, seit der EU-Vertrag von Lissabon im Österreichischen Parlament ratifiziert wurde. Da dieser Vertrag nicht dem österreichischen Volk vorgelegt wurde, gab es Proteste seitens der Bevölkerung. Demonstrationen und Aufklärung über die Auswirkungen des EU-Vertrages von Lissabon veranlassten einige Politiker unterschiedlicher Couleur zu handeln. Der damalige SPÖ-Kanzler Gusenbauer und sein Nachfolger Faymann versprachen in einem Brief an die «Kronen-Zeitung», dass sie künftige Grundlagenverträge der Union einer Volksabstimmung unterziehen wollen. Die Neuwahlen (28. September 2008) brachten auch deshalb abermals einen SPÖ-Wahlerfolg, der in einer SPÖ-ÖVP-Koalition mündete. Das Problem aber bleibt: das unüberwindbare Demokratiedefizit der Europäischen Union und die schleichende Gesamtänderung der Österreichischen Bundesverfassung. Wir sprachen mit Herrn Professor Dr. Hans Richard Klecatsky, dem ehemaligen Justizminister und Verfassungsrichter:
Zeit-Fragen: Durch den EU-Vertrag von Lissabon bekommt die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit. Es entwickelt sich ein Staatengebilde, das auf Grund ihrer weitreichenden Ermächtigungen wie ein Bundesstaat zu sehen ist. Der EU-Vertrag von Lissabon konstituiert auch eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungshoheit der Union. Diese Änderung der Grundgesetze und Verfassungen in den Mitgliedstaaten – ohne Volksabstimmungen – ist unseres Erachtens untragbar. Wie sehen Sie diese Problematik, Herr Professor Klecatsky?
Professor Dr. Hans R. Klecatsky: Der EU-Reformvertrag stellt sich seiner Substanz nach als blosse Wiederauflage des EU-Verfassungsvertrages dar, der durch Abstimmungen des französischen (29. Mai 2005) und des niederländischen (1. Juni 2005) Volkes zu Fall gebracht wurde. Die ohnedies permanent fortschreitende, die Staatsgrund- und Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten absaugende (melkende) Transfusion der Volks-, Staats-, Rechts-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Finanz- und Wirtschaftshoheiten der EU-Mitglieder genügt den nach supranationaler Funktionärsmacht strebenden «EU-Konstitutionalisten» nicht mehr.
Statt ihr breites Mitverschulden an dem gegenwärtig erfolgten Zusammenbruch des Weltfinanzmarktes1 und seinen für alle menschlichen Lebensbereiche eintretenden Folgen offen einzugestehen, sich für verfehlte Politik zu entschuldigen und sich nun ganz auf nachhaltige Wiedergutmachung der gigantischen Schäden zu konzentrieren, verfolgen sie nun in legistischer Firlefanzerei weiter ihren Plan einer Krönung der EU zur supranationalen Europäischen Majestät – zu einer Grossherrlichkeit, die natürlich auch deren Diener und Mitläufer aller Grade und Richtungen privilegieren will. weiterlesen
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12.5.2009:
Soll die Finanztransaktionssteuer das neue "EU-Wahlzuckerl" sein? So eine Steuer wäre natürlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber da wäre noch verschiedenes zu überlegen: Wenn das Vorhaben nicht wieder ein Wahlversprechen ist, dass dann - nach den "EU-Parlament"-Wahlen "schubladiert" wird, stellt sich die Frage, ob es beim angeblichen Willen der EU-Abgeordneten bleibt, weil diese Versammlung der Vertreter der Mitgliedstaaten der EU - die man zwar EU-Parlament nennt, ohne eines zu sein - keine Gesetze nach positiver Art verabschieden kann.
Würde diese Art Tobinsteuer eingeführt - keiner glaubt mehr den Wahlversprechen der Politiker -, stellt sich die Frage, wohin dann die Gelder fließen werden?
Die Verlierer der neoliberalen Ausrichtung der EU müssten diese Gelder erhalten! Bericht ORF.at
EINE ÄNDERUNG DES FINANZSYSTEMS WÄRE NOTWENDIG!
Ohne einer grundlegenden Änderung des Systems insgesamt und besonders des Finananzsystems, wird auch eine Finanztransaktionssteuer nicht die wirkliche Lösung sein: Richtigerweise müsste das gesamte Papiergeld- einschließlich dem Zins- und Zinsenzinssystem mit den Zentralbankensystem einer grundlegenden Reform bedürfen - wenn nicht gänzlich abgeschafft werden und durch ein ehrliches Währungssystem ersetzt werden müssen.
Wer bezahlt für die Geld-«Magie»?
Es sind die Bankkunden, die Steuerzahler oder ganz allgemein die Bürger, die mit ihrer Arbeit die Zinsen aufbringen und etwas zurückzahlen, das niemand erspart hat, sondern das mit «Zauberei» entstanden ist.
Lässt sich so etwas ethisch überhaupt verantworten? Griffin und Brown halten mit ihrer Meinung nicht zurück: Zinsen für etwas zu verlangen, das keinen Wert hat, für das niemand gearbeitet hat und das keine Leistung beinhaltet, sei Wucher. Mehr noch: es sei schlicht und einfach Betrug. (Zeit-Fragen Nr. 13)
Die online-Ausgabe der "Kleinen Zeitung vom 5. Mai wird die Situation von vielen Arbeitslosen Menschen beschrieben, die auf das AMS und Sozialhilfe angewiesen sind:
Die führende Arbeitslosenplattform "soned" gibt einen tiefen Einblick in die traurige soziale Situation in Österreich, die aufgrund der Mitgliedschaft in der Europäischen Union entstanden ist. Der EU-Vertrag von Lissabon verpflichtet zum Freihandel (Marktprinzip), statt der sozialen Marktwirtschaft (Sozialprinzip). Das ist eine neoliberale Ausrichtung, die eine Politik der Starken zur Lasten der Schwachen ist. Tausende Menschen, die teilweise vor dem Nichts stehen, bekommen dort Unterstützung. Zur genaueren Erklärung lesen Sie einen Auszug aus der Verfassungsbeschwerde von Prof. Schachtschneider: Thema Wirtschaft)
Aus der Wiener-Zeitung vom 12.5.2009: (...) Die Banken müssten heuer und 2010 noch viele Kredite abscheiben. In den nächsten 18 bis 24 Monaten sei Inflation zwar noch kein großes Thema, danach müssten sich die Verbraucher aber auf eine spürbare Teuerung einstellen - "weil zu viel Geld am Markt ist." und
OECD: Afrika droht ein "brutales Absacken" (...) Die Situation könne die "jüngste und schwer erkämpfte makroökonomische Stabilität" gefährden und zu einer Rückkehr hoher Inflation führen. Durch steigende Arbeitslosigkeit drohten zudem höhere Instabilität und möglicherweise Protestbewegungen, weil die Preise für Nahrungsmittel weiter hoch seien.
Das Zentralbankensystem wird in dem Werk von G. Edward GRIFFIN gut beschrieben:
Die Kreatur von Jekyll Island-Die US-Notenbank FEDERAL RESERVE
Das schrecklichste Ungeheuer, das die internationale Hochfinanz je schuf:
Aus dem Buch: Der Mandrake-Mechanismus
Die Methode, wie die Federal Reserve Geld aus dem Nichts erzeugt; das Konzept des Zinswuchers zur Zahlung von Zinsen auf vorgetäuschte Darlehen; die echte Ursache der versteckten Steuer, genannt Inflation; die Art und Weise, wie das FED Zyklen von Boom und Pleiten erzeugt.
Der amerikanische Dollar besitzt keinen Wert. Er ist ein klassisches Beispiel des Papiergeldes, dessen Menge unbeschränkt ist. Sein vordringlichster Wert liegt in der Bereitschaft der Menschen, ihn anzunehmen; die Gesetze bezüglich allgemein gültiger Zahlungsmittel zwingen sie sogar dazu. Es stimmt, dass unser Geld aus dem Nichts geschaffen wird, doch es ist genauer zu sagen, dass es auf der Verschuldung beruht. In bestimmter Weise könnte man sogar behaupten, unser Geld stamme von weniger als Nichts. Der gesamte Geldvorrat würde in den Tresoren und Coputern verschwinden, würden alle Schulden zurückgezahlt. Deshalb können unsere politischen Führer eine wesentliche Verringerung der nationalen oder persönlichen Verschuldung gar nicht zulassen. Zinszahlungen auf vorgetäuschte Darlehen ist Zinswucher, und diese Praxis wurde unter dem Federal Reserve System institutionalisiert.
Der Mandrake-Mechanismus, bei dem das FED Schulden in Geld umwandelt, mag auf den ersten Blick kompliziert wirken, und dennoch ist er einfach, sobald man begriffen hat, dass er nicht logisch sein soll, sondern verwirrend und täuschend. Das eigentliche Ziel dieses Mechanismus ist die künstliche Ausweitung des Geldvorrats, welche die tiefere Ursache der versteckten Steuer namens Inflation ist. Diese Expansion führt unweigerlich zur Kontraktion, und zusammen gehören sie zu dem zustörerischen Zyklus von Boom und Pleite, welche die Geschichte der Menschheit seit der Erfindung des Papiergeldes begleitet hat. weiterlesen
Wer profitiert?
Wer profitiert von der Geld-«Magie»? Der CEO der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wiederholt auch heute wieder, dass mit dem Bankengeschäft eine Rendite von 25 Prozent erzielt werden kann und Einkommen möglich sind, die sonst kaum zu erzielen sind.
Die Regierung kann sich ohne Schwierigkeit verschulden und kann ohne finanzielle Bedenken Kriege führen. Sie muss nicht an die Rückzahlung denken. Schulden werden zurückbezahlt, indem sie erneuert werden. Nur die Zinslast wird immer grösser. Die US-Amerikaner bezahlen jährlich bereits gegen 200 Milliarden Dollar Zinsen für ihre Bundesschulden. Dies entspricht der Hälfte der jährlichen Kosten für den Irak-Krieg.(Zeit-Fragen Nr. 13 vom 30.3.2009)
Sie werden uns an den Abgrund führen
von Reinhard Koradi, Dietlikon
Wie oft haben wir die Mär von den selbstheilenden Kräften des freien Marktes schon gehört? Seit Jahrzehnten wurde uns eingehämmert: Regulierende Eingriffe des Staates auf das Wirtschaftsgeschehen schaden der Wirtschaft. Tiefgläubig sind die Massen den Gurus aus Kapital und Wirtschaft gefolgt. Öffentliches Eigentum wurde unter dem Titel «Liberalisierung und Privatisierung» dem freien Markt zu Billigstpreisen vor die Füsse geworfen. Der neoliberal-globale Markt hat sich als hocheffizientes System für die Vernichtung von Volksvermögen und die Gewinnmaximierung der «Auserwählten» ? der Besitzenden ? etabliert. Die Bahn, das Telefon, die Post, die Energie- und Wasserversorgung, Spitäler und andere Einrichtungen des öffentlichen Lebens wurden durch Billigangebote dem privaten Kapital zugeführt. Der Angriff auf das Volksvermögen der nationalen Notenbanken wurde über den Internationalen Währungsfond (IWF) lanciert, der die Währungsinstitute per Dekret zwang, ihre Goldreserven aufzulösen und durch wertloses Papiergeld zu ersetzen. Artikel in Zeit-Fragen
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10.5.2009:
Fischer will Gesetze vorab prüfen lassen
06.05.2009 | 13:37 | PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
Der Bundespräsident wünscht sich bei seiner Festrede zum 17. Juristentag Änderungen in der Verfassung. So will Fischer den VfGH vor Inkrafttreten eines Verfassungsgesetzes fragen, ob eine Volksabstimmung nötig wäre.
Vor allem im Zusammenhang mit dem EU-Reformvertrag von Lissabon war das Thema Volksabstimmung in aller Munde. Diese muss abgehalten werden, wenn eine Verfassungsänderung so gravierend ist, dass eine sogenannte "Gesamtänderung" der Verfassung vorliegt. Die Meinungen der Juristen über den Lissabon-Vertrag gingen auseinander: Die Regierungsparteien folgten aber der Meinung der Mehrheit der Juristen und beschlossen die Änderung ohne Befragung des Volkes.
Ein Erfolg des breiten Widerstandes gegen die Ratifizierung des EU-Vertrages von Lissabon, der ja ohne Volksabstimmung von der Regierung und vom Bundespräsidenten durchgezogen wurde?
Ja - aber leider nur ein Teilerfolg
Die Bürger Österreichs haben schon den Glauben an die Parteien, der Demokratie und den Rechtsstaat verloren.
Bundespräsident Fischer wäre zumindest demokratiepolitisch gut beraten, noch vor Inkrafttreten des Vertrages, eine Volksabstimmung abzuhalten. weiterlesen
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9.5.2009:
EU-Wahl: SPÖ-Spitzenkandidat Hannes Swoboda antwortete in der Wiener Zeitung vom 4.4.2009 auf folgende Frage: Sie selbst haben sich früher für eine militärische Beistandsverpflichtung in der EU ausgesprochen. Gilt das nach wie vor?
Swoboda: "In dem Sinne, wie es im Vertrag von Lissabon festgeschrieben ist, ja: dass jedes Land für sich selbst entscheiden kann, was das konkret bedeutet". Am 9.5.2009 in der "Wiener-Zeitung": (...) sprach sich Swoboda dafür aus, "bei wesentlichen Vertragsänderungen Volksabstimmungen" abzuhalten, betonte gleichzeitig, dass die EU sozialer gestaltet werden müsse. (...)
Liebe Leser!
Faktum ist aber, dass der ohne Volksabstimmung ratifizierte Vertrag, das Marktprinzip und nicht das Sozialprinzip fördert (er schreibt den Freihandel mit der ganzen Welt vor), und die EU sich zu mehr und mehr zu einer militärischer Supermacht - einem Zentralstaat mit gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik - entwickelt!
Gastkommentar von Josef Cap in der Wiener Zeitung vom 3. April 2009: (...) "Wir wollen, dass Europa nicht länger das Europa der Konservativen ist, die den Markt über den Menschen stellen und die Maximierung von Gewinnen als Leitgrundsatz verstehen."
(...) "Künftige Änderungen des europäischen Vertragswerkes, die grundlegende Interessen Österreichs berühren, sollen daher einer nationalen Volksabstimmung unterzogen werden". (...) der ganze Artikel
Erstens: Denn der Vertrag von Lissabon festigt die neoliberale Ausrichtung der EU-Politik. Die Regierung hätte die Ratifizierung verhindern müssen um eine Änderung zu erzwingen.
