Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Schön, dass Sie Interesse zeigen und sich über die Aktivitäten der NFÖ informieren!
Neue Termine für Veranstaltungen im Juni 2007!
Immer wieder stellen wir uns die Frage, warum viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger ihr Recht zu wählen nicht mehr wahrnehmen. Es beschäftigt uns, dass die Menschen immer unzufriedener mit den Möglichkeiten demokratischer Mitbestimmung werden. Nachdenklich stimmt uns auch, dass immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Angst um ihren Arbeitsplatz haben und dass in dieser Situation oft keine Zeit und Energie mehr bleibt, sich gründlich über das politische Geschehen zu informieren. Warum wir das wissen?
Seit geraumer Zeit sind wir im Zuge der NFÖ - Öffentlichkeitsarbeit mit vielen Menschen im Gespräch. Auffallend dabei ist, dass die Meinung „eh nichts machen zu können“, mittlerweile dominiert. Da meinen die einen, dass Instrumente der direkten Demokratie wie Volksbegehren in Österreich ohnehin ignoriert und in der Gesetzgebung nie berücksichtigt würden, egal welche Regierung gerade am Ruder ist – deshalb gehe man schon lange nicht mehr abstimmen… Und die anderen meinen, sie gehen schon lange nicht mehr wählen, da die großen Vor-Wahl-Versprechungen ja doch nie eingehalten würden.
Wir haben uns dazu einiges überlegt und nach den Ursachen dieser Missstände gesucht. Ansatzweise haben wir mögliche Modelle gefunden, die diesem „Ohnmachtgefühl“ Abhilfe schaffen und die Demokratie stärken könnten.
Seit 1995 ist Österreich Mitglied der EU. Im Vorfeld der Volksabstimmung EU-Beitritt Österreich wurde nicht immer die Wahrheit gesagt. Z.B. behauptete A. Maculan: "Ohne EU-Beitritt 500.000 Arbeitsplätze weniger" (OÖN 17. Mai 1994). Der Baukonzern ging im Juli 1996 in Konkurs. So sagte Alois Mock, der damalige Außenminister Österreichs: "Neutralität bleibt in der EU voll gewahrt" (Kronenzeitung v. 5. Juni 1994). Die Realität ist leider anderes: Im Abkommen der neuen Koalitionsregierung verpflichtet sich diese zur konsequenten Weiterentwicklung der Beziehungen Österreichs und der EU mit der NATO. Dass die NATO heute kein Verteidigungsbündnis mehr ist, belegen zahlreiche Quellen. Die Österreichische Regierung will die Beitrittsoption zur NATO im Auge behalten! Dies können Sie auch im 168 Seiten umfassenden Regierungsabkommen unter nachlesen. Das Studium der Seiten 3,4,6,16,17 bis 20 möchten wir besonders empfehlen.
Mittlerweile ist das Demokratiedefizit der EU unübersehbar geworden. Längst herrscht eine europäische Regierungsdiktatur. Das Österreichische Parlament steht der Richtlinienflut wehrlos gegenüber. Wenn Europa durch eine Verfassung ein Bundesstaat wird, ist Österreich ein Gliedstaat der Europäischen Union und verliert endgültig seine Souveränität. Auch wenn der Verfassungsvertrag in Österreich schon ratifiziert wurde, heißt das nicht, dass dieser Vorgang rechtens war. Die letzte Instanz ist das Volk, das Recht steht über dem Gesetz! Das wirtschaftliche Liberalisierungsprinzip macht gewählte Parlamente und Regierungen zu untergeordneten Behörden der EU und WTO-Beamten. Die Wiener Landesgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung über diese und andere wichtige Fakten zu informieren und Ihnen die Möglichkeit zu geben zu Ihrem Recht zu kommen.
In Anbetracht der laufenden Diskussion seitens der österreichischen Politiker über die Dringlichkeit die "neue" EU-Verfassung zu etablieren, werden wir uns in den nächsten Monaten den Themen EU-Verfassung , Neutralität u. direkte Demokratie verstärkt widmen. Viele Politiker, auch Angela Merkel, die aktuelle Ratspräsidentin, drängt auf die baldige Verabschiedung des Verfassungsvertrages. Er wird die politischen Verhältnisse in den Mitgliedsstaaten umwälzen, vor allem weil die Einzelstaaten nur noch Gliedstaaten im Unionsstaat, dem Europäischen Bundesstaat sein werden. Man bedenke: Wenn die Europäische Verfassung gültig ist, kann diese jeweils ohne Volksabstimmung und ohne Ratifizierung der jeweiligen nationalen Parlamente jederzeit geändert werden!! In Deutschland legte der CSU-Abgeordnete Dr. Peter Gauweiler eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der EU-Verfassung ein und ließ sich von Universitätsprofessor Dr. Schachtschneider, der schon gegen den Vertrag von Maastrich klagte und damit erwirkte, dass jedes Volk das Recht auf Selbstbestimmung hat.Es wurde dadurch die Aussetzung der Ratifizierung der EU-Verfassung erreicht.
