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Durch die Menge der staatlichen Befugnisse und die Größe der Macht und ihren Funktionen, ist die Europäische Union längst wie ein Bundesstaat zu sehen, nicht nur wie eine völkerrechtliche Organisation für besondere Angelegenheiten, hat aber dafür keine Legitimationsgrundlage! Die Legitimationsgrundlage kann nur ein Volk geben. Die originäre Staatsgewalt kann nur von einem Volk ausgehen (z.B. Österreich), denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Die Gewalten der EU sind nicht geteilt, dass nennt man Despotie!
Der Austritt aus der dieser EU ist unbedingt erforderlich, um neue Verträge zu begründen. (Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider)

Die Anerkennung eines Vertrages über eine Verfassung für Europa oder ähnliche Verträge würde eine fundamentale Änderung der gültigen österreichischen Bundesverfassung bedeuten, auch wenn der Vertrag jetzt "Reformvertrag" genannt wird.

Es werden im neuen Text nur einige Sätze eingefügt und umgeändert, um die Verfassungsgerichte zu "beruhigen". Am unüberwindbaren Demokratiedefizit in der Europäischen Union wird sich sicher nichts ändern. Die Völker der Mitgliedsstaaten der EU werden wieder nicht ausreichend informiert, was der geplante Vertrag für jeden Einzelnen wirklich bedeuten würde.

Man denke allein an den Verlust der existenziellen Eigenstaatlichkeit Österreichs, die Länder würden zu regionalen Gebietskörperschaften degradiert werden. Kein Staatsvolk würde den Zustimmen. Oder die Verpflichtung zu Aufrüstung oder den Freihandel im Verfassungsrang, oder die Aufhebung der Todesstrafe. Im Vertrag werden erstmals ausschließliche und geteilte Zuständigkeiten von EU-Kommission und EU-Parlament festgelegt. Zu den ausschließlichen Zuständigkeiten gehören der Außenhandel und die Verteidigung. Zu den geteilten Zuständigkeiten gehört alles Wesentliche. Wenn aber die Kommission einen Bereich der geteilten Zuständigkeiten übernehmen will, haben die Mitgliedsländer kein Recht mehr in diesem Bereich Gesetze zu verabschieden.

Es kann nicht mehr die Rede sein von einem Staatenverbund, Die Union ist durch die Menge der Befugnisse wie einen Bundesstaat zu sehen. Die Union hat sich die Hoheit über Europa genommen, hat aber dafür keine Legitimation. Um eine legitimierte EU zu werden, müssten alle Mitgliedsländer in eigenen Volksabstimmungen entscheiden.

Der geplante Vertrag muss offen gelegt werden. Eine Volksabstimmung über das entsprechende Bundesverfassungsgesetz zur Ratifizierung des neuen Vertrages der EU, erscheint mir unbedingt erforderlich. Die Bevölkerung muss ihr Recht zur politischen Mitbestimmung fordern, denn alles Recht geht vom Volk aus und nicht von der Regierung.

Durch die geplante EU-Verfassung wird Österreich ein Gliedstaat im Unionsstaat. Die Souveränität der Mitgliedsstaaten wäre beendet. Die Länder haben nur mehr Anspruch auf regionale Selbstverwaltung. Wo ist der Protest der Landeshauptleute? Die Politiker scheinen die Tragweite des Vertrages nicht zu erkennen, vielleicht kennen Sie den Text nicht.

„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ (http://www.achse-der-logik.de/)

 

Bis 2009 soll die EU eine Verfassung haben, obwohl Frankreich und Holland dagegen stimmten. Deutschland hat den Vertrag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht ratifizieren dürfen.

 

 Inhalte der geplanten EU - Verfassung: >hier

Interview mit Univ. Prof. K. A. Schachtschneider >hier

Artikel über Verfassung:  1. >hier   >hier

Vor den Europawahlen 2009 soll die Verfassung gelten: >hier

EU-Kritik in Deutschland: >hier >hier

Beiträge von Dr. Wolfgang Hingst: >hier

Der EU-Verfassungsvertrag: >hier

Thema Neutralität Österreichs: >hier

Zum Thema Globalisierung: >hier

Österreich von der EU abgeschrieben: >hier

Das neueste Buch von Dr. Wolfgang Hingst: >hier

Austritt aus der EU, von Dipl. Ing. Rudolf Pomaroli, Bundesobmann der NFÖ >hier >hier

Europa soll bis 2009 ein Europäischer
Unionsstaat werden - Österreich seine Souveränität verlieren.
Internetseiten >hier , hier , hier , hier , hier , hier , hier >mehr über EU-Verfassung >hier

Flugblatt "Warnung vor der EU-Verfassung: >hier 

Vortrag von Kurt Köpruner >hier

http://www.euvertrag.q27.de/

Eckpunkte der EU-Verfassung >hier

 

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