Zweitens: Im Koalitionsabkommen steht, dass es keine Volksabstimmungen über künftige Grundlagenverträge geben wird:
Das gegenwärtige "Regierungsprogramm 2008-2013" übernimmt unter der Überschrift: "Gemeinsam arbeiten" auf den Seiten 5/6 folgende Grundsätze aus der Koalitionsvereinbarung:
"Die Koalitionsparteien unterstützen weder regional noch bundesweit Volksbegehren oder Volksbefragungen, die gegen Vorhaben des gemeinsamen Regierungsprogramms gerichtet sind. Beide Koalitionsparteien verpflichten sich, einen auf die Durchführung einer Volksabstimmung gerichteten parlamentarischen Antrag bzw. ein solches Verlangen von Mitgliedern des Nationalrates oder des Bundesrates (Art. 43 und 44 B-VG) nicht gegen den Willen der jeweils anderen Koalitionspartei zu stellen oder zu unterstützen. Die in diesem Vertrag vereinbarte Zusammenarbeit zwischen der SPÖ und der ÖVP gilt als beendet, wenn gegen den Willen einer Koalitionspartei im Plenum oder in den Ausschüssen des Nationalrats mit Stimmen von Abgeordneten der anderen Koalitionspartei ein Beschluss gefasst wird. Gleiches gilt, wenn auf Grund der Unterstützung durch Abgeordnete einer Koalitionspartei gegen den Willen der anderen Koalitionspartei eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss. Für diesen Fall und für den Fall, dass eine Partei die andere bei Gesetzesbeschlüssen, Beschlussfassungen über Volksabstimmungen oder sonstigen parlamentarischen Beschlüssen überstimmt, verpflichten sich die beiden Koalitionsparteien, gemeinsam einen Neuwahlantrag zu beschließen."(Interview mit Prof. Klecatsky)
Dazu komt noch, dass die EU-Gesetzgebung künftig gar keine neuen Verträge braucht, wenn sie etwas ändern wollen: Denn mit neuen EU-Ermächtigungsregeln kann sich die EU selbst alle Befugnisse für alle Kompetenzen geben (Flexibilitätsklausel), kann EU-Steuern einheben und den Vertrag nur durch Bechluss des Europäischen Rates ändern!
Ohne Ratifikation der nationalen Parlamente!
Also werden wieder einmal Wahlversprechen gegeben, die nie eigehalten werden können.
Aber alle im Parlament vertretenen Parteien stimmten gegen eine Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon (ausgenommen FPÖ und BZÖ)
L. Adamovich stellte in seinen Gutachten für den Präsidenten fest, dass der Vertrag von Lissabon keine "umfassende Änderung" darstelle. Entgegen der Expertise von Prof. Schachtschneider. Bleibt die Frage: Was ist jetzt eigentlich eine wesentliche oder umfassenden Änderung?
Dazu lehrt uns die Bundesverfassung: Jede Gesamtänderung müsse einer Volksabstimmung unterzogen werden: Wenn die Veränderung der B-VG "die leitenden Grundsätze der Bundesverfassung im Kern berührt". Als solche Grundsätze kommen das demokratische, rechtsstaatliche, bundesstaatliche, republikanische, parlamentarische und das gewaltenteilende Prinzip, ferner die Grund- und Freiheitsrechte (liberales Prinzip und das Vorhandensein einer Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts in Betracht (B-VG Art. 44 ABs. 3 UABs. 3).
Jedes dieser Prinzipien würde, nach Inkrafttreteen, durch den Vertrag von Lissabon tiefgreifend (im Kern) verletzt.
Beispielsweise steht im Vertrag, dass Österreich als neutrales Land an "Missionen" auf der ganzen Welt - auch gegen den "Terror" teilnehmen muss.(Art. 28a-28e (42-46) EGV).
"Missionen" sind nichts anderes als militärische Interventionen, also Kriege auf dem Gebiet anderer Staaten, die auch Kriege gegen andere Staaten sein können!
weiterlesen (Aus der Verfassungsbeschwerde von Prof. Schachtschneider)
Auszüge der Verfassungsbeschwerde bezüglich dem
Marktprinzip, der EU-Wirtschaftsverfassung
und den Ermächtigungsgesetzen im Vertrag.
Die gesamte Verfassungsbeschwerde
DIE FRAGE STELLT SICH: KÖNNEN POLITIKER WIRKLICH ÜBER SO EXISTENZIELL WICHTIGE VERFASSUNGSÄNDERUNGEN ENTSCHEIDEN?
WENN DAS RECHT VOM VOLK AUSGEHEN SOLL -SO WIE IM BUNDESVERFASSUNGSGESETZ FESTGESCHRIEBEN - DANN NICHT.
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5.5.2009:
ANGRIFFE DER GLOBALISIERER AUF DIE NEUTRALE UND DEMOKRATISCHE SCHWEIZ!
Finger weg von einem Beitritt zur EU!
Die für den Aussenhandel zuständigen Behörden, Organisationen und die vielen recht hilflos dastehenden schweizerischen Unternehmer und Geschäftsleute suchen heute die Rettung bei einem Beitritt zur EU. Da würde man nicht mehr als ein Aussenstehender behandelt werden. Man wäre dann Mitglied des Clubs und hätte auch ein Wort zu sagen. Ja man könnte sogar, so ein paar ganz schlaue und weitblickende Politstrategen, von innen die harten Regeln des Clubs (gemeint ist die EU) aufweichen, eine Revolte mit den anderen Kleinen, besonders denjenigen im Osten, gegen die ganz Grossen im Club, Deutschland und Frankreich, oder deren Mitläufer, die ursprünglichen Club-Mitglieder (wie die Benelux-Staaten), anzetteln.
(...)Dabei ist dieses, vor allem auf einem riesigen Verwaltungsapparat in Brüssel und ziemlich wackligen rechtlichen Grundlagen abgestützte Gebilde in Wirklichkeit nichts anderes als ein von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten aufoktroyiertes Bündnis, das sich Union nennt und seine Legitimation auf einem bisher noch nicht ratifizierten Abkommen in Lissabon ableitet, das vom französischen Präsidenten Sarkozy auf der Basis der vom französischen Volk selber abgelehnten ominösen Giscard-Verfassung der EU redigiert wurde. Da offenbar nicht die Absicht besteht, dieses Abkommen den Stimmbürgern der EU-Mitgliedländern zur Genehmigung zu unterbreiten, kann ihm zum vorneherein jede demokratische Grundlage abgesprochen werden. Ein pures Machtgebilde.(...)weiterlesen
5.5.2009:
Ein Jahr ist vergangen, seit der EU-Vertrag von Lissabon im Österreichischen Parlament ratifiziert wurde. Da dieser Vertrag nicht dem österreichischen Volk vorgelegt wurde, gab es wütende Proteste seitens der Bevölkerung. Demonstrationen und Aufklärung über die Auswirkungen des EU-Vertrages von Lissabon veranlassten einige Politiker unterschiedlicher Couleur zu handeln.
Der damalige SPÖ-Kanzler Gusenbauer und sein Nachfolger Faymann versprachen in dem bekannten Brief an die „Kronen-Zeitung“, dass sie künftige Grundlagenverträge der Union einer Volksabstimmung unterziehen wollen. Die Neuwahlen ( 28. September 2008) brachten auch deshalb abermals einen SPÖ Wahlerfolg, der in einer SPÖ-ÖVP Koalition mündete. Das Problem aber bleibt: das unüberwindbare Demokratiedefizit der Europäischen Union und die schleichende Gesamtänderung der Österreichischen Bundesverfassung.
Wir sprachen darüber mit Ex-Justizminister und Verfassungsrichter Prof. Hans Richard Klecatsky:
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1.5.2009:
Österreich ist auch kein Rechtsstaat mehr: Die Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Beitritt und den Folgeverträgen wurde vom österreichischen Verfassungsgericht nicht angenommen:
Die Richter sind anscheinend keine freien Richter, sie schützen die Politik vor dem Volk und nicht umgekehrt. Die Annahme der Klage hätte natürlich ein politisches Beben in Europa ausgelöst. Der Integrationsprozess wäre sehr lange aufgehalten oder gar gestoppt worden und Österreich hätte wahrscheinlich wieder einmal mit Sanktionen der EU zu rechnen gehabt.
Betrachten wir die Sache von der anderen Seite: Der VfGH hat die große Chance nicht wahrgenommen, ein Zeichen zu setzten, für ein Europa der souveränen Staaten - also für Freiheit und Frieden.
Aber: Der Vorhang über die Demokratie wird schon langsam zugezogen, wir steuern auf eine diktaturähnliche EU hin, die an einen faschistischen Staat erinnert. Die Chancen für die Gerechtigkeit sind aber noch da: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden. Auch Polen und Tschechien haben noch nicht unterschrieben.
An einen letzten Strohhalm kann man sich noch klammern: So schreibt Prof. Schachtschneider in seiner Stellungnahme: „Die Tür zum Verfassungsgerichtshof ist nicht völlig zugesperrt. Gegen jede einzelne Beeinträchtigung der „Rechtssphäre“ durch Rechtsakte der Europäischen Union (…) können sich die Österreicher zur Wehr setzten“. Und: „Irgendwann werden die Bürger der Völker Europas sich das Unrecht der Integration nicht mehr gefallen lassen, weil sie nicht mehr sagen können, uns geht es doch gut, und die politischen Kräfte nicht mehr wählen, welche sie in das Unglück geführt haben.“ weiterlesen
Die Zurückweisung des Verfassungsgerichts der Bürgerklage ist ein weiterer Beweis dafür, dass die undemokratische EU-Entwicklung nicht so zu verändern ist, wie es nötig wäre.
Der nicht gegebene Rechtsschutz für die österreichische Bevölkerung durch den VfGH ist ein weiterer Beweis, dass man die EU nicht reformieren kann - oder besser: will
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29.4.2009:
Wahl des "EU-Parlaments": Sämtliche im Parlament vertretene Parteien versprechen wieder das "BLAUE VOM HIMMEL". Allesamt Lügen und Propaganda! So berichtete die Online-Ausgabe der Wiener Zeitung am Montag dem 27.4.2009:
EU-Wahl: Denn Österreich habe die Krise nicht verursacht, nicht einmal die österreichischen Banker. "Wenn die Sozialdemokratie nicht Arzt am Krankenbett des Kapitalismus spielen" wolle, dann müsse sie sich für ein neues Projekt Europa einsetzen, nämlich eines mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit, Rechten für die Arbeitnehmer und dem Prinzip der Subsidiarität.
DIE WAHRHEIT SIEHT ANDERS AUS!
Die EU-Parlamentarier können sich zwar einsetzen - nur es nützt nichts: Die Voraussetzung für ein legislatives Parlament fehlt nämlich:
Das EU-Parlament vertritt kein europäisches Volk, weil es keines gibt. Es ist daher kein volles Parlament, das Gesetze beschließen kann. Vorher müssten sich die Völker erst für einen Bundesstaat EU entscheiden und ihre Grundgesetze dementsprechend ändern. Das würde in Österreich eine Volksabstimmung voraussetzen. In wichtigen Politikbereichen hat das EU-Parlament nichts zu sagen: Militärpolitik, Grundzüge der Wirtschaft, Währung und beispielsweise auch dem neuen "vereinfachen Änderungsverfahren". Mit diesem Verfahren kann die EU - ohne das Volk und die nationalen Parlamente zu befragen, den gesamten Vertrag ändern.
Durch die Menge der staatlichen Befugnisse und die Größe der Macht und ihren Funktionen, ist die Europäische Union längst wie ein Bundesstaat zu sehen, nicht nur wie eine völkerrechtliche Organisation für besondere Angelegenheiten, hat aber dafür keine Legitimationsgrundlage! Die Legitimationsgrundlage kann nur ein Volk geben. Die originäre Staatsgewalt kann nur von einem Volk ausgehen (z.B. Österreich), denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Die Gewalten der EU sind nicht geteilt, dass nennt man Despotie!
weiterlesen - Verschiedene Aussagen zum Vertrag - hier
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28.4.2009:
EU-Wahlen bojkottieren!
Wer zur Wahl geht ist mit der EU-Diktatur einverstanden!
weiterlesen.
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20.4.2009:
Konstruktionsfehler (?) im EU-Vertrag von Lissabon: Der Vertrag entmachtet das Bundesverfassungsgericht/Grundgesetz wird zur "Landesverfassung" herabgestuft! weiterlesen
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14.4.2009:
Neoliberal ist (nicht) ideal:
Drei Bio. Euro? Neue Gerüchte über "giftige" Wertpapiere
Die Summe "giftiger" Wertpapiere bei Banken und Versicherungen könnte sich einem Medienbericht zufolge auf fast vier Bio. Dollar (drei Bio. Euro) verdoppeln. weiterlesen
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11.4.2009:
Der Vertrag von Lissabon ist ein Grundgesetz des ungebremsten Kapitalismus. Die Wirtschaft, vor allem das Kapital, darf aber nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen.
Prof. Karl Albrecht Schachtschneider in Zeit-Fragen Nr. 14/15 vom 6. April 2009
12 Kritikpunkte am Vertrag von Lissabon: hier
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Iren sagen trotz Propagandawalze "nein". weiterlesen
11.4.2009:
Anfrage an die Redaktion: Die von EU-Befürworterseite seit Jahren laufend
angewandeten 4 Argumente:
1) Die EU soll reformiert werden und nicht austreten oder ablehnen.
Antwort der Redaktion.
2) Es gibt keine Alternative zur EU-Mitgliedschaft / ohne EU wären wir isoliert
und nicht überlebensfähig - den EU-Austritt könnte sich Österreich nicht leisten
/ Probleme können nur gemeinsam statt einsam gelöst werden.
Antwort der Redaktion.
3) EU ist der Sündenbock für in Österreich hausgemachte Probleme.
Antwort der Redaktion.
4) EU ist ein Friedensprojekt / über 60 Jahre Frieden in Europa /
die Länder Europas führen keinen Krieg mehr gegeneinander /
der Friede ist doch das Allerwichtigste.
Antwort der Redaktion.
Die Antworten haben noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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6.6.2009:
Das EU-Parlament ist kein volles Parlament - es nennt sich nur so. Es darf nicht demokratisch legitimieren - es stützt nur die Gesetzgebung. Ausserdem vertritt es ja kein Unionsvolk. Das müsste erst geschaffen werden. Die Abgeordneten werden nicht gleichheitlich gewählt: Ein Malteser hat mehr wie das tausendfache Stimmgewicht wie ein Deutscher.
Aber es hat auch seine "Vorzüge": mehr
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1.4.2009:
Regierungsgeld und Goldstandard in der Reformbewegung des amerikanischen Geldwesens: weiter
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30.3.2009:
Die Charta der Grundrechte der EU ist ein sehr schlechter Menschenrechtstext, so Unv. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.
Warum braucht man eine neue Grundrechtecharta?
Wareum soll die Charta der Vereinten Nationen (UNO) und die EMRK die ja Grundlage des österreichischen B-VG ist, nicht mehr ausreichen?
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Österreich soll in Kriege ziehen!
Aus dem Artikel 28a des Vertrages von Lissabon (EUV): Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außenpolitik. Sie sichert der Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen. Sie erfüllt diese Aufgaben mit Hilfe der Fähigkeiten, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.
Art. 28b: (...) Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet. (!)
Diese Entwicklung der EU ist natürlich mit der österreichischen immerwährenden Neutralität unvereinbar. Diese Missionen sind nicht anderes als Kriege auf der ganzen Welt - die auch Angriffskriege sein können -meist um Bodenschätze und/oder um geopolitische Vorteile.