Globalisierung bedeutet z.B. dass 1,5 Billionen Dollar täglich spekulativ um die Welt gehen. Das ist EU-Recht. Mit diesem EU-Recht ist eine nationale Wirtschaftspolitik nicht mehr zu machen. Die Schere von Arm und Reich wird immer mehr auseinander klaffen. Das keine Möglichkeit zur Gestaltung einer Sozialpolitik. Die NFÖ lehnt die brutalkapitalistischen Wirtschaftsprinzipien des Neoliberalismus und der Globalisierung ab, weil sie menschenverachtend sind und breite Bevölkerungsschichten der Armut und Verelendung preisgeben. Wir sprechen uns stattdessen für eine echte soziale Marktwirtschaft aus, die sich dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlt, regionales, kleinstrukturiertes, naturgemäßes Wirtschaften fördert, die soziale Verantwortlichkeit der Konzerne einfordert und die Schutzfunktion des Staates vor den Auswüchsen des freien Marktes neu entdeckt. Wenn die betroffenen Menschen in Freiheit u. Frieden wählen könnten, würden sie sich nicht für Hunger und Durst, Elend und Krieg entscheiden. Es gibt kein Recht ohne Freiheit, ohne Gleichheit und ohne Brüderlichkeit (Solidarität); denn das Recht gehört zum Menschen.
Wir fordern die unbedingte Einhaltung der in der Verfassung verankerten, immerwährenden bewaffneten Neutralität . Wir lehnen eine militärische Beistands- und Aufrüstungsverpflichtung Österreichs, wie in der EU-Verfassung vorgesehen, ab. Österreich ist nach wie vor neutral (oder: zur Neutralität verpflichtet) Es gibt auch keinen Grund und kein Recht von der Neutralität Österreichs abzuweichen. Weder hat sich der Wille der Bürger frei und neutral zu sein, geändert. Noch hat sich die völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs, die es 1955 einging, geändert. Österreich bleibt neutral, weil es dieses will, dazu nach wie vor völkerrechtlich verpflichtet ist und die immerwährende bewaffnete Neutralität die begründete Hoffnung der Menschen auf Frieden und gegenseitige Achtung ist. ( Rainer Rothe )
Die direkte Demokratie ist der Schlüssel gegen politische Unzufriedenheit und gegen Fehlentscheidungen unserer Volksvertreter und für politische Kontrolle durch das Volk. Daher können wir diese Forderung gar nicht nachhaltig genug vorbringen. Das Bündnis NFÖ bekennt sich vorbehaltlos zur repräsentativen Demokratie, sofern sie der ständigen Kontrolle durch die Bevölkerung mit Instrumenten der direkten Demokratie unterworfen wird. Das geschieht vor allem durch Volksbegehren und Volksabstimmungen, deren Ergebnisse nach Schweizer Muster verbindlich sein müssen, gemäß Artikel 1 der Verfassung: "Österreich ist eine demokratische Republik. Alles Recht geht vom Volk aus". Deshalb wollen wir uns für demokratische Strukturen in Österreich einsetzen, die diesem Grundsatz Rechnung tragen. Dazu gehört im Sinne des Prinzips der Subsidiarität auch die Stärkung des Föderalismus und der Bedeutung der Gemeinden, die Zurückdrängung des Parteieneinflusses und die Förderung politischer Unabhängigkeit der Medien.
Der aktuelle Brief an die Bevölkerung mit einer Einladung zu einer Veranstaltung mit dem Thema: Was würde die EU-Verfassung für jeden Einzelnen bedeuten? Es spricht Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider. Erste Seite >hier, Zweite Seite >hier
Demokratie heisst direkte Volksherrschaft.
In der Österreichischen Bundesverfassung, Artikel 1 B-VG heisst es: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Der Ausdruck "Demokratie" wurde leider schon derart missbraucht - Kriege werden im Sinne der Demokratie und Freiheit geführt. Kein Mensch würde, wenn er frei und ohne Angst leben könnte, Armut, Arbeitslosigkeit, Krieg, Hunger, Umweltzerstörung wählen.