Da nützt auch der Verweis im EUV (...) in Übeinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen (...) nichts, weil ja UN-Resolutionen oft gar nicht beachtet oder anders ausgelegt werden. So auch die Resolution 1441: mehr
Im nachhinein legitimierte die UNO den Krieg im Irak (bis heute fand man keine Massenvernichtungswaffen) : weiterlesen
DIE ÖSTERREICHER SOLLTEN DIE BEWAHRUNG IHRER NEUTRALITÄT EINFORDERN!
BOJKOTTIEREN SIE DIE EU-WAHL, SO KANN MAN SEIN ZEICHEN SETZTEN!
FRIEDE DURCH NEUTRALITÄT!
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28.3.2009:
Um diese Entwicklung der EU zu legitimieren, müssten sich vorher die Mitgliedsländer dazu bereit erklären und meist ihre Grundgesetze ändern. In Österreich wäre eine Volksabstimmung notwendig.
Dagegen sind EU-weite Volksabstimmungen keine Alternative. Das müssen beispielsweise die Österreicher selbst entscheiden, ob Sie aufgehen wollen, in einen Bundesstaat EU, mit fast 500 Millionen Menschen, mit einer Regierung in Brüssel.
Aber auch der Spitzenkandidat der ÖVP für die EU-Wahlen, Ernst Strasser, zählt zu den Befürwortern von einer rechtlich nicht haltbaren, europaweiten Wahl!
Es gibt zwar Wahlen für Europäer, aber kein Unionsvolk. Daher gibt es kein legislatives EU-Parlament, weil es kein originäres EU-Volk gibt. Diese "Versammlung" (so Art. 137 EWGV) "der Vertreter der Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten" (Art. 189 Abs. 1 EGV, im Vertrag von Lissabon aufgehoben, Nr. 178) ist kein eigentliches Parlament. Wäre es ein Parlament, wäre das Grundprinzip der freiheitlichen Demokratie, der Republik, die Gleichheit in der Freiheit (Res publica res populi, Schachtschneider), tiefgreifend verletzt, so dass alle Rechtsakte dieses Parlaments nichtig wären. Auch durch den von Ihnen genannten größeren Einfluss im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch den Vertrag von Lissabon hat das Parlament keine eigenständige Gesetzgebungsbefugnis. In existenziellen Politikbereichen, wie insbesondere der Bestimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten nach Art. 99 Abs. 2 ff. AEUV und im Haushaltsdiszuplinierungsverfahren nach Art. 104 AEUV wird das Parlament lediglich von Maßnahmen oder Beschlüssen unterrichtet. In die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist es so gut wie nicht eingebunden; es wird zu den "wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen" "regelmäßig gehört" und "über die Entwicklung der Politik in diesen Bereichen unterrichtet" (Art. 21 Abs.1 AEUV). Es sind lediglich Anfragen an den Rat möglich und zweimal im Jahr führt es eine Aussprache über die Fortschritte dieser Politik.
Das für das Parlament konstitutive Prinzip, die Repräsentation des Volkes als Volksvertretung, erfüllt das Europäische Parlament keinesfalls.
Man will - ohne nötige Verfassungsänderungen in den Mitgliedstaaten und Mehrheiten in nationalen Volksabstimmungen - ein EU-Parlament und einen Bundesstaat EU, mit einer europaweiten Wahl ein Legitimation verschaffen! Das ist nicht rechtens. Kein Land ist berechtigt unsere Bundesverfassung zu ändern.
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28.3.2009:
EU - Frieden statt Krieg Der Vertrag von Lissabon legt fest, dass Truppen von EU-Mitgliedstaaten für weltweite Militär- und Kampfeinsätze zur Verfügung stehen müssen. Er schreibt den Mitgliedsstaaten vor, ihre Militärausgaben zu erhöhen und räumt weder dem Europäischen Parlament noch dem Europäischen Gerichtshof Mitentscheidungsrechte in außen- und militärpolitischen Fragen ein. Darüber hinaus eröffnet die geplante EU-Verfassung auch die Option für Militäreinsätze innerhalb der Europäischen Union ("Solidaritätsklausel"). Der Lissabonner Vertrag wird die EU zu einer Militärunion machen. Die Veränderungen im Militärbereich bilden so etwas wie das Rückgrat des Vertrages.
Der Politikwissenschaftler und Friedensforscher Tobias Pflüger, seit 2004 Mitglied des EU-Parlaments, fordert daher im secret.TV-Interview eine sofortige Korrektur dieser verfehlten Kriegspoltik und ein Ende des europäischen Großmann-Wahns. Es sei schon jetzt so, sagt Pflüger, dass die EU eine im Kern post-koloniale Politik betreibe, wie sich am Beispiel des Kosovos eindruckvoll belegen lassen. mehr
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27.3.2009:
EU-Diktatur durch Vertrag von Lissabon:
EU-Diktatur durch Vertrag von Lissabon Der Vertrag von Lissabon, der nach dem Scheitern der EU-Verfassung diese durch die Hintertüre wieder einführen soll und die EU-Bürokratie zu ganz erheblicher Macht verhilft (ein „Ermächtigungsgesetz“ nannte ihn der parteilose Henry Nitzsche, MdB), ist trotz seiner Brisanz komplett unbekannt. Ob die Deutschen die neue EU-Verfassung, die faktisch das Grundgesetz abschafft, haben wollen oder nicht, das werden sie natürlich wieder einmal nicht gefragt. Die Details des Lissabonner Vertrages sind so erschreckend, daß der renommierte Staatsrechtler Prof. Schachtschneider davon spricht, daß sich Deutschland auf dem Weg in eine Brüsseler Diktatur befindet. Er sieht den Tatbestand des Widerstandes erfüllt, den das Grundgesetz gegen jeden garantiert und zur Pflicht macht, der das Grundgesetz abschaffen will. Und genau das beabsichtigen Bundestag und Bundesregierung – und nur die Iren haben Europa vor dem EU-Totalitarismus erst einmal bewahrt.
Unter der EU-Variante des „Kampfes gegen den Terror“ wird durch den Lissabonner Vertrag durch die Hintertüre sogar die Todesstrafe wieder eingeführt. Und bei „Aufstand“ und „Aufruhr“ gilt das Tötungsverbot nicht mehr. Im Klartext: Nach den Bestimmungen des Vertrages von Lissabon wäre ein Schießbefehl gegen die Leipziger Montagsdemonstranten in der damaligen DDR erlaubt, ja sogar Pflicht gewesen. Was die Sowjets 1989 nicht taten, die EU macht's künftig bei ähnlichen Ereignissen möglich.
Prof. Schachtschneider, der auch die Verfassungsklage gegen Lissabon namens des CSU-MdB Peter Gauweiler vertritt, nimmt eine schonungslose Analyse der EU-Pläne vor. mehr
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24.3.2009:
Die Medien schwiegen über die Einreichung der Verfassungsklage und den Vortrag auf der UNI-Wien von Prof. Schachtschneider. weiterlesen
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15.3.2009:
Wer sich der über die EU "richtig" informieren will, dem kann man die Webseite http://www.oesterreich-proeu.at/ empfehlen. Die Bevölkerun soll über die Vorteile der EU "wahrheitsgemäß" informiert werden. Es werden Stadtgepräche abgehalten. links . Man sollte hingehen und ein paar kritische Fragen stellen. Vorschläge: Freihandel in der EU-Verfassung, Angriffskriege der EU möglich, Ermächtigungsgesetze....
Auf der Webseite mein.parlament.at kann/sollte man die Parlamentarier befragen.
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10.3.2009:
Ist der EU-Vertrag von Lissabon ist mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar? "Nein" , so der Verfassungsrechtler Schachtschneider. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden. weiterlesen
6.3.2009:
Warum die Iren nicht die Deppen Europas sind:
Von Hubert Kleinert
Nach dem irischen Abstimmungsdebakel übertönen sich Europas Staats- und Regierungschefs mit Durchhalteparolen. Doch eigentlich laufen sie nur vor der Realität davon: Der Daumen der europäischen Bürger zeigt nach unten - und das aus guten Gründen. weiterlesen
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5.3.2009:
Vertrag von Lissabon ohne demokratische Legitimation
EU-Eliten werden nervös
Eine «Schweizerzeit»-Dokumentation
Der Vertrag von Lissabon – die sogenannte Europäische Verfassung – ist immer noch nicht von allen EU-Staaten unterzeichnet. Irland stimmt ein zweites Mal darüber ab. Das Deutsche Verfassungsgericht befasst sich ernsthaft damit. Die Nervosität in der EU-Bürokratie steigt spürbar. weiterlesen
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5.3.2009:
Altkanzler Gusenbauer ist ein glühender Anhänger des globalen freien Marktes und des neuen EU-Vertrages von Lissabon: Artikel 97b AEUV verpflichtet Österreich zur offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb. DABEI IST DIE FREIE MARKTWIRTSCHAFT DAS GEGENTEIL DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT (!) für die eigentlich die sozialdemokratische Politik der SPÖ stehen sollte. weiterlesen
Auch Van der Bellen von den Grünen (!) schließt sich den skrupellosen neoliberalen Stil an: "Die Rezession fördert Kirchturmdenken statt gesamteuropäischer Perspektive" (...) und: Die Bedingungen und Regeln des gemeinsamen Binnenmarkts aufrechtzuerhalten, ist nicht eine Peanut-Frage vom Typ Gurkenradius; ein Grundpfeiler der Union wird gefährdet, wenn ein (noch dazu großer) Mitgliedsstaat versucht, Industrie- (und Konjunktur-)Politik auf Kosten der Nachbarn zu betreiben. weiterlesen
1.3.2009:
So werden die Menschen in vielen Ländern ausgenützt. Wenn ein Land der EU diese Schuhe importiert, dann müssen diese Produkte auch in unseren Regalen zugelassen werden. Das ist die "freie Marktwirtschaft" der EU! Die österreichischen Betriebe stehen im Wettbewerb mit Konzernen, die in aller Welt unter extremsten Arbeitsbedingungen produzieren lassen.
Präsentation.
27.2.2008:
Expertenhearing im Justizpalast mit brisanten Aussagen von Ex-Justizminister Prof. Klecatsky und RA. Dr. Adrian Hollaender über den Vetrag von Lissabon, die immerwährende Neutralität Österreichs und den Skandal um das Bundesverfassungsbereinigungsgesetz, dass per 1.1.2008 in Kraft getreten ist. VIDEO
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Das Buch"EU for you"
So funktioniert die Europäische Union
(Wolfgang Böhm - Otmar Lahodynsky ISBN 3-209-05008-2)
Eine Gehirnwäsche für Kinder?
Zig-tausende Exemplare wurden an den Schulen verteilt um die Schüler
rechtzeitig auf EU-Kurs zu bringen. Dieses Buch wurde in den Unterstufen natürlich
für den Unterricht verwendet. mehr
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Österreich kann sich nicht gegen die Gentechniklobby wehren:
Österreich wird Gentechnikland
Die letzte Bastion, die Schutzklausel, fällt. Österreich droht eine Niederlage in der EU.
Das Verbot von Genmais ist nicht zu halten - schreibt die "Presse" vom 18. Februar 2009.
Ein Land muss sich doch aussuchen dürfen, mit welchen Lebensmitteln es leben will!
Die Verantwortlichen stecken jetzt die Köpfe in den Sand:
"Gegen die EU kann man eben nichts machen"...
Man kann: Dieses Beispiel zeigt wieder deutlich,
dass es keinen anderen Weg gibt, als aus der EU auszutreten.
Dieser Diktatur der internationalen Konzerne muss eine Absage erteilt werden.
Ein Kommentar von Volker Helldorff
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Das Unrecht des Vertrages von Lissabon
Heute begann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verhandlung der Klagen gegen den Lissabon-Vertrag der EU.
Von KARL ALBRECHT SCHACHTSCHNEIDER, 10. Februar 2009
mehr dazu
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Chance auch für Österreich: Verfassungsrichter zweifeln an EU-Reformvertrag
10.02.2009 | 17:34 | (DiePresse.com) - Foto der Richter
Die Richter in Karlsruhe könnten die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon in Deutschland verhindern. Die Bundesregierung verteidigt derweil das Abkommen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
(...) Gauweilers Vertreter Dietrich Murswiek sprach dagegen von einem Einschnitt in der Geschichte der europäischen Integration. Die EU verwandele sich in eine staatsähnliche Konstruktion. Zugleich würden die Gesetzgebungskompetenzen des Bundestages beschnitten, und das Demokratiedefizit in der EU werde noch größer.
Linksfraktionschef Oskar Lafontaine sagte, das Grundgesetz und der Vertrag von Lissabon seien nicht vereinbar. Die Partei kritisiert vor allem, dass die EU nicht ausreichend legitimiert sei. Zudem gebe der Bundestag das Recht ab, über Bundeswehr-Einsätze zu entscheiden.
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Graf Stauffenberg
„Wir leben in einer Gesellschaft von Lemmingen“
Der frühere CSU-Europapolitiker Franz Ludwig Graf Stauffenberg will zusammen mit Professoren und einem Ex-Manager den Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. mehr dazu
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Die Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon in Deutschland - von Professor Schachtschneider verfasst - wird am 10 und11. Februar verhandelt: mehr dazu
Presse
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DISKUSSIONEN ÜBER DIE EU IM
STANDARDFORUM
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Gedanken zur Demokratie (Prof. Schachtschneider) hier
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Frage der Woche: Ist Ihr Vertrauen in die EU gewachsen?
Hier kann man abstimmen. (Stand 15.1.2009: 92 % stimmten mit Nein)
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Professor Murswiek über den Vertrag von Lissabon:
1Teil:
Professor Murswiek über den Vertrag von Lissabon: Verfassungswidrig Zusätzlich zur Verfassungsbeschwerde, die der Nürnberger Professor Karl Albrecht Schachtschneider verfaßt hat und als Verfahrensbevollmächtigter von Dr. Gauweiler vertritt, hat der Freiburger Professor für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht, Dr. Dietrich Murswiek, im Auftrag von Gauweiler ein Rechtsgutachten zum Vertrag von Lissabon erstellt.
Daraus folgende Zitate: (1) Durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde seitens des Bundespräsidenten würde der Vertrag von Lissabon für die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Würde das Bundesverfassungsgericht dann später die Verfassungswidrigkeit des Vertrages feststellen, so wäre Deutschland trotz Unvereinbarkeit dieses Vertrages mit fundamentalen Prinzipien des Grundgesetzes an diesen Vertrag gebunden. Deshalb muß die Ratifikation bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Hauptsache unterbleiben. Ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, die dem Bundespräsidenten die Ratifikation vorläufig untersagt, wäre zulässig und begründet.
(2) Mit der Vergemeinschaftung der Innen- und Justizpolitik durch den Vertrag von Lissabon ist die sektorale Begrenzung der Union auf vornehmlich wirtschaftsrelevante Politikfelder überwunden. Mit den Zuständigkeiten für die innere Sicherheit und die Strafverfolgung ist die Europäische Union mit ihren Kompetenzen in Kerngebiete der Staatlichkeit vorgedrungen.
(3) Die Europäische Union wird mit dem Vertrag von Lissabon Völkerrechtssubjekt. Ihre Zuständigkeiten erstrecken sich auf praktisch alle Gebiete der Politik und ermöglichen es der Europäischen Union, auch auf der völkerrechtlichen Ebene wie ein Staat zu agieren.