Österreich ist nach wie vor zur Neutralität verpflichtet
Verfassung
Eine Verfassung ist ein übergeordnetes Gesetzeswerk, das jene wertebezogenen Grundlagen beinhaltet, die das Zusammenleben der Bürger in einer gewachsenen, politischen Gemeinschaft regeln sollen. In einer Demokratie muss daher dieser ausformulierte Gesellschaftsvertrag breit diskutiert und einer Abstimmung unterzogen werden um sicherzugehen, dass er dem Willen einer großen Mehrheit des Staatsvolkes entspricht. Neben dieser demokratiepolitischen Selbstverständlichkeit verlangt die derzeit gültige, österreichische Bundesverfassung, gemäß Art. 44/3 bei einer Gesamtänderung, eine bindende Volksabstimmung durchzuführen. Mit einem Überstülpen einer EU-Verfassung mit absolutem Anwendungsvorrang würde wohl eindeutig solch eine Gesamtänderung eintreten.
Denn „alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
EU-Austritt
Die Souveränität Österreichs, die Wahrung der Neutralität, die Einführung der direkten Demokratie ist nur mit einem Austritt aus der Europäischen Union möglich.
Die Mitgliedstaaten sind "Herren der Verträge". Die Rechtsgemeinschaft beruht auf dem Willen der Völker. Die Völker können diesen Willen ändern. Sie haben darum das Recht, den Staatenverbund zu verlassen. Dieses Recht folgt aus der "Souveränität" der Völker, die, solange Art. 20 Abs. 2 GG gilt, in Deutschland nicht relativiert werden darf. Das Recht der Völker, die Ausübung der Staatsgewalt durch die Verfassung zu regeln, ist die logische Konsequenz der bürgerlichen Freiheit. (aus: Freiheit-Recht-Staat, Karl Albrecht Schachtschneider)
.«Alles Recht geht vom Volk aus!»
Zeit-Fragen-Interview mit Rudolf Pomaroli, Bundesobmann, Bündnis Neutrales Freies Österreich > mehr
Der neoliberale Wirtschaftsdogmatismus lässt keine Differenzierung mehr zu. Er ist in seiner fundamentalistischen Unbedingtheit im umfassenden Sinne welt- und wirklichkeitsfremd: naturfremd, gesellschaftsfremd, kulturwelt- und politikerfremd - und wirtschaftsfremd. Es missachtet elementare gesellschaftliche Sicherheitsbedürfnisse. Dazu gehören die Umweltsicherheit, die soziale Lebenssicherheit, der Schutz von Kulturgütern und die allgemeine wirtschaftliche Zukunftsicherheit. Warum bleibt es nicht der eigenen Entscheidung einzelner Staaten überlassen, was sie in welchen Ausmaß für schutzbedürftig halten und was nicht? (aus dem Buch "Die Politiker" von Hermann Scheer)
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Wir freuen uns, Ihr Interesse geweckt zu haben. In Wien werden regelmäßig Informationsstände organisiert und Wiener Gruppentreffen abgehalten zu denen Sie recht herzlich eingeladen sind. Kommen Sie einmal bei uns vorbei und lernen Sie uns kennen. Hier finden Sie Termine der Wiener Landesgruppe. Aufklärungsarbeit und Widerstand in jeder demokratischen Form ist unbedingt nötig!
WER MORGEN SICHER LEBEN WILL, MUSS HEUTE FÜR REFORMEN KÄMPFEN
Die wichtigsten Ziele der NFÖ: hier
Leitsprüche:
"Der Mensch möge leben unter möglichster Schonung alles Lebendigen" (Christian Wagner, geistiger Vater der Tierschutzbewegung)
"Mehr Ehrfurcht vor dem Leben" (Albert Schweitzer)
"Solange es Schlachthöfe gibt, wird es auch Schlachtfelder geben" (Leo Tolstoi)
"Nie wieder Krieg" (Käthe Kollwitz) daher Erhalt der militärischen Neutralität
"Deine Lebensmittel sollen deine Heilmittel sein und deine Heilmittel sollen deine Lebensmittel sein" (Paracelsus) "Vorbeugen ist besser als Heilen"
"Mit vielen Gräsern - zu einem Strick gewunden - wird selbst der größte Elefant gebunden" (Indisches Sprichwort)
OStR Dipl. Ing. Dr. Fritz Danner
NFÖ
SPENDENKONTO der Wiener NFÖ: Sparda Bank, Kto.: Nr.: 22010-025-420. Blz.: 14900
Zuschriften: Postfach 86, 1108 Wien
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