(4) Für die Rechtsetzung hat die Europäische Union jetzt flächendeckende, praktisch alle Bereiche der Politik abdeckende Kompetenzen. Soweit diese Kompetenzen aufgrund restriktiv formulierter Kompetenztitel im einzelnen nicht ausreichen, um Ziele der Union zu verwirklichen, kann die Union selbst ihre Kompetenzen mit Hilfe der Flexibilitätsklausel (Art. 352 AEUV) erweitern... Auf diese Weise kann sie den mitgliedstaatlichen Gesetzgeber praktisch überall dort verdrängen, wo er im Augenblick noch etwas zu sagen hat.
(5) Das Recht der Union besitzt uneingeschränkten Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten, auch vor deren Verfassungsrecht; die „Solange“ -Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die bisher noch eine Reservefunktion des Bundesverfassungsgerichts für den Schutz der Grundrechte gegen Rechtsakte der Europäischen Union sicherte, kann nach dem Vertrag von Lissabon nicht aufrechterhalten werden.
(6) Angesichts der Fülle der Kompetenzen, die der Europäischen Union übertragen worden sind und angesichts des entsprechenden Kompetenzverlusts der Mitgliedstaaten ist die Grenze dessen, was der Grundsatz der souveränen Staatlichkeit an Übertragung von Hoheitsrechten noch zuläßt, jetzt überschritten.
2. Teil:
(7) Durch die Aushöhlung der Aufgaben und Befugnisse des Bundestages, insbesondere durch die Verlagerung von Zuständigkeiten für die Innen- und Justizpolitik sowie - in Verbindung damit - durch die Flexibilitätsklausel, welche der Europäischen Union eine Kompetenz verschafft, wird zugleich das Demokratieprinzip bezüglich der Ausübung der Staatsgewalt in Deutschland verletzt.
(8) Diese Verlagerung von Rechtsetzungskompetenzen nach Brüssel verschafft zugleich der Bundesregierung gegenüber dem Parlament eine übermächtige Stellung. Der Bundestag ist weithin nur noch für den Vollzug von höherrangigem europäischem Recht zuständig, welches die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union mit erlassen hat. So kann die Regierung - im Verbund mit den anderen europäischen Regierungen - dem Bundestag Vorschriften machen, die dieser gehorsam erfüllen muß. Dies ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.
(9) Diese Konstellation führt schon bisher gelegentlich zu dem berühmten „Spiel über die Bande“: Kann ein Minister eine von ihm gewünschte Regelung in Deutschland nicht durchsetzen, regt er bei der Kommission den Erlaß einer entsprechenden europäischen Richtlinie an.
(10) Die Bundesregierung könnte jetzt beispielsweise, wenn sie zur Abwehr terroristischer Bedrohungen Überwachungsmaßnahmen durchsetzen will, die in Deutschland auf zu großen Widerstand im Parlament stoßen oder am Bundesverfassungsgericht scheitern, mit Hilfe der Flexibilitätsklausel dafür sorgen, daß sich die Europäische Union eine Kompetenzgrundlage für die Regelung derartiger Maßnahmen verschafft. So kann ohne Zustimmung des Bundestages eine europäische Ermächtigungsgrundlage für Überwachungsmaßnahmen geschaffen werden, für die es in Deutschland keine Chance einer parlamentarischen Mehrheit gäbe. Und die EU-Regelung hätte zudem Vorrang nicht nur vor den einfachen innerstaatlichen Gesetzen, sondern auch vor dem Grundgesetz, mit der Konsequenz, daß die Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht ausgeschaltet wäre.
(11) Auch die Anwendung des Einstimmigkeitsprinzips ist unter Aspekten der demokratischen Legitimation nicht zu rechtfertigen, weil einmal beschlossene Rechtsakte nicht mehr aufgehoben werden können, selbst wenn eine große Mehrheit dies will, solange nur ein einziger Staat an dem Rechtsakt festhalten will.
(12) Etliche Bestimmungen des Vertrages von Lissabon verstoßen in spezieller Weise gegen das Demokratieprinzip. Dazu gehören insbesondere diejenigen Bestimmungen, die Änderungen der funktionellen EU-Verfassung ohne Zustimmung durch den Bundestag ermöglichen, ebenso diejenigen, die den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen im Rat ohne ausreichende Mitwirkung des Bundestages möglich machen. Vor allem die Kompetenzerweiterung der Europäischen Union mit Hilfe der „Flexibilitätsklausel“ ohne Zustimmung des Bundestages ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.
(13) Dies gilt besonders für die Übertragung sehr weitreichender Entscheidungsrechte an den Europaausschuß, der durch diese Gesetze ermächtigt wird, anstelle des Bundestagsplenums über die Zustimmung zu EU-Beschlüssen zu entscheiden, die ihrem materiellen Gehalt nach die EU-Verträge ändern und sich auch in Deutschland verfassungsändernd auswirken. (Auszüge aus dem Original von Prof. Murswiek. Numerierung und Hervorhebungen durch DeutschlandBrief-Juli 2008)
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EU-KRITIK CH
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Der Trick der Eurokraten, den EU-Vertrag von Lissabon doch noch zu retten, wird von RA. Dr. Hollaender gut beschrieben. mehr dazu
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Eine Anti-EU Initiative in Deutschland
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Das EU-Parlament ist eigentlich kein volles Parlament. Es ist eine Versammlung von Vertreter der Mitgliedsstaaten der Union. Ein Kurzfilm über die Tätigkeiten der Parlamentarier.
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Vortrag von Prof. Schachtschneider auf Video zur Anwendbarkeit von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) auf die Polit-Religion Islam:
Teil 1 und Teil 2
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Zum Abschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Bürgerbewegung Pax Europa am 30. November 2008 in Würzburg hielt der Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider einen Vortrag zur Anwendbarkeit von Art. 4 GG (Religionsfreiheit) auf die Polit-Religion Islam, die auf einer eigenen Staats- und Rechtsordnung beruht, ihrerseits die freie Ausübung anderer Religionen ablehnt und darauf abzielt, die Rechtsordnung, der sie hierzulande ihre freie Ausübung verdankt, abzuschaffen.
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Leserbrief von BM a. D. Dr. Marilies Flemming,
Vizepräsidentin der Europäischen Seniorenunion, per E-Mail
erschienen am Sa, 6.12. in der Kronen-Zeitung:
Volksabstimmungen in Österreich möglich!
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Die Webseite von team - the european alliance of eu-critical movements (deutsche Übersetzung von google) brachte
einen Artikel über die Einreichung der Verfassungsklage in Österreich. (google-Übersetzung deutsch)
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EU-Kommissar verlagt Respekt vor dem Nein der Iren zum EU-Vertrag von Lissabon. Artikel
EU-Verordnung: Die neueste "Babyschnullerverordnung" :
"Wenn eine Schnur vor oder während der beschriebenen Prüfungen der Breite des Bandes so exponiert wird, daß es nicht mehr bedeckt ist, muß bei der Prüfung nach 6.1.4.4. die größte Gesamtlänge der freien Schnur (einschließlich aller zur Anbringung eines Ergänzungsteils benutzten Schnüre) 15 mm betragen".
Ausgebledet wird aber, dass die Babyschnuller überall erzeugt werden dürfen - auch von Ländern die unsere hohen Standards nicht einhalten. Die heimischen Betriebe stehen im Wettbewerb mit Entwicklungsländern, wo die Arbeit fast nichts kostet und die Menschen ausbebeutet werden und oft unter gefährlichen Bedinungen arbeiten müssen.
Der Europäische Gerichtshof urteilt rigoros jede Verletzung der Grundfreiheiten der EU...
Die Folge ist natürlich die Abwanderung heimischer Betriebe ins Ausland oder der Konkurs, verbunden mit der Freisetzung der Arbeiter und Angestellten.
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EU-Vertrag von Lissabon bringt die Verpflichtung zum Freihandel!
Das heißt: Die Grenzen für die ganze Welt zu öffnen. Und zwar für Waren, Dienstleistungen, für die Arbeitnehmer und das Kapital. mehr
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Prag - Der tschechische Staatspräsident und Ehrenvorsitzende der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) Vaclav Klaus hat angedeutet, dass er die ODS, die er einst gegründet hat, verlassen wird. mehr
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Ein schon älterer Artikel aus der Zeitung "Schweizerzeit".
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Neuerliche Kritik an der undemokratischen Entwicklung der EU. Die FAZ veröffentlichte am 8. September den Artikel "Stoppt den EuGH".
Der Autor - Ex-Bundespräsident Deutschlands - Dr. Roman Herzog:
( ...)"Es kracht gewaltig im Gebälk der europäischen Rechtssprechung. Ursache ist der Europäische Gerichtshof (EuGH), der mit immer erstaunlicheren Begründungen den Mitgliedstaaten ureigene Kompetenzen entzieht und massiv in ihre Rechtsordnungen eingreift. Inzwischen hat er so einen Großteil des Vertrauens verspielt, das ihm einst entgegengebracht wurde". mehr dazu
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Zum „Vertrag von Lissabon“ und einer österreichischen Volksabstimmung
von Univ.-Prof. Dr. Hans R. Klecatsky Bundesminister a. D.
stammt aus Wien, war ab 1965 Professor am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, das er nach seiner Zeit als Minister bis 1991 leitete. 1965 - 66 war Klecatsky Verfassungsrichter und 1966 - 70 Bundesminister für Justiz (parteilos).
Klecatsky-Memorandum vom Oktober 2008 mit dem Titel:„ Was sollte man nun nach der Nationalratswahl 2008 in Österreich fordern?“
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Völkerrechtsexperte Manfred Rotter: EU-Reformvertrag nicht mit der immerwährenden Neutralität Österreichs vereinbar.
Die sogenannte "Irische Klausel" genügt nicht, so Professor Rotter.
Immer wieder wurde diese Klausel von Politikern als Hintertür für die neutralen Staaten herangezogen.
Rotter : Die Bündnispflicht nach Art. 27 Abs. 7 geht darüber aber hinaus.
Es geht nicht mehr um eine Politik, sondern um eine Rechtspflicht. Diese kann aber nicht mehr mit der Irischen Formel relativiert werden. Dazu bedarf es entweder einer Ausnahmeregelung (neudeutsch Opting-out) wie für die Briten in Sachen Grundrechte oder eines österreichischen Vorbehaltes. Der Wortlaut des Zitats ( »den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt« ) der Irischen Formel in Art. 27 Abs.7 enthält aber weder das eine noch das andere.
Er besagt lediglich, dass die immerwährende Neutralität Österreichs durch diese Bündnispflicht nicht berührt wird, also durchaus weiter bestehen bleiben könne. Auch BK Gusenbauer nannte im Verfassungsausschuss diesen Passus im EU-Vertrag als Legitimation der neutralen Staaten.
Quelle: Standard 25. Okt 2007 und vom 29. Okt 2007
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Eine von den meisten Medien unbeachtete Rede
von Václav Klaus, Präsident der Tschechischen Republik hier
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Direkte Demokratie und Föderalismus als Grundlage für ein freies Europa der Völker
Die Iren haben nein gesagt. Wir wissen es: Sie waren die einzigen, die etwas sagen durften, weil ihre Verfassung die Politik dazu verpflichtet. Den übrigen 497 Millionen wurde die Stimme genommen – deren Eliten bestimmten, das Volk habe nicht über sein zukünftiges Schicksal zu befinden. >>mehr dazu
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EU-Verfassung: Kritik auf Video Teil 2
Vertrag ablehnen: Video vom deutschen Parlament
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Nein zur EU-Diktatur!
Die Bürgerrechtsbewegung BüSo bietet eine Broschüre zum herunterladen an.
Wollen wir wirklich einen Dritten Weltkrieg?
Die EU-Militarisierung muß gestoppt werden
LaRouche: Drei Maßnahmen, um das Überleben zu sichern
Mit dieser Broschüre geht die BüSo in die Offensive gegen die geplante EU-Diktatur . Broschüre download.
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Briten boxten schon im Jahre 2005 gentechnisch verändertes Saatgut durch. So titelte die Überschrift eines Artikels auf www.wienweb.at
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Im vergangenen Jahr (2007) betrug der Nettobeitrag Österreichs für die EU laut Finanzministerium in Wien 418,7 Mio. Euro (5.76 Miliarden Schilling). Wolfgang Schüssel schätzte bei der Einigung auf den Finanzrahmen Ende 2005, dass Österreichs Mitfinanzierung bis 2013 auf jährlich 800 Mio. Euro (11.01 Milliarden Schilling) steige. Wie aus dem Jahresbericht der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF hervorgeht, schätzen die Ermittler das gesamte offiziell ermittelte Volumgen auf rund 1,6 Milliarden Euro (22,02 Milliarden Schilling).
Ein Skandal ist die "Familienförderung für EU-Abgeordnete". Abgeordnete des EU-Parlaments, die der Ehefrau/dem Ehemann, den Kindern oder auch der/dem Geliebten finanziell unter die Arme greifen wollten, machten dies gerne durch den Abschluß von "Assinstenten-Verträgen".Dafür dürfen sie monatlich bis zu 15.496 Euro der von uns an Brüssel abgelieferten Steuergelder überweisen. Damit sollte eigentlich Anfang 2009 Schluß sein. Doch EU-Politer fanden schon wieder einen Ausweg: Das jährliche Gesamtbudget für Assistenten beträgt 140 Mio. Euro. Einer vertraulichen Mitteilung zufolge, hoben EU-Parlamentspräsident Hans-Peter Pöttering (CDU) und sein Vizepräsident per Beschluß - bislang unbemerkt von den meisten Parlamentariern - ein Verbot der Anstellung von Familienangehörigen wieder auf, indem sie eine neue Übergangsfrist für Assistenten bis zum Jahre 2014 schufen. Dies gilt auch für Familienangehörige der EU-Abgeordneten.
Die Verschuldung der Republik (?) Österreich per 27.7.2008:
163,413 Milliarden Euro (2,2486 Billionen Schilling!) Pro Kopf sind das mehr als die Deutschen schulden: 21.851 Euro. Dagegen beläuft sich die deutsche Pro-Kopf -Verschuldung "nur" auf 19.254 Euro (Insgesamt 1.589.035.518.577 Euro). Jede Sekunde wird dieser Betrag um 474 Euro mehr!. Die Steuerzahler in Österreich zahlen für die Schulden 7.449 Mrd. Euro an Zinsen pro Jahr! Quelle: www.staatsschulden.at und www.miprox.de/schuldenuhr.html
Denken Sie bei den nächsten Wahlen daran. Fördern Sie die EU-Austrittspartei NFÖ, die nicht zu den vorgezogenen Wahlen zum Nationalrat im Herbst 2008 antreten kann. Diese junge Partei kann auch künftig nur erfolgreich bei Wahlen kandidieren, wenn Sie gestärkt wird.
Die A-Themen: Neutralität von 1955 und Eigenstaatlichkeit Österreichs widerherstellen mit Stärkung der Direkte Demokratie auf allen Ebenen.
Austritt aus der Währungsunion - Zurück zu einer eigenen Währung/Regionalwährung.
Förderung von Massnahmen zur Sicherung und Stärkung der heimischen Wirtschaft und der heimischen Betriebe.
Ablehnung der Atomkraft und natürlich Atomwaffen.
Ablehnung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Saatgut.
Die EU wird von vielen Politikern als das größte Friedensprojekt bezeichnet. Der neue EU-Vertrag von Lissabon würde die Parlamente stärken, die Einheitswährung, der EURO sei eine einzige Erfolgsgeschichte und auch die Neutralität Österreich ist nicht gefährdet. So veröffentlichte auch die Kronen-Zeitung Interviews von namhaften Politikern und Fachleuten, die allesamt die Österreicher "aufklären" wollen.
Dazu möchten wir einige Tatsachen festhalten: Seit Beginn der 90er Jahre ist die EU in verschiedenste Kriege verwickelt. Libanon, Irak, Bosnien, Afhanistan, Somalia, Kosovo u.a sind Teil einer Entwicklung, die uns immer tiefer mit der USA in eine Kriegsallianz hineinführten. Schon deswegen ist ist die EU kein Garant für den Frieden. Den Frieden fördern auch demokratieferne EU-Verträge nicht, welche eine Obrigkeit von mehr als 500 Millionen entmündigte Untertanen einrichten.
Frieden heißt vorallem Freiheit, Recht.
Freiheit und Recht setzt wirkliche Demokratie und wirklichen Sozialstaat voraus. Es ist aber leider so, dass mit Inkrafttreten des EU-Vertrages von Lissabon sich Österreich zur Aufrüstung verpflichten würde und auch gegebenenfalls - bei Terror, was immer das auch ist - an Kriegen in Drittstaaten teilnehmen müßte.
In den wichtigsten Bereichen der Politik hat das EU-Parlament nichts zu bestimmen. Es wird nur angehört. Das EU-Parlament darf keine Gesetze beschließen und hat z.B. in der Außen u. Sicherheitspolitik sowie in den wichtigsten Bereichen der Handelspolitik keinen Einfluß - nichts zu sagen!
In insgesamt 16 wichtigen Bereichen der EU-Politik wird das Europäische Parlament nur angehört. In den Normalfällen - eher nicht so wichtige Sachen - kann es Einfluß nehmen.
Univ. Prof. K. A. Schachtschneider beweist in seinen Schriften und Interviews diese Ausführungen. Sie können sich auf dieser Webseite ausführlich darüber informieren. Neuer Artikel von Prof. Schachtschneider in der Wochenzeitung Zeit-Fragen.
Gerne schicken wir Ihnen die DVD einer Veranstaltung "Was die EU-Verfassung für jeden Einzelnen bedeutet" zu. Die DVD der UNI-Wien Veranstaltung von Professor Bader mit dem Vortrag von Prof. Schachtschneider, sowie der Pressekonferenz kann man auch schon bestellen. (Länge etwa 4 Stunden)
Bestellung per E-Mail und auch per Telefon: 0650/7362200.
Manifest für ein demokratisches Europa
Hier finden sie das
"Manifest für ein demokratisches Europa"
27. Juli 2008: Mehrheit der Iren bleibt bei Nein zum EU-Vertrag
Einer aktuellen Umfrage des britischen Instituts Open Europa zufolge lehnen immer noch 62% der befragten Iren den EU-Reformvertrag ab, das sind sogar 9% mehr als bei der letzten Abstimmung vor sechs Wochen.
Abstimmung der Woche: Würden Sie für einen EU-Austritt Österreichs stimmen?
Blau = Ja, Rot = Nein
Vive le Franc!
Ein kleines Dorf leistet erbitterten Euro-Widerstand!
Reaktionen aus Schweden und Dänemark zu Irlands Nein zum EU-Vertrag von Lissabon in Zeit-Fragen.
EU-Pläne bedrohen das freie Internet
Der Verfassungsrechtsschutz gegen die Unionspolitik des Vertrages von Lissabon durch die Iren. Stellungnahme von Karl Albrecht Schachtschneider vom 29. Juni 2008.
Vom Missbrauch des republikanischen Staatsprinzips
Karl Albrecht Schachtschneider: "Freiheit in der Republik" Rezension
Verfasssungsbeschwerde in Deutschland gegen den EU-Vertrag von Lissabon von Univ. Prof. Schachtschneider. Professor Dr. Dietrich Murswiek schrieb ein Gutachten für die Verfassungsklage gegen den EU-Vertrag von Lissabon für RA Dr. Peter Gauweiler. Bundestagsdebatte zum Lissabonervertrag.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts will sich nicht auf Karlsruher Entscheidung noch in diesem Jahr festlegen Hans-Jürgen Papier begrüßt Köhlers Abwarten beim EU-Reformvertrag.
Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) ist die
grösste überparteiliche Volksbewegung für Freiheit, Unabhängigkeit,
Neutralität und Sicherheit.
Dank der AUNS ist die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union.
Verfassungsklage gegen den EU-Vertrag von Lissabon beim österreichischenVerfassungsgerichtshof durch Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider als „Verfahrens-Bevollmächtigter“.
Uni. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider hat mit seiner Verfassungsklage wieder erwirkt, dass der deutsche Bundespräsident Köhler den neuen "Verfassungsvertrag" (EU-Reformvertrag von Lissabon) genauso nicht unterschreiben darf wie den alten Vertrag über eine Verfassung für Europa im Jahre 2005. Das ist ein wieder ein Riesenerfolg des renommierten Staatsrechtlers der Universität Erlangen/Nürnberg. Die Klage von Prof. Schachtschneider, die bald beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof erhoben wird wird von den unbabhängigen Richtern wohl daraufhin angenommen werden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist in Europa das führende Verfassungsgericht und hat hohes Ansehen.Bericht auch von Radio Utopie:
Gauweiler und Schachtschneider: Sieg über Regierung, Parlament, Präsident
Autor: Daniel Neun • 1. Juli 2008
Verfassungsgericht folgte Antrag auf einstweiliger Anordnung gegen Köhler und EU-Vertrag
Karlsruhe: Die ganze Dimension dieser historischen Niederlage von Exekutive und Legislative gegen die Judikative des Bundesverfassungsgerichtes ist immer noch nicht in der Republik angekommen.
Die Exekutive, namentlich Bundesregierung und Bundespräsident, sowie die Legislative Bundestag und der Bundesrat der Landesexekutiven, sie alle stehen bis auf die Knochen blamiert da.
Denn ein einzelner Bundestagsabgeordneter, Dr. Peter Gauweiler (CSU), und sein Anwalt, Prof.Karl Albrecht Schachtschneider, sie stoppten nun mit einem Antrag in Karlsruhe auf einstweilige Anordnung gegen Präsident Horst Köhler dessen Unterschrift unter den EU-Vertrag.
In dem am 23. Mai beim deutschen Verfassungsgerichtshof eingereichten Antrag auf einstweilige Anordnung von Dr.Gauweiler (CSU) gegen den Präsidenten heisst es:
IV. Antrag auf einstweilige Anordnung
Namens und in Vollmacht des Antragstellers und Beschwerdeführers beantrage ich, durch einstweilige Anordnung dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung zu untersagen, das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amtsblatt der
Europäischen Union vom 17. Dezember 2007 (2007/C 306/01)), welches der Deutsche Bundestag am 24. April 2008 verabschiedet hat und dem der Bundesrat am 23. Mai 2008 zugestimmt hat, und die Begleitgesetze, nämlich das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 16/8488) und das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (BT-Drs. 16/8489) auszufertigen und zu verkünden und den Vertrag von Lissabon durch Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Regierung der Italienischen Republik zu ratifizieren, bevor über die Verfassungsbeschwerde und den Antrag zu III. auf andere Abhilfe entschieden ist.
Um es klar zu sagen: Gauweiler war der einzige, der überhaupt einen Eilantrag stellte. Die sogenannte “Linke” im Bundestag tat dies bis zum 27.Juni laut einem Bericht der “taz” nicht.
So lange Irland seine Haltung zum Vertrag von Lissabon nicht ändert, will Polens Präsident Lech Kaczynski das Dokument nicht unterzeichnen. Es sei "fraglich", ob der Vertrag "nach der Ablehnung durch Irland noch Sinn habe.
Der Polnische Präsident unterzeichnet EU-Vertrag nicht!
“Liebe EU-Mithäftlinge…”: Schweizer Referendum gegen Biometrische Pässe im Anmarsch! mehr
EU-Reformvertrag: Linke in Deutschland reicht auch Verfassungsbeschwerde ein.
Video vom EU-Parlament.
Der Vertrag von Lissabon soll trotz des "Nein" Irlands bis nächstes Jahr - rechtzeitig zu den EU-Wahlen in Kraft treten. Irgendwie wird man auch diesen Volksentscheid wegreden, den Vertrag etwas ändern und neu abstimmen lassen. Dazu eine Pressstimme. Durch das "Vereinfachte Änderungsverfahren", das im Vertrag steht.
EU-Ermächtigung bis Oktober aufgeschoben. Artikel von Politbloc.
Dr. Peter Gauweiler Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung ...
Postanschrift: Dr. Peter Gauweiler, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin .... Das Bundesverfassungsgericht hatte im Maastricht-Urteil entschieden, dass im ...
Die Iren stimmten heute gegen den Vertrag - ihre Neutralität wäre natürlich durch die Annahme des Vertrages gefährdet - und es gibt einige Verfassungsklagen in verschiedenen Mitgliedsländern der EU.
So auch in Österreich, wo ein Personenkomitee klagt, dem unter anderen einer der führenden österreichischen Experten für Öffentliches Recht und Professor der Universität Innsbruck, Dr. Peter Pernthaler angehört, der auch Professor Schachtschneider bei der Abfassung der Klageschrift unterstüzt.
Weitere Kläger sind: Univ. Prof. DI Anton Moser, Prof. Karl Socher und Vertreter der Initiativen Neutrales Freies Österreich, Heimat und Umwelt, Pro Leben und Animal Spirit. Die Meldung von der Webseite der Jungen Freiheit mit einem Interview von Professor Schachtschneider, der die Klageschriften für deutsche und die österreichische Klage, die knapp etwa 400 Seiten lang ist, verfasste. Ex-Minister Hans Klecatsky, einer der Väter der österreichischen Bundesverfassung unterstützt auch die Klage von Professor Schachtschneider für die Plattform "Ja zu Österreich - Nein zur EU"
Von anderer Seite wird wahrscheinlich auch eine Klage eingereicht. RA. Dr.Hollaender will für "Rettet-Österreich" klagen. Die Frage ist, ob die Verfassungsklage vom Verfassungsgerichtshof angenommen wird, ob Sie ausreichend begründet ist. Professor Schachtschneider hat mit dieser Klage nichts zu tun, hat nichts für "Rettet - Österreich" geschrieben.
Elisabeth Sabler klagte jedenfalls vertreteten durch die Rechtsanwälte Zauner&Mühlböck die Österreichische Bundesregierung beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof gegen die Ratifizierung des EU-Reformvertrags.Lt. Klageschrift ist Frau Sabler ist durch die Ratifizierung des EU-Reformvertrages (Vertrag von Lissabon) ohne Abhaltung einer rechtlich gebotenen Volksabstimmung aktuell und unmittelbar in ihrem subjektiven Recht auf Ausübung ihres Wahlrechts im Rahmen einer Volksabstimmung verletzt worden, zumal plebizitär-demokratische Mitwirkungsrechte des Einzelnen subjektive verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte darstellen.
Das Aus für den neuen EU-Vertrag von Lissabon ist sehr wahrscheinlich. Das wäre mehr als gerecht und richtig, weil der neue Vertrag unvereinbar ist, mit dem demokratischen Prinzip der Mitgliedsländer. Wenn in allen Ländern Volksabstimmungen abgehalten worden wären, hätten sicher mehrere Länder für "Nein" gestimmt.
Wir von der Plattform "Ja zu Österreich - Nein zur EU" (NFÖ, IHU, Pro-Leben, Initiative f. m. Demokratie in Österreich) werden die Bevölkerung weiter überzeugen, dass der EU-Austritt Österreichs der einzige richtige Weg ist, um die Neutralität, Souveränität und die direkte Demokratie in Österreich einzuführen. Nur so kann das "Kapital" gezwungen werden gerechtere EU-Verträge abzuschließen, die nicht nur einige Millionäre noch reicher macht, sondern sehr viele Menschen - auch in Österreich - in die Armut stürzt.
Deutschland: Am 23. Mai 2008 wurde eine Verfassungsklage gegen den EU-Vertrag von Lissabon beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für den CSU-Abgeordneten, RA. Dr. Peter Gauweiler durch Univ. Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider eingereicht. Auch die Ökologisch-Demokratische Partei hat eine Klage eingebracht-
Kommentare dazu im Internet. hier
Wir möchten Sie einladen, mit uns gemeinsam die Bitte an die irische Bevölkerung zu richten, auch in unserem Namen gegen die Annahme des Vertrages zu stimmen: http://www.irish-friends-vote-no-for-me.org
Aus einem Gutachten von Professor Schachtschneider (Uni-Kassel)
EU-Vertrag: Haider will vor VfGH ziehen
19.05.2008 | 13:43 | (DiePresse.com)
Das Kärntner BZÖ hält den EU-Reformvertrag für verfassungswidrig, weil er ohne Volksabstimmung beschlossen wurde. Das wollen die Orangen jetzt beim Verfassungs-Gerichtshof geltend machen.
"Politisch korrupt", "Islamisten-Lobby", "Kärnten-Feinde" - das alles fiel Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider schon zum Verfasungsgerichtshof (VfGH) bzw. dessen Richtern ein. Nun erhofft sich der BZÖ-Landeschef aber Hilfe von den Höchstrichtern. Der geschäftsführende Landesparteiobmann Stefan Petzner kündigte am Montag an, das Kärntner BZÖ wolle sich in Sachen EU-Reformvertrag an den VfGH wenden.
"Paragraf 140 Absatz 1 Bundesverfassungsgesetz räumt den Bundesländern die Möglichkeit ein, Gesetze auf Verfassungswidrigkeit einzuklagen", erklärte Petzner. "Diese Möglichkeit nutzen wir, um den Reformvertrag zu Fall zu bringen" so Petzner. Der Vertrag sei verfassungswidrig, weil er ohne Volksabstimmung in Kraft gesetzt worden sei.
Allerdings bräuchte das BZÖ für sein Vorhaben die Unterstützung der SPÖ oder der ÖVP in der Kärntner Landesregierung. Man baue dabei in erster Linie auf die SPÖ, sagte Petzner. Deren Landesgeschäftsführer Gerald Passegger habe schließlich wiederholt versichert, dass auch er für eine EU-Volksbefragung in Kärnten eintrete.
"Jus-Studium neu beginnen"
VP-Klubobmann Wolfgang Schüssel reagierte mit Unverständnis auf die BZÖ-Ankündigung. Der Vertrag bringe den Ländern mehr Mitspracherechte. "Wer glaubt, der Status, den wir jetzt haben, ist besser, der müsste eigentlich sein Jus-Studium neu beginnen", sagte Schüssel in Richtung Haider. Aber es stehe natürlich jedem frei, zum Verfassungsgericht zu gehen.
Sollte das neueste Vorhaben des BZÖ im Kampf gegen den EU-Vertrag jedoch keinen Erfolg bringen, setzt man in der Partei auf Irland: Dort findet am 12. Juni eine Volksabstimmung über den Vertrag ab. "Grün ist die Hoffnung. Dem folgend ruht unsere Hoffnung dann auf der grünen Insel. Die Iren sind wie die Kärntner ein stolzes und patriotisches Volk und werden den Reformvertrag zu Fall bringen ", prophezeit Petzner.
Interviews mit Tobias Pflüger
Jürgen Elsässer zum EU-Vertrag von Lissabon
Ermöglichung der Todesstrafe nach dem Inkrafttreten des EU-Vertrages von Lissabon.
Auch in Deutschland regt sich heftiger Widerstand. Bürgerrechtsorganisationen fordern mehr Demokratie und ein Referendum über den EU-Reformvertrag.
Abgeschriebene Auszüge aus dem Buch
Forschungen aus Staat und Recht 126
Theo Öhlinger
Verfassungsfragen einer Mitgliedschaft zur Europäischen Union
Springer Verlag 1999
ISBN 3-211-83354-4
Gastkommentar vom Bundesobmann der NFÖ DI. R. Pomaroli in der Tiroler Zeitung
Wenn der neue EU-Vertrag gültig wird ist auch die Einführung der Todesstrafe wieder möglich gemacht.
Initiative EU-Vertag stoppen
Henry Nitsche, fraktionsloser Parlamentarier in Deutschland über den Reformvertrags auf Video
Lothar Bisky im deutschen Bundestag über den Vertrag von Lissabon Video
Bundespräsident stimmt dem umstrittenen EU-Reformvertrag zu - Millionen Österreicher forderten eine Volksabstimmung. Verfassungsklagen folgen! Mehr auf Wien - Konkret
Bankenkrise in der EU: Polit-Finanz-Sumpf Nord LB
Ein Video mit Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz.
Die Europäische Union - die Einführung des Euro: Fluch oder Segen? v. Prof. Dr. Wilhelm Hankel
Bitte unbedingt anhören! Hier erfahren Sie wie die Menschen über die undemokratische Entwicklung der EU desinformiert werden: Was ist neu am EU-Reformvertrag? Barbara Lippert, stellvertretende Direktorin des Instituts für Europäische Politik, befragt von Klemens Schulze ... mehr
Linke Deutschlands fordert Volksabstimmung über den Unrechts-EU-Vertrag von Lissabon
Offener Brief an den Bundespräsidenen und dem Bundesrat v. Helmut Schramm (NFÖ-Wien)
Offener Brief an den Bundespräsidenten v. Gerald Gründer (NFÖ-Wien)
Offener Brief an den Bundespräsidenten v. Dkfm. Waltraut Kupf
Politik Global Blogspot über den EU-Vertrag mit neuen Aussagen von Professor K.A. Schachtschneider
Die Europäische Union: Ein Staat ohne Legitimation
«Man kann alle Leute einige Zeit, einige Leute alle Zeit, aber nicht alle Leute alle Zeit belügen.» (Abraham Lincoln)
Riesen-Demonstration am 29. März 2008 gegen den EU-Reformvertrag - für eine Volksabstimmung.
Trotz der unüberhörbaren Rufe nach einer Volksbefragung und der Auffassung vieler Rechtsexperten, dass durch die Annahme des EU-Reformvertrages die strukturellen Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung entwertet würden, ratifizierte am 9. April 2008 das österreichische Parlament den neuen EU-Reformvertrag – ohne die Bürgerinnen und Bürger zu befragen.
Teilweise völlig gegensätzliche Rechtsgutachten und Aussagen von Staatsrechtsexperten tragen zur Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung bei. Die Argumentation seitens der Bundesregierung, dass ein Plebiszit über den EU-Vertrag nicht notwendig sei, überzeugt die meisten Österreicherinnen und Österreicher nicht.
Auch die Tatsache, dass der Reformvertrag die in Österreich sehr beliebte – friedenssichernde – immerwährende Neutralität weiter schwächen würde, wird von den verschiedenen Experten vollkommen gegensätzlich kommentiert. In einer Diskussionsrunde im österreichischen Fernsehen erklärte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer: «Die Neutralität ist sowieso schon futsch.» Dagegen erklärt ein anderer Experte für Verfassungsgeschichte und ehemaliger Justizminister, Professor Univ.-Prof. Dr. Hans R. Klecatsky, Bundesminister a. D., in einem Expertenhearing im Wiener Justizpalast: «Die österreichische Neutralität ist als staatsfundamental zu werten.» Die seit dem EU-Beitritt geänderten Verfassungsbestimmungen wie z. B. Art. 23 f BVG (ermöglicht die Teilnahme Österreichs an weltweiten EU-Militäraktionen) zur Modifizierung der Neutralität sind laut Prof. Klecatsky «totes Recht». Diese Verfassungsänderungen (dazu gehören auch der Vertrag von Amsterdam (BGBl I 76/1998) und der von Nizza (BGBl I 120/2001 und folgende) sind verfassungswidriges Verfassungsrecht, denn das Neutralitätsverfassungsgesetz ist eben immerwährend und daher höherstehendes Recht. Ohne Neutralitäts-Bundesverfassungsgesetz gäbe es kein freies Österreich!
Schätzungsweise über 10.000 Menschen kamen um gegen den EU-Vertrag von Lissabon zu protestieren. Wenigstens muss eine Volksabstimmung abgehalten werden forderten tausende Demonstranten aus allen Bundesländern. Man sah Vertreter aus allen ideologischen Richtungen.
Einen ausführlichen Überblick über die größte Demonstration gegen den EU-Reformvertrag 2008 in Europa gibt auch der Internetdienst Wien - Konkret
Hier der Beitrag von Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutzinitiative ANIMAL SPIRIT:
Es ist ein Skandal, dass die Regierung keine Volksabstimmung zuläßt und einen EU-Vertrag ratifizieren will, der die Prinzipien der Bundesverfassung Österreichs berührt. Beweis dafür ist u.a. die Expertise von Prof. K. A. Schachtschneider, der gegen die neue EU-Verfassung klagen wird. Schachtschneider ist sicher, dass dieser Vertrag so nicht durchgehen wird - er wird wieder klagen....Video
Leopold Tomasch, Obmann der Organisation "Pro-Leben" beschreibt in seiner Rede die Situation der gentechnisch veränderten Lebensmittel in Österreich.Die USA klagte gegen das Importverbot in Europa.Österreich kann sich längerfristig nicht mehr gegen die nicht ausreichend erforschte Technik, Pflanzen und Lebensmittel ein anderes Gen einzusetzen, wehren. Die Bürgerinnen und Bürger Österreichs können nicht mehr selbst bestimmen, welche Lebensmittel sie in den Regalen der Geschäfte haben wollen. Das würde gegen "Gesezte" der EU wie die Warenverkehrsfreiheit und dem Herkunftslandprinzip verstossen.
Fotos der Riesendemonstration gegen den EU-Reformvertrag: >>>klick>>>>klick>>>klick
Über den EU-Vertrag muss das Volk entscheiden >>>>klick
Grundsatzpapier von RA. Adrian Hollaender: klick
Videos EU-Reformvertrag-Kritik>>>>klick
Weitere Videos rund um dem EU-Vertrag
Strafanzeige wegen Hochverrat>>>klick
Die Linkszeitung gegen den EU-Reformvertrag
Leserbrief von Andreas Bärnthaler/Bruck a.d. Leitha ist noch imme aktuell: Leopold Kohr über den Beitritt in die EU>>>klick
Nicht nur Prof. Schachtschneider klagt beim deutschen Bundesverfassungsgericht gegen den Reformvertrag, sondern auch die Ökologische-Demokratische Partei>>>klick
Demonstration gegen den EU-Vertrag auch in Berlin>>>>klick>>>>klick
"Demokratie in Österreich": Zweiter Nationalratspräsident Spindelegger betonte, er sei klar
dafür, dass "der Gesetzgeber" die Einscheidung über die Ratifizierung
des EU-Reformvertrags treffe. Die Verantwortung solle nicht auf die
Bevölkerung abgeschoben werden, unterstrich er (...).>>>>>>klick
Die NFÖ setzt sich für die Demonstration am Samstag, den 29. März ein: >>>>klick
Achtung!
Zur nochmaligen Erinnerung: Folgnde Demonstrationen für eine Volksabstimmung und/oder Ablehnung des neuen EU-Verfassungsvertrages sind in den nächsten Tagen geplant:
Am Freitag, den 4. April 2008 ab 16.30, Ballhausplatz Wien 1 (von der FPÖ organisiert))
Am Samstag, den 5. April 2008 ab 15.00 Uhr Menschenkette ums Parlament (von der Plattform Volxabstimmung organisiert)Boris Lechthaler, Sprecher der Friedenswerkstatt Linz lädt auch die NFÖ herzlich ein, gegen den Reformvertrag zu protestieren - eine Volksabstimmung zu fordern. Um 13.00 ist Treffpunkt vor dem Westbahnhof.
NEIN zum europäischen Empire!
EU-Militarisierung muß gestoppt werden!
Von Helga Zepp-LaRouche>>>>zum Artikel >>>Video
Interview mit Professor K.A. Schachtschneider
Falls der Vertrag von Lissabon von den Parlamenten ratifiziert wird, fiele in rund fünfzig Bereichen die Entscheidungsgewalt an die EU-Bürokratie, die natürlich keiner Wählerschaft gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Dazu gehört z.B. auch eine sogenannte Solidaritätsklausel in der Außenpolitik, die bedeutet, daß sich alle EU-Mitgliedsländer beim Kampf gegen ›terroristische Aktivitäten‹ gegenseitig auch militärisch unterstützen müßten. Diese Formulierung ist ein völliger Gummiparagraph, um die Beteiligung an Kampfeinsätzen überall in der Welt zu erzwingen. >>>>zum Artikel
Alter Brief im neuen Umschlag: Die EU-Verfassung wird zum Reformvertrag>>>klick
Prof. Schachtschneider : Rechtsstaaten müssen aus der EU ausscheiden>>>>klick
Maastricht-Urteil u. hier
Leserbrief in Kronen-Zeitung vom 17. März 2008: Am Samstag, dem 29. März, ab 13 Uhr findet in Wien die nächste Demo zum Thema: NEIN zum diktatorischen EU-Vertrag und der Forderung nach einer Volksabstimmung, statt. >>>>>>klick
Kritik an ORF-Berichterstattung in der Krone>>>klick
VAU Vertrag über die Arbeitsweise der Union :
Wo vor 70 Jahren...
Am Abend des 14. März 2008 versammelten sich trotz Regen und Kälte mehrere tausend Österreicher in Wien auf dem Ballhausplatz. Die gemeinsame Sorge um die vom EU-Reformvertrag bedrohte Eigenständigkeit Österreichs veranlasste sie zu diesem Kommen.>>>>Leserbrief in Krone
Vielleicht wird auch in Polen der neue EU-Vertrag gestoppt. Polen üerlegt ein Referendum>>>>klick
Klubobmann der ÖVP Dr. W. Schüssel erhält vielleicht bald traurige Berühmtheit. Er ist wieder einmal für ein Spitzenamt der Brüssler EU-Diktatur im Gespräch>>>>klick
Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider: Ein Staat ohne Legitimation"
Das Europäische Parlament ist kein demokratisches Gegengewicht zu den EU-Institutionen. Die Euroländer haben neben anderen Kompetenzen auch die Hoheit über ihre Währungspolitik an Brüssel verloren." >>>klick
Diese Ausführungen sind weitestgehend auch für Österreich gültig.
Der neue Bürgerbrief der Initiative für mehr direkte Demokratie in Österreich berichtet auch über das Experten-Hearing im Wiener JustizpalastDer EU-Reformvertrag - Harmlose Reform oder Ende der Freiheit?"
Die irische Allianz für Frieden und Neutralität (Irish Independence or European Superstate), kämpft auch - wie die NFÖ - für die Erhaltung der Neutralität und der Souveränität ihres Landes. Die EU wird mit der Annahme des neuen Reformvertrages kein Friedensprojekt mehr sein, sondern wird - auch ausserhalb Europas - für Sicherheit sorgen.
Österreich wird auch mitmachen müssen, beim Kampf um die Sicherheit der multinationalen Konzerne - die die Welt ausbeuten - und beim Kampf um die Steigerung des Reichtums einiger Menschen in den Vorstandsetagen.
Wer nicht für die USA ist, ist gegen sie - sagte Präsident Bush. Damit werden die Länder unter Druck gesetzt. Auch ohne UNO-Mandat werden unschuldige Menschen getötet. Beispiele gibt es genug: Die Balkankriege, Irak, Afghanistan.
Auch in Afrika sind die Menschen seit langer Zeit Jahren permanent dem Krieg um Bodenschätze ausgesetzt. In den letzten Jahren starben allein im Kongo Millionen Menschen, fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit..
Die Kriege werden teis legitimiert durch den Begriff "Kampf gegen den Terror". Seit dem 11. September 2001, der Einschlag der Flugzeuge/Objekte in die Hochhäuser und in das Pentagon und dem Absturz/Abschuss (?) eines Flugzeuges - viele Fragen nach dem Ablauf der Attacken und Ereignisse blieben bis heute unbeantwortet - wurde der Begriff "Permanenter Kampf gegen den Terror" ins Leben gerufen. Die EU scheint da vorbehaltlos mitzumachen, - jetzt steht der Kampf gegen den Terror auch im EU-Reformvertrag.
Jeder Mensch mit Gewissen kann das nicht mittragen - da ist Widerstand geboten!
Experten-Hearing im Wiener Justizpalast
Die Analyse von Prof. Schachtschneider über die Auswirkungen der sogenannten Grundfreiheiten der EU: Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Kapitalverkehrsfreiheit etc. wurden bittere Realität. Der EUGH entschied >>>>>klick
Abbau der Demokratie: >>>>hier
Alles über das Bundesverfassungsrechtbereinigungsgesetz>>>hier
Wird auch in Deutschland das Grundgesetz noch schnell geändert, so dass den Reformvertrag leichter durch das Parlament bringt?>>>>hier
Das Recht darf dem Volk nicht genommen werden. Ein Artikel in der unabhängigen Zeitung "Zeit-Fragen". Diese Zeitung kann und sollte man abonnieren. Um 108 Euro/Jahr oder rund 30 Cent/Tag hat man eine wichtige Stimme in der Welt, die sich für Friede und humanitäres Völkerrecht einsetzt, unterstützt und jede Woche sehr wertvolle Informationen zur Verfügung.
Irland wird eine Volksabstimmung abhalten, ob der Reformvertrag der EU angenommen werden soll oder nicht. Laut Umfragen sind die Iren dagegen. Das EU-Parlament wird das Referendum nicht anerkennen>>><klick
Kommentar von Hrn. Tschirk ("Die Christen"):>>>>klick
Die Ratifizierung des EU-Reformvertrages wird frühestens am 9. April 2008 erfolgen >>>klick
Informationsliste Februar 2008: >>>klick
Stadt Freistadt (OÖ) fordert Volksabstimmung EU-Reformvertrag>>>>klick
Einladung zu einer hochkarätigen Expertendiskussion am 27. Februar 2008 im Justizpalast
Sprechchöre im EU-Parlament: REFERENDUM
Bitte vergleichen Sie die Argumente der Europäischen Kommission und der Expertise von Univ.Prof.Dr. Karl Albrecht Schachtschneider und die Expertise von Univ.Prof. Mag. Dr. Adrian Eugen Hollaender.
Ein Bericht von Prof. Hollaender in "Tirol im Zoom.Info": Solidaritätsklausel steht im Widerspruch zur Neutralität
Zur Information noch eine Webseite der EU-Administration.
Auf sehr viele problematische Entwicklungen der EU-Politik, die im "Lissaboner Vertrag" stehen, wird auf der Homepage der EU-Kommission nicht einmal eingegangen.
So kann man lesen, dass das EU-Parlament mehr Rechte bekommt, ein neu geschaffenes EU-Bürgerbegehren die Demokratie stärkt und jetzt erst das Recht aus der EU auszutreten, gegeben ist.
Richtig ist: Das EU-Parlament ist aus verschiedenen Gründen, die Prof. Schachtschneider erst kürzlich wieder in einem Interview zusammenfasste - und diese auch das EU-Verfassungsgericht im Maastrichturteil feststellte - gar kein Parlament das demokratisch legitimieren darf, d.h. Gesetze beschließen darf. Es hat nur einen sehr geringen Einfluss auf die Gesetzgebung der EU. Das europäische Bürgerbegehren - mindestens 1 Million Unterschriften wären dafür nötig - ist ein schwaches demokratisches Recht für die EU-Bürger. Die Forderungen der Bürger müssen von der EU-Kommission nicht umgesezt werden, ähnlich den Volksbegehren in Österreich. Übrigens gibt es rechtlich gesehen gar keine EU-Bürger. Die Mitgliedsstaaten müssten erst mittels eigenständiger Volksabstimmungen zustimmen, aufzugehen in eine Union mit 500 Millionen Menschen, die zentral von einer Brüssler Bürokratie gelenkt werden.
Das Recht aus der EU auszutreten wurde schon 1992 vom EU-Verfassungsgericht festgestellt. Auch Österreichs Regierung musste dies anerkennen. Also kein demokratischer Fortschritt im neuen EU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Union).
Das Gegenteil ist der Fall: Mit der Annahme und der Ratifizierung des Reformvertrages wird ein Austritt aus der EU für Österreich schwieriger.
Weiters kann und wird die EU auch Steuern einführen. Auch die österreischische Neutralität wird weiter geschwächt.
Also fordern Sie auch eine österreichische Volksabstimmung über den "Lissabonner Vertrag". Auch die Initiative Neutrales Freies Österreich würde Ihnen gerne dabei helfen.
Die Redaktion beantwortet gerne allfällige Fragen.
Univ. Prof. Dipl. Ing.Dr. Hans Peter Aubauer zur Entmündigung Österreich durch Annahme Österreichs des EU-Reformvertrages ohne Volksabstimmung>>> klick
Univ. Prof. emerit. Dr. Manfred ROTTER über den EU-Reformvertrag.>>klicken
Frankfurter Rundschau: Schlacht um Lissabon
Die Briten streiten über den EU-Reformvertrag
VON PETER NONNENMACHER
Bürgerversammlung der überparteilichen Plattform "Neutralität retten: Nein zur EU-Verfassung". FlugblattA4, A5. Interview mit W. Auerbach>>klick
Zensur im ORF: EU-Reformvertrag wird schön-frisiert Teil 1 >>hier
Initiative Heimat und Umwelt mit deren Obfrau Inge Rauscher und andere EU kritische Organisationen wurden bei der Öffentlichkeitsarbeit gefilmt>>hier. Die nächsten Termine: >>>klick>>>Einladung zur Demonstration der Plattform "Neutralität retten: Nein zur EU-Verfassung" von der IHU>>klick Die neue Ausgabe der "Wegwarte", die Zeitschrift der "Initiative Heimat und Umwelt" (IHU-Obfrau Inge Rauscher). 17. Jahrgang - Folge 5 - Dezember 2007 mit dem Titel: Österreich erhalten wollen heißt "EU-Reformvertrag" bekämpfen! Endlich wachen auch viele Andere auf...>>>>>Seite 1/ 2 / 3 / 4 / 5/ 6/ 7/ 8
SP-Haider fordert Volksabstimmung über EU-Vertrag: "Habt keine Angst vor den Bürgern." >>>mehr und hier
Umfrage auf der Internet Seite: "Tirol im Zoom.Info":
EU-Verfassungsvertrag beschließen durch ...
...Volksabstimmung | 94,81% |
...den Nationalrat | 3,71% |
...weiß nicht | 1,47% |
Interviews im Linzer TV: Müssen wir Östereich retten?>>>>klicken
EU-Recht vor nationalem Recht im Reformvertrag: hier
Uni - Kassel über den Reformvertrag>>>>hier
NFÖ-Obmann DI. R. Pomaroli schrieb über den Reformvertrag in der Tiroler Zeitung: :>>>>hier
Abgeordnete des deutschen Parlaments, die mit Begeisterung für die EU-Verfassung Reden hielten, wissen aber vom EU-Vertrag nichts. Kein einziger Abgeordneter hat nur eine Frage richtig beantwortet>>>hier
Univ.-Prof. Dr. Hans R. Klecatsky Bundesminister a. D.
stammt aus Wien, war ab 1965 Professor am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, das er nach seiner Zeit als Minister bis 1991 leitete. 1965 - 66 war Klecatsky Verfassungsrichter und 1966 - 70 Bundesminister für Justiz (parteilos).
Er schreibt zum „Vertrag von Lissabon“ und zu einer österreichischen Volksabstimmung folgendes: >>>>hier
Univ.-Prof. i.R. Dipl.-Ing. Dr. nat.techn. Alfred Haiger:
(27 Jahre Vorstand des Institutes für Nutztierwissenschaften an der Boku Wien) „Will die Menschheit als Ganzes in Frieden mit sich und der Natur überleben, bleibt ihr nur eine kopernikanische Wende von der kapitalistisch-industriellen zu einer ökologisch-sozialen Lebensweise. Dazu sind die vier EU-Freiheiten (Freiheit des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehrs) völlig ungeeignet, denn sie fördern nur den Größenwahn und dienen nicht den Menschen.“
Mehr von Prof. Dr. Alfred Haiger:Ökosozial statt Neoliberal.pdf
Eine gelungene Aktion der Ogranistation "Rettet Österreich" >>>hier
Univ. Prof. Dr. K. A. Schachtschneider im Radiointerview vom 13. Dezember 2007 zum neuen EU-Reformvertrag>>>>>hier Jeden Donnerstag Webradio von 20.00 - 21.00 >>>>hier
RA. Dr. Adrian Hollaender:
EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung ist nichtig!
Eine weitere Belastung der Österreicher nach der Annahme des Reformvertrages:
Negativbeispiel Gesundheitsdienstleistungen
Ein aktueller und bislang inoffizieller Richtlinienentwurf der Europäischen Kommmission sieht die Freizügigkeit bei Gesundheitsdienstleistungen vor. Das bedeutet, dass sich EU-Bürger zukünftig aussuchen können sollen, in welchem Land sie sich einer gesundheitlichen – ambulanten oder auch stationären – Behandlung unterziehen lassen!>>>mehr
Die Wiener Zeitung vom 11. Dez. 2007 über die Volksabstimmung zum Reformvertrag>>>>hier
Mindest 32 Organisationen fordern eine Volksabstimmung>>>>hier
Der neue EU-Vertrag wir hinter verschlossenen Türen unterschrieben..>>>hier
Das sagen unsere Parlamentsparteien zum Ausstieg aus der EU:>>>>>hier
Die offiziellen EU-Reformvertragsfakten auf einem Blick: >>>>hier
EU-Vertrag: Abgeordnete sägen am eigenen Ast!
Aus einem Interview des unabhängigen Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider mit der Bürgerinitiative "Rettet Österreich" geht hervor, dass unsere Abgeordneten zum Nationalrat und zum Bundesrat bereits daran arbeiten, ihre eigenen Arbeitsplätze wegzurationalisieren.Denn kurz nach deren Zustimmung zum "Vertrag von Lissabon" hätten unsere Abgeordneten ja noch einiges zu tun. Mit Hilfe des Artikel 33 Abs. 6 dieses Vertrages kann der Europäische Rat dies aber jederzeit ändern - und würde es auch tun! Nach und nach könnte die EU dann immer mehr Kompetenzen an sich reißen, bis unsere Abgeordneten schließlich arbeitslos wären. Ist es möglich, dass wir so blöde Politiker gewählt haben oder hat die Mehrheit der Abgeordneten diesen "wichtigsten Vertrag unseres Lebens" noch gar nicht gelesen? von Karl W. Nowak
Organisator des Neutralitätsvolksbegehrens 1996
Radiosendung zum Reformvertrag: >>>hier
Politiker werden über den EU-Vertrag gefragt: >>>hier
Gedanken zum Reformvertrag von Peter Weish im November 2007: Ein Verfassungsvertrag, der den Vorrang der Wirtschaft neoliberalen Zuschnitts festschreibt und die Tendenzen der Militarisierung verstärkt, ist aus Gründen einer globalsolidarischen Langfristverantwortung entschieden abzulehnen. Das Vertrauen in die repräsentative Demokratie und die Einstellung zur EU würden weiter schweren Schaden erleiden, wenn der EU-Verfassungsvertrag ohne Volksabstimmung im Parlament abgesegnet würde. >>>>mehr
SPÖ-Mitglieder fordern auch Volksabstimmung. So will die SPÖ-Landtagsfraktion in Oberösterreich einen Antrag für eine Volksabstimmung einbringen>>>>>mehr
A. Univ.-Prof. Dipl.- Ing. Dr. techn. Hans Peter Aubauer über die EU und den Reformvertrag:
Eine den Österreichern aufgezwungene EU-Verfassung ignoriert das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Jedes Volk hat das Recht, frei - also unabhängig von ausländischen Einflüssen - über seinen politischen Status und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Der EU-Verfassungsentwurf muss daher unbedingt einer Volksabstimmung in Österreich und den anderen EU-Mitgliedsländern unterzogen werden!“ Gutachten von Prof. Aubauer>>>>klick>>>>>mehr
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hermann Knoflacher zur Entwicklung der EU:
Es gibt natürlich internationale Anbieter, die sich ihre Daseinsvorsorge sichern wollen, um die Menschen damit beliebig erpressen zu können. Das ist ein durchaus legitimer Wunsch dieser Konzerne, darf aber in einer demokratischen Gesellschaft nicht zugelassen werden. Wenn die EU das also so macht, beweist sie, dass sie kein demokratisches Gefühl hat.>>>>>>mehr
Univ. Doz. Dr. Peter Weish zum Vertrag über die Arbeitsweise der Union (VAU): Ein Verfassungsvertrag, der den Vorrang der Wirtschaft neoliberalen Zuschnitts festschreibt und die Tendenzen der Militarisierung verstärkt, ist aus Gründen einer globalsolidarischen Langfristverantwortung entschieden abzulehnen. Das Vertrauen in die repräsentative Demokratie und die Einstellung zur EU würden weiter schweren Schaden erleiden, wenn der EU-Verfassungsvertrag ohne Volksabstimmung im Parlament abgesegnet würde. >>>>>mehr
Senator h.c. Kommerzialrat
Hon.-Prof. Dipl.-Ing. agr. Dr.
Heinrich Wohlmeyer zum Reformvertrag:
Wer den ursprünglichen EU-Verfassungsentwurf studiert hat, war bestürzt, was da an Interessen im Verfassungsrang festgeschrieben werden sollte, von der Agrarpolitik über die Finanzpolitik bis zur Rüstungsindustrie. Der nunmehrige Kompromiss ist den Bürgern ebenfalls nicht zugegangen und wurde mit Ihnen nicht diskutiert, weil sie überfordert seien. Dies bedeutet nicht nur die Abschaffung der Europäischen Demokratiekultur, sondern auch die Missachtung der eigenen Bundesverfassung. Auf diese Art wird die EU keine sich mit ihr identifizierenden Bürger bekommen. Außerdem sind entmündigte (für dumm erklärte und dumm gehaltene) Bürger keine stabile Gesellschaftsgrundlage. >>>>>>>mehr
Univ. Prof. Dr. Erwin Bader zum Reformvertrag:
....... Daher muss, noch dazu solange keine befriedigende Sonderklausel zugunsten der Österreichischen Neutralität beigefügt wird, über den EU-Vertrag abgestimmt werden, weil es andernfalls durch diesen hinsichtlich der Neutralität zu einer abermaligen Gesamtänderung der Verfassung kommt.>>>>mehr
Das Ende unserer Neutralität wird besiegelt:
Kommende Woche wollen die Staats- und Regierungschefs den EU-Reformvertrag unterzeichnen. Mehrheitsentscheidungen werden damit zur Regel, unser kleines Land kann in fast allen Belangen überstimmt werden. Und das Ende unserer Neutralität wird besiegelt. (Die Zeitschrift „Ganze Woche“ Nr. 49/5. Dezember 2007). >>>>mehr
Am 29. November hat die Regierung das "Bundesverfassungsrechtsbereingigungsgesetz" (314 d. B.)durch den Nationalrat absegnen lassen. Es soll damit die Ratifizierung des EU-Reformvertrags abgekürzt werden - eine Reaktion, um vor der immer lauter werdenden Forderung nach einer Volksabstimmung auszuweichen? Auch das Ratifikationsverfahren für EU-Verträge soll vereinfacht werden (vgl. Parlamentskorrespondenz Nr. 868, vom 15.11.2007). Es sollen auch zentrale Artikel des Staatsvertrages eliminiert werden. ( Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, unter dem Titel Verfassungsbereinigung mehr als 200 Bundesverfassungsgesetze, bundesverfassungsgesetzliche Bestimmungen und Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen aufzuheben bzw. als nicht mehr geltend festzustellen. Gleichzeitig sollen 22 Bundesverfassungsgesetze mit 1. Jänner in einfache Gesetzen und Dutzende Verfassungsbestimmungen in einfache gesetzliche Bestimmungen umgewandelt werden. Für zahlreiche Staatsverträge ist eine analoge Vorgangsweise vorgesehen). >>>mehr >>>>mehr
Bundespräsident Fischer ließ sich ein Rechtsgutachten von Univ. Prof.Öhlinger und von Prof. Adamovich machen>>>klick Diese Gutachten wurden nach dem "Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz" 314 d. B verfasst.
Demokratieabbau zugunsten der Europäischen Union!
Entschließungsantrag der FPÖ>>>>>hier
Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht steht der Rechtsprechung des EuGH u.a. zur Frage des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht ablehnend gegenüber (siehe z.B. > Interview mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, FAZ 24.07.2007). Es gibt daher unübersehbare Anzeichen, dass das Bundesverfassungsgericht Bedenken zum EU-Reformvertrag äußern könnte.
Warum spricht die FPÖ jetzt die Sprache der Bürger? Warum will die FPÖ erst aus der EU austreten, wenn keine Volksabstimmung erfolgt? Wie würde die FPÖ handeln, wenn das Volk gegen die Volksabstimmung stimmt? Wird die FPÖ wieder umfallen wenn es ernst wird? Steckt dahinter Strategie? Jeder der EU-kritisch ist, wird ins "rechte Eck" gestellt?
Österreich solle aus der EU austreten, wenn sich die EU „weiterhin anti-demokratisch" entwickelt, die Türkei in die EU aufgenommen werden und über den EU-Reformvertrag in Österreich nicht abgestimmt werden sollte. Das neue Parteiprogramm soll bis Sommer 2008 fertig sein:>>>> hier>>>>hier
Auslandsösterreicher fordern auch Volksabstimmung über den Vertrag über die Arbeitesweise der Union (VAU), genannt auch Reformvertrag>>>hier
Das blüht den Österreichern auch bald: Patentrecht auf Saatgut im Irak: >>>hier
EU verpflichtet Österreich zur Kriegsteilnahme>>>hier
Erdrückende Mehrheit der Europäer will ein Referendum>>>hier
Unsere Regierung und die Grünen wollen das Volk über den Reformvertrag nicht abstimmen lassen >>>>hier
Neue Expertise von Univ. Prof. Dr. K. A. Schachtschneider über den neuen EU-Reformvertrag>>>hier und eine Kurzfassung >>>hier von der FPÖ. Gute Arbeit der FPÖ - in dieser wichtigen Sache. Für die Redaktion ist die FPÖ trotzdem nicht wählbar. Es geht aber um das Schicksal der Österreicher, dass sollte man bedenken. Alleine die Lüge vor der Volksabstimmung des EU-Beitritts: Der Schilling bleibt!
Jetzt haben wir eine Währung die hauptsächlich durch die gute Wirtschaftsleistung Deutschlands auch Österreichs und den Benelux-Ländern am Leben gehalten wird. Die Redaktion empfiehlt das Buch von Wilhelm Hankel "Die Euro Lüge"... und andere volkswirtschaftliche Märchen (ISBN 978-3-85436-392-7)
Aus dem Buch: Damit ist der nationale Sozialstaat den Risiken der in Europa geschaffenen Marktgesellschaft voll ausgeliefert worden, einem Risiko, das im Kreis der EU- und Eurostaaten noch unberechenbarer und unbekämpfbarer ist als im exterritoirialen Niemandsland des globalen Alls.
Der schleichende Tod des Euro an innerer Inflationierung ist programmiert.
Die Einführung des Euro hätte schon eine Volksabstimmung verlangt!
Der gescheiterte Vertrag über eine Verfassung für Europa /EU-Verfassungsvertrag wird uns als Reformvertrag oder Grundlagenvertrag neu verpackt serviert und wird am 13. Dezember 2007 in Lissabon von allen EU-Mitgliedsländern unterschrieben und bald ratifiziert werden.
Wenn der neue Vertrag auch von Österreich angenommen wird, bedeutet das eine umfassende Änderung der österreichischen Verfassung, weil die Neutralität bis auf einen Rest eingeschränkt wird. In so einem Fall ist eine obligatorische Volksabstimung vorgeschrieben. So wie Österreich dürfen die meisten Länder trotzdem nicht darüber abstimmen. obwohl der Vertrag nach Artikel 5 die Länder abschafft (Prof. Schachtschneider) >hier
Der Völkerrechtsexperte Univ. Prof. Dr. Manfred Rotter von der Universität Linz weist in einem Beitrag im Standard vom 25.10.2007 nach, dass die Neutralität mit dem EU-Reformvertrag nicht vereinbar ist. Er überführt das österreichische Establishment der Lüge. >mehr
Manchmal sterben Imperien schon bei der Geburt! Artikel von Prof. Dr. Wolfgang Seiffert >hier
Neueste Stellungnahmen von Prof. Schachtschneider zum Vertrag von Lissabon: >hier >hier
23 Fragen zur EU-Verfassung >hier
Austritt aus der EU! Volksabstimmung >hier
Runde Tische mit Filmvorführung des Vortrages von Univ. Prof. Dr. K.A. Schachtscheider in Salzburg mit anschließender Diskussion >hier
Friedenswerkstatt: (1) EU-Verfassung/EU-Reformvertrag: Lügen, Halbwahrheiten, Verdrehungen, Unterlassungen
Mittlerweile gibt es erste Rückmeldungen von Nationalratsabgeordneten und RegierungsvertreterInnen auf unseren Offenen Brief "Für eine Volksabstimmung über den neuen EU-Vertrag !", den wir im Werkstatt-Rundbrief 17/2007 veröffentlicht haben. Das Ergebnis dieser Rückmeldungen ist erschütternd: Lügen, Halbwahrheiten, Verdrehungen und Auslassungen. Und vor allem: Die Bevölkerung wird für unmündig erklärt, in einer Volksabstimmung selbst zu entscheiden, was sie von diesem Vertrag hält. >mehr
Kritik auch aus Deutschland >hier
Es besteht das Recht die EU zu verlassen. Man kann sich von dem
Rechtsanwendungsbefehl, auf Grund dessen, dass Europarecht vorrangig
anwendbar ist, gegenüber den nationalen Rechtsordnungen wieder lossagen.
Die Österreicher haben das Recht aus der EU auszutreten und sich gegen den Verlust der existenziellen Eigenstaatlichkeit Österreichs zu wehren!
Texte zum hinunterladen:
(Univ. Prof.Dr. K. A. Schachtschneider)
Argumente gegen einen Vertrag über eine Verfassung für Europa: hier Amateuraufnahme des Vortrages 2007 in Wien
>im Bus hier im Bus >hier 1. Teil im Ersatzlokal (nur akustisch)>hier
Mehr über den Vertrag>hier >hier >hier >hier
EU-Hymne und EU-Fahne soll im neuen Grundlagenvertrag trotz anderen Verlautbarungen doch bleiben. Das heißt, dass der Grundlagenvertrag nicht nur fast gleich mit der von Frankreich und Holland abgelehnten EU-Verfassung ist, sondern noch undemokratischer. Die Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich. Das ist zwar nicht legitim, aber es wird einfach durchgezogen. Es bleibt nur der EU-Austritt, weil diese EU nicht reformierbar ist. Artikel von der Kronen-Zeitung vom 27. August 2007 >hier
Für die EU schwebt dem französischen Präsidenten eine eigenständige Sicherheitspolitik vor. Dies bedeutet jedoch keinen Rückzug von der Militarisierung der EU oder den US-Projekten im Irak und Iran. Im Gegenteil: Sarkozy will eine Ausweitung des militärischen Engagements in aller Welt [3]. Auch die Freundschaft zu Israel und den USA betonte er in seiner Grundsatzrede >hier
Europas Widerstand gegen die EU-Verfassung wächst >hier
Österreichs Regierung geschlossen hinter dem neuen EU-Vertrag, der fast nicht geändert wurde und trotz Ablehnung von Frankreich und Holland erfolgreich wiederbelebt wird. Eine völlig undemokratische Handlungsweise. >hier
Laut Umfrage der linken Partei "Einheitsliste" - Forderung: Regierungschef Rasmussen soll Volksabstimmung durchführen - Im benachbarten Schweden sprachen sich die Grünen, die Linkspartei und die EU-kritische Juniliste ebenfalls deutlich für eine Volksabstimmung aus. (APA)
70 Prozent der Dänen wollen Referendum über EU-Vertragstext >hier
EU-Gipfel: Großbritannien bekräftigt Widerstand gegen Grundlagenvertrag >mehr
Belgische Beamte ohne Rückgrat, Mandarine auf heiliger Mission - ein ehemaliger Eurokrat plaudert aus, wie es hinter den Türen der EU-Kommission so zugeht. >hier
Vortrag bei der Generalversammlung der Alfred Klahr Gesellschaft, 18. November 1995
Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 1/1996 >hier
Portugal übernimmt Ratspräsidentschaft der EU Kleines Land mit großen Ambitionen. Portugal will bei der EU-Reform Tempo machen:
"Unser Ziel ist es, den Schwung der Vereinbarung von Brüssel aufrecht zu erhalten", erklärte der Sozialist Socrates vor dem portugiesischen Parlament.Tatkraft hat der 49-Jährige in seinen zwei Jahren an der Spitze der Regierung schon reichlich bewiesen. Scheinbar unbeeindruckt von Streiks und Demonstrationen verringerte er die Staatsquote, erhöhte die Pensionsgrenze für Beamten ebenso wie die Steuern und kürzte gleichzeitig Sozialausgaben. "Niemand kann uns vorwerfen, dass wir aufgeben, wenn es hart auf hart kommt", hat er über seine Regierung gesagt. >mehr
EIN HOHER POSTEN IN BRÜSSEL ODER ALS MANAGER IN DER INDUSTRIE IST SOCRATES SICHER (Anm.d.Red.)
Der EU-Gipfel in Heiligendamm war ein Schlag ins Genick von Demokratie und Rechtsstaat. Die modernen «Fürsten» feierten sich und liessen sich feiern, die «Untertanen» mussten draussenbleiben. Nicht noch einmal, Frau Merkel! Stellen Sie sich dem Dialog! Dann wird sich zeigen, wer die besseren Argumente hat. Polizeistaat, Soldateneinsatz und Tornadoflüge jedenfalls sind keine Argumente. >mehr
EU-Grundlagenvertrag: Die Bürger sollen überrumpelt werden >mehr
Bundesaußenminister Deutschlands Frank-Walter Steinmeier (SPD) kann sich die Europa-Hymne jetzt jeden Abend anhören: Weil die Erwähnung von Beethovens "Ode an die Freude" im neuen EU-Vertrag wegfällt, schenkte ihm die österreichische Delegation eine CD-Sammlung des Meisters. (mit AFP)
EU-Gipfel Brüssel: Gusenbauer liefert uns den Deutschen aus!
(Ganze Woche Nr. 25/20. Juni 2007> hier
Lesen Sie sich diesen Artikel genau durch, das Volk muß sich wehren!
Interview mit Univ. Prof. Schachtschneider >hier
Was unsere Politiker im Parlament anlässlich der Ratifizierung der EU-Verfassung ausführten, entspricht in den meisten Punkten nicht den Tatsachen. Prof. Schachtschneider kann das leicht beweisen.
EXPERTENHEARING ZUR EU-VERFASSUNG IM VERFASSUNGSAUSSCHUSS>hier
Der Österreichische Bundeskanzler befindet sich auf Werbetour für die EU-Verfassung.
"Alle Macht geht dem Volke aus" >hier.
Tritt die EU-Verfassung in Kraftwürden die Mitgliedsländer der EU, in allen wichtigen politischen Bereichen, ihreexistenzielle Eigenstaatlichkeit oder Souveränität verlieren.
Man kann doch nicht sagen, dass durch das, mit falschen Versprechungenund Unwahrheiten herbeigeführte Ja zur Volksabstimmung über den BeitrittsÖsterreichs
zur EU, alle weiteren Verträge und Änderungen des Vertrages vom Volk bereitsangenommen sind. Genau das passiert aber! Das sind doch nur Gesetzesänderungenund keine Verfassungsänderung.
Noch dazu sind solche umfassenden Änderungen des ursprünglichen Textes vom EU-GH vorgenommen worden, die in einer wirklichen Demokratie, erst nach hinreichenden Diskussion und Volksabstimmung der Mitgliedsländer übernommen werden könnten. Volksabstimmung wäre zwingend meinte schon 2005 Rechtsanwalt Dr. Ernst Denk: Der Erhalt und die Höherrangigkeit des Kernbereiches der österreichischen Verfassung ergeben sich eindeutig aus den Materialien des
EU-Beitritts-Bundesverfassungsgesetzes. Das wird nun durch die EU-Verfassung geändert, so dass eine Gesamtänderung vorliegt, die nach Artikel 44 Abs. 3 B-VG einer Volksabstimmung bedarf. Die Existenz von Integrationsschranken ist auch in der österreichischen Literatur nahezu einhellig anerkannt, so Denk. >mehr
Vizekanzler Molterer: In der Verfassungsfrage versprach Molterer der kommendenportugisischen EU-Ratspräsidentschaft die volle Unterstützung Österreichs.
"Wir sollten akzeptieren, dass es eine Distanz zwischen Institutionen und Bürgern in Europa gibt." Doch sei es "absurd, den Verfassungsvertrag dafür verantwortlichzu machen", betonte Molterer. In der Geschichte der EU habe es bisher keinetransparentere Debatte gegeben als jene um die EU-Verfassung. Es frage sich, ob es durch diese transparente Debatte nicht erst zu einer Überfrachtung derDiskussion gekommen sei. >mehr
Wir sollten akzeptieren, dass es einen neuen Adel gibt?
(Anm.d.Red.) G8-Gipfel in Rostock >hier >hier Die gewaltbereiten Demonstranten schwächen die berechtigten friedlichen Proteste. Vielleicht wird die Gewalt sogar gewünscht und gefördert.
G8 Wessen Freiheit - Wessen Gewalt>hier
Deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel tobt:>>>>hier
Wenn der Vertrag einmal angenommen ist, kann
er auch bald wieder geändert werden. Auch wenn der französische Präsident Sarkozy nur einen Verweis auf die Grundrechtecharta der Union zulassen will, muß auch das französische Volk abstimmen. Eine Umfrage ist keine Volksabstimmung. Außerdem haben die Franzosen schon einmal über den Vertrag abgestimmt.
Texte von Univ. Prof. Dr. K.A. Schachtschneider zum herunterladen>hier
Texte von Univ.Prof.Dr. K.A. Schachtschneider>hier
Geheime EU-Militärhaushalte >hier
Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006 > hier
Auswirkungen der EU-Verordnungen auf den öffentlichen
Nahverkehr>hier
Jetzt wird es ernst! Darf man bald auf Demonstranten schießen?>hier
Wasserwirtschaft: "Erst liberalisieren, dann privatisieren"
Die großen EU-Konzerne drängen auf die Privatisierung des Wassers. Ihr bester Verbündeter ist die EU-Kommission. >mehr
Das Recht eines jeden Volkes auf Selbstbestimmung>hier
Damit man nicht das Volk verwöhne,
treibt man die Preise, drückt die Löhne.
Was braucht´s Konsum am eignen Ort?
Die Wirtschaft boomt durch den Export!
Der Reichtum, der dadurch vermehrt,
ist nur ganz oben eingekehrt.
Das ist den neuen "Fürsten" recht:
Der ÖGB ist arg geschwächt,
das Volk ohnmächtig und aphathisch
und die EU nicht demokratisch
WOLF MARTIN
(In den Wind gereimt, Kronen-Zeitung vom 27. August 2007)
EU-Austritt fordern -Leserbrief
Leserbrief >hier
Die einzige EU-Austrittspartei Österreichs: www.nfoe.at
EU-Richter im Interview:
http://globalfire.tv/nj/08de/politik/das_boese1.htm
Protokolle des Verfassungsausschusses vom 5.2 u. 6.2 2008:
t/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20080205_OTS0267&ch=politik
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS
http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS
http://www.parlament.gv.at/AK/SCHLAG/029Reformvertrag%20Neu
Bundesverfassungsbereinigungsgesetz:
http://www.parlinkom.gv.at/portal/page?
_pageid=908,8278739&_dad=portal&_schema=PORTAL
Richtungen am
EU-Vertrag von
Lissabon: