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Wissen-Aktuell 2010

Die EU ist nicht besserungsfähig!

  Antworten auf häufige Fragen und Behauptungen:

Frage: Ist es nicht sinnvoller die EU zu reformieren, als den Austritt anzustreben?
Antwort der Redaktion.

2) Es gibt keine Alternative zur EU-Mitgliedschaft / ohne EU wären wir isoliert
und nicht überlebensfähig - den EU-Austritt könnte sich Österreich nicht leisten
/ Probleme können nur gemeinsam statt einsam gelöst werden??
Antwort der Redaktion.

3) EU ist der Sündenbock für in Österreich hausgemachte Probleme.
Antwort der Redaktion.

4) EU ist ein Friedensprojekt / über 60 Jahre Frieden in Europa /
die Länder Europas führen keinen Krieg mehr gegeneinander /
der Friede ist doch das Allerwichtigste.
Antwort der Redaktion

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Wissen-Aktuell 2010

Wissen-Aktuell 2009

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Der Vertrag von Lissabon ist in Österreich kundgemacht

 

Wehret den
Anfängen-VIDEO

Vortrag von Professor Schachtschneider in Fulda
VIDEO

 

Welche Zeitung abonieren?

Die Wochenzeitung
Zeit-Fragen natürlich!

NEIN ZUR EUROPÄISCHEN UNION

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
(EINLEITUNGSPHASE) AM GEMEINDEAMT UNTERSCHREIBEN!

Der Vertrag von Lissabon

Angst vor Lissabon

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25. Dezember 2010:

EU – Die Schweiz tut gut daran, draussen zu bleiben

Sich aus der Abhängigkeit vom europäischen Markt lösen

von Dr. Frédéric Walthard*

Dieter Freiburghaus schreibt in der letzten Ausgabe der «Schweizer Monatshefte» [Nr. 976, März 2010 (Anm. d. Red.)], das Abseitsstehen der Schweiz habe sich als Folge der bilateralen Verträge und der Übernahme des geltenden Rechts der EU in eine De-facto-Mitgliedschaft ohne Stimmrecht verwandelt. Das sei im Grunde gar nicht so schlimm, weil die «EU kein Staat sei, kein Gewaltmonopol, keine gemeinsame Aussen- und Sicherheits­politik, keine Sozialversicherungen und ein relativ kleines Budget» habe. Die EU verfolge vor allem das Ziel, europaweit einen funktionierenden Markt für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit herzustellen und diesen Binnenmarkt mit zentralistischen Regulierungen vor «nicht ­tarifären Handelshemmnissen» zu schützen. weiter>>>

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Zwangswährung Euro: Keine Rettung, sondern ein Schrecken ohne Ende

von Dr. Bruno Bandulet

Als die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im vergangenen Mai dem sogenannten Euro- Rettungsschirm zustimmten, ohne die Details und ohne die endgültigen Kosten zu kennen, gaben sie sich noch der Illusion hin, mit dem blossen Vorzeigen der Instrumente erübrige sich deren Einsatz. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Krise der Einheitswährung damals mitnichten beigelegt wurde. Sie hatte gerade erst begonnen.

Bevor wir uns der Frage zuwenden, ob und wie der Euro die nächsten Jahre überleben wird, muss festgestellt werden, dass wir es seit dem Frühjahr 2010 mit einem anderen Euro zu tun haben – nicht mehr mit einem Ersatz für die frühere europäische Leitwährung D-Mark, sondern mit einem europäischen Notgeld, bestenfalls mit einem Wiedergänger des französischen Franc.
In einem von den massgebenden Regierungen, der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank inszenierten Putsch wurden die drei Pfeiler, auf denen ein stabiler Euro ruhen sollte, demoliert. Damit ist die im Vertrag von Maastricht vereinbarte Geschäftsgrundlage hinfällig. Europäisches Recht wurde skrupellos gebrochen.

(Quelle:Zeit-Fragen)

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Der Euro ist gescheitert

Was von vielen Finanzfachleuten vorausgesagt wurde, entwickelt sich zur Wirklichkeit: Der Euro als Währung für Süd- und Nordeuropa ist gescheitert. Die Euro-Länder Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und auch Italien haben an Konkurrenzfähigkeit dramatisch verloren. Die Abwertung einer nationalen Währung zur Ankurbelung der Exporte ist auf Grund der geschaffenen Einheitswährung nicht mehr möglich. Zusätzlich wirkt sich die Globalisierung immer negativer auf die einzelnen Volkswirtschaften aus. Dadurch wurden die Lohnkosten zum Mass aller Dinge. Es wird lieber billig aus Niedriglohnländern importiert, da sich die Produktion im eigenen Land nicht mehr rechnet (USA). Die Globalisierer kümmern sich weder um Naturschutz noch um Menschenrechte – es zählt ausschliesslich und gnadenlos der Profit.
Auch das Finanzwesen wurde planmässig international verflochten. Erst der freie Kapitalverkehr, eine der vier Freiheiten der EU, hat die Möglichkeiten des Finanzbereichs bis zu den verheerenden Auswüchsen ermöglicht und staatliche Kontrollen und Einschränkungen weitgehend ausgeschaltet. Zwischenzeitlich sind die Banken und das internationale Finanzsystem übermächtig und kaum noch zu kontrollieren. Die Banken nötigten die Politiker, ihre durch Verantwortungslosigkeit und Profitgier «erwirtschafteten» Verluste mit Steuergeldern auszugleichen und kassieren selbst noch unverschämt hohe Abfertigungen. Den Forderungen der Banken wird seitens der Politik immer wieder nachgekommen, da man ja Banken nicht pleite gehen lassen will. In den USA geht das schon, da sind allein in diesem Jahr 143 Banken bankrott gegangen. Nun soll der «Rettungsschirm» für die PIIGS-Staaten auf 1 Billion Euro erhöht werden. Jedenfalls wollen EU-Finanzpolitiker wie der deutsche Bundesbankchef Axel Weber die Märkte wieder beruhigen, indem sie feststellen: «Der Euro bleibt – um jeden Preis!» Das half aber nichts, denn im Gegensatz zur leichtgläubigen Bevölkerung und den hilflosen ­Politikern lassen sich Finanzinvestoren nicht mit unhaltbaren Versprechungen hinters Licht führen; die Renditen für Staatsanleihen der Problemländer stiegen gleich am Folgetag auf neue Höchststände.
Sparmassnahmen gelten in der EU-Verwaltung nicht für jeden. Unter der trüben Herbstsonne lässt es sich nur schlecht kreativ nachdenken, und deshalb wird immer im Herbst eine kleine dreitägige Reise nach Madeira organisiert. Hier wird dann über neue Sparmöglichkeiten nachgedacht. Man spart bei dieser Gelegenheit natürlich nicht, denn neue Ideen dürfen schon etwas kosten – den EU-Steuerzahler natürlich. Der britische ­«Telegraph» hat kritisiert, dass die diesjährigen «study days» 400 000 Euro gekostet haben. Schliesslich fahren bzw. fliegen 250 Abgeordnete, 80 Assistenten und 70 weitere Mitarbeiter zur mühsamen Arbeitssitzung in zwei Fünf-Sterne-Hotels. Übrigens: Schon ein durchschnittlicher EU-Beamter verdient 4500 Euro pro Monat + Zulagen und Prämien.

Quelle: Interinfo. Internationaler Hinter­grundinformationsdienst für Politik, Wirtschaft und Militär.  Folge 384 vom Dezember 2010

22. Dezember 2010:

Vertragsergänzung

Autor: Prof. Karl A. Schachtschneider

Der Europäische Rat hat am 16. Dezember 2010 Art. 136 AEUV zu ergänzen beschlossen, nämlich um die folgenden Sätze:
"Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabiltätsmechanismus schaffen, der im unvermeidlichen Fall aktiviert wird, um die Stabilität der Euro-Zone abzusichern. Die Gewährleistung von jeglicher finanzieller Hilfe im Rahmen des Mechanismus ist an strikte Bedingungen gebunden".

Diese Vertragsergänzung soll der Eurorettungspolitik, die bereits betrieben wird, nachträglich legitimieren und für die Zukunft eine Vertragsgrundlage geben. Sie wird im vereinfachten Änderungsverfahren nach Art. 48 Abs. 6 EUV duchgeführt, bedarf aber nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (entgegen dem Wortlaut des Vertrages) in Deutschland nicht nur der Zustimmung des Deutschen Bundestages und Bundesrates, sondern einer neuen Verfassung der Deutschen, die ermöglicht, daß Deutschland seine umfassende Staatsgewalt (Souveränität) zugunsten eines Unionsstaates als einem Bundesstaat aufgibt. Das geht nicht ohne Verfassungsreferendum des Deutschen Volkes, also nicht ohne verfassungsgebende Volksabstimmung, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls ausgesprochen hat. Das Einstehen für Schulden anderer Staaten, das bereits praktiziert wird, schafft eine Haftungs- und Finanzunion. Diese Politik ist der endgültige Schritt zum Bundesstaat Europäischen Union, selbst wenn das nur für Notfälle vereinbart wird. Auf diese Weise soll der Euro, dessen Zweck immer schon war, die Staatswerdung der Union zu erzwingen, gerettet werden. Das wird zu großen politischen Unruhen führen, jedenfalls zur Verarmung großer Massen der Deutschen, aber auch anderer Völker. Vornehmlich werden damit die Banken geschützt, die im Übermaß Kredite an Staaten und an Private ausgereicht haben, die zwandsläufig notleidend geworden sind. Nicht nur Deutschland muß sich für den Unionsstaat öffnen, sondern auch alle anderen Euroländer. Weiterhin muß der Unionsbundesstaat durch ein Verfassungsgesetz gegründet werden, der ein die Politik der Union demokratisch legitimierendes Volk verfaßt. Das bedarf eines verfassungsgebenden Aktes des Unionsvolkes. Daß ein solcher Schritt nur für die Euroländer unternommen wird, ist schwer vorstellbar.
Die Vertragsergänzung verändert die Währungsunion in ihrem Wesen; denn sie wird von einer Stabiltätsgemeinschaft, die sie sein sollte, aber niemals war, zu einer Haftungsgemeinschaft. Sie wird dadurch Transfer- und Finanzunion. Die Voraussetzungen der Währungsunion waren wirtschaftliche Konvergenz und stabile Haushalte der Mitglieder. Beides entsprach nie der Realität. Anstatt den gescheiterten Versuch der Währungsunion aufzugeben, rennen jetzt die Staats- und Regierungschefs gegen die ökonomischen Gesetze an, in der Hoffnung, mit einer untragbaren gemeinsamen Verschuldung den optimalen Währungsraum zu schaffen Sie werden alle beteiligten Volkswirtschaften, auch und vor allem die Deutschlands, runinieren und ihre Völker ins Unglück reißen. Grund für die Krise sind nämlich nicht die Spekulanten (eine der Lebenslügen der Politik), sondern die Schulden oder eben die kreditäre Geldvermehrung der Banken. Diese ist nur durch die grenzenlose Kapitlsverkehrsfreiheit möglich geworden, der schwerste Fehler der internationalen Politik. Schon jetzt erweisen sich die "strikten Bedingungen" für Griechenland und Irland, über die der "Rettungsschirm" aufgespannt ist, als verheerend. Die Ländern sind in eine Rezession gezwungen, die ihnen großen Schaden zufügt. Ökonomisch vernünftig wäre allein, daß sie aus der Währungsunion ausscheiden, ihre eigene Währung leistungsgerecht bewerten lassen und sich von ihren Schulden zu Lasten der Banken lossagen. Das ist die normale Schuldbefreiung insolventer Staaten. Wenn die betroffenen Banken dadurch in Schwierigkeiten geraten, folgt das dem Risiko, das sie eingegangen sind. Systemrelevant ist keine Bank, weil es genug solide Kreditinstitute gibt, welche die Aufgaben übernehmen können. Das Vermögen der Einleger ist teilweise, wenn auch nicht hinreichend, gesichert. Die außerordentliche Staatsverschuldung macht über kurz oder lang ohnehin eine entschuldende Währungsreform unvermeidlich. Es ist mehr als zweifelhaft, ob das Bundesverfassungsgericht die Rettungsmaßnahmen toleriert. Deren Vertrags- und Verfassungswidrigkeit ist offenkundig. Die Vertragsverletzungen des Europäischen Zentralbank, vor allem der Ankauf der Schrottanleihen überschuldeter Eurostaaten, werden durch die Vertragsergänzung nicht behoben. Die EZB soll vielmehr, wird vorgeschlagen, ihr Grundkapital verdoppeln. Das erweitert die Haftung der Mitglieder der Eurogruppe zusätzlich.
Die Verfassungsbeschwerde der Fünf Professoren gegen diese Maßnahmen ist unter den Downloads zu lesen.
Die Währungsunion schafft im übrigens den Deutschen keine Vorteile - eine weitere Lebenslüge der Politik, damit die Deutschen die Kosten der Eurorettung hinnehmen. Vielmehr haben die Deutschen einen schweren Verlust an Kaufkraft hinzunehmen, weil Deutschland die Währung nicht aufwerten kann. Es gibt auch keine volkswirtschaftlichen Vorteile wegen der durch die unterbewertete Währung begünstigten Exporte. Zum einen sind dadurch die Importe verteuert. Zum andere würde die Kaufkraft des Publikums, die in etwa ohne den Euro 50% höher wäre, den Binnenabsatz beleben. Der erfolgreiche Export beruht zudem auf der Qualität der deutschen Industrieprodukte, die in der ganzen Welt benötigt werden. www.eu-austritt.blogspot.com

 

20. Dezember 2010:

Der Gipfel der Manipulation – Die EU hintergeht ihre Bürger

Der EU-Gipfel in Brüssel ist vorbei, die Ergebnisse stehen in jeder Zeitung: der Rettungsschirm für die kriselnden EU-Länder wird unbefristet verlängert, EU-Bonds wird es nicht geben. Die Regelung für den permanenten Rettungsschirm wird sicherheitshalber im EU-Vertrag verankert. Damit will man vor allem in Deutschland Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) entgehen. Im Übrigen sprechen wieder alle Politiker von einem guten Tag für Europa. In der Tat war dieser Tag ein guter Tag, aber nicht für Europa und schon gar nicht für die Bürger, von den Deutschen ganz zu schweigen. Es war ein guter Tag für EU-Zentralisten, Eurokraten, „EU als Weltmacht“-Schwadroneure und Industrielobbyisten. Den Völkern wird ganz bewusst Sand in die Augen gestreut, sie sollen ruhig gestellt werden.

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Roubini Global Economics

Hunderte Banken bedroht

Die Situation am US-Immobilienmarkt dürfte sich nach Einschätzung von Sandra Navidi von Roubini Global Economics 2011 weiter zuspitzen. Das könnte zu einer neuen Welle von Zwangsversteigerungen und zahlreicher Bankenpleiten führen.

Lars Halter im Gespräch mit Sandra Navidi von Roubini Global Economics

Das Risiko einer Rezession in den USA ist nach Berechnungen von Roubini Global Economics im Verlauf des Jahres auf unter 20 Prozent gesunken. Das liegt insbesondere an der überraschend robusten Verfassung des Konsums, der sich besser entwickelt hat als von Experten erwartet. Dennoch stehen die USA vor großen Herausforderungen im kommenden Jahr.

Die größten Probleme dürften neben der hohen Staatsverschuldung und Arbeitslosigkeit der Immobilienmarkt mit sich bringen. Bereits jetzt können 12 Mio. Haushalte ihre Hypotheken nicht mehr bedienen, das könnte sich nach Einschätzung von Sandra Navidi im kommenden Jahr noch deutlich verschärfen. Sie rechnet damit, dass bei bis zu 8 Mio. weiteren Haushalten der Wert der Immobilie unter den der Hypothek fallen könnte. Im schlimmsten Falle rechnet sie mit bis zu 10 Mio. weiteren Zwangsversteigerungen.

Das wiederum hätte gravierende Auswirkungen auf das Finanzsystem. Die großen Banken des Landes haben sich zwar gut gehalten, doch auf der Problemliste der Bankenaufsicht FDIC stehen noch 900 regionale Institute. Sollte sich die Situation am Immobilienmarkt tatsächlich so stark verschlechtern wie zu befürchten sein kann, dann könnten sich diese Banken nach Navidis Einschätzung nicht halten.

Hoffnung auf eine rasche Lösung drängender Probleme gibt es derweil nicht, weil die Situation im US-Kongress nach den Wahlen endgültig festgefahren ist. Damit können politische Lösungen, die dringend umgesetzt werden müssten, auf die lange Bank geschoben werden.

Nouriel Roubini ist Professor für Volkswirtschaft an der Stern School of Business der New York University und hat sich in der Vergangenheit mit seinen treffsicheren Prognosen einen Namen gemacht. Heute gilt er als Koryphäe unter den Wirtschaftspropheten.

In einer exklusiven Deutschland-Kooperation kommentieren die Experten aus Roubinis Team jeden Freitag um 8.15 Uhr und 12.30 Uhr die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen. (telebörse.de)

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Widerstand der Norweger gegen EU-Betritt wächst

20.12.2010 | 13:38 |   (DiePresse.com)

Nur noch ein Viertel der Bürger ist laut einer aktuellen Umfrage für eine Mitgliedschaft Norwegens in der Europäischen Union. 60,7 Prozent lehnen dieses Szenario kategorisch ab.

Der Widerstand der Norweger gegen einen möglichen EU-Beitritt ihres Landes ist im vergangenen Jahr wieder deutlich gestiegen. Laut einer am Montag veröffentlichten Umfrage sagen derzeit 60,7 Prozent der norwegischen Bevölkerung Nein zu einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Weniger als ein Viertel (24,7 Prozent) wäre derzeit dafür.

In einer vergleichbaren, vor einem Jahr durchgeführten Untersuchung hatten sich noch 38,8 Prozent der Befragten für eine Mitgliedschaft Norwegens in der EU erwärmen können. Mit 49,2 Prozent überwogen jedoch auch damals die Nein-Sager.

Volksabstimmung verhindert schon zweimal EU-Beitritt

Der jeweils bereits ausverhandelte EU-Beitritt Norwegens scheiterte bereits zweimal an einer Volksabstimmung - 1972 und 1994. Derzeit hat die Regierung in Oslo keine Pläne, einen neuen Anlauf in Richtung Brüssel zu nehmen. Laut der aktuellen Umfrage sind die Anhänger sämtlicher Parlamentsparteien mehrheitlich gegen den EU-Beitritt.

 

12. Dez. 2010:

Euro-Krise

Mehr Befugnisse für den Rettungsfonds?

Auf dem EU-Gipfel wollen sich die Staats- und Regierungschefs auf eine Formulierung für die "kleine" Änderung der Europäischen Verträge einigen. Zwei Sätze sollen eingefügt werden. Zudem könnte der EU-Rettungsschirm EFSF in die Lage versetzt werden, Anleihen überschuldeter Euro-Staaten aufzukaufen.

Unbehagen: Liegt der Euro nicht nur in der EZB schon am Boden?

13. Dezember 2010 

Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben Gerüchte zurückgewiesen, die EU plane Änderungen am Regelwerk der Währungsunion, die über das bereits Abgesprochene hinausgehen. In Brüssel und Berlin hieß es offiziell einhellig, auf dem EU-Gipfeltreffen an diesem Donnerstag und Freitag in Brüssel stünden lediglich die lange geplanten Tagesordnungspunkte zur Debatte. Die EU-Staats- und Regierungschefs wollen sich auf eine Formulierung für die "kleine" Änderung der Europäischen Verträge einigen, die die Bundesregierung für die Einrichtung eines permanenten "Krisenmechanismus" fordert.

Nach dem vorläufigen Vorschlag von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy sollen zwei Sätze in den Vertrag eingefügt werden: "Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus schaffen, um die Stabilität der Euro-Zone als Ganzes zu sichern. Die Bewilligung finanzieller Hilfen wird unter strikte Bedingungen gestellt."

11. Dezember 2010:

EU, damit Deutschland nicht zur Gefahr wird

Falls noch irgendjemand an das Märchen glaubt, die EU sei eine gute Sache für Deutschland, sollte sich das Video am Ende dieses Beitrags anschauen. Der langjährige EU-Kommissar Günter Verheugen (SPD) spricht bei Maybrit Illner am 9. Dez. 2010 Klartext: Das ganze Projekt “Europäische Einheit” sei wegen Deutschland notwendig geworden. Es sei darum gegangen und gehe noch immer darum, “Deutschland einzubinden, damit es nicht zur Gefahr wird für andere”.

Damit widerlegt Verheugen (unbewusst?) die seit 20 Jahren von den Mainstreammedien verbreitete Lüge, die Europäische Union und der Euro würden Deutschland angeblich nutzen. Denn wie der (international-)sozialistische Verheugen selbst erklärt, dient die EU dazu, Deutschland den Zahn zu ziehen, soll also als Behinderung fungieren, damit Deutschland politisch und wirtschaftlich ungefährlich bleibt.

Da es logisch nicht möglich ist, gleichzeitig jemanden zu behindern und ihm zu nutzen, muss die Schlussfolgerung lauten: Die EU ist nicht nur eine große Behinderung und ein großer Schaden für Deutschland, sondern wurde laut Verheugen sogar explizit zu diesem Zweck geschaffen.

Video

weiter>>>

10. Dezemer 2010:

"Es gibt die Freiheit des Glaubens und des Bekenntnisses, aber es gibt keine ungestörte Religionsausübung": Interview mit Prof. Schachtschneider

Teil 1 / 2

Aber:

Der
“Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit”
tritt in sämtlichen EU-Staaten in Kraft.

Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Es soll dafür Sorge getragen werden, dass Straftaten mit rassistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund in der Europäischen Union (EU) mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen geahndet werden können. Weiterhin soll der Rahmenbeschluss die justizielle Zusammenarbeit in diesem Bereich verbessern und ausbauen.

RECHTSAKT

Rahmenbeschluss 2008/913/JI  des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

ZUSAMMENFASSUNG

Der vorliegende Rahmenbeschluss, der auf der Gemeinsamen Maßnahme 968/443/JI aufbaut, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Straftaten mit rassistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund angleichen. Rassistische oder fremdenfeindliche Handlungen sollen in allen Mitgliedstaaten Straftaten darstellen und als solche mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zwischen einem und drei Jahren bedroht sein.

Dieser Rahmenbeschluss ist auf alle Straftaten anwendbar, die

Folgende Verhaltensweisen gelten als Strafdelikte, sofern sie in rassistischer oder fremdenfeindlicher Absicht begangen werden:

Auch die Anstiftung und die Beihilfe zur Begehung derartiger Straftaten sind strafbar.

Bezüglich der in Artikel 1 aufgeführten Straftaten sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen müssen, dass diese Delikte

Bei der Festsetzung des Strafmaßes für ein gewöhnliches Delikt gelten rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe entweder als erschwerender Umstand oder können bei der Festlegung des Strafmaßes berücksichtigt werden.

Für juristische Personen müssen die Sanktionen wirksam, angemessen und abschreckend sein und Geldstrafen oder Geldbußen umfassen. Zusätzlich können folgende Sanktionen gegen juristische Personen verhängt werden:

Die Ermittlungen und die Einleitung der strafrechtlichen Verfolgung dürfen bei rassistischen und fremdenfeindlichen Straftaten nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Opfer Anzeige erstattet oder Klage erhebt. (PI-News)

9. Dez. 2010:

 

Kampf gegen Steuerhinterziehung: EU schafft das Bankgeheimnis ab

Ab 2015 tauschen die Mitgliedsstaaten automatisch Steuerdaten ihrer Bürger untereinander aus. Selbst Luxemburg und Österreich leisten künftig Amtshilfe . von Reinhard Hönighaus Brüssel

Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung beseitigt die EU das Bankgeheimnis. Nach zweijährigen Verhandlungen einigten sich die Finanzminister der Gemeinschaft am Dienstag auf eine verschärfte Amtshilferichtlinie. Die beiden letzten EU-Bastionen gegen den Austausch von Bankdaten, Österreich und Luxemburg, gaben ihren Widerstand auf: Sie wollen Auskünfte über Bürger anderer EU-Staaten nicht länger unter Verweis auf das Bankgeheimnis verweigern.

Ab 2013 können deutsche Finanzbehörden damit nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei vermuteter Steuerhinterziehung Amtshilfe bei den Behörden in allen EU-Ländern beantragen. Dazu müssen sie den Namen der Person nennen und ihren Verdacht konkret begründen. Sammelabfragen und Datenfischerei im großen Stil soll es nicht geben. "Das ist ein guter Kompromiss", sagte Österreichs Finanzminister Josef Pröll . (Das ist der mit dem Vierfach-Kinn) Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt, um die Steuerflucht zu bekämpfen.

Fast drei Jahre nach der Zumwinkel -Affäre hat die Bundesregierung nun zumindest einen effizienteren Informationsaustausch mit den Nachbarländern erreicht - nicht nur innerhalb der EU. In der Vergangenheit hatten die Schweiz und Liechtenstein gern darauf verwiesen, dass man einem Drittstaat nicht mehr Amtshilfe abverlangen könne als einem EU-Mitglied.

Doch im Vorgriff auf die Einigung in der EU hatte die Schweiz Ende Oktober mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Bisher unterstützten die Schweizer deutsche Behörden nur bei Ermittlungen wegen Steuerbetrugs, bei solchen wegen Steuerhinterziehung jedoch nicht. Nun kann Deutschland in Verdachtsfällen auch bei Steuerhinterziehern in der Schweiz Auskünfte einfordern.

"In keiner Weise nachvollziehbar"

Innerhalb der EU sollen ab 2015 auch Daten automatisch zwischen den Finanzbehörden ausgetauscht werden . Das betrifft jedoch nur Informationen über Lohn- und Gehaltseinkünfte, Vergütungen für Aufsichtsräte, Renten, Lebensversicherungen und Einkommen aus Immobilien, die ab dem Jahr 2014 anfallen - und auch nur dann, wenn diese Daten den Steuerbehörden im Ausland vorliegen.

Dividenden und Kapitalgewinne dagegen bleiben bis mindestens 2017 vom automatischen Informationsaustausch ausgeschlossen . Die Finanzminister verständigten sich auf einen Kompromiß, wonach die EU-Kommission in sieben Jahren einen Bericht vorlegen soll, was der automatische Informationsaustausch gebracht hat. Erst danach wollen sie über den automatischen Informationsaustausch auch bei Kapitaleinkommen reden.

Aus dem Europaparlament hagelte es daher Kritik: "Dies führt zu einer inakzeptablen Ungleichbehandlung zwischen Kapital und Arbeit", sagte der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold. Der SPD-Abgeordnete Udo Bullmann nannte die Einigung "halbherzig": "Angesichts der Situation der öffentlichen Haushalte ist es in keiner Weise nachvollziehbar, warum Dividenden, Kapitalgewinne sowie Einkünfte aus Lizenzen und Tantiemen vom automatischen Informationsaustausch ausgeschlossen wurden ."

Weit entfernt sind die Finanzminister zudem von einer Verschärfung der EU-Zinssteuer. Die Kommission hatte Ende 2008 vorgeschlagen, auch Kapitalerträge zu erfassen, die EU-Bürger mit Stiftungen im Ausland, bestimmten Lebensversicherungen, Zertifikaten und Fonds erwirtschaften. Unter der 2005 in Kraft getretenen Zinssteuerrichtlinie müssen alle 27 EU-Staaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, die Kaimaninseln oder Guadeloupe bisher nur Zinseinkünfte ans heimische Finanzamt des Anlegers melden oder einer anonymen Quellensteuer unterwerfen. Bis zu einer Einigung werde es noch dauern, sagten Diplomaten.

· FTD.de, 07.12.2010
© 2010 Financial Times Deutschland

 

8. Dez. 2010:

Die Herrschaft des Ökonomismus ist nicht unser Schicksal

von Francis Gut, Jutta Lücking und Dr. Vera Ziroff Gut

Krisen sind Umbruchsituationen, in denen neue Gedanken entwickelt und verwirklicht werden können. In seinem aufklärenden Buch «Zivilisierte Marktwirtschaft» erläutert Prof. em. Peter Ulrich Grundsatzfragen des Wirtschaftens und der Wirtschaftsethik. Er analysiert die entgrenzte neoliberale Wirtschaftsdynamik und stellt ihr ein verantwortungsbewusstes, für alle Menschen sinnvolles und legitimes Wirtschaften gegenüber. Damit eine so grundlegende Neuorientierung gelingen kann, ist jedoch ein «epochaler Bewusstseinsschub der Menschheit» notwendig. mehr>>>

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Ein EU-Freihandelsabkommen ist aus volkswirtschaftlichter Sicht unvernünftig!

Walter Willener, Präsident Schweizer Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor (SALS-Schweiz)

Der Abschluss eines Freihandelsabkommens führt zu einer erheblichen Preissenkung bei den Produzenten, während die Kosten für Arbeitskräfte, Energie und Brennstoffe nicht zurückgehen. Dies bewirkt eine strukturelle Veränderung, und es verschwinden 20 000 bis 30 000 Arbeitsplätze, welche mit der Landwirtschaft verbunden sind. Mit einer erhöhten Einfuhr von verarbeiteten Produkten muss die vor- und nachgelagerte Industrie ihre Produktion und damit auch ihr Personal senken. Dies ist nicht annehmbar!

Begleitmassnahmen, die nicht zu bezahlen sind

Die öffentlichen Finanzen sind heute auf eine harte Probe gestellt, gerade auch wegen der Finanzkrise. Die Sparprogramme mehren sich. Das schweizerische Parlament beschloss für die Bilanzreserve für die Finanzierung von Begleitmassnahmen rund 3 Milliarden Franken durch Zolleinnahmen zu generieren, bis 2016. In Anbetracht der öffentlichen Finanzen wird es schwierig werden, diese Beträge zu erreichen. Die Ausgaben, welche die Begleitmassnahmen finanzieren sollen, sind dem ordentlichen Budgetprozess unterworfen. Der Bundesrat selber sagt in seiner Botschaft zur Bilanzreserve für die Finanzierung von Begleitmassnahmen, dass «die Frage der entsprechenden jährlichen Finanzierung der Begleitmassnahmen somit nicht automatisch gelöst ist». Diese Frage soll durch neue Sparmassnahmen oder durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer angegangen werden.

Konsumenten und Landwirte sind die Verlierer

Seit 1990 sind die Produktionskosten um 25% gesunken, die Konsumentenpreise für Lebensmittel um 10% gestiegen. Diese wachsende Differenz ist eine Folge der Erhöhung der Margen der Grossverteiler (Duopol). Die Versprechen, dass die Lebensmittelpreise im Anschluss an ein EU-FHA sinken werden, sind falsch. Die Haushaltsausgaben für Lebensmittel betragen in der Schweiz weniger als 15%, während die Kaufkraft deutlich höher ist als in den Nachbarländern. Verglichen mit der Arbeitszeit müssen die Schweizer weniger lange arbeiten, um sich zu ernähren. In diesem Kontext ist es nicht angebracht, weiteren Preisdruck auf die Firmen und Angestellten des Lebensmittelssektors auszuüben.

Konkrete Beispiele

Das seit Juli 2010 gültige Cassis-de-Dijon-Prinzip zeigt erste Früchte: Himbeersirup mit 10% statt 30% Fruchtanteil, Limonade mit Taurin aus Italien, rekonstruierter Schinken aus Österreich. Die Qualität der Produkte sinkt, aber was sind die Kosten dafür? Hier ist die Schlussfolgerung weniger sicher. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Gross­verteiler Argumente wie Ladendichte oder Etikettierung verwenden, um die Margen noch weiter zu erhöhen.
Die aktuelle Preissituation bei den Milchproduzenten ist verheerend. Die Medien sprechen zu Recht von Milch, welche unter inakzeptablen sozialen Bedingungen hergestellt wird. Der Freihandel spielt auch hier eine Rolle, erhöhten sich doch die Milchprodukt­importe 2010 um 7,6%, während die Exporte nur um 2,2% stiegen. Die Handelsbilanz hat sich um 20% gegenüber 2009 verschlechtert, dies in einem Markt, welcher bereits eine Inlandüberproduktion aufweist.
Die Beispiele bei Cassis-de-Dijon und Milch reichen aus, um zu zeigen, dass ein landwirtschaftliches Freihandelsabkommen weder den Konsumenten noch den Produzenten einen Nutzen bringt. Unsere tägliche Ernährung ist zu wertvoll und zu sensibel, um sie einem Freihandelsexperiment auszusetzen.   

(Zeit-Fragen Nr. 48)

5. Dez. 2010:

Schachtschneider - Zwischenschritt Lissabon zum Großstaat & politische Form der Demokratie

4. Dez. 2010:

EU legt sich gegen die Gen-Freiheit Österreichs quer!

Ohne entsprechendem Gesetz, auch gegen die EU und WTO wird Österreich nicht Gen-Frei werden können. Wieder ein Grund mehr aus der EU auszutreten!

Österreichisches Prestigeprojekt in der Landwirtschaft stößt in Europa auf Widerstand

Eiertanz um Gen-Freiheit

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek Wiener Zeitung vom 24.Nov.2010

Keine Mehrheit für Selbstbestimmung bei Gentechnik.
Rechtsstreit unter den EU-Institutionen.

Brüssel. Der Weg zur Selbstbestimmung der EU-Länder beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wie künstlich mutierten Mais-, Raps- oder Erdäpfelsorten ist offenbar hürdenreicher als erwartet. Denn über den Herbst hat sich eine recht stabile Front gegen den entsprechenden Kommissionsvorschlag vom Sommer gebildet. Darunter befinden sich große Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Verschärft wird die Situation durch einen veritablen Rechtsstreit zwischen den EU-Institutionen. Deren Juristen haben die Vorlage der Kommission geprüft und kommen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen.

Für heuer wird daher kaum mehr mit nennenswerten Fortschritten gerechnet. Diese Hängepartie ist für Österreich wenig erfreulich, nachdem Umweltminister Nikolaus Berlakovich nach jahrelangem und intensivem Lobbying bereits über die politische Kehrtwende der lange strikt GVO-freundlichen EU-Kommission gejubelt hatte.

Kritische Länder mit Blockade-Möglichkeit

Denn das Gutachten des juristischen Dienstes des Rates (Kammer der Mitgliedstaaten in Brüssel) stützt nach Aussagen von Diplomaten die Bedenken der kritischen EU-Länder, die eine komfortable Sperrminorität haben. Sie befürchten, dass die Rückübertragung der Kompetenzen für den Anbau den EU-Binnenmarkt beschädigen, nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO vereinbar sein könnte und der Vorschlag auf Basis der Binnenmarktbestimmungen keine passende Rechtsgrundlage habe.

Die Rechtsexperten der EU-Kommission zerpflücken die Stellungnahme ihrer Kollegen, die im Bürogebäude auf der anderen Straßenseite sitzen. In einem entsprechenden Arbeitspapier, das den Mitgliedstaaten diese Woche zugestellt wird, nehmen sie in allen Punkten gegensätzliche Standpunkte ein. In den meisten Fragen würden sie dabei vom juristischen Dienst des EU-Parlaments gestützt, hieß es. Über die Begründungen, welche die EU-Staaten künftig für ihre Anbauverbote angeben dürften, wollen Parlament und Rat allerdings noch genauere Informationen.

"Ethische oder sozio-ökonomische" Gründe

Weil das einheitliche Genehmigungsverfahren für GVO in der EU nicht geändert werden soll, dürften für die künftigen nationalen Verbote nicht die Gefährdung von Gesundheit oder Umwelt, sondern bloß "ethische oder sozio-ökonomische" Gründe ins Treffen geführt werden. Ansonsten würde die Autorität der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa untergraben. Diese bescheinigt den GVO auf Basis der Herstellerunterlagen regelmäßig völlige Unbedenklichkeit; auf ihr Urteil stützt sich die Kommission bei der Zulassung.

So vermuten Diplomaten bereits, dass der Widerstand einiger Länder auch daraus resultieren könnte, dass die Kommission die vor zwei Jahren einstimmig geforderte Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben für die Efsa noch immer nicht vorgelegt hat. So weit werde es wohl erst nächstes Jahr sein, hieß es aus Kommissionskreisen.

2. Dez. 2010:

Mike Robinson

Das ist keine Rettung eines Landes, sondern es handelt sich hier um die nächste Phase der Bankenrettungen!

Irland bricht nicht in sich zusammen. Als souveräne Nation steckt es auch nicht in Schwierigkeiten. Irland wird vielmehr von der Last der zusammenbrechenden City of London/dem Rothschild Bankenkartell, namentlich der Inter-Alpha Group erdrückt .

Wir werden gerade Zeuge eines allgemeinen Zusammenbruchs, der im Jahre 2007 seinen Anfang nahm und das Resultat von 40 Jahren Zockerei im großen globalen Kasino ist. Die Ereignisse der vergangenen Woche sind lediglich die Fortsetzung dieses Prozesses und kein davon losgelöstes, einzelnes Ereignis. Die Rettung „Irlands“ ist ein weiterer Notbehelf, der uns über die nächste Phase des Zusammenbruchs hinweghelfen könnte, langfristig jedoch überhaupt keine Auswirkungen haben wird.

Das System bricht gerade zusammen, und der Einsturz beschleunigt sich zusehends. Nichts kann diesen Zusammenbruch aufhalten, außer wir bekommen die Banken wieder unter Kontrolle und weisen sie in ihre Schranken. Und wenn wir sie nicht in ihre Schranken weisen, dann wird der Zusammenbruch des Finanzsystems zum Zusammenbruch praktisch jeder Nation in Europa führen – auch zum Zusammenbruch Großbritanniens.

Aber das ist völlig in Ordnung, zumindest laut van Rompuy, der die Tage des Westfälischen Nationalstaates für beendet erklärte. Erinnern wir uns an den Münsterschen Friedensvertrag vom 24.10.1648:

„…und es soll dieser Friede aufrichtig und ernstlich eingehalten und beachtet werden, auf dass jeder Teil des anderen Nutzen, Ehre und Vorteil fördere und dass…treue Nachbarschaft, wahrer Friede und echte Freundschaft neu erwachsen und erblühen möge.“

Das ist das fundamentale Prinzip der Zusammenarbeit unter souveränen Nationen, nicht die extremen sozialistischen Ideale der City of London, die durch die Europäische Union, die Vereinten Nationen, die Trilaterale Kommission, das Council on Foreign Relations oder die Bilderberger verkörpert werden. Es ist in diesem Zusammenhang auch völlig unerheblich, ob der extreme Sozialismus in Form von Nationalsozialismus, Kommunismus oder Kommunitarismus daherkommt.

Und die Krise beheben? Das ist einfach. Das Glass-Steagall Gesetz. Die durch dieses US-Gesetz in Kraft getretenen Prinzipien funktionierten damals, um die Banker in ihre Schranken zu weisen, und können heute ebenso funktionieren:

Hier heißt es sie oder wir. Sie würden uns lieber Tod sehen, als eingestehen zu müssen, dass sie pleite sind . Sie rauben uns unser letztes Hemd, nur um ihre Interessen ein paar Tage länger schützen zu können.

Nun ja, die Zeit ist abgelaufen. Wir müssen jetzt handeln und jegliche weitere Rettungspakete verhindern .

Gehen Sie in das Büro Ihres Abgeordneten und fordern Sie eine Gesetzgebung, die ähnlich der von Glass Steagall ist. Erklären Sie Ihrem Abgeordneten mit deutlichen Worten, dass die Vernichtung dieser Nation ein Szenario ist, für das er verantwortlich gemacht werden wird . Erklären Sie ihm, dass das britische Volk nicht für die Spielschulden anderer Leute aufkommt. Erklären Sie ihm, dass das Haus Rothschild kein souveränes Land ist ! Versetzen Sie die Banker und die sogenannten gewählten Repräsentanten, die für sie arbeiten, in Angst und Schrecken.

Und während Sie gerade draußen unterwegs sind, um Ihren Abgeordneten zu besuchen, warum machen Sie nicht gleich einen Abstecher bei Ihrer Bank und heben das Geld von Ihrem Konto ab. Und zwar alles. Nur 3% des im Umlauf befindlichen Geldes existiert in Form von Geldscheinen oder Münzen . Es dürfte also nicht allzu vieler Menschen bedürfen, die genau dies tun, damit es massive Auswirkungen auf die Banken hat.

Es ist an der Zeit etwas zu tun und sie zu bekämpfen. Fangen Sie damit an „NEIN!“ zu sagen. Friedvoll, entschlossen…Wir sollten langsam etwas tun, bevor es zu spät ist.

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1. Dez. 2010:

Karin E. J. Kolland: Buchpräsentation

In ihrem Buch untersucht die Autorin kritisch die Entwicklung der Union von ihren Anfängen bis hin zu den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Lissabon. Sie kommt zu dem Schluss, dass politische Eliten und wirtschaftliche Interessen die Union gestalten und Widerspruch nicht geduldet werde. Mitbestimmung der Bürger sei de facto nicht mehr gegeben. Als einzig konsequenten Schritt im Kampf gegen diese Entwicklung sieht sie daher einen EU-Austritt Österreichs.
Die Buchpräsentation im Palais Schönborn in Wien vom 26. Nov. 2010 soll hier auszugsweise zum einen für die Besucher des Abend als Nachbetrachtung, und für all jene, die nicht kommen konnten, zum Lesen und Hören wiedergebenen werden. (Video des gesamten Vortrages kommt demnächst)

Video 

 

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EU-Schnüffelprojekt Indect von Österreich gefördert
Unbemannte Polizeidrohnen - Fotos und Videos sollen automatisch mit Polizeicomputern abgelichen werden

Das EU-Forschungsprojekt Indect ,

das Möglichkeiten zur Überwachung sämtlicher Daten aus Internet, Überwachungskameras und anderen Quellen zur präventiven Verbrechens- und Terrorbekämpfung erforscht, wird auch vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gefördert. Rund "43.989 Euro als Zusatzfinanzierung" wurden 2009 der Fachhochschule Technikum Wien gewährt, teilte das Ministerium in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Nationalratsabgeordneten Johann Maier, des Vorsitzenden des Datenschutzrats, mit.

Unbemannte Polizeidrohnen

Wie berichtet soll Indect u. a. Technologien entwickeln, um in allen Arten von Fotos und Videos Personen zu erkennen und automatisch mit Polizeicomputern abzugleichen. Ein anderes Projekt entwickelt unbemannte Polizeidrohnen. Ziel ist die "Sicherheit der Bürger in urbaner Umgebung", so die Auflösung des Kürzels Indect. In Österreich sind die Fachhochschule Technikum Wien und der Multimedia-Experte X.Art in Pinkafeld beteiligt. Insgesamt forschen 17 Universitäten und Unternehmen sowie zwei Polizeibehörden in neun EU-Ländern, die EU investiert elf Millionen Euro.

"Eine sinnlose und politisch dumme Projektförderung, der die wissenschaftliche Begründung fehlt"

Erste Ergebnisse sollen bei der polnisch-ukrainischen Fußball-Europameisterschaft getestet werden. "Eine sinnlose und politisch dumme Projektförderung, der die wissenschaftliche Begründung fehlt", kritisiert Maier die Förderung. (spu, Der STANDARD Printausgabe, 9. November 2010)

Was ist INDECT?

30. Nov. 2010:

EU – Tabakprodukt-Richtlinie

 

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an der Überarbeitung der Tabak-
Produkt-Richtlinie 2001/37/EG.

Sie regelt die „Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen“, zum Beispiel Warnhinweise, die Offenlegung von Zusatzstoffen, das Verbot von Deskriptoren („Mild“, „Lights“ etc.). Die Richtlinie wurde 2001 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet und 2002 in Deutschland umgesetzt.
Artikel 11 der Richtlinie legt fest, dass die Kommission in der Regel alle zwei Jahre einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen soll. Zwei dieser Berichte sind seit ihrem Inkrafttreten 2005 und 2007 erschienen. Daran anschließend hat die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission einen Prozess zur Folgenabschätzung angestoßen.

Richtlinienüberarbeitung
Eine Richtlinienüberarbeitung läuft in mehreren Phasen ab, wovon die erste die so genannte Folgenabschätzung ist. Daran schließt sich ein finaler „Report zur Folgenabschätzung“ an. Teil des Verfahrens zur geplanten Überarbeitung der Tabak-Produkt-Richtlinie ist eine öffentliche Konsultation, die vor kurzem von der Kommission eingeleitet wurde. Eine öffentliche Konsultation ermöglicht allen EUBürgern, Interessenträgern aus der Wirtschaft, Nicht-Regierungsorganisationen und Behörden, ihre Meinung zu den Vorschlägen für eine neue Richtlinie zu äußern.
Grundlage dieser öffentlichen Konsultation ist ein so genanntes „Konsultationspapier“. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das eine Analyse zur angenommenen gegenwärtigen Situation enthält und die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen skizziert.

Die geplanten Maßnahmen
erstrecken sich von „A“ wie Automatenverbot bis „Z“ wie Zusatzstoffverbot und resultieren unter anderem aus den Empfehlungen, die aus einer Studie des Beratungsunternehmens RAND Europe hervorgehen. Neben den Überlegungen zu verschiedenen Maßnahmen steht aber auch die Frage nach einer Erweiterung des Geltungsbereichs der Direktive zur Diskussion. Neu hinzukommen könnten Regulierungen oder gar Verbote für nikotinhaltige Produkte, die keinen Tabak enthalten und nach Ansicht der Kommission immer größere Marktanteile
erobern. Ferner verbietet die Tabakproduktrichtlinie beispielsweise den Verkauf von Snus - einem Oraltabak - in Europa (Ausnahme Schweden).

http://www.vcpoe.at/vcpoe

29. Nov. 2010:

Wie lange sollen wir noch
für die EU bezahlen?


Nicht die EU "fördert" Österreich, sondern wir fördern die EU!

Immer wieder wird behauptet, die EU würde dies und jenes in Österreich finanziell "fördern". In Wahrheit istgenau das Gegenteil der Fall, wie die hier abgedruckte offizielle Auskunft eindeutig beweist, die am 25.11.2010 per Fax vom Bundeskanzleramt übermittelt wurde:

Wir haben also in 15 Jahren EU-Mitgliedschaft netto insgesamt 6,9 Milliarden Euro (94,95 Milliarden ÖS) nur an Mitgliedsbeiträgen gezahlt, wenn man die unter der Rubrik "Nettozahler lt.
EU-Kommission" ausgeworfenen Beträge zusammenzählt. Zählt man aber die unter "Bruttozahlungen"
und "Rückflüsse" angeführten Beträge zusammen und nimmt die Differenz zwischen beiden, haben
wir insgesamt 7,99 Milliarden Euro (109,94 Mrd. Schilling) netto nach "Brüssel" gezahlt:
Im Durchschnitt also jedes Jahr 0,46 Milliarden Euro (6,33 Mrd. ÖS) pro Jahr bzw. 0,53 Mrd.
Euro (7,29 Mrd. ÖS).

Denken Sie in Zukunft jedesmal an diese Zahlen, wenn irgendwo damit "Werbung" gemacht wird,
daß "dieses Projekt aus Mitteln der Europäischen Union gefördert
wurde"... "Gefördert" wurde es ausschließlich durch die österreichischen Steuerzahler, die allerdings keinen Einfluß mehr darauf haben, was "gefördert" wird, denn das bestimmt die EU!
Und ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode! (Wegwarte Dez. 2010)

24. Nov. 2010:

Österreichisches Prestigeprojekt in der Landwirtschaft stößt in Europa auf Widerstand

Eiertanz um Gen-Freiheit

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Aufzählung Keine Mehrheit für Selbstbestimmung bei Gentechnik.
Aufzählung Rechtsstreit unter den EU-Institutionen.

Brüssel. Der Weg zur Selbstbestimmung der EU-Länder beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wie künstlich mutierten Mais-, Raps- oder Erdäpfelsorten ist offenbar hürdenreicher als erwartet. Denn über den Herbst hat sich eine recht stabile Front gegen den entsprechenden Kommissionsvorschlag vom Sommer gebildet.

Darunter befinden sich große Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Verschärft wird die Situation durch einen veritablen Rechtsstreit zwischen den EU-Institutionen. Deren Juristen haben die Vorlage der Kommission geprüft und kommen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen.

Für heuer wird daher kaum mehr mit nennenswerten Fortschritten gerechnet. Diese Hängepartie ist für Österreich wenig erfreulich, nachdem Umweltminister Nikolaus Berlakovich nach jahrelangem und intensivem Lobbying bereits über die politische Kehrtwende der lange strikt GVO-freundlichen EU-Kommission gejubelt hatte.

Kritische Länder mit Blockade-Möglichkeit

Denn das Gutachten des juristischen Dienstes des Rates (Kammer der Mitgliedstaaten in Brüssel) stützt nach Aussagen von Diplomaten die Bedenken der kritischen EU-Länder, die eine komfortable Sperrminorität haben. Sie befürchten, dass die Rückübertragung der Kompetenzen für den Anbau den EU-Binnenmarkt beschädigen, nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation WTO vereinbar sein könnte und der Vorschlag auf Basis der Binnenmarktbestimmungen keine passende Rechtsgrundlage habe.

Die Rechtsexperten der EU-Kommission zerpflücken die Stellungnahme ihrer Kollegen, die im Bürogebäude auf der anderen Straßenseite sitzen. In einem entsprechenden Arbeitspapier, das den Mitgliedstaaten diese Woche zugestellt wird, nehmen sie in allen Punkten gegensätzliche Standpunkte ein. In den meisten Fragen würden sie dabei vom juristischen Dienst des EU-Parlaments gestützt, hieß es. Über die Begründungen, welche die EU-Staaten künftig für ihre Anbauverbote angeben dürften, wollen Parlament und Rat allerdings noch genauere Informationen.

"Ethische oder sozio-ökonomische" Gründe

Weil das einheitliche Genehmigungsverfahren für GVO in der EU nicht geändert werden soll, dürften für die künftigen nationalen Verbote nicht die Gefährdung von Gesundheit oder Umwelt, sondern bloß "ethische oder sozio-ökonomische" Gründe ins Treffen geführt werden. Ansonsten würde die Autorität der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa untergraben. Diese bescheinigt den GVO auf Basis der Herstellerunterlagen regelmäßig völlige Unbedenklichkeit; auf ihr Urteil stützt sich die Kommission bei der Zulassung.

So vermuten Diplomaten bereits, dass der Widerstand einiger Länder auch daraus resultieren könnte, dass die Kommission die vor zwei Jahren einstimmig geforderte Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben für die Efsa noch immer nicht vorgelegt hat. So weit werde es wohl erst nächstes Jahr sein, hieß es aus Kommissionskreisen.

23. Nov. 2010:

«Die Bürgerlichkeit des Bürgers»

von Karl Albrecht Schachtschneider

ev. Leider melden sich bis heute nur wenige Staatsrechtler zu Wort, welche die gegenwärtigen politischen Entwicklungen konsequent an den philosophischen Grundlagen der allgemeinen Staatsrechtslehre und deren Voraussetzung – der conditio humana, der naturgegebenen Bestimmung des Menschseins – messen. Einer von ihnen ist Karl Albrecht Schachtschneider – so auch in seinem in dieser Ausgabe dokumentierten Vortrag «Die Bürgerlichkeit des Bürgers». Ausgangspunkt seiner Kritik an supranationalen politischen Gebilden wie der Europäischen Union oder einer Weltregierung, an Zentralismus und Herrschaftsstrategien, aber auch am Konzept der neoliberalen Globalisierung und deren Strategien der Kapitalverkehrsfreiheit, der Deregulierung und Privatisierung staatlicher Aufgaben ist immer der Mensch als Träger der ihm eingeborenen, natürlichen Freiheit.    
     Die Freiheit muss dem Menschen nicht verliehen werden, sie kann ihm nicht verliehen werden, denn sie ist mit ihm geboren, wie es kurz und prägnant in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heisst: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Recht geboren.» Diese Freiheit ist die Grundlage allen Rechts und bestimmt auch die Bürgerlichkeit des Menschen: Als Zoon politicon, als gesellschaftliches Wesen ist der Mensch auf das Zusammenleben angelegt und angewiesen – und nur ein Zusammenleben, das der Freiheit des Menschen, dieser eingeborenen Grundvoraussetzung des Menschseins aller Menschen, entspricht, kann auch menschenwürdig genannt werden. Spätestens seit der Französischen Revolution ist diese Einsicht naturrechtlicher, humanistischer und aufklärerischer Philosophen auch in staatsrechtliche Begriffe gefasst worden. Der Bürger – nicht eine Aristokratie, nicht Feudalherren, nicht König oder Kaiser, nicht eine bestimmte Schicht oder Elite – der Bürger, der Citoyen, trägt den Staat: «Der Bürger ist die zentrale Figur der Republik, des freiheitlichen Gemeinwesens», das selbstverständlich unter dem Rechtsstaatsprinzip und dem demokratischen Prinzip ausgestaltet ist.
     Aus den zahlreichen grundlegenden Aspekten, die Schachtschneider im vorliegenden Beitrag aufgreift, sei an dieser Stelle vor allem einer hervorgehoben: Die kleine Einheit als einer Voraussetzung der Bürgerlichkeit des Bürgers: Die Selbstbestimmung verlangt einen gewissen Überblick über die eigenen Lebensverhältnisse: Hier trägt und überschaut der Bürger die Folgen seiner Entscheide unmittelbar selber; die Überschaubarkeit der Abläufe und insbesondere das föderalistisch strukturierte Gemeinwesen «ist eine wirksame Sicherung vor Irrtümern, vor allem aber ein wirksamer Schutz vor korrupten Politikern».    
Entsprechend deutlich weist Schachtschneider alle Konzepte zur Auflösung oder Privatisierung des Staates als gesellschaftlicher Lebensform auf der Grundlage der Freiheit und der Bürgerlichkeit des Bürgers zurück: Eine One-World-Politik im Sinne eines zentralen Weltstaates unter Ägide der heutigen Finanzmächte ist mit der Freiheit des Bürgers nicht zu vereinbaren, und jenseits von einer Völkerverständigung freier, selbstbestimmter Völker «zerstört der Internationalismus, genannt Globalisierung, die Bürgerlichkeit der Lebensverhältnisse, die Republikanität der Republiken». Und analog fordert er auch im Bereich von Freihandelsideologie, der von Recht und Gemeinwohlinteresse losgelösten Theorien der Gewinnmaximierung einen erneuten Aufbruch zur Besinnung auf die echten Grundlagen der Freiheit, die auch Verpflichtung ist. Ohne Bindung an Recht und Gerechtigkeit, an Vernunft und Gewissen, «ohne philosophische Fundierung ist der Versuch, zum Recht zu finden, zum Scheitern verurteilt [...]. Es geht um die Verteidigung des Rechts, das nur auf der allgemeinen Freiheit begründet sein kann […], um den Status, den der Bürger von Verfassung wegen» – und auf Grund seines Menschseins hat.

«Ich wünschte, ein Bürger zu sein»
Theodor Mommsen

Die Bürgerlichkeit ist die Würde des Bürgers. Der Bürger wird in der Staatsrechtslehre vernachlässigt, jedenfalls in Deutschland. Der Bürger ist jedoch die zentrale Figur der Republik, des freiheitlichen Gemeinwesens.

Bürgerliche Gleichheit in der Freiheit

Der Bürger ist durch die Freiheit definiert. Er ist seinem Wesen nach frei. Freiheit ist immer auch und wesentlich die politische Freiheit, die Freiheit in der polis. Sie ist die Bürgerlichkeit des Bürgers. Der Bürger ist Mitglied einer Republik, eines Staates in der Verfassung der allgemeinen Freiheit, des Freistaates, eines Staates im eigentlichen Sinne, wie nach den Verfassungsgesetzen die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland 1 und in der Schweiz, die als Eidgenossenschaft der Kantone verfasst ist. Alle drei Länder sind Bundesstaaten. Das stärkt die Republikanität durch föderale oder vertikale Gewaltenteilung. Deutschland und Österreich sind keine bündischen Republiken, sondern Bundesrepubliken, so wie Deutschland seine Staatsform nennt.
Mit der Freiheit des Bürgers ist die bürgerliche Gleichheit verbunden. Die Freiheit ist immer die allgemeine Freiheit. Jeder Mensch hat die gleiche Freiheit. Die Gleichheit in der Freiheit ist das Grundprinzip, was viele Staatsrechtslehrer auch sagen, aber nicht wirklich dogmatisieren. Das führt zur Gleichberechtigung, zur Gleichheit in den Rechten, nicht etwa zu einem Rechtsprinzip der Gleichheit. Die Menschen sind alle sehr unterschiedlich. Niemand kann verlangen, dass er gleich einem anderen Menschen ist oder gleich gemacht wird oder dass er gleich jedem anderen behandelt wird. Das wäre nicht nur sachwidrig, ja unmöglich. Es würde die Unterschiede der Menschen verleugnen und missachten. Der Egalitarismus ist menschenverachtend, zumal wenn er soweit geht, dass Menschen benachteiligt oder gar geschwächt werden, um nicht stärker oder besser zu sein als andere oder die anderen. Der Lissabon-Vertrag aber nennt in Art. 2 EUV als einen der «Werte, auf die sich die Union gründet», «die Gleichheit von Frauen und Männern». Das ist kaum aus Versehen geschehen, sondern liegt in der Logik des Gender-Mainstreaming, das die «tatsächliche Gleichstellung» von Männern und Frauen zum Ziel hat. Mit welchem Mann soll eigentlich welche Frau gleichgestellt werden? Mann und Frau sind nicht nur von Natur unterschiedlich, sondern befinden sich regelmässig auch in unterschiedlichen Lebenslagen. Der Feminismus führt zur Missachtung der Natur. Die Gleichberechtigung ist auch nur erträglich, wenn der Bereich der Privatheit so zugemessen ist, dass die Menschen sich hinreichend in ihrer Unterschiedlichkeit entfalten können. Gleichmacherei erstickt nicht nur die freie Entfaltung der Persönlichkeit, ein Menschenrecht (Art. 12 AEMR; Art. 2 Abs. 1 GG), sondern auch die Entwicklung des Gemeinwesens. Egalitarismus ist extremer Sozialismus und zwingt zum Totalitarismus. Von der Bürgerlichkeit des Bürgers lässt er nichts übrig.
Es gibt kein Spannungsfeld von Freiheit und Gleichheit, wie es allgemein, auch vom Bundesverfassungsgericht, mit dem Motto: je mehr Freiheit desto weniger Gleichheit und umgekehrt, vertreten wird (BVerfGE 5, 85 (206), ständig) 2 . Es gibt gleiche Freiheiten, gleiche Rechte. Auch dieses Motto beruht auf dem Missverständnis von Freiheit.

Bürgerliche Freiheitslehre 3

1. Bürgerliche Revolution

Die Französische Revolution war die Zeitenwende. Sie hat einen Bürgerstaat zu schaffen versucht und demgemäss eine bürgerliche Freiheitslehre hervorgebracht. Freiheit definiert die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 als das Recht, «alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet» (Art. 4). Das Geniale dieser Erklärung, die, philosophisch von Rousseau vorbereitet, weitgehend Abbè Sieyes, dieser beraten von Kant, einem Schüler Rousseaus, formuliert hat, ist die Verbindung dieser Freiheitsformel mit dem Prinzip des Gesetzes als dem allgemeinen Willen, der volonté générale. Was nämlich ein Schaden ist, bestimmen die Gesetze, und diese Gesetze sind «der Ausdruck des allgemeinen Willens» (Art. 4 und Art. 6). Vieles empfindet man als schmerzlich, und trotzdem ist es nach dem Rechtsprinzip kein Schaden. Die französische Definition erfasst die äussere Freiheit, nicht auch die innere, die Sittlichkeit. Kant hat die Freiheitslehre vertieft und die innere Freiheit als Tugendpflicht hinzugefügt. Ohne die (formale) Tugend, die Sittlichkeit auch privaten Handelns, ist ein Gemeinwesen zu einem solchen Mass an Regulierung genötigt, dass es mit der Beweglichkeit die Bewegung einbüsst. Wenn das Schädliche durch die Gesetze bestimmt wird, bestimmen die Gesetze, der allgemeine Wille, die Grenzen der Handlungsbefugnisse. Die Gesetze können nur für alle zusammen gelten; denn sie sind der allgemeine Wille. Wenn sie nicht der Wille aller, also der Wille jedes Bürgers sind, haben sie keine allgemeine Verbindlichkeit, weil nur der eigene Wille bindet. Das ist die ­politische Freiheit. Die Gesetze werden je nach der Lage verändert, müssen allerdings immer die Würde des Menschen und damit die Menschenrechte achten. Jedenfalls gilt das neminem laede: Niemand darf durch sein Handeln anderen schaden. Freiheit verwirklicht sich somit in Gesetzen, die freilich dem Recht genügen müssen. Die Gesetzlichkeit sichert der Staat. Freiheit, Recht und Staat sind eine notwendige Einheit des bürgerlichen Gemeinwesens. Freiheitslehre ist zugleich Rechts- und Staatslehre.

2. Bürgerliche Freiheit durch Gesetze der Bürger

Freiheit ist, dem selbst gegebenen Gesetz zu gehorchen, hat Jean-Jacques Rousseau, das politische Genie, gelehrt. Kant spricht von der «Idee der Würde eines vernünftigen Wesens, das keinem Gesetz gehorcht, als dem, das es zugleich selbst gibt» (GzMdS, S. 67). Frei ist der Mensch unabhängig von eines anderen nötigender Willkür (MdS, S. 345) 4 , aber auch unabhängig von den Neigungen, unabhängig von aller Determination, sagt Kant in der Dritten Antinomie der Kritik der reinen Vernunft (S. 426 ff.). Empirisch ist der Mensch gänzlich abhängig. Aber die Idee der Freiheit ist eine Unabhängigkeit des Menschen als Vernunftwesen von allen Determinanten. Diese Idee der Freiheit ist um der Menschheit des Menschen willen notwendig. Ohne diese äussere Freiheit wäre Recht nicht denkbar. Wir sind keine biologistischen Wesen, sondern geistige Wesen, die der praktischen Vernunft fähig sind. Die Idee der Freiheit macht die Würde des Menschen aus, die das die westlichen Verfassungsgesetze bestimmende Prinzip ist, etwa Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG, vor allem aber Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Die Menschenwürde ist der Grundwert, den auch Art. 2 EUV aufgegriffen hat. Wir sagen das nicht nur, sondern versuchen, das zu leben. Freiheit ist somit Gesetzgebung, eigene Gesetzgebung, die zugleich allgemeine Gesetzgebung ist, Autonomie des Willens.
Zum Begriff eines Gesetzes gehört, dass das Gesetz für alle gilt. Das Wesen des Gesetzes ist eine Allgemeinheit und Notwendigkeit. Das Gesetz, das für mich gilt, gilt für jeden, der mit mir zusammen in einem Gemeinwesen lebt, aus dem einfachen Grund, dass wir zusammenleben. Das Handeln jedes einzelnen Menschen hat Wirkung auf alle. Das ist im näheren Umfeld leicht einsichtig. Genau genommen ist die Wirkung des Handelns weltweit. Wer handelt, der verändert die Welt. Er beeinträchtigt durch sein Handeln die anderen Menschen, er nötigt die anderen in ein anderes Leben. Wo einer sitzt, kann kein anderer sitzen. Das Handeln kann nur nach dem Satz volenti non fit iniuria rechtens sein, wenn alle dem Handeln zustimmen, wenn das Gesetz, nach dem der Mensch handelt, das Gesetz aller ist. Die allgemeine Gesetzgebung ist die Logik der allgemeinen Freiheit, der Gleichheit in der Freiheit. Weil wir alle aufeinander einwirken, müssen wir unter einem allgemeinen Gesetz leben, das aber das Gesetz jedes einzelnen ist.

3. Praktische Vernunft als Autonomie des Willens

Freiheit ist Autonomie des Willens. Der Wille ist aus sich selbst heraus gesetzgebend. Ohne die Transzendentalphilosophie Kants kann das nicht verstanden werden. Der Mensch ist homo phaenomenon und homo noumenon, also ein dualistisches Wesen. Der homo noumenon, das Vernunftwesen, ist nur eins: vernünftig. Er kann sich seines eigenen Verstandes bedienen. Nur als solcher hat er einen Willen, der gesetzgebend ist. «Von dem Willen gehen die Gesetze aus» (MdS. S. 332). Als homo phaenomenon hat der Mensch keinen Willen, was die Hirnforschung gegenwärtig zu beweisen unternimmt. Aber die Menschheit hat die Idee der Freiheit als der Fähigkeit der Kausalität des Handelns. «Alle Menschen denken sich dem Willen nach als frei» (KrV, S. 675). «Ein jedes Wesen, das nicht anders als unter der Idee der Freiheit handeln kann, ist eben darum, in praktischer Hinsicht, wirklich frei», […] (GzMdS, S. 83) 5 . Um der praktischen Vernunft, die auch empirisch erkennbar ist, der Autonomie des Willens also, fähig zu sein, muss der Mensch selbständig sein. Kant ersetzt die dritte Maxime der Französischen Revolution, die Brüderlichkeit, durch das Prinzip der Selbständigkeit, völlig zu Recht. Nur wer selbständig ist, kann unabhängig sein. Der Selbständigkeit dient das Sozialstaatsprinzip.

4. Sittlichkeit und Moralität

Die äussere Freiheit als die Unabhängigkeit setzt die innere Freiheit voraus, die Sittlichkeit. Das Gesetz der Sittlichkeit ist das Sittengesetz. Die Entwicklung dieser Freiheitslehre danken wir ganz wesentlich dem Christentum. Das Sittengesetz ist nichts anderes als das Prinzip der Nächstenliebe, worauf Kant selbst hingewiesen hat (GzMdS, S. 25 f.; KpV, S. 205 f.). Das Sittengesetz bringt das Liebesprinzip auf die politische Formel. Es ist ein uraltes Gesetz, das der Gegenseitigkeit erwachsen ist, die im Menschen wie in allen Primaten, jedenfalls in deren Gruppe, stammesgeschichtlich angelegt ist. In der Bergpredigt hat Jesus mit der lex aurea das menschheitliche Prinzip der Gegenseitigkeit angesprochen. Ohne dieses Sittengesetz, ohne diese kooperative Haltung, würde die Menschheit schon wegen ihrer gegenläufigen Aggressivität zu Grunde gegangen sein. Sittlichkeit ist das stetige Bemühen, das Gesetz hervorzubringen, unter dem alle gut leben können, dem deswegen alle zustimmen können, ja zustimmen, sei es selbst oder vertreten, unter dem alle frei sind.
Die Triebfeder, bei allem Handeln die Sittlichkeit zu wahren, also Bürger unter Bürgern zu sein, der an der allgemeinen Gesetzgebung mitwirkt und die Gesetzlichkeit seines Handelns zu seiner Maxime macht, ist die Moralität. Diese bürgerliche oder republikanische Moralität darf nicht mit dem Moralismus verwechselt werden, unter dem wir alle leiden, der Political correctness. Wir erleben in diesen Tagen einen Höhepunkt solcher Political correctness, im Falle Thilo Sarrazin. Die Disziplinierung Sarrazins durch die politische und mediale Klasse, allen voran die deutsche Bundeskanzlerin und der gerade gekürte deutsche Bundespräsident, ist genau das Gegenteil von Moralität. Gegen solches Unrecht muss sich jeder Bürger wehren. Wir brauchen «moralische Politiker», nicht ­«politische Moralisten», hat Kant klargestellt (ZeF, S. 233, 239). Deutschland, aber auch Österreich sind wie wohl alle Staaten dieser Welt voll von politischen Moralisten. In den Parteien und in den Medien grenzt das ans Unerträgliche. Aber die Grenzen scheinen überschritten. Moralismus ist ein wirksames Herrschaftsmittel und verfolgt immer illegitime Interessen. Er ist der Freiheit zuwider und achtet nicht die Würde des Menschen, jedes Menschen, der das Recht wahrt. Moralismus verletzt ein Menschen- und Grundrecht, dessen Achtung Bedingung der Republik ist, die Redefreiheit, von Kant als eine Tochter der Freiheit eingestuft (MdS, S. 345 f.). Moralität im Sinne der allgemeinen Freiheit dagegen fordert: «Handle pflichtmässig, aus Pflicht» (MdS, S. 521). Das besagt: Unterwerfe dein Handeln immer dem Prinzip der Gesetzlichkeit; denn das gewährleistet die allgemeine Freiheit und damit die Würde aller Bürger. Die Gesetzlichkeit hat ihre Materie in den Gesetzen und die sind, wenn sie gelungen sind, wenn sie die allgemeine Freiheit verwirklichen, sittlich.

5. Bürgerliche Freiheit als Weltrechtsprinzip

Dieser Freiheitsbegriff steht im Grundgesetz, nämlich in Art. 2 Abs. 1. Dieser lautet: «Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmässige Ordnung oder das Sittengesetz verstösst.» Er steht nicht nur im Grundgesetz, er ist das Weltrechtsprinzip an und für sich. Ich will jetzt keineswegs dem Universalismus der Menschenrechte als einer Rechtfertigung humanitärer Intervention das Wort reden. Mögen andere Länder ihren Religionen folgen. Ich handle erst einmal von Deutschland, Österreich und der Schweiz und weiter vom Westen. Ich scheue mich aber nicht zu sagen, dass diese Ethik universalistisch ist. Ethik ist die Lehre von der Freiheit; denn das Sollen gründet in der Freiheit, allein in der Freiheit. Fast alle Völker haben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zugestimmt, deren Artikel 1 diese Ethik klassisch formuliert: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.» Das fasst die kantianische Ethik in wenigen Worten zusammen. Das deutsche Grundgesetz folgt dieser Erklärung, musste ihr nach dem verlorenen Krieg folgen und ist ihr aus Überzeugung gefolgt, weil der Kategorische Imperativ das menschheitsbestimmende Prinzip ist, das ein deutscher Philosoph, freilich der bedeutendste, gedacht und formuliert hat. Die meisten deutschen Staatsrechtslehrer und erst recht die grosse Menge der Juristen in Deutschland können im Gegensatz zu den Lehrern der Philosophie mit dem Sittengesetz nichts anfangen, weil die erforderlichen Kantstudien ihnen zu viel Mühe machen. Hauptgrund der Vernachlässigung des Sittengesetzes im ­politischen und rechtlichen Diskurs ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht den Begriff ausblendet, obwohl es die praktische Vernunft, das Gebot der Sittlichkeit, stetig praktiziert, als Verhältnismässigkeitsprinzip nämlich, als das uralte Rechtsprinzip des rechten Masses.
Aber diesem philosophischen, weltrechtlichen, allein richtigen und zudem grundgesetzlichen Freiheitsbegriff sind andere Begriffe entgegengesetzt worden, die unsere politische Wirklichkeit bestimmen, nämlich der liberalistische Freiheitsbegriff, der auch den Neokapitalismus trägt. Er beruht auf der Herrschaftspraxis und stellt dieser klägliche Rechte des Untertanen, genannt Grundrechte, gegenüber.

Freiheit versus Herrschaft

Das monarchische Prinzip, das für den Konstitutionalismus ausweislich Art. 57 der Wiener Schlussakte des Deutschen Bundes als Leitprinzip der Verfassungen der Länder bestimmend war, ist durch die Revolutionen von 1918 in Deutschland und in Österreich beseitigt worden. Das monarchische Prinzip war ein Herrschaftsprinzip, aber es gibt in der Republik keinerlei Rechtfertigung für Herrschaft; denn Herrschaft ist das Gegenteil der Freiheit 6 . Es gibt nach wie vor Herrschaft, aber das ist Unrecht. Das begreift die deutsche und auch die österreichische Staatsrechtslehre nicht, das Bundesverfassungsgericht schon gar nicht. Kein Urteil dieses Gerichts hat so oft das Wort Herrschaft benutzt wie das Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 (Absätze 213, 217 ff., 250, 263, 268, 270, 272, 280, 294 u.ö.). Es ist noch nicht gelungen, dieses suggestive Wort und diesen diffusen Begriff aus den Köpfen der Staatsrechtslehrer und erst recht der Politiker zu drängen. Letztere sind sehr einverstanden damit, dass sie, sogar demokratisch legitimiert, andere beherrschen, weil der Staat nun einmal ein Herrschaftsgebilde sei. Du sollst über einen anderen nicht herrschen wollen, hat ein bedeutender österreichischer Staatsrechtslehrer aus Salzburg postuliert, der leider viel zu jung durch Flugzeugunglück umgekommen ist, René Marcic. Auch einige wenige andere wussten das, etwa der Politikwissenschaftler Dolf Sternberger. Herrschaft ist der Gegenbegriff zur Freiheit. Max Weber hat die Herrschaft bekanntlich als die Fähigkeit definiert, den eigenen Willen auch gegen den widerstrebenden Willen eines anderen durchzusetzen. Die Republik ist demgegenüber die Staatsform der allgemeinen Freiheit. Freiheit muss aber republikanisch verstanden werden, sonst kann das Republikprinzip nicht verwirklicht werden. Praktiziert wird ein liberalistisch irregeleiteter Freiheitsbegriff. Dieser steht hinter dem neoliberalen Kapitalismus, der auf diese Weise eine Stütze in der Rechtslehre findet. Freiheit muss rousseauisch und kantianisch begriffen werden, wenn der Begriff der Freiheit der Würde des Menschen und der Gleichheit aller in der Freiheit gerecht werden soll.
Eine Verfassung, welche die Ethik der Freiheit verbindlich macht, muss und kann uns niemand geben. Diese Verfassung ist mit uns geboren. Wir sind Menschen und haben deswegen Würde. «Die Würde ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt», stellt Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG klar. Sie wird durch die «unverletzlichen und unveräusserlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt» materialisiert, zu denen sich nach Art. 1 Abs. 2 GG das deutsche Volk bekennt. Untrennbar mit den Menschenrechten oder mit der Menschlichkeit oder der Menschheit des Menschen verbunden ist ein politisches System, das dem gerecht wird. Ein solches System ist eine Republik. Diese republikanische Verfassung gibt uns kein Politiker, sondern sie steht uns zu, weil wir Menschen sind. Aber die Verfassungsgesetze, die nähere Materialisierung der Verfassung, sind eine Gestaltungsaufgabe, welche der jeweiligen Lage gerecht werden muss. Die Verfassung ist etwa das, was unabänderlich im Grundgesetz steht, jedenfalls so stehen sollte. Sie ist die Grundlage all der Prozesse, die ich in Sachen Europapolitik führe.

Bürgerliche Privatheit

 Der republikanische Freiheitsbegriff ist nicht etwa nur im politischen Bereich massgeblich, sondern bei allem Handeln, sei dieses Handeln staatlich oder privat. Der Bürger ist sowohl eine staatliche als auch eine private Person. Er ist die wichtigste staatliche Figur. Er ist Glied des Staates. Er ist der Staat, freilich gemeinsam mit allen anderen Bürgern. Er ist Gesetzgeber und er vollzieht die Gesetze. Mit allem Handeln vollziehen Bürger die Gesetze, nicht nur die Verwaltung, die Exekutive. Bürger achten die Gesetze, d.h. die Gesetze bestimmen ihr Handeln. Wir verletzen andere nicht. Das ist jeweils Vollzug des staatlichen Gesetzes. Mit allem Handeln sind Bürger auch staatlich, verwirklichen das Staatliche, das gemeine Wohl.

1. Privatheit und Sittlichkeit

Aber im Rahmen der Gesetze, die Bürger sich gemeinsam gegeben haben, um ein verträgliches Leben zu gestalten, ist jeder privat. Privatheit gibt das Recht zur freien Willkür, nicht etwa durch das Recht zur Willkür, ein wesentliches Missverständnis. Niemand hat das Recht, andere seinen Zwecken zu unterwerfen, andere auszunutzen, auszubeuten. Eine solche «Freiheit» ist nirgends geschützt und ist kein Rechtsprinzip. Kant hat den Kategorischen Imperativ auch in die Selbstzweckformel gefasst: «Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloss als Mittel brauchest» (GzMdS, S. 61). Diese Formel hat das Bundesverfassungsgericht in wichtigen Urteilen als Objektformel (besser: Subjektformel) seiner Entscheidung zugrundgelegt (BVerfGE 5, 85 (204); 7,198 (205); 50, 166 (175); 96, 375 (399); 109, 279 (311 ff.)), freilich ohne Kant zu zitieren. Willkür gegen andere Menschen ist Missbrauch der Freiheit. Missbrauch von Rechten ist Handeln ohne Recht. Freiheit in dem Recht der freien Willkür steht genau für den Freiheitsbegriff, den ich vorgestellt habe. Bei der Bildung der Handlungsmaxime muss der Mensch immer, auch wenn er nicht durch Gesetz, also staatlich, gebunden ist, die Sittlichkeit seiner Maximen am Sittengesetz prüfen. Maximen sind die Prinzipien, nach denen man zu handeln pflegt. Manche haben nur eine, die Gewinnmaxime. Die Maximen müssen immer dem Prinzip des Rechts folgen. Jede Maxime muss so gestaltet sein, dass sie ein allgemeines Gesetz sein könnte, bei allem Handeln, insbesondere dem unternehmerischen Handeln. Es gibt keine andere Unternehmensfreiheit als diese. Unternehmerisches Handeln ist privat. Wenn der Staat als Unternehmer tätig wird, ist das Missbrauch einer Rechtsform, der Privatheitsform. Der Staat ist nur hoheitlich und nichts anderes. Die sogenannte Fiskuslehre, nach der der Staat auch Privatrechtssubjekt ist, ist grob verfassungswidrig 7 , bringt aber viel Geld und viele Pfründen. Deswegen wird sie praktiziert und findet immer ausgedehnter Anwendung, wesentlich durch die dem Kapitalismus dienenden Verträge der Europäischen Union und deren extensive Praxis gefördert. Immer muss der Unternehmer im Auge haben, ob sein unternehmerisches Handeln Prinzip eines allgemeinen Gesetzes sein könnte. Das dürfte vielfach versäumt werden. Im Rahmen der Sittlichkeit hat jeder das Recht, sein eigenes Glück zu suchen, The pursuit of happiness.

2. Privatheitsprinzip

Es gibt ein Privatheitsprinzip, das seine Grundlagen in den Grundrechten, aber auch in den Grundfreiheiten der Europäischen Union hat, einen Grundsatz und Vorrang der Privatheit der Lebensbewältigung 8 . Das berechtigt zu unterschiedlichen Lebenswegen, welche der Staat nicht über das Mass hinaus, das der Frieden im Innern erfordert, normieren darf. Im religiösen, im kulturellen, im familiären, im sexuellen, im sportlichen Bereich, aber durchaus auch im beruflichen und im unternehmerischen Bereich soll jeder möglichst privat sein können.
Das ist die positive Lehre. Nur mit dieser Lehre können wir republikanisch leben und miteinander als Bürger bürgerlich, frei sein. Es kommen aber noch andere Voraussetzungen hinzu.

Bürgerliche Selbständigkeit

Der Mensch muss selbständig sein, um ein Bürger sein zu können. Die alte liberale Formel von Bildung und Besitz, die den Bürger des 19. Jahrhunderts kennzeichnete, hat noch immer ihre Richtigkeit, wenn sie republikanisch verstanden wird.

1. Bildung

Selbständigkeit verlangt nach Bildung, durch Bildung der, besser: von Persönlichkeit. Ausbildung von Fertigkeiten ist wichtig, reicht aber in keiner Weise, um Persönlichkeit zu bilden. Bildung ist zum einen die Fähigkeit und Bereitschaft, zu verstehen und zum anderen die Fähigkeit und Bereitschaft, verantwortlich zu handeln. Verständnis setzt Wissen und Erkenntnis voraus, insbesondere Wissen und/oder Erkenntnis um die bzw. von den Zusammenhängen des Lebens. Es gibt keine Bildung ohne philosophische und ohne geschichtliche Kenntnisse, vor allem der Geschichte des eigenen Volkes. Niemand kann alles wissen, aber die Offenheit für die Wissenschaft und die Bereitschaft zur Erkenntnis gehört zur Bildung. Wissenschaftlichkeit verlangt nach Kritizität. Verantwortliches Handeln heisst sittliches Handeln, Handeln in praktischer Vernunft, also moralisches Handeln. Das verlangt, dem Handeln Erkenntnisse der Wirklichkeit (Theorien), also die Wahrheit, und des Richtigen, also des Rechts und der Tugendlichkeit (Lehren), zugrunde zu legen. Sein und Sollen leiten das Handeln des gebildeten Menschen. Immer bezieht dieser die anderen Menschen in sein Denken und Handeln ein. «Eigene Vollkommenheit – Fremde Glückseligkeit» sind «die Zwecke, die zugleich Pflichten sind», Tugendpflichten (MdS. S. 515 und ff.). Der gebildete Mensch hat den «guten Willen» (vgl. Kant, GzMdS, S. 18). Der gebildete Mensch ist von der Liebe bestimmt, der Nächstenliebe, dem kategorischen Imperativ. Der gebildete Mensch kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Er ist bürgerlicher Aristokrat. Man kann die Notwendigkeit der Erziehung zur Persönlichkeit, zur aufgeklärten Persönlichkeit nicht leugnen. Die Erziehung muss den Menschen disziplinieren, kultivieren, zivilisieren und vor allem moralisieren (Über Pädagogik, S. 706 f.). Letzteres ist die schwierigste Erziehungsaufgabe. «Der Mensch soll nicht nur zu allerlei Zwecken geschickt sein, sondern auch die Gesinnung bekommen, dass er nur lauter gute Zwecke erwähle. Gute Zwecke sind diejenigen, die notwendigerweise von jedermann gebilligt werden; und die auch zu gleicher Zeit jedermanns Zwecke sein können» (Über Pädagogik, S. 707). Bildung ist eine Frage der Erziehung und der steten Arbeit an sich selbst, der Selbsterziehung. «Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!», formuliert Kant als Leitspruch der Aufklärung (Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? S. 53).

2. Besitz

a) Wesentlich ist die wirtschaftliche Selbständigkeit, ohne die es keine Autonomie des Willens, also keine Freiheit, gibt. Diese wird derzeit den meisten Menschen genommen. Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und damit auf wirtschaftliche Selbständigkeit. Darum muss sich jedes Volk kümmern. Der Bürger muss aus dem Eigenen leben, von dem Seinen. Er muss «Besitz», sprich: Eigentum haben. Dafür genügen auch Rechte, etwa das Recht am Arbeitsplatz. Die Rechte müssen gesichert sein. Das macht den Rechtsstaat aus.
Das wichtigste Instrument der Selbständigkeit ist ein Eigentum. Deswegen gibt es nicht nur ein Recht am Eigentum, das anerkannt ist, ein Recht auf Schutz des Eigentums, sondern auch das Recht auf Eigentum. Ein Recht auf Eigentum wird aber vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt, von den deutschen Kommentatoren ebenfalls. Es steht aber in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Art. 17 9 . Die Verteilungsgesetze müssen so gestaltet sein, dass jeder ein Eigentum hat, um selbständig sein zu können. Die Verteilung dessen, was ein Volk erarbeitet, leisten in erster Linie die Gesetze. Das Recht auf Eigentum erkennen auch einige Philosophieprofessoren, in der Rechtslehre sind Peter Häberle und ich wohl die einzigen, die diesen Schritt um der Freiheit willen gemacht haben.
b) Die Schwächung der Rechte der Arbeitnehmer ist Ausdruck der Entbürgerlichung der Menschen, der Tendenz zur Versklavung der Menschen, die auch in der menschenverachtenden Entlohnung zum Ausdruck kommt. Die Arbeitnehmer haben ihr Eigentum am Arbeitsplatz eingebüsst. Der Internationalismus der Wirtschaft, vor allem des Kapitals, hat das möglich gemacht. Nur wenige, manche reden von 300 Familien, manche von 2 Millionen Menschen in der Welt, sind wirklich selbständig. Sie haben die Macht in unserer Welt und vermögen diese weitgehend zu beherrschen. Niemand darf aber die anderen Menschen beherrschen können. Die Verantwortung für die ganze Welt kann kein Volk übernehmen und darf kein Volk übernehmen wollen. Auch internationale «Eliten» haben nicht das Recht, die Verantwortung für die Weltbevölkerung an sich zu ziehen. Das führt unweigerlich zur Despotie, wenn nicht Tyrannis.
Zur Bürgerlichkeit des Bürgers gehört auch das Recht auf Arbeit, genauso wie die Pflicht zur Arbeit 10 . Aus der Eigentumsgewährleistung verbunden mit dem Freiheitsprinzip folgt das Recht auf Arbeit. Diese gibt nicht etwa den Anspruch auf die bestmögliche Stelle. Aber es verpflichtet den Staat, wirtschaftliche Verhältnisse zu schaffen, die jedem Erwerbsarbeit ermöglichen. Das sind makroökonomische Verpflichtungen des Staates. Insbesondere darf der Staat nicht zulassen, dass die Arbeit in andere Länder abwandert, insbesondere nicht in Länder mit Sklavenarbeit, zum einen wegen der Miss­achtung der Menschenwürde, zum anderen weil das Lohndumping auch das Lohngefüge in den gut entwickelten Volkswirtschaften ruiniert, vor allem aber, weil die Arbeitsplätze Eigentum der Arbeitnehmer sind, über die zu disponieren nicht allein die Anteilseigner der Unternehmen, vielfach internationale Kapitalgeber mit reinen Renditeinteressen, das Recht haben. Zurück lassen die abwandernden Unternehmer Arbeitslose, für die deren Gemeinwesen einstehen muss. Trotz aller Bemühungen, diesen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, verlieren diese die Bürgerlichkeit. Zunächst muss der Staat in dem Land, in dem er Verantwortung hat, dafür sorgen, dass alle Arbeit haben. Alle müssen auch arbeiten wollen und die Verantwortung für ihr eigenes Leben übernehmen. Zum Bürger gehört die Selbstverantwortung. Denn Eigentum kann man nicht nur als ein Recht betrachten, das macht weder das Grundgesetz noch ist das philosophisch begründbar. Eigentum hat zwei Seiten: Eigentum verpflichtet auch, sein Gebrauch soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen, stellt Art. 14 Abs. GG klar.
c) Eigentum ist das wesentliche Recht der Privaten. Der Staat hat überhaupt kein Eigentum. Der Staat hat durchaus Rechte an Sachen, aber das ist kein Eigentum. Das ist Teil staatlicher Hoheit. Es ist ein folgenschweres Missverständnis, dem Staat Eigentum zuzugestehen. Aber der Bürger, als Privater, hat Eigentum; er ist aber auch sozial verpflichtet. Alles Eigentum ist sozialpflichtig. Das ist die Sittlichkeit des Eigentümers. Die Freiheit ist, wie gesagt, mit der Pflicht zur Sittlichkeit verbunden. Der Gebrauch des Eigentums ist frei, aber sittlich verpflichtet. Das gilt auch für den Unternehmer.

3. Globalistisches Eigentum ohne Gemeinwohlbindung

Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hat im internationalen Kapitalismus so gut wie keine Chance. Kapital ist Eigentum. Eigentum ist alles Eigene: das Mein und Dein, das der Staat durch Gesetze schützt 11 . Er muss es schützen, das ist seine Aufgabe, sofern nicht andere Verfassungsprinzipien dem entgegenstehen. Aber die von den Finanzmächten abhängigen Politiker haben Verhältnisse geschaffen, in denen die Sozialpflichtigkeit nicht mehr wahrgenommen werden kann, sondern das Eigentum nur als ein Recht zur Willkür missbraucht wird, genaugenommen als ein Recht zur Ausbeutung anderer. Auch den multinationalen Unternehmen wird, fragwürdig, Eigentum zugestanden. Das aber ist unberechtigt; denn diese haben nicht die Möglichkeit, dem Wesen des Eigentums zu genügen, nämlich die Sozialpflichtigkeit zu verwirklichen. Die Sittlichkeit des Eigentumsgebrauchs, also die Gemeinwohlverantwortung des Eigentümers, zumal des Unternehmers, ist ihnen durch die Internationalität verwehrt. Welchem Gemeinwohl sollen sie eigentlich dienen? Was ist denn das Gemeinwohl? Es gibt kein internationales Gemeinwohl, allenfalls wenig materialisiert, dass alle Menschen leben, möglichst gut leben. Das Gemeinwohl der Menschheit ist rechtlich verbindlich nicht definierbar. Wer sollte es definieren?
Gemeinwohl ist ein formaler Begriff und kann nur durch die Gesetze definiert werden. Die Gesetze sind national oder jedenfalls einzelstaatlich, in der Europäischen Union weitestgehend unional. Kein Unternehmer kann wissen, welches Gemeinwohl er bei seinen internationalen Betätigungen für verbindlich halten soll. Er kann versuchen, den Menschenrechten zu dienen. Das fordern die Unternehmensethiker. Aber über die jeweiligen nationalen Gesetze hinaus kann er das Gemeinwohl des Landes, in dem er agiert, nicht verwirklichen, weil er es nicht zu definieren berechtigt ist; denn er ist nicht Bürger des Landes. Die Sittlichkeit als innere Freiheit setzt die Zugehörigkeit zum Gemeinwesen voraus, die existentielle Betroffenheit, die Verantwortlichkeit für das eigene Land, das Land der Väter und das Land der Kinder und Enkel, den Bürgerstatus. Nur wer der polis angehört, ist Politiker. Auf die systemische Gemeinwohlwidrigkeit des internationalen Unternehmertums gehe ich im Schlusskapitel gesondert ein.

Freie Rede

Das allerwichtigste Prinzip für die Bürgerlichkeit des Bürgers ist sein Recht zur freien Rede. Dieses Recht gefährdet die illegitime Herrschaft am stärksten. Kant mahnt die «Freiheit der Feder» als «das einzige Palladium der Volksrechte» an (Über den Gemeinspruch, S. 161). Die Machthaber bekämpfen die freie Rede mit allen Mitteln der sanften Despotie. Die harte Despotie vermeiden sie, weil sie weniger dauerhaft zu sein verspricht als die zähe sanfte Despotie. Sie habe in den meisten Medien ihre Hofschranzen. Diese missbrauchen die Pressefreiheit und die Rundfunkfreiheit, um Kritiker mundtot zu machen. Diffamierung ist ein erfolgreiches Herrschaftsinstrument. Die deutsche Verfassungsrechtsprechung gibt den oligarchischen Medien, die mit den ebenso oligarchischen Parteien ein enges Bündnis praktizieren, entgegen Art. 5 des Grundgesetzes weite Rechte zur Diffamierung, indem sie in herabsetzenden Äusserungen, in die wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen offen oder verborgen einbezogen sind, Meinungs­äusserungen sehen, denen Grundrechtsschutz zugesprochen wird. Hinsichtlich der Tatsachenbehauptungen wird den Medien ein besonderes Recht zuerkannt, wegen ihrer öffentlichen Informationsaufgabe berechtigte Interessen im Sinne des § 193 StGB wahrzunehmen. Dabei wird von ihnen nur die im Journalismus erforderliche Sorgfalt verlangt, also so gut wie keine Sorgfalt 12 . So ist das in Deutschland, und ich denke, in Österreich ist es nicht, in der Schweiz sicherlich ein wenig besser. Verfassungsgeboten ist die strikte Verpflichtung der Medien, Presse, Rundfunk und Internet, auf Wahrheit und Richtigkeit. Das gebietet grösstmögliches Bemühen darum, jede Verletzung anderer zu vermeiden. Praktiziert aber wird vorsätzlicher Rufmord, vornehmlich mit eingeübten Parolen, wie Rechtsextremist, Ausländerfeind u.ä. Der Bürger hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, seine Meinung zu sagen. Dadurch trägt er zur Verwirklichung der allgemeinen Freiheit und Verwirklichung des Rechts bei.
Es geht in der Politik nur um das Recht. Politik ist «ausübende Rechtslehre», sagt Kant (ZeF, S. 229). Rechtserkenntnis bedarf des Diskurses aller mit allen und insbesondere natürlich des Diskurses der Parlamentarier. Der findet allerdings nicht statt. Vielmehr lassen sich die Abgeordneten von ihren Parteioberen weisen, wie sie zu stimmen haben, die wiederum lassen sich von mächtigeren Kräften sagen, welche Politik sie verfolgen sollen, sicher oft von fremden Diensten dieser Welt. Die Sache, über die sie abstimmen, kennen die Parlamentarier meist gar nicht. So war das jedenfalls bei der schicksalhaften Abstimmung über die neuen Verträge der Europäischen Union. Der Bürger muss das Recht der freien Rede leben, The freedom of speach. In den Vereinigten Staaten von Amerika hat die Redefreiheit einen besseren Stand, obwohl dort die Political correctness besonders hart gehandhabt wird. Deutschland hat keine Kultur der öffentlichen Diskussion, allenfalls wird eine solche vorgetäuscht, wenn es denen passt, die das Sagen haben. Die Medien fördern ihr heiliges Recht der freien Rede nicht. Wer nicht den «Mut» hat, das zu sagen, was sie vorschreiben, wird fertig gemacht. Das muss mit der Oligarchisierung der Medien, mit den Eigentümern der Medien zusammenhängen. So wie ich die Journalisten kenne, würden diese auch lieber die freie Rede pflegen. Sie dürfen das schlechterdings nicht. Wer die Völker beherrschen will, muss die Medien beherrschen. Jeder Bürger, der seine Bürgerlichkeit nicht verlieren will, muss den Rücken steif machen und sich sagen: Ich lasse mir nicht von der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», von der «Süddeutschen Zeitung» und von der Welt und erst recht nicht von der Zeit meine Persönlichkeit nehmen und mein Recht zur freien Rede absprechen. Wenn diese Zeitungen meine Beiträge nicht veröffentlichen, dann schreibe ich eben dort, wo die Meinungsvielfalt gepflegt wird und die Wahrheit und Richtigkeit die Verlagsmaximen sind, auch wenn diese Zeitungen nicht die Hofpresse sind. Die Unterdrückung der freien Rede ist eine schwere Verletzung der Bürgerlichkeit des Bürgers. In dem Sinne kann ich alle nur auffordern, als Bürger zu bestehen. «Frei ist nur, wer seine Freiheit gebraucht» (Präambel der Bundesverfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft).

Kleine Einheiten

Eine weitere Voraussetzung der Bürgerlichkeit des Bürgers ist die kleine Einheit. Das demokratische Prinzip kann nur in kleinen Einheiten verwirklicht werden. Ich habe das schon früher in diesem Kreis vortragen können 13 . Ein Grossstaat Europa, gar ein Weltstaat, the One World, die von mächtigen Kräften, unterstützt von den Vereinten Nationen, angestrebt wird, kann nicht demokratisch und damit nicht freiheitlich sein. Die Agenda 21 der Vereinten Nationen von 1992, in Rio de Janeiro verabschiedet, vermag die Augen für die langfristige Zielsetzung der Globalisierung zu öffnen – eine Welt mit einer Weltregierung und gleichen (äusserst bescheidenen) Lebensverhältnissen für alle Menschen. Vielleicht werden in der postnationalen Welt, auf die die stetige Propaganda gegen die Nationen zielt, den Untertanen gewisse Rechte gewährt, nämlich die zu arbeiten und zu verbrauchen. Mehr ist nicht zu erwarten. Sie werden den Herren der Neuen Welt zu dienen haben. Bürger kann man in Grossstaaten nicht sein, schon gar nicht in einem Weltstaat. Bürgerlichkeit verlangt nach einem guten Verhältnis von Distanz und Nähe. Das beweist die Schweiz. Ohne eine Solidarität tragende Homogenität der Menschen 14 gibt es keinen Bürgerstaat, kein Volk, sondern eine Menge von Untertanen, Bevölkerung (vgl. ZeF, S. 225 f.). Die vielfältige Strukturierung der Schweiz in die vielen Kantone, und die Regelungen der direkten Demokratie in der Schweiz, die jedenfalls in schicksalhaften Fragen die doppelte Mehrheit, sowohl die des Schweizer Volkes als auch die der Kantone, erreichen muss, um eine Verfassungsänderung zur Geltung zu bringen, ist eine wirksame Sicherung vor Irrtümern, vor allem aber ein wirksamer Schutz vor korrupten Politikern.
Der Parteienstaat in Deutschland und wohl auch in Österreich ist demgegenüber ochlokratisch. Es herrschen wenige Parteiführer, gestützt von den Medienoligopolen und gesteuert von der Hochfinanz. Diese Entwicklung liegt in der Natur einer langdauernden Parteienherrschaft. Die oligarchischen Strukturen, die mit den Parteiprinzipien der Führung und Geschlossenheit verbunden sind 15 , verfestigen sich und geben illegitimen Mächten, auch fremden Diensten, berechenbaren Einfluss. Wegen der zunehmenden Fremdbestimmung verlieren Parteienstaaten die demokratische Legitimation und verfallen. Entweder werden sie revolutioniert, also in ein freiheitliches Gemeinwesen zurückgeführt, oder durch Umsturz in Diktaturen beendet. Das geschichtliche Grossbeispiel ist der Niedergang der römischen Republik im plebejischen Parteienstaat, der zur Machtergreifung Caesars und Augustus geführt hat und schliesslich Europa lange Jahrhunderte des Cäsarismus/Kaisertums und folgend des Monarchismus gebracht hat. Rom war für den Republikanismus zu gross geworden. Aber die Freiheit ist wichtiger als die Macht.
Die One-World-Politik, das eigentliche Konzept der gegenwärtigen Finanzmächte und deren oft ahnungslosen Helfershelfer in Regierungen und Parlamenten, ist mit dem demokratischen Prinzip und damit mit der bürgerlichen Freiheit unvereinbar. Diese setzen kleine Einheiten voraus, in denen jeder Bürger die Chance hat, unter dem eigenen Gesetz zu leben. Die Strategie der Weltregierung und des Weltstaates ist menschenverachtend. Der Internationalismus, genannt Globalisierung, zerstört die Bürgerlichkeit der Lebensverhältnisse, die Republikanität der Republiken. Wir müssen uns wieder zu einer plurilateralen Welt hinbewegen, um der Freiheit willen. Alle Menschen haben das Recht auf Bürgerlichkeit, die sich nur in den Einzelstaaten verwirklichen lässt.
Das Prinzip der kleinen Einheit realisiert sich in Europa in den Nationen. Das ist die geschichtliche Lage. Deutschland ist nicht klein. Für demokratische Verhältnisse ist es allenfalls durch den Föderalismus tragfähig. Allerdings ist der Föderalismus weitestgehend ausgehöhlt, weil die Länder kaum noch Gesetzgebungsmacht haben. Immerhin haben sie durch den Bundesrat erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung. Hinzu kommt der Kommunalismus. Es gibt eine Vielfalt von Republiken, die Universitäten, die Kammern, die Kirchen usw. Diese Vielfalt wirkt gewaltenteilig und stärkt mit der Selbstverwaltung die Freiheit. Möglichste Gewaltenteilung ist ein wesentliches Postulat des Rechtsstaatsprinzips 16 . Kleine demokratiefähige Einheiten sind die Schweiz, Österreich, Bayern, eher zu klein sind Bremen, das Saarland, vielleicht auch Hamburg. Die Nähe ist zu eng und erleichtert Korruption.

Staat versus Gesellschaft?

Es gibt Dogmatiken, welche die skizzierten Grundlagen eines bürgerlichen Gemeinwesens in Frage stellen, insbesondere die Dogmatik von der Trennung oder auch nur Unterscheidung von Staat und Gesellschaft, die freiheitlich daherkommt, aber herrschaftlich ist 17 . Der Gegensatz des Staates des Monarchen mit dessen Heer und Beamten und der Gesellschaft der Bürger, gekennzeichnet durch Besitz und Bildung, besteht nicht mehr, seit das monarchische Prinzip dem Republikanismus weichen musste und Träger der Staatsgewalt das Volk ist. Jetzt werden der Citoyen als der Staatsbürger und der Bourgeois als der Private, orientiert am Fabrikanten, von Karl Marx verächtlich dem Proletariat entgegengestellt, unterschieden. Das ist ganz falsch. Die Französische Revolution benutzt das Wort «Bourgeois» nicht, sondern «Homme», das ist der Mensch, und er ist «Citoyen». Es gibt in der Republik nur Citoyens, keine Bourgeois, aber der Citoyen soll durch Besitz und Bildung so selbständig sein wie ein Bourgeois, weil er sonst der Autonomie des Willens als der Freiheit nicht fähig ist 18 .
Die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft hat in Deutschland Ernst-Wolfgang Böckenförde, der lange im Bundesverfassungsgericht gesessen hat, wiederbelebt und fast alle Staatsrechtslehrer haben von ihm abgeschrieben. Die Lehre fällt zurück in das 19. Jahrhundert, in dem sie den Liberalismus richtig erfasst und wesentlich gefördert hat. Alle Gesetze, die Freiheit und Eigentum beeinträchtigten, bedurften der Zustimmung des Landtages. Diese wurde nicht immer gegeben, weil das das Geld der Bürger kostete. Fanal war der Budget-Konflikt Bismarcks. Folge war der Hochliberalismus, der durchaus Ähnlichkeit mit dem Neoliberalismus der Europäischen Union in Folge deren extensiv deregulierenden Grundfreiheiten hat 19 .
Die republikanische Revolution hat dieser Dogmatik die Grundlage entzogen. Revolution ist übrigens Befreiung zum Recht. Jetzt ist der Staat Sache der Bürger, aller Bürger. Der Staat, das sind wir. Wir sind das Volk. Der Bürger als Citoyen ist, wie gesagt, sowohl staatlich als auch privat. Man kann soziologisch von Gesellschaft sprechen, warum nicht. Aber eine rechtliche Trennung von Staat und Gesellschaft gibt es in der Republik, dem freiheitlichen Gemeinwesen, dem Bürgerstaat, nicht. Die Trennungslehre ist der Rückfall zum liberalistischen Freiheitsbegriff. Dieser gesteht ein Recht zur Willkür zu, nicht zur freien Willkür. Jedem wird erlaubt, im Rahmen der Gesetze zu handeln, wie es ihm beliebt. Er darf lediglich die Gesetze nicht verletzen. Die Gesetze aber gibt der Staat, der Sache nach der Parteienstaat, der nicht mit der Bürgerschaft als der Gesellschaft identifiziert wird. So ist die Wirklichkeit des Gegensatzes der politischen Klasse zur Bevölkerung, die gar nicht mehr als Volk erfahren wird. Aber es gibt kein Recht der Willkürfreiheit. Ein Recht zur Willkür macht den anderen zum Objekt des Handelns. Demgegenüber ist das Grundprinzip eines freiheitlichen, eines bürgerlichen Gemeinwesens die Selbstzweckhaftigkeit jedes einzelnen Menschen. Jeder Mensch ist Zweck an sich selbst. Die Selbstzweckformel des kategorischen Imperativs habe ich oben zitiert.

Republikwidriger Parteienstaat

1. Parteienstaat als Verfallserscheinung der Republik

Der Parteienstaat lässt der Bürgerlichkeit der Bürger wenige Chancen. Der Parteienstaat ist die Verfallserscheinung der Republik20. Dieser verfällt wieder einem Prinzip, das dem monarchischen Prinzip entspricht, dem Parteienprinzip. Die Parteien haben die Macht im Staat. Wer sie steuert, kann man sich vorstellen. Das ist nicht öffentlich. Wie der Rettungsschirm für den Euro in diesem Frühjahr etabliert wurde, gibt zu denken. Das soll vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Hilfe des französischen Präsidenten im Interesse der Hochfinanz durchgesetzt worden sein. Niemand wird dem Irrtum verfallen, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel derartige Entscheidungen wesentlich zu beeinflussen vermag. Sie hat weder die Befähigung noch hat Deutschland die Macht dazu. Sie gibt ihr Gesicht.
Die Parteien sind an die Stelle der Aristokratie getreten, freilich bewirken sie eine Negativ-Auslese des politischen Personals. In einem alternden Parteienstaat setzen sich die bis in höchste Ämter hinein durch, die sich am besten den parteilichen Aufstiegsanforderungen anpassen, die Opportunisten, wie in jedem Herrschaftssystem. Das führt, gemessen am aristokratischen Prinzip der Republik, nicht gerade zu einer positiven Auslese. Die Besten sollen das Volk in den Staatsorganen vertreten, vor allem die charakterlich Besten, die die Sittlichkeit der ­Politik gewährleisten. Zur Republik gehört das Prinzip der Bestenauslese, wie Art. 33 Abs. 2 GG erweist. Das gilt auch für das Parlament. Aber die Politiker rühmen sich ihrer Durchschnittlichkeit. Wir bräuchten nicht nur neue politische Kräfte, meinetwegen neue Parteien, sondern vor allem ein gänzlich anderes Parteienrecht, damit andere Kräfte zum Zuge kommen, die eine andere Auslese ermöglichen. Führung und Gefolgschaft dürfen nicht länger die Strukturprinzipien der Organisationen sein, welche die Politik der Republik dominieren. Vielmehr muss der allgemeine Diskurs der Bürger um die richtigen Gesetze gestaltet werden. Das ist bisher noch nicht ernsthaft versucht worden. Die Aufgabe der Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG ist es, «bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken», nicht das Volk von der Politik auszuschliessen. Die Parteien sollen die Besten zur Wahl vorschlagen, nicht die Besten an ihrer bürgerlichen Pflicht zur Politik hindern. Aber die Ausleseverfahren haben völlig versagt; denn die Parteien schlagen nur ihre eigenen Mitglieder vor, also sich selbst. Es ist unanständig, sich selbst für ein Amt zu bewerben.

2. Vertretung des Volkes versus Repräsentation

Gegen die Parteienherrschaft sind Volksentscheide, jedenfalls in existentiellen, schicksalhaften Fragen, aber auch als Korrektur zur fehlgesteuerten Repräsentation, unverzichtbar. Man darf den Begriff der Repräsentation nicht verkennen. Die überwiegende Staatsrechtslehre spricht bezeichnenderweise nicht von der «Vertretung des ganzen Volkes», wie das im Grundgesetz in Art. 38 Abs. 1 S. 2 steht, sondern von der Repräsentation, was keiner so ganz versteht. Das Grundgesetz kennt den Begriff der Repräsentation nicht. Er wurde von Carl Schmitt und dessen Schüler Gerhard Leibholz in die Verfassungsrechtslehre der Demokratie eingeführt 21 . Carl Schmitt hat seine Lehre der katholischen Repräsentationslehre abgeschaut, wonach die Kirche das Unsichtbare, nämlich Gott, sichtbar macht. Die Repräsentanten des Staates machen das ebenso unsichtbare Volk als politischer Einheit sichtbar, das Volk, das von der Bürgerschaft als der Vielheit der Untertanen zu unterscheiden ist. Den Bürger als Politiker kennt Carl Schmitt nicht. Die Freiheit ist für ihn kein politisches Formprinzip, sondern die Demokratie. Die aber ist Herrschaft von Führern. Das Volk der Einzelnen kann dem Führer zujubeln oder murren, mehr nicht. Demokratie ist Akklamation. Mit der Republik hat Carl Schmitt nichts im Sinn. «Der Führer schützt das Recht» war der Titel eines Aufsatzes Carl Schmitts in der Juristischen Wochenschrift 1934 nach dem Röhm-Putsch. Aber ich beziehe mich auf Schmitts Schriften aus der Weimarer Zeit, nicht die aus dem Dritten Reich. Die Repräsentation ist für Carl Schmitt eine Form der Herrschaft. Der Repräsentant ist ein Herr und deswegen darf er repräsentieren. Carl Schmitt ist der einflussreichste Lehrer der Repräsentation und damit der herrschenden Staatsrechtslehre, weltweit. Gerhard Leibholz hat im Parteienstaat eine plebiszitäre Form der Demokratie zu erkennen gemeint, also eine unmittelbare Demokratie. Stärker kann man die Bürgerlichkeit der Bürger kaum verhöhnen. Gerhard Leibholz hat zwanzig Jahre lang die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht und zum Parteienrecht bestimmt. Er hat kräftig dazu beigetragen, den vom Grundgesetz verfassten Bürgerstaat in einen Parteienstaat zu verwandeln, in dem es wirklich einen Gegensatz der politischen Klasse und der Bürger genannten Untertanen gibt.
  Repräsentation ist in der Staatspraxis ein anderes Wort für Herrschaft. Repräsentative Demokratie ist ein Herrschaftssystem. Aber dieses Herrschaftssystem entspricht in keiner Weise dem Freiheitsprinzip des Grundgesetzes. Es beseitigt die Bürgerlichkeit der Bürger.

Internationale Unternehmen

1. Globalisierung zu Lasten der Völker

Die internationalen Unternehmen ruinieren die Bürgerlichkeit der Bürger. Durch nichts kann ein global agierender Unternehmer Sittlichkeit verwirklichen. Er nutzt die ihm von den Ländern angebotenen Chancen der Gewinnmaximierung. Man gesteht ihm das zu und hat durch völkerrechtliche Verträge die Möglichkeiten internationaler Unternehmungen extrem ausgedehnt, zum Schaden der Völker. Der internationale Waren- und Dienstleistungsverkehr wird als Wettbewerb beschönigt, ist aber nichts anderes als ein Unterbietungswettlauf, in dem alle Standards an Arbeitsschutz, Umweltschutz, Rechtsschutz nivelliert werden, um sich den internationalen Unternehmen als Standort, genauer als Objekt der Ausbeutung, anzudienen. Das Kapital, das diese Unternehmen für ihre Aktivitäten benötigen, schafft das Finanzsystem durch gegenseitige Kreditierung, also kreditäre Geldschöpfung ohne realwirtschaftliche Leistung. Solche «leichten Kredite» werden zwingend notleidend, weil sie von der spekulativen Erwartung grosser Gewinne getragen sind, die sich mangels Wertschöpfung nur solange realisieren lassen, als für die kreditierte Produktion Absatzmärkte in den Ländern mit zahlungskräftiger Bevölkerung bestehen. Diese aber verarmen, weil ihnen die Produktionsstätten und damit die Arbeitsplätze genommen werden. Die unvermeidlichen, in der internationalistischen Wirtschaft systemischen Insolvenzen fangen die Einzelstaaten oder die Staatenverbünde auf und überwälzen die Kosten den Völkern, d. h. deren Steuerzahlern, wiederum um die Unternehmen und mehr noch die Banken, genauer das Ausbeutungssystem, zu erhalten. Die als Rechtfertigung angezogene Systemrelevanz der Banken besteht allein in deren unersetzbaren Funktion, die Finanzierung der Völkerausbeutung zu organisieren. Die Staaten können für die Kredite, welche die Banken ausgereicht haben, aber nur solange einstehen, bis sie selbst ihre Kreditwürdigkeit verloren haben und insolvent werden. Ohne willfährige Politische Klasse ist ein solches System nicht aufrechtzuerhalten. Aber auch die hinreichende Akzeptanz des ausbeuterischen Internationalismus in den Völkern ist nötig. Diese wird durch harte Propaganda abgenötigt, die jede Art von Kritik dieses Wirtschaftssystems in existenzgefährdender Weise diskriminiert. Nur wenige sind befähigt, ihre Kritik so zu formulieren, dass sie nicht leicht angreifbar sind, und haben die Kraft, die Wahrheit und das Richtige zu verteidigen. Die durch die Internationalität abgenötigte Deregulierung nützt nur den Unternehmern und den Banken, nicht den Völkern, nicht den Arbeitnehmern und Verbrauchern, jedenfalls nicht denen der entwickelten Industriestaaten, aber auch nicht denen der ausgebeuteten weniger entwickelten Länder; denn dort arbeiten die Menschen wie Sklaven. Die Entwicklung wird zur weltweiten Versklavung der Völker führen, wenn diese nicht Widerstand leisten. Der aber beginnt sich zu formieren. Die Menschen trauen den Politikern nicht mehr, zu Recht nicht.

2. Freihandelsideologie

In der Europäischen Union werden die Grundfreiheiten (Warenverkehrs-, Dienstleistungs-, Niederlassungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit) entgegen den Verträgen und entgegen den Verfassungsgesetzen, vor allem entgegen dem Demokratieprinzip, zur entrechtlichenden Deregulierung missbraucht. Treibende Kraft ist der Europäische Gerichtshof.
Weltweit bewirkt das Gleiche die Welthandelsorganisation, die das grosse Wort frei für ihre menschenverachtende Politik reklamiert, nämlich Freihandel. Freihandel ist die richtige Politik, wenn die Voraussetzungen für den gegenseitigen Nutzen bestehen, nicht aber wenn das Wort Ausbeutung der Menschen in allen beteiligten Ländern kaschiert. Alle die Voraussetzungen des Freihandels, die David Ricardo einmal entwickelt hat und die Adam Smith beeindruckt haben, bestehen in der globalisierten Wirtschaft nicht. Aber in Deutschland meint man immer noch, Freihandel sei eine geradezu heilige Vokabel. Aber selbst Paul Krugman, der nun wirklich hinreichend liberalistisch, sprich neoneoliberal, eingestellt ist, muss in seiner Aussenwirtschaftslehre einräumen, dass die Voraussetzung komparativer Vorteile meist nicht bestehen 22 . Joseph Stiglitz hat der Freihandelsideologie die nötige Philippika gelesen 23 . Freihandel ist nicht jede Art von Aussenhandel, welcher den Unternehmern nützt, welche in den kostengünstigsten Standorten produzieren lassen, um die Produkte zu höchstmöglichen Preisen in den Wohlstandsländern, gegebenenfalls kreditfinanziert, zu vertreiben. Komparative Vorteile im Freihandel setzen die volle Auslastung aller Ressourcen jedes beteiligten Mitgliedstaates voraus. In Deutschland sind die Ressourcen in keiner Weise voll ausgelastet. Es nutzt seine Produktionsmöglichkeiten mit etwa 70%, aber hat nach den gesetzlich geschönten Statistiken knapp 3 Millionen, nach sachgerechten Kriterien etwa 7 Millionen Arbeitslose. Vor allem ohne Vollbeschäftigung gibt es keine komparativen Vorteile im Aussenhandel, sondern absolute Vorteile, wenn nämlich die Niedriglöhne vornehmlich in Ostasien die Spanne zwischen den Kosten der Produktion und den Preisen für die Waren und Dienstleistungen in den (noch) wohlhabenden Staaten auszudehnen erlauben. Das ist die Optimierung der Ausbeutung. Das Geschäft ist ergiebig. Aber in den Hochlohnländern bleiben die Arbeitslosen zurück, die bezahlt werden müssen, die die Volkswirtschaft nicht weniger kosten als die beschäftigten Arbeitnehmer, aber nicht mehr zum Volkseinkommen beitragen. Volkswirtschaftlich verteuert sich der Konsum. Die internationalen Unternehmer und deren Finanziers sind die Profiteure. Die Verlagerung der Unternehmen in die Niedrigkostenländer verletzt die bürgerliche Sozialpflichtigkeit der Unternehmen krass.

3. Eigentümer der Unternehmen

Wem gehören die Unternehmen richtigerweise? Nicht nur den Anteilseignern, den amerikanischen Pensionskassen, dem saudischen Herrscherhaus oder wem auch immer, sondern sie gehören allemal auch den Stakeholdern, den Gläubigern, den Arbeitnehmern, aber sie gehören auch dem Gemeinwesen 24 . Jedes Unternehmen ist auch Unternehmen der Bürgerschaft. Es gehört auch dem Staat. Das verwirklicht sich in der Hoheit des Staates über die Unternehmen. Der Staat kann den Unternehmen Gesetze geben, kann die Arbeitsverhältnisse regeln, den Umweltschutz durchsetzen, Steuern, auch im Interesse der gerechten Verteilung, erheben. Die Unternehmen müssen die Gesetze vollziehen. Die Gesetzlichkeit gehört zu ihrem Handeln. Der Staat gehört zu den Akteuren der Unternehmen. Die Bürger leben von den Unternehmen. Und sie haften mittelbar oder unmittelbar für die Unternehmen, etwa indem sie für die Kredite der Banken einstehen. Aber die Vorstände nehmen ihnen die Unternehmen, ihr «Eigentum», indem sie den Unternehmensstandort verlagern. Sie gehen zur reinen Gewinnmaximierung in das Ausland. Sie verlassen das Land und lassen die Menschen mit deren Kosten zurück. Sie können das, weil sie nicht daran gehindert werden.

4. Ohne Sozialpflichtigkeit kein Eigentum

Eine solche Politik hat mit Sozialpflichtigkeit von Unternehmen und mit Gemeinwohlverwirklichung nichts zu tun. Wenn diese Art der Globalisierung der Wirtschaft ökonomisch vorteilhaft wäre und den Reichtum der Nationen fördern würde, was die Freihandelslehre postuliert oder propagiert, dann wäre sie erwägenswert. Davon kann aber keine Rede sein. Es werden nur die Reichen reicher, d.h. die Unternehmen, die global agieren, und die hinter diesen stehenden Finanziers, zumal die Banken, machen grosse Gewinne, wie man an den Bezügen der Vorstandsmitglieder feststellen kann. Die neoneoliberalen Propagandisten dieser gemeinwohlwidrigen Globalisierung meinen, die kritisierte unternehmerische Internationalisierung auf die Eigentumsgewährleistung stützen zu können. Das ist falsch. Die multinationalen Unternehmen erfüllen die tatbestandlichen Voraussetzungen des Eigentumsgrundrechts nicht. Markt und Wettbewerb fördern die unternehmerische Effizienz, aber nur, wenn die Gesetze den Unternehmern einen Rahmen setzen, der sie nachhaltig zur praktischen Vernunft zwingt. Weiterhin werden die Unternehmen ihrer Sozialpflicht nur gerecht, wenn sie sich dieser nicht ohne Nachteile entziehen können und sie nicht durch die Möglichkeit des Standortwechsels die Macht haben, ihre Handlungsmaximen entgegen dem Gemeinwohl selbst zu bestimmen. Der internationalistische Kapitalismus hat die Grenzen überschritten. Wehe uns, was nach dem zu erwartenden Zusammenbruch des neuerlichen Hochkapitalismus kommt! Die enge Verbindung von Kapitalismus der Reichen und Sozialismus für die Armen, jeweils freiheitswidrige Systeme, ist liberalistisch, privatistisch, aber nicht frei, nicht privat. Sie ist internationalistisch und damit demokratiewidrig und folglich sozialwidrig. Der Mittelstand, die Bürger und die mittelständischen Unternehmen, welche das Gemeinwesen durch ihre Leistungen tragen, werden zunehmend überfordert und zerrieben. Die Bürger haben auf die Unternehmenspolitik so gut wie keinen Einfluss mehr, weil und insoweit sich jedenfalls die international tätigen Unternehmen der Staatsgewalt entziehen. Die Politik ist den Bürgern entgegen ihrer Staatsgewalt aus den Händen genommen worden. Dazu trägt die Übertragung der Hoheitsrechte auf die Europäische Union, die fast die gesamte Politik umfasst, wesentlich bei. Die Organe der Union sind durch einen Lobbyismus korrumpiert, der auch den Rest an demokratischer Legitimation der Unionspolitik beseitigt.

5. Verantwortungsfreies Management

Hinzu kommt die Verantwortungslosigkeit des Managements. Die Manager mögen ihre Sache, die Gewinnmaximierung im Interesse der Shareholder und zugleich im eigenen Interesse, bestmöglich bewerkstelligen, sie tragen aber keinerlei Verantwortung für ihr Handeln. Ethisch und damit vor allem rechtlich darf es kein Unternehmertum ohne Verantwortung der Leitung geben. Die Vorstände haften aber nicht persönlich. Gegen Schadenersatzansprüche sind sie versichert. Die Kosten tragen die Verbraucher, die Abnehmer, die Steuerzahler, aber auch die hilfsbedürftigen Armen. Nur die materielle Haftung vermag das Handeln hinreichend der Gesetzlichkeit zu unterwerfen. Hinzu kommt, dass die Untreue nach § 266 StGB so gut wie nicht verfolgt wird, auch weil die Staatsanwaltschaften fachlich überfordert sind. Oft mögen sie auch korrumpiert sein. Auch die Politiker müssen für den Schaden, den sie dem Volk vorsätzlich oder fahrlässig, jedenfalls grob fahrlässig, zufügen, finanziell verantwortlich gemacht werden. Es gibt keinen Grund, sie von dieser Verantwortung freizustellen, der jeder Beamte und jeder Arbeitnehmer ausgesetzt ist, im Falle der Rechtsbeugung auch der Richter. Wenn die Haftungspflicht der Politiker ernst genommen würde, wäre der Euro wohl kaum eingeführt worden, der Deutschland und Österreich Billionenschaden zufügt.

Verteidigung der Bürgerlichkeit

Die bürgerwidrige Freiheitslehre schadet uns schicksalhaft. Dogmatik, Begriffe des Rechts, steuern das gemeinsame Leben, die fundamentalen Begriffe beeinflussen es folgenschwer. Sie verändern unsere Welt, führen uns zum Recht oder in das Unrecht. Mehr als gemeinsames Leben im Recht können wir nicht erreichen. Das ist die Idee des Rechtsstaates. Die Begriffe müssen im allgemeinen Diskurs erarbeitet werden. Ohne philosophische Fundierung ist der Versuch, zum Recht zu finden, zum Scheitern verurteilt. Der Niedergang unserer Kultur ist ein Verfall des Rechts. Wir stehen, denke ich, obwohl ich kein Historiker bin, mitten im gröss­ten Kulturkampf unserer Geschichte. Es geht um die Verteidigung des Rechts, das nur auf der allgemeinen Freiheit gegründet sein kann, gegen eine rechtsferne, weil freiheitsferne Religion. Es gab immer wieder grosse Kulturkämpfe, die gleichzeitig Machtkämpfe waren. Der 30jährige Krieg ist ein Beispiel, das unvergesslich ist. Aber auch der Bürgerkrieg, den Adolf Hitler in und gegen Deutschland geführt hat und in den er Europa und die Welt hineingezogen hat, war ein Kulturkampf, denn er richtete sich wesentlich gegen das mosaische und menschheitliche Tötungsverbot. Die Grundlage der Freiheit ist das Leben, und das Recht jedes Menschen zu leben, muss der Menschheit und jedem Staat heilig sein. Ich bin «Mut zur Ethik» dankbar für den stetigen Beitrag zur Verteidigung der europäischen Kultur, der aufklärerischen Kultur, der westliche Kultur, die ja eng mit dem Christentum verbunden ist. Das «äusserste Ziel der Kultur» aber «ist die vollkommene bürgerliche Verfassung» (Anfang der Menschengeschichte, Anmerkung VI 57), in der die Bürger bürgerlich leben können.
Es geht um den Status, den der Bürger von Verfassung wegen hat. Den gilt es zu verwirklichen. Das drängt, sich gegen den Verfall von Freiheit und Recht zu verteidigen, Widerspruch zu äussern, ja Widerstand zu leisten, wenn es zu weit geht, bis hin zur Separation. Es gibt auch in Deutschland das Recht eines Landes zur Separation aus einem Bundesstaat, der die Grundprinzipien der Republik, des Freistaates, verletzt, verfassungswidrige Kriege führt und das Land wirtschaftlich ruiniert. Der Freistaat Bayern etwa hätte längst das Recht, sich von der Bundesrepublik Deutschland zu lösen, weil die Bundesrepublik durch die Integration in die Europäische Union schon lange kein Rechtsstaat mehr ist. Den Bürgern ist die Bürgerlichkeit, nämlich die ­politische Freiheit, genommen. Ihre politische Freiheit ist unterlaufen. Ihr Eigentum ist gefährdet, weitgehend schon durch die Staatsschuldenpolitik verausgabt. Ihre Rede wird, wenn nicht bestraft, so doch verfemt. Über ihr Recht befinden Organe, die sie nicht gewählt haben und denen sie nicht vertrauen können. Durch Verarmung wird breiten Schichten des Volkes die Selbständigkeit genommen. Das Volkseinkommen wird in aller Welt verteilt, vornehmlich an die Reichen. Der Grossstaat, in den die Völker Europas hineingezwungen sind, lässt mangels demokratischer Strukturen Freiheit und Recht keine Chance. Der Grossstaat führt Kriege und ignoriert die Sehnsucht der Völker nach Frieden. In the One-World wird es keine Bürger geben, sondern nur Untertanen.
Widerspruch, ja Widerstand ist geboten. Das Grundgesetz gibt in Art. 20 Abs. 4 das Recht. Für Bürger ist die Verteidigung von Freiheit und Recht sittliche Pflicht.    •

1 Der Staat heisst übrigens «Deutschland» und nicht die «Bundesrepublik». Viele wollen das Wort Deutschland gar nicht mehr sprechen. Es soll möglichst vergessen werden. Aber der Name Deutschland ist eine Entscheidung für die Einheit des ganzen Deutschland im Sinne des Deutschen Reichs. Sie ist Theodor Heuss, dem späteren ersten Bundespräsidenten, zu danken. Die Sozialdemokraten wollten vom Bund deutscher Länder sprechen und schon dadurch die Teilung Deutschlands verfestigen.
2 Vgl. K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 407 ff.
3 Dazu K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 34 ff., 274 ff., 343 ff., 405 ff.
4 Kant wird aus den von W. Weischedel herausgegebenen Werken in zehn Bänden, 1968, jeweils mit den üblichen Abkürzungen der Schriften zitiert.
5 K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 27 ff.
6 Herrschaftskritik bei K. A. Schachtschneider, Res publica res populi. Grundlegung einer allgemeinen Republiklehre. Ein Beitrag zur Freiheits-, Rechts- und Staatslehre, 1994, S. 71 ff.; ders., Freiheit in der Republik, 2007, S. 115 ff.
7 K. A. Schachtschneider, Staatsunternehmen und Privatrecht. Kritik der Fiskustheorie, exemplifiziert an § 1 UWG, 1986.
8 K. A. Schachtschneider, Der Anspruch auf materiale Privatisierung. Exemplifiziert am Beispiel des staatlichen und kommunalen Vermessungswesens in Bayern, 2005, S. 67 ff.
9 Dazu K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 551 ff.
10 K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 579 ff.; ders., Recht auf Arbeit – Pflicht zur Arbeit, in ders. (Hrsg.), Transport – Wirtschaft – Recht, Gedächtnisschrift für J. G. Helm, 2001, S. 827 ff.
11 Vgl. K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 537 ff., 544 ff.
12 Dazu K. A. Schachtschneider, Medienmacht versus Persönlichkeitsschutz, in: ders., Freiheit – Recht – Staat, hrsg. von D. Siebold/A. Emmerich-Fritsche, 2005, S. 268 ff.
13 K. A. Schachtschneider, Rechtsstaatlichkeit als Grundlage des inneren und äusseren Friedens, Mut zur Ethik, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht versus Krieg, 2002, S. 61 ff., 70 ff.
14 Dazu K. A. Schachtschneider, Res publica res populi, S. 1177 ff.
15 K. A. Schachtschneider, Res publica res populi, S. 1060 ff., 1086 ff.
16 Dazu K. A. Schachtschneider, Prinzipien des Rechtsstaates, 2006, S. 167 ff.
17 Wortführer Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die verfassungstheoretische Unterscheidung von Staat und Gesellschaft als Bedingung der individuellen Freiheit, 1973; Kritik K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 207 ff., insb. S. 226 ff.
18 K. A. Schachtschneider, Freiheit in der Republik, S. 636 ff.
19 Vgl. K. A. Schachtschneider, Verfassungsrecht der Europäischen Union, Teil 2: Wirtschafts­verfassung mit Welthandelsordnung, 2010, S. 71 ff.
20 Dazu K. A. Schachtschneider, Res publica res populi, S. 1045 ff.
21 Dazu K. A. Schachtschneider, Res publica res populi, S. 735 ff.
22 Internationale Wirtschaft, Theorie und Politik der Aussenwirtschaft, 7. Aufl. 2006, mit Maurice Obstfeld.
23 Die Schatten der Globalisierung, 2002; Die Chancen der Globalisierung, 2006.
24 K. A. Schachtschneider, Eigentümer globaler Unternehmen, 1999, in: ders., Freiheit – Recht – Staat, hrsgg. von D. Siebold/A. Emmerich-Fritsche, 2005, S. 633 ff., ders., Verfassungsrecht der Europäischen Union, 2. Teil: Wirtschaftsverfassung mit Welthandelsordnung, S. 646 ff.

(Zeit-Fragen)

22. Nov. 2010:

Der "Standard" berichtet:

Wilhelm Hankel über den "monströsen Unsinn Währungsunion" und warum er gegen Euro und Griechenhilfe vor Gericht zog

Der deutsche Wilhelm Hankel hat zusammen mit drei anderen Professoren vor dem deutschen Verfassungsgericht gegen die Griechenland-Kredite geklagt.  Das zentrale Argument der Beschwerdeführer: Das Paket verletze das geltende No-Bail-out-Prinzip der Gemeinschaft, das besagt, dass kein EU-Staat für die Verbindlichkeit eines anderen aufkommen darf. Heuer im Mai übergab er mit Kollegen die Klageschrift in Karlsruhe. Für den 81-jährigen Professor war die europäische Währung von Anfang an ein lebender Leichnam, weswegen er schon gegen seine Einführung in Deutschland vor Gericht zog. Hankel schrieb Bücher wie die "Eurokrise" und die "Eurolüge" und sieht nicht ein, dass stabilitätsorientierte Länder den Wackelkandidaten mit Milliardenhilfen unter die Arme greiften. Schuldensünder wie Griechenland und Irland sähe der renitente Ökonom deswegen lieber heute als morgen "freiwillig" aus der Währungsunion austreten, wie er im Interview betont.

Die Professoren Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider und Joachim Starbatty, stehen am Freitag, 7. Mai 2010, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach der Übergabe einer Klageschrift gegen die deutsche Griechenland-Hilfe. Das Hilfspaket verstößt nach ihrer Ansicht gegen die EU-Verträge. Vor zwölf Jahren klagten vier renitente Professoren gegen die Einführung des Euro.

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Buchneuerscheinung: EU-Politik unter der Lupe

Das "Berufsverbot" für einen steirischen Arzt hat die Autorin Karin E. J. Kolland im Jahr 2009 dazu gebracht, die juristischen Hintergründe und die Politik der Europäischen Union einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Resultat: "Mir wurde bewusst, dass die Bürger Österreichs, ja die Bürger aller europäischen Mitgliedstaaten ganz offensichtlich nicht, schlecht oder gar falsch über die Europäischen Verträge, die rechtlichen Grundlagen, die Arbeitsweise der EU und vor allem den Lissabonvertrag informiert wurden". weiter>>>

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Der Austritt Deutschlands als Lösung der Euro-Krise

 

Bisher wurde immer gefordert, schwache Länder wie Griechenland sollten allenfalls aus der Währungsunion austreten. Dabei: Besser für alle wäre, das stärkste würde gehen.

Irland zeigt es wieder eindrücklich: Die Währungsunion bleibt in der Krise gefangen. Portugal droht der nächste Kandidat zu werden, der dringend der Unterstützung bedarf. Auch Spanien und Italien sind gefährdet. Kommt dazu, dass selbst Griechenland noch tief in der Krise steckt, auch wenn es durch Irland etwas aus den Schlagzeilen geraten ist. Weder der 750-Milliarden-Hilfsfonds von EU und IWF noch die geplanten strengeren Defizitvorschriften ändern etwas an den fundamentalen Widersprüchen der Währungsunion. Eine unter Ökonomen erneut ernsthaft debattierte Lösung des Problems lautet, Deutschland solle aus dem Euro-Verbund austreten und allenfalls mit weiteren starken Ländern des Nordens eine eigene Währungsgemeinschaft bilden.

Das Hauptproblem der aktuelle Währungsunion ist ihr Geburtsfehler: Sie stellt keinen «optimalen Währungsraum» dar, wie er für eine funktionierende Gemeinschaftswährung laut den Lehrbüchern der Ökonomen notwendig wäre: Ihre Entstehung verdankt sie politischen, nicht ökonomischen Erwägungen. Die wirtschaftlichen Strukturen der Mitgliedsländer unterscheiden sich stark, wie aktuell erneut auch ihre konjunkturelle Lage. Doch es finden kaum Wanderbewegungen von Ländern in der Krise in jene mit besseren Ausgangsbedingungen statt – die kulturellen und sprachlichen Grenzen sind zu gross. Eine länderübergreifende Fiskalpolitik als Ausgleich findet in der EU ohnehin nur wenig Anhänger.

Zwangsjacke Euro

Vor der Zeit der Währungsunion konnten Länder in Schwierigkeiten ihre Wirtschaftslage durch Abwertungen verbessern: Das half ihren Exporten und minderte die Importkonkurrenz für inländische Produzenten. Dieser Ausweg war vor allem für die Länder des Südens mit ihrer vergleichsweise geringen Produktivität wichtig. Die Einführung des Euro hat die Lage für einige dieser Länder insofern weiter erschwert, als Geldzuflüsse in den vergangenen Boomjahren zu einem erhöhten Preisniveau geführt haben. So ist der entscheidende reale Wechselkurs (jener unter Berücksichtigung des Preisniveaus) dieser Länder jetzt deutlich zu hoch. Wegen der Währungsunion ist eine Abwertung allerdings ausgeschlossen. Damit bleiben nur deutlich tiefere Löhne, um auf den internationalen Märkten bestehen zu können.

Laut einer Schätzung des Wirtschaftsnobelpreisträgers Paul Krugman müssten die Löhne in den südlichen Peripherieländern der Eurozone dafür sogar um 20 bis 30 Prozent fallen. Doch ein solcher Schnitt würde zuallererst die ohnehin schwache Konjunkturlage drastisch verschlimmern. Kommt dazu, dass solche Einschnitte in einem entwickelten demokratischen Land kaum durchsetzbar wären. Die Länder rutschen daher immer tiefer in die Verschuldungsfalle. Denn es fehlen die wichtigsten Voraussetzungen, um die Schuldenquote zu reduzieren: ausreichende Wachstumsaussichten und genügend tiefe Zinsen. Unter den Ökonomen ist daher die Ansicht weit verbreitet, dass bei einigen Ländern zumindest ein teilweiser Staatsbankrott unvermeidlich ist.

Eine Katastrophe für die Schwachen

Ein möglicher Austritt aus der Währungsunion wurde bisher vor allem für die schwachen Länder diskutiert; dabei stand vor allem Griechenland im Vordergrund. Das Problem: Würde ein Land wie Griechenland den Euro durch eine neue Währung ersetzen, wäre das der direkte Weg ins Verderben. Auf Griechenland, wie auf anderen schwächeren Euroländern, lastet eine hohe Aussenverschuldung des Staates und/oder der Privatwirtschaft in Euro. Eine neue Währung würde den Umständen entsprechend wenig Vertrauen geniessen und drastisch an Wert verlieren. Die Aussenverschuldung in der neuen eigenen Währung würde daher explodieren.

Ein Austritt von Deutschland und eine allfällige zweite Währungsunion unter seiner Leitung – zum Beispiel mit einer neuen Deutschen Mark – ist daher die bessere Variante, wie die Nobelpreisträger Joseph Stiglitz und Paul Krugman, aber auch der berühmt-berüchtigte Währungsspekulant George Soros und eine Reihe weiterer, weniger bekannter Ökonomen meinen. Das Anliegen könnte sogar in Deutschland selbst auf Unterstützung stossen. Angesichts der aktuellen Entwicklung führt kaum ein Weg daran vorbei, dass die Deutschen am Ende überall mit eigenen Steuergeldern als Retter einspringen müssen. Dass die Währungsunion zu einer «Transferunion» auf Kosten der Deutschen verkommen könnte, ist schon jetzt das Schreckgespenst beim nördlichen Nachbarn. Der wichtigste Vorteil ist aber, dass dann Länder mit ähnlichen strukturellen Ausprägungen die gleiche Währung teilen und eine für sie angemessene Geldpolitik verfolgen könnten. Ungleichgewichte würden nicht mehr wie jetzt weiter verschärft.

Ein Strukturwandel in Deutschland als Konsequenz

Allerdings wäre auch eine solche Lösung nicht kostenlos. Die neue Deutsche Mark zum Beispiel würde unter deutlichem Aufwertungsdruck stehen, der Euro der Südländer unter Abwertungsdruck. Deutschland würde dadurch wahrscheinlich einem Strukturwandel unterworfen, weil seine produktive Exportwirtschaft nicht mehr wie aktuell mit dem Euro von relativ tiefen realen Wechselkursen profitieren könnte. Aber die Binnenwirtschaft würde gestärkt, die Kaufkraft der Deutschen würde dank der neuen harten Mark zunehmen. Schon das allein würde für ein grösseres internationales Gleichgewicht und damit auch geringere internationale politische Spannungen sorgen.

In der Realpolitik ist eine solche Lösung allerdings nicht auf der Traktandenliste. Die komplizierten technischen Fragen, die sich damit stellen würden, sind noch das geringste Problem. Bedeutsamer ist, dass damit die wichtigste Idee der Währungsunion aufgegeben würde, nämlich die Schaffung einer ganz Europa verbindenden Währung. Die EU müsste eingestehen, dass der Kontinent wirtschaftlich nicht so harmonisch zusammenwirkt, wie es die Architekten der Union auf dem Reissbrett einst geplant hatten. (Tagesanzeiger.ch)

21. Nov. 2010:

Die Trafikanten sind sich einig: RAUS AUS DER EU:

Unterschriftenaktion bis 17. Dezember 2010

Präsentationsverbot und Einheitsgeschmack bei Zigaretten. Die burgenländischen Trafikanten sind empört und starten eine Unterschriftenaktion gegen die geplante EU-Richtlinie.

Die heimischen Tabaktrafikanten steigen auf die Barrikaden: Die Europäische Union plant gravierende Änderungen bei der Tabakprodukterichtlinie. Noch bis 17. Dezember können EU-Bürger bei einer Onlinebefragung ihre Meinung äußern. Doch die Umfrage ist im schwer verständlichen Juristenenglisch verfasst und missverständlich formuliert. Daher werden ab Montag in allen heimischen Trafiken Informationsmaterial und Unterschriftenlisten aufliegen. "Wir rufen unsere Kundinnen und Kunden auf, gegen die Bevormundung aus Brüssel aufzustehen und diese nicht unwidersprochen hinzunehmen. Jeder, der gegen Einheitspackungen, Präsentationsverbot und Einheitsgeschmack bei Zigaretten ist, kann dies mit einer Unterschrift in den heimischen Trafiken zum Ausdruck bringen", betont Hannes Dragschitz, der Obmann des Landesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Burgenland und selbst Trafikant in Neusiedl/See. Die EU plant einfärbige Einheitspackungen ohne Logos, sondern nur mit dem Produktnamen in Einheitsschrift und bildlichen Warnhinweisen. Ebenso ein Präsentationsverbot, wodurch Zigaretten künftig unter die "Budel" verbannt werden und für Konsumenten nicht mehr sichtbar sind. Weiters soll es einen Einheitsgeschmack geben: Zusatzstoffe, die zur Geschmacksvielfalt beitragen, werden verboten. "Das ist ein gravierender Eingriff in die Freiheit des Konsumenten. Daher kann unser Motto nur lauten: 'Jetzt Nein sagen!'. Mit einer regen Beteiligung bei der Unterschriftenaktion können die Konsumenten ein klares Zeichen setzen, denn welches Verbot kommt als nächstes? Jetzt reicht es", kritisiert Dragschitz. Tabakwarenhersteller und Trafikanten haben den Aktionsfolder "Jetzt NEIN sagen!" produziert, der in allen Trafiken aufliegt und erläutert, was jeder tun kann, um sich gegen Bevormundung und sinnlose Verbote zu wehren. "Wir Trafikanten begrüßen eine sinnvolle Marktregulierung wie Jugendschutz, denn Minderjährige sollen nicht rauchen und keine Tabakwaren kaufen. Aber die EU-Tabakprodukterichtlinie ist eine sinnlose Entmündigung, die noch dazu durch Einheitspackungen Fälschern und Schmugglern Tür und Tor öffnet", argumentiert der Trafikantenvertreter. Und er appelliert an die Kundinnen und Kunden: "Am Montag startet die Unterschriftenaktion in ganz Österreich. Lassen Sie sich von Brüssel nicht bevormunden, sondern informieren Sie sich beim Trafikanten Ihres Vertrauens." Eine deutsche Übersetzung der gestellten Fragen steht auch auf http://tinyurl.com/24plabx zur Verfügung.

 

20. November 2010:

Die EU und der spanische Feldweg …

EU-Kommission steuert, kontrolliert und bestraft

km. Wenn es nicht so ernst wäre, würde man eine Glosse schreiben. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und Spanien hat das Land am 20. Mai 2010 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union doch noch recht bekommen und darf nun einen Feldweg zu einer asphaltierten Strasse ausbauen – allerdings nur mit strengen Auflagen. «Die Kommission», so heisst es in einer Pressemitteilung des Gerichtshofes, «war der Ansicht, dass der Ausbau des Feldwegs in einem Gebiet von hoher Bedeutung für das Überleben des iberischen Luchses dessen Lebensraum zerstückele, seine räumliche Verteilung und die Verbindung zwischen den Gebieten der verschiedenen territorialen Kleingruppen erschwere und vor allem die Jungtiere der Gefahr aussetze, durch Kollisionen mit Fahrzeugen getötet zu werden».
1992 hatte der Rat der Europäischen Union eine sogenannte Habitat-Richtlinie erlassen, nach der ein «europäisches ökologisches Netz mit der Bezeichnung ‹Natura 2000›» geschaffen wurde. Seitdem gebärdet sich die EU-Kommission, die ja alles tut, um dem angelsächsischen Kapitalismus den Weg zu bahnen, als strenge Hüterin eines immensen Regelwerkes zu Flora und Fauna in EU-Europa. Im konkreten Fall wollten die Spanier 1999 einen Feldweg entlang einem Naturpark zu einer Strasse ausbauen. Die spanischen Behörden selbst knüpften die Genehmigung des Strassenbaus an den Bau von Wildübergängen, die Aufstellung einer geeigneten Beschilderung und die Errichtung eines Wildschutzzaunes. Der EU-Kommission reichte das nicht.
Der Fall in Spanien ist kein Einzelfall in der EU. Wer auf der Webseite der EU-Kommission nachschaut, findet eine Reihe von eingeleiteten Strafmassnahmen der Kommission gegen EU-Mitgliedsstaaten, weil diese in ihren Naturparks oder anderen sogenannten Umweltschutzgebieten gegen irgendwelche Regelungen aus Brüssel verstossen haben. Presseerklärungen der Kommission wie «Verstösse gegen EU-Umweltrecht: Kommission unternimmt rechtliche Schritte gegen Italien» vom 18. Januar 2005 oder «Kommission geht gegen Spanien wegen Verletzung des EU-Umweltrechts vor» vom 4. April 2006 sind Bespiele dafür und legen beredt Zeugnis davon ab, wie bis ins kleinste hinein zentralistisch gesteuert, kontrolliert und bestraft werden soll.
Für Italien erhob die Kommission in 10 Fällen Klage beim Gerichtshof, nicht nur wegen «falscher» Tierhaltung in einem italienischen Zoo, sondern auch hier wegen Verstosses gegen die erwähnte Habitat-Richtlinie aus dem Jahr 1992. Spanien wurde verklagt, weil die Behörden in einem Naturpark ein Hotel mit mehreren Stockwerken genehmigt hatten, das nicht den EU-Richtlinien entsprach. Schöne neue EU-Welt! (Zeit-Fragen Nr. 45 vom 15.11.2010)

 

18. Nov. 2010:

Soweit man überblicken kann, liegt die „Eurokrise“ mitnichten hinter uns. Im Gegenteil. Nach dem Beinahe-Staatsbankrott in Griechenland brennen nun auch die Finanzen in Irland. Auch in Portugal steigt Rauch auf. Professor Wilhelm Hankel hat vor diesen Problemen bereits gewarnt, als wir hierzulande noch mit der D-Mark bezahlt haben. Hankel gehört zu den Euro-Kritikern der ersten Stunde. Vielleicht schon in wenigen Monaten wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die im Frühjahr geschnürten Rettungspakete rechtmäßig gewesen sind. Viel Stoff, ihn nach seinen Einschätzungen zu fragen…

(...) Wenn als Ergebnis herauskäme, dass die Rettungsschirme nicht richtig sind, was wäre denn dann die Folge?

Die Regierung arbeitet ja jetzt schon daran, die fehlende Rechtsgrundlage für die Rettungsschirme zu verändern, denn das in Aussicht gestellte neue Konkursrecht für Staaten, die unseriös gewirtschaftet haben und nun in Konkursgefahr geraten sind, würde ja die Rechtsgrundlage verändern. Aber auch diese veränderte Rechtsgrundlage führt ja zur Grundprüfung zurück, ob das auch dem Lissabonvertrag entspricht. Da in diesen Konkursregeln Stützungsfonds für diese von Konkurs gefährdeten Staaten vorgesehen sind, bedeutet das eigentlich, dass unter einem neuen Wort das alte Verfahren fortgesetzt werden soll. Ich denke, auch hier wird das Gericht einen Riegel vorschieben.

Eine Eurozone ist ja nicht an die Mitgliederzahl gebunden. Sie ist an die Qualität, nicht an die Quantität ihrer Mitglieder gebunden. Man kann keine Währungsunion mit guten und schlechten Partnern machen, weil die schlechten Partner das ganze System durcheinander bringen. Aber man kann eine Währungsunion sehr wohl unter gleichen Partnern schmieden – und wir hatten ja eine…
zum Interview>>>

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Großbritannien: ein Vorgeschmack auf die auch den Deutschen bevorstehende Zukunft

Udo Ulfkotte

In Großbritannien passiert gerade das, was den Deutschen in den kommenden Monaten erst noch bevorsteht: weite Teile der Bevölkerung verarmen rasend schnell. Rentner schließen sich aus purer Not zu Gangs zusammen, immer mehr Kinder leiden Hunger, Schulen werden geschlossen und die Abgaben immer weiter erhöht. In Deutschland zuckt man hinsichtlich dieser Entwicklung in Ländern wie Großbritannien noch hochnäsig mit den Schultern – und verdrängt, dass sie auch uns bevorsteht.

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17. Nov. 2010:

Staatliche Terrorisierung und Tyrannisierung sowie Versklavung und Vergewaltigung der Bevölkerung im Auftrag und für die Profit-Interessen der Chemie- und Pharma-Lobby. Die transnationale Chemie-/Pharma-Industrie will die Naturheilkunde zerstören oder in ihre Gewalt bekommen und verhindern, daß kranke Menschen mit Hilfe der Natur gesund werden und bleiben.

Von Norbert Knobloch

Die „Gesundheits-Gesetze“ der Brüsseler EU-Bürokratie dienen nicht zu unserem „Schutz“, wie heuchlerisch-verlogen behauptet wird. Sie dienen als Waffe gegen uns und als Instrument für die Profit-Interessen der globalen, privaten Arzneimittel- und Pharma-Industrie, die, ebenso wie die Düngemittel- und Pestizid-Industrie, aus Tochtergesellschaften der noch größeren globalen Kartell-Unternehmen der Chemie- u. Erdöl-Industrie besteht. mehr>>>

13. Nov. 2010:

Datenschutz nicht berücksichtigt

Die EU lässt sich ihre Landwirtschaft einiges kosten. Wer von den Agrarsubventionen profitiert, soll in Zukunft nicht mehr veröffentlicht werden. Die Offenlegung personenbezogener Daten ist laut einem neuen Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) nicht rechtens. Er kippte die entsprechende Verordnungen, da dabei der Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

Damit folgt der Gerichtshof in zwei Fällen den rechtlichen Bedenken des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in Deutschland. Zwei landwirtschaftliche Betriebe hatten dort beantragt, die sie betreffenden Daten nicht zu veröffentlichen. Das deutsche Gericht sah in den EU-Vorschriften einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten und wandte sich an den EuGH.

Fördertöpfe

Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU werden über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert.

Der EuGH bezog sich in seinem Urteil auf die EU-Grundrechtscharta und die Europäische Menschenrechtskonvention und argumentierte mit dem Grundrecht der Achtung auf Privatleben. Das schließe auch den Datenschutz ein. Die Veröffentlichungen sind nach dem Luxemburger Urteil nur für die Zukunft, nicht aber rückwirkend angreifbar.

„Transparenzinitiative“ 2005

Gekippt werden mit der Entscheidung die Verordnungen Nr. 1.290 aus dem Jahr 2005 und die Verordnung Nr. 259 von 2008, die den Mitgliedsstaaten vorschreiben, die Beträge und die Daten der Empfänger von EU-Beihilfen im Internet nachträglich zu veröffentlichen. Dadurch sollte eine größere Klarheit bei der Verteilung der EU-Agrarfondsmittel garantiert werden.

Die umstrittene Veröffentlichung der Agrarsubventionen geht auf eine „Transparenzinitiative“ der Europäischen Union aus dem Jahr 2005 zurück. Danach sollen die Ausgaben der EU leichter überprüfbar sein und die EU-Organe für ihre Arbeit zur Rechenschaft gezogen werden können.

„Unverhältnismäßige Maßnahme“

Der EuGH akzeptiert diese Offenlegung der Empfänger nicht: „Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen, die Empfänger einer solchen Beihilfe sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, ist im Hinblick auf das Ziel der Transparanz eine unverhältnismäßige Maßnahme.“ Kritisiert wurde, dass zu den Daten wie Name und Ort des Unternehmens nicht auch dokumentiert wurde, wie lange und wie oft Beihilfen kassiert wurden, um eine „ausgewogenere Gewichtung“ zu erreichen. Das hätten Rat und Kommission nicht getan, kritisierte der Gerichtshof.

Urteil „war zu erwarten“

In Österreich werden die Agrarförderungen in der Transparenzdatenbank veröffentlicht. Dort ist herauszulesen, dass etwa Agrana Zucker im Haushaltsjahr 2009 3,4 Mio. Euro erhielt. NÖM wurde mit rund 118.000 Euro gefördert. Das wird voraussichtlich auch so bleiben. Denn betroffen sind von dem Urteil nur natürliche Personen, nicht aber juristische Personen wie GmbHs und Stiftungen, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.

Für Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) ist das Urteil wenig überraschend: „Das war auch zu erwarten“, sagte er nach dem Ministerrat. Er betonte zunächst in einer Aussendung, dass „Transparenz notwendig ist“. Kurz darauf ließ er aber die Datenbank für Agrarförderungen vorerst sperren. Auch die deutsche Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) lässt die Internetdaten über EU-Beihilfen an deutsche Bauern sperren.

Nun liege der Ball bei der EU-Kommission, sagte Berlakovich. Die EU-Kommission will nun kontrollieren, ob das Urteil bedeute, dass überhaupt keine Angaben mehr über die Bezieher von Agrarbeihilfen gemacht werden dürfen. Die Kommission bleibe aber „der Transparenz verpflichtet“, so ein Sprecher der Kommission: „Wir möchten nach wie vor gerne deutlich machen, was mit dem Geld der Steuerzahler passiert.“

EU will kürzen

Mit einem Anteil von rund 40 Prozent sind die Agrarausgaben immer noch der größte Posten im Haushalt der EU. Die Europäische Kommission will künftig Obergrenzen für die Direktzahlungen an die Bauern aus Brüssel einführen. In einem Entwurf, der noch im November präsentiert werden soll, hieß es, dass sich die Zahlungen künftig aus einem Basiseinkommen zusammensetzen könnten - ergänzt durch andere Komponenten. Die Gemeinsame Agrarpolitik müsse „gerechter und ausgewogener zwischen den Mitgliedsstaaten und Bauern und besser abgezielt auf aktive Bauern werden“.

12. Nov. 2010:

Propaganda made by EU: Video

9. Nov. 2010:

Stern der Weisen oder Triumvirat der Uneinsichtigen

von Karin E. J. Kolland

Jene, die behaupteten wir bräuchten die EU im Kampf gegen Wirtschaftsmächte wie Japan und China und als Buffer zwischen den Russen und den USA die könnten sich eigentlich, wären sie nicht erstarrt in ihrer Maske, nicht mehr in den Spiegel schauen, denn es lachte ihnen die Fratze des Hohn entgegen, der hinter ihren Larven der Scheinheiligkeit lauert. Denn die EU ist das forced Result der USA, das Ergebnis der Besatzungszeit, als die amerikanischen Allierten erkannten, dass das Herz Europas ausgeblutet ist und somit ein gut geeigneter Kriegsgefangener der sich aufbauen und ausnützen lassen soll. Freilich so, dass es möglichst keiner merkt, denn die Elite-US-Boys sind smart, kauen Kaugummi und grinsen breit, nice guys and good business man. 

Die Idee der Globalisierung als Selbstbedienungsmarkt der Super-Power-Militärmacht Amerika wusste sich durchzusetzen. Kein Wunder, hatte sie sich doch die Freizügigkeit als Taktik der Verführung und den Dollar als Lockmittel kreiert. 


Eingekeilt zwischen den Mächten des kalten Krieges griff die Taktik, die den Europäern suggerierte, sie müßten sich durch "Integration" stark machen, um am Weltmarkt bestehen zu können.


Wolfgang Hingst sagt es so treffend: "Es hieß, die EU wolle anachronistischer weise aus Europa eine Zitadelle machen für den Kampf mit den USA und Japan auf Biegen und Brechen. Heute ergibt sich durch die Öffnung der US-Archive eine völlig neue Sicht. Jetzt sieht das Bild so aus: Die EU ist eine Kreation der USA. Die Vereinigten Staaten haben massiven Druck ausgeübt, um Europa zur Integration zu zwingen. EU plus Nato sind der verlängerte Arm der USA."


Und dieser Arm lässt seine Muskel spielen. Härte wird mit Stärke verwechselt, Gewalt steht vor der Kraft und Drohung und Sanktionen überspielen den Mangel an Vernunft - das sind keine guten Voraussetzungen um als Friedensprojekt hier in Europa und dort, über dem Atlantik, als Friedensnobelpreis langfristig durchzugehen. Denn ganz so dumm, wie die "Drei unheiligen Könige" glauben, sind die Bürger dann doch wieder nicht.


Denn die unerlaubten Dopingmittel der unheiligen Drei fliegen nach und nach auf:
Wie also, kann die EU ein Friedensprojekt sein? Aber die Logik hört eben da auf, wo die Gier jede Grenze der nationalen Sicherheit bereits per Staatsvertrag und EuGH Entscheid und per VfGH-Ignoranz zu Fall gebracht hat.


Ein politischer Machtkampf gegen das Militär-Triumvirat USA, Nato und EU scheint wohl aussichtslos und würde nur Leid heraufbeschwören.  Ein EU-Austritt entzieht der EU und den Nato-US-Militärs das Kapital und sichert  den Menschen den friedlichen Lebensraum --- Voraussetzung ist freilich, dem Stern der tatsächlich Weisen zu folgen --- aber diesen Stern, finden wir nicht am chemtrailverseuchten Himmel sondern im eigenen Herzen und im wachen Verstand. Ich nenne ihn: Bekenntnis zur immerwährenden NEUTRALTÄT Österreichs! Quelle: hier

4. November 2010:

Buchpräsentation: "EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" Karin E. J. Kolland

Wien (OTS) - Rechtliche, ökologische, soziale, wirtschaftliche und finanzielle Strukturen bestimmen maßgeblich über das gemeinsame Leben, das im Sinne der Gleichheit und der Geschwisterlichkeit in einer allgemeinen Gesetzgebung demokratisch mit bürgerlichem Willen gestaltet werden sollte. Artikel 1 der Bundesverfassung besagt: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Verantwortung endet nicht an der privaten Haustür, sondern muss auch als politische und demokratische, selbstbewusste Bürgerverantwortung gelebt werden. Nähere Informationen zum Buch, zur Autorin und zum Verlag entnehmen Sie bitte der digitalen Pressemappe: http://www.hanael.at/uploads/pressemappe_26-nov-2010.pdf

Die VertreterInnen der Medien und interessierte Gäste sind zu diesem Termin herzlich willkommen. ~ Buchpräsentation: "EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" Karin E. J. Kolland Datum: 26.11.2010, um 19:00 Uhr Ort: MOYA, Palais Schönborn Renngasse 4, 1010 Wien ~ Rückfragehinweis: Hanael Bücher mit Seele Karin E. J. Kolland Verlags KG Tel. 0043 3112 7767

E-Mail: verlag @ hanael.at http://www.hanael.at http://euaustrittvolksbegehren.blogspot.com/ http://buergerdemokratie.blogspot.com/

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT

3. November 2010:

Im Krone Talksalon kann man an der Diskussion EU-Austritt Österreich - Volksbegehren (Einleitung) gestartet, teilnehmen: hier

2. Nov. 2010:

EU: Keine weiteren Kompetenzen an Brüssel

Stellungnahme von Dieter Blumenfeld, Sinn Féin Poblachtach , zur geplanten EU-Vertragsänderung

Nur ein Jahr nach dem undemokratischen Durchpeitschen des Lissabon-Vertrags soll dieser wieder abgeändert werden.

„Überall wo die Bürgerinnen und Bürger befragt wurden, ob in den Niederlanden, Frankreich, Irland, haben sie ‚Nein‘ zu einem undemokratischen, von einer kleinen Bürokratie in Brüssel geführten EU-Superstaat gestimmt.

„Bis Dezember soll der Entwurf stehen, doch eines ist klar, mit ihm soll weitere Macht von den Nationalstaaten und somit den Bürgern an Brüssel abgegeben werden“, so Dieter Blumenfeld, internationaler Pressesprecher von Sinn Féin Poblachtach .

„Nur der gesamte bürgerliche Medienapparat und Werbemillionen aus Brüssel konnten im zweiten Anlauf ein ‚Ja‘ in Irland garantieren. Bürger aus anderen EU-Staaten wurden gleich gar nicht befragt. Die EU hat gelernt und versucht nun durch Manöver die neue Vertragsänderung gleich von Beginn an allen nationalen Parlamenten und den Bürgern zu entziehen.

„Letztes Jahr konnte die EU-Bürokratie noch siegreich bleiben, aber die letzte Schlacht ist noch lange nicht entschieden. Wie beim Nizza- und Lissabon-Vertrag wird Sinn Féin Poblachtach auch diesen Kampf aufnehmen und an der Seite der europäischen Bürger gegen weitere Kompetenzübertragung nach Brüssel und diese undemokratische, imperialistische EU insgesamt kämpfen“, so Blumenfeld.

31.10.2010:

Liebe Unterstützer,

anbei ein Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom gestrigen Tag:

Brüssel (dpa) - Kanzlerin Angela Merkel verhandelt in Brüssel unter dem Damoklesschwert von Karlsruhe. Sollte sie keine juristisch wasserdichte Regelung in der EU zum dauerhaften Schutz vor neuen Finanzkrisen durchsetzen, droht ihr eine Niederlage beim Bundesverfassungsgericht, meinen Experten.

Die obersten deutschen Richter hatten im Mai den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Euro-Rettungsschirm zwar abgewiesen, um den Zusammenbruch des Währungssystems nicht heraufzubeschwören. Die Verhandlungen und das Urteil in der Hauptsache stehen aber noch aus.

«Es gibt rechtliche Grenzen, die wir zu beachten haben, das müsse auch unsere Partner berücksichtigen», sagt der CSU-Europapolitiker Thomas Silberhorn. Eine einfache Verlängerung des Euro-Rettungsschirms über das Jahr 2013 hinaus hätte nach seiner Ansicht vor Gericht keine Chancen.

Der Lissabon-Vertrag verbietet im Artikel 125, dass ein Staat einen anderen Staat «herauskaufen» kann («No-Bailout-Klausel»). Der Artikel 122 erlaubt dagegen finanziellen Beistand im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die außerhalb der Macht des EU-Mitglieds liegen. Darauf stützten sich die EU-Rechtsexperten, um die Milliardenhilfen für Griechenland zu ermöglichen.

Dass dies bei einer erneuten Finanzkrise rechtlich möglich ist, bezweifeln die Juristen. In diesem Fall könnte Karlsruhe deutsche Zusagen für die EU stoppen.

Ihr Wilhelm Hankel

28. Okt. 2010:

«Treu und Glauben» ist in der EU ein Fremdwort

Kehrt die Todesstrafe zurück?

von Dietrich Antelmann

zf. Der folgende Artikel erreichte uns aus Deutschland. Dort sind sich ganz offensichtlich viele der Tatsache bewusst, dass die EU weder ein Friedensprojekt ist noch ein Gebilde, das sich an den Ideen von Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie orientiert. Und am liebsten würde die Mehrzahl der Deutschen lieber heute als morgen aus dieser EU auch wieder austreten und statt dessen von Parteienoligarchie und EU-Bürokratie auf direkte Demokratie umsteigen. Kaum nachvollziehbar, dass es Leute geben soll, die den umgekehrten Weg gehen wollen.

Ist die Todesstrafe in Deutschland, wie das Grundgesetz gebietet, endgültig abgeschafft? Bleibt sie abgeschafft? Oder kommt sie wieder?
Militärisches Töten ist der Bundesrepublik Deutschland laut Grundgesetz nur im Verteidigungsfall erlaubt. Dieser Grundsatz wurde jedoch seit der Vereinnahmung der DDR aufgeweicht. Seither beteiligt sich Deutschland mit Eifer daran, «Schurken», «Piraten», «Terroristen», «Islamisten» mit militärischer Gewalt zu bestrafen: nicht nur sie zu entmachten, sondern ihnen das Leben zu nehmen. Im Jugoslawien-Krieg bombardierte die Luftwaffe ein blockfreies Land, gegen die «Piraten» vor Somalia kämpft die Marine, und in Afghanistan haben Bodentruppen Stellungen bezogen, wobei sich das Kommando Spezialkräfte (KSK) auch im gezielten Töten übt. Weitere Ziele werden anvisiert. Jetzt lernen Bundeswehrsoldaten schon nach einem auf das ölreiche Iran zugeschnittenen Sprachführer Persisch. weiter>>>

24. Oktober 2010:

Klartext von Sahra Wagenknecht über die Griechenlandhilfe und Rettungsschirm. Video

Österreich bezahlte insgesamt kanpp 15 Milliarden Euro! Das wird das österreichische Volk mit Sparpaketen begleichen müssen!

VOLKSBEGEGEHREN: RAUS AUS DER EU!

22. Oktober 2010:

Klonen von Tieren ist angeblich für 5 Jahre verboten. Österreich will überhaupt nie Klonfleich!

mehr>>>

21. Oktober 2010:

Farage attackiert Barroso wegen „politisch explosiver“ EU-Steuer www.propagandafront.de Der EU-Diktator Barroso echauffiert sich, Farage könne nicht erkennen, wie rechtmäßig und demokratisch die Europäische Kommission und die Europäische Union doch seien, während der britische Europaabgeordnete der UK-Independence Party die Abschaffung des Vertrags von Lissabon und ein Referendum fordert

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Karin E.J. Kollands Werk:

EU-Austritt - den Freiheit ist dein Bürgerrecht

Einladung zur Buchpräsentation

19. Oktober 2010:

Illegale Machtergreifung des Europäischen Gerichtshofes

von Prof. Dr. Eberhard Hamer, www.mittelstandsinstitut-niedersachsen.de

(...)Wir stehen also in einer Tendenz, dass die europäischen Organisationen systematisch auch die ihnen bisher nicht zugestandenen Kompetenzen der europäischen Mitgliedsländer an sich ziehen, die Kommission zum Zentralkomitee eines zentralisierten Europa werden will und damit entgegen allen bisherigen Verfassungsklagen systematisch die Länder entdemokratisiert und nicht mehr die staatliche Legitimation von unten nach oben akzeptiert, sondern zentral und hierarchisch von oben nach unten über Europa regieren will.
So ist die Wirklichkeit der Europäischen Union das Gegenteil von dem geworden, was wir demokratisch eigentlich wollten. Sie wird Schritt für Schritt zum Bundesstaat. Wir wollten aber nur einen Staatenbund. Nur dieser ist bisher rechtlich akzeptiert.
Es wird also Zeit, dem Molloch EU demokratisch entgegenzutreten!    mehr>>>

14. Oktober 2010:

 

13. Oktober 2010:

EU : Endlich Schluss mit Selbstbestimmung

Finden Sie auch, dass wir noch viel zu viele Entscheidungsmöglichkeiten haben, bei denen uns von Regulierungsseite her ein wenig unter die Arme gegriffen werden sollte? Zumindest in der EU sieht man das so und will eine weitere Frechheit durchbringen- auf Teufel komm raus. Dass die EU-Kommission kein demokratisch legitimiertes Gremium ist, scheint hier auch keine Rolle zu spielen und so wird der – nach meinem Gefühl – diktatorische Feldzug fortgesetzt. weiter>>>

12. Okt. 2010:

Volk meldet sich jetzt auch in Österreich zu Wort -Volksbegehren zum EU-Austritt

Von Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing | 7.Oktober 2010

Nach den Stuttgartern und Baden-Württembergern holen sich nun auch die Österreicher ihre demokratischen Rechte zurück.

Unser Politikblog sprach in Berlin mit Frau Inge Rauscher von der österreichischen Initiative Heimat und Umwelt über das neue Volksbegehren zum EU-Austritt.

Die Initiatoren wollen nicht in EU-Kriege hineingezogen werden, ihre Nahrung vor der Genkontamination retten und die Demokratie bewahren.

 

 

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Jürgen Elsässer: Als Gegengewicht zum zentralistischen EU-Imperium brauchen wir eine Konföderation demokratischer Nationalstaaten, durchaus mit der Schweiz als einem der Standbeine. Der Weg dorthin führt aber nicht über Abspaltungen aus den bestehenden Nationalstaaten und Angliederung dieser Abspaltungen an die Schweiz. Damit wird die Fragmentierung der Nationalstaaten, die Brüssel ohnedies betreibt, contre coeur unterstützt! Vielmehr müssen die demokratischen Kräfte in den EU-Staaten darauf hinarbeiten, dass ihr jeweiliges Land ALS GANZES die EU verlässt, wenn diese sich nicht zu einer Konföderation wie vor 1991 (also vor den Maastrichter Verträgen) zurückbildet. Verläßt Deutschland die Euro-Zone, würde dieser Prozess automatisch in Gang kommen. weiter>>>

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Klimawandel? Klimaschwindel? Die EU überlegt die C02 Steuer...

Golfstrom abgerissen, Jahrtausend-Winter?

Von Cheffe | 9.Oktober 2010

Wenn sich russische Forscher nicht irren, werden wir uns diesen Winter vermutlich tatsächlich eine Klimaerwärmung wünschen. Ich las bereits im Juli davon, dass der Golfstrom – aufgrund des Corexiteinsatzes – abgerissen sei. Ich prüfte die Satellitenbilder und konnte deren Authentizität bestätigen. Weitere Recherchen ergaben jedoch, dass dieses Phänomen bereits 2005 einmal kurz eingetreten war und sich kurz darauf wieder regulierte. Daraufhin beschloss ich zu dem Thema vorerst keinen Artikel zu machen. Neue Ergebnisse belegen jedoch, dass es durchaus Grund zur Sorge gibt. mehr>>>

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Zugriff auf Polizeicomputer, Banktransfers und Flugpassagierdaten: Im Kampf gegen den Terror wollen Vertreter der US-Sicherheitsbehörden den EU-Innenministern in Luxemburg weitere Zugeständnisse abringen. Das Europäische Parlament hat schon Widerstand angekündigt. mehr>>>

10. Oktober 2010:

 

Kommentar für Deutschland: Der Ausweg für Österreich und Deutschland sind andere, gerechtere, menschlichere europäische Verträge. Diese kann man nur erzwingen, weil sie ohne entsprechenden Druck niemals freiwillig geändert werden. Einen entsprechenden Druck kann man nur durch die Androhung des EU-Austritts erzeugen. Wir in Österreich versuchen durch das Instrument Volksbegehren diesen Druck zu erzeugen. In Deutschland kann man beispielsweise eine Unterschriftaktion einleiten, die Aufklärung der Bevölkerung betreiben und so die allgemeine Stimmung gegen diese EU verstärken.

Entweder bildet sich eine neue EU-Austrittspartei, die für Europa und gegen die EU ist. Könnte auch die Volksinitiative sein. Oder es übernimmt eine oder mehrere große Parteien das notwendige EU-Austrittsprogramm.

Ein ewiges Reformieren bringt nichts. Die Geschichte beweist dies. Die EU ist genauso gewollt, wie sich sich entwickelte und das ist kein Zufall. Soeben erschien im diesen Zusammenhang ein Artikel in der sehr empfehlenswerten Wochenzeitung Zeit.Fragen (Nr. 38)

Europa ist der verlängerte Arm der USA geworden.

www.eu-austritts-volksbegehren.at

8. Oktober 2010:

GRIECHENLANDHILFE/RETTUNGSSCHIRMKLAGE VOM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ANGENOMMEN!!

Prof. Wilhelm Hankel:

Danksagung an die Spender und Stand der Klage

Liebe Spender,

meine Kollegen und ich sind überwältigt vom Umfang Ihrer Spenden – so sehr, dass wir mit unseren beschränkten bürotechnischen Möglichkeiten noch nicht allen von Ihnen danken konnten.

Nehmen Sie diesen pauschalen Dank, auch im Namen unseres Vereinspräsidenten Prof. Schachtschneider, als Anzahlung auf individuelle Briefe und Spendenquittungen, die noch folgen werden. Leider liegen in vielen Fällen keine Adressen vor. Allen hunderten von Spendern können wir ohnehin nicht danken – das überfordert unsere Kräfte. Und alle Spender erinnern wir daran, dass Spenden unter 100 Euro auch ohne unsre Spendenquittung steuerlich geltend gemacht werden können.

Mit Ihrer Hilfe können wir nun unsere Auslagen decken. Und es bleibt noch ein großer Teil für die Fortsetzung unserer Arbeit übrig, die weiter geht und weiter gehen muss, wenn wir letztlich Erfolg haben wollen. Über das „Wie“ werden wir in Kürze beraten und Sie unterrichten – auch auf unserer Vereinswebsite, wenn sie fertig gestellt ist.

Zum Prozessverlauf ist mitzuteilen: Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Klagen gegen die steuerfinanzierten Euro-Rettungsschirme als klare Verstöße gegen die EU-Verträge und unser Grundgesetz angenommen und diesmal nicht zurückgewiesen wie vor 12 Jahren unsere Klage gegen die Einführung des Euro. Das Gericht hat die Klage den Beteiligten (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) zur Stellungnahme vorgelegt. Das Verfahren ist also eröffnet: „Die Kugel hat den Lauf verlassen und fliegt“. Wir rechnen mit einer öffentlichen Anhörung, vermutlich noch vor Ende dieses Jahr.

Die Anhörung wird vieles klären, nicht nur für den Verlauf des Verfahrens, sondern auch die Einschätzung der Dinge an den Finanzmärkten. Wir sind guten Mutes und kämpfen weiter. Es geht nicht nur um unser Geld, sondern was genau so wichtig ist: den Erhalt der Demokratie in unserem Land und in Europa. Die EU missbraucht die von ihr selbst angezettelte Euro-Krise schamlos, um ihre Machtposition zu erweitern und immer mehr demokrati-sche Rechte der Völker an sich zu ziehen. Aus Europa soll ein zentral regierter Bundesstaat werden – weder demokratisch noch marktwirt-schaftlich verfasst – . Und wir Deutsche “dürfen” für ihn zahlen.

Wenn es uns gelingt, dies zu verhindern, wird es allen europäischen Völkern in einem freien Europa wieder besser gehen. Sie helfen uns auf diesem Wege.

Ihr Wilhelm Hankel

7. Oktober 2010:

So wie sich die EU jetzt entwickelte war von den USA von Anfang an so geplant. Der "Vater Europas" Jean Monnet war dafür der ideale Mann für die Umsetzung. Artikel in Zeit-Fragen

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Van Rompuy will umgekehrte Mehrheitsentscheidung

Wenn man so hört was aus Brüssel wieder für Meldungen kommen, dann wird das bestätigt was viele befürchten, die EU wird immer mehr eine Diktatur. Jetzt hat der Präsident Europas Herman Van Rompuy tatsächlich verlangt, Mehrheitsentscheidungen sollen umgekehrt erfolgen. Das heisst, wenn die EU-Kommission etwas beschliesst wird es quasi automatisch durchgesetzt, ausser eine Mehrheit der Mitgliedsländer lehnt es ab. Bisher musste eine Mehrheit dem zustimmen. Das entspricht ungefähr wie im Strafrecht die Beweisumkehr. Wie demokratisch ist das denn?

Begründet wird dieser neue Modus mit der Notwendigkeit die EU-Länder schneller mit Sanktionen belegen zu können, welche sich zu sehr verschulden und die Stabilitätskriterien nicht einhalten. Es ist nämlich so, von den 27 Mitgliedsländern halten nur DREI die Defizitregeln ein, alle anderen verstossen dagegen, sind mit weit über den festgesetzten Limit von 3 Prozent des BIP verschuldet.

Im Moment bezieht sich seine Forderung nur auf die Auferlegung von Sanktionen, aber sie wird sicher später auf alle Bereiche ausgedehnt. Er sagte:

“ Wo immer möglich sollen die Entscheidungsregeln über Sanktionen automatisch erfolgen und auf eine umgekehrte Mehrheitsentscheidung beruhen, was bedeutet, ein Vorschlag der Kommission wird angenommen, ausser er wird durch den Rat abgelehnt. “

Umgekehrte Mehrheitsentscheidungen wäre eine völlig neue Art wie die EU funktioniert. Damit wird die Macht noch mehr weg von den einzelnen Regierung hin zur EU-Kommission verlagert und zentralisiert. Dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage, weder im Lissabon-Vertrag, noch sonst in einer EU-Vereinbarung. Van Rompuy will einfach neue und grössere Machtbefugnisse an sich reissen und erschafft neue Regeln so wie es ihm passt.

Aber es geht weiter.

Barosso, die EU ist das Gegenstück zu demokratischen Staaten

Ab und zu rutscht den nicht gewählten Apparatschiks in Brüssel die Wahrheit heraus. So hat der Präsident der EU-Kommission José Manuel Durrão Barroso (wie viele Präsidenten hat eigentlich die EU?) über die Notwendigkeit der europäischen Integration in einem ehrlichen Moment gesagt, der Grund dafür ist, weil die EU eben nicht demokratisch ist. Würde man die gewählten Regierungen sich selber überlassen, machen sie alles mögliche um den Wählern zu gefallen.

“ Regierungen liegen nicht immer richtig. Wenn Regierungen immer recht hätten, dann wären wir nicht in der heutige Situation. Entscheidungen der meisten demokratischen Institutionen der Welt sind oft falsch. “

Tolles Demokratieverständnis, wo es doch genau umgekehrt ist, der Souverän hat immer recht auch wenn mal falsch entschieden wird, denn schliesslich geht die Macht vom Volk aus und die Konsequenzen tragen sie alleine. Was richtig und was falsch ist, ist sowieso relativ und Ansichtssache.

Aber Barroso meint, die Unfähigkeit des Volkes richtig zu entscheiden wäre grösstenteils der ursprüngliche Grund für die europäische Einheit gewesen. Die Gründungsväter hätten nach dem II. Weltkrieg eine ledierte Einstellung gegenüber der Demokratie gehabt. Sie hatten die Sorge, wenn man die Wähler alleine entscheiden lässt, dann könnten sie wieder einem Demagogen auf den Leim gehen. Also haben sie das System bewusst so entworfen, die oberste Macht liegt bei einer nicht gewählten Kommission, die sich nicht um die Gunst von Wählern kümmern muss. Sie waren der Meinung, der demokratische Prozess muss von besser wissenden „Experten“ gelenkt und eingeengt werden.

Das kommt aber dem sowjetischen System mit Politbüro sehr nahe. Die meinten auch sie wissen alles besser und hörten nicht auf die Wünsche der Bürger. Und wenn jemand dagegen protestierte, dann wurde dieser als Verräter gegen die höheren Ziele mundtot gemacht oder "entfernt". Genau in die gleiche Richtung geht es in der EU auch.

Barroso bringt zum Ausdruck, wie die EU-Bonzen und überhaupt Politiker denken, die Bürger sind zu blöd um die komplexen Zusammenhänge zu begreifen und es müssen Experten für sie entscheiden. Deshalb wären Volksentscheide wenn möglich zu vermeiden, denn der „Pöbel“ ist zu leicht emotional zu beeinflussen und nicht in der Lage die richtige Wahl zu treffen.

Jetzt verstehen wir warum die EU so antidemokratisch strukturiert ist und warum zum Beispiel eine Abstimmung, ob die Bürger der einzelnen Staaten überhaupt die Einheitswährung Euro wollten oder grundsätzlich in einem europäischen Superstaat leben wollen der zentral regiert wird, gar nie gefragt wurden. Das wurde von Oben über die Köpfe hinweg entschieden, von Leuten die sich als besser wissende Elite sehen, die für das dumme Volk denken muss. Eine sehr undemokratische Einstellung, die wir in der Praxis tagtäglich erleben und immer schlimmer wird. Siehe Stuttgart 21.

Die Frage lautet deshalb, wollen wir weiter als Kinder behandelt werden, die Eltern benötigen, die sie bevormunden und für sie Entscheidungen treffen, weil wir nicht dazu fähig sind? Oder wollen wir als vollwertige erwachsenen Menschen behandelt werden, die reif genug sind zu wissen was gut und richtig ist und die Konsequenzen tragen können. Denn die Rechnung bezahlen sowieso grundsätzlich wir, oder hat einer dieser besser wissenden unfehlbaren Politiker schon mal für etwas gerade stehen müssen?



Hier weiterlesen: Alles Schall und Rauch: Van Rompuy will umgekehrte Mehrheitsentscheidung http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/10/van-rompuy-will-umgekehrte.html#ixzz11fO36xBj

 

5. Oktober 2010:

Jürgen Elsässer spricht sich für die Kündigung der Verträge von Lissabon und Maastricht aus:

(...)"Die Konfrontation Wulff-Lager contra Sarrazin-Lager wird, wenn daraus ein Kultur- und Religionskrieg entsteht, Deutschland in den Bürgerkrieg treiben und zerstören. Das ist ganz im Sinne der Globalisten. Demgegenüber käme es drauf an, ein „drittes Lager“ zu formieren, das alle diejenigen, die Nation und Nationalstaat verteidigen wollen, in einer Volksbewegung zuammenführt, die nicht nach Herkunft und Religion unterscheidet. Ein Muslim, der Goethe liest und versteht, wird darin eher seinen Platz finden als ein atheistischer Konsumidiot, der nur Lady Gaga im Kopf hat. Focus dieser Volksbewegung wäre die Souveränität Deutschlands, in erster Linie die Schließung der US-amerikanischen Militärbasen und die Kündigung der Verträge von Lissabon und Maastricht" (...) zum Beitrag>>

Jürgen Elsässer in Wien Grinzing: "Ich persönlich bin für den Austritt Deutschlands und Österreich aus der Europäischen Union".

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Die Umerziehung der Europäer

von Dr. Bruno Bandulet

zf. In seinem neuesten Buch, «Die letzten Jahre des Euro», legt Bruno Bandulet nicht nur dar, warum der Euro keine Zukunft hat. Er geht auch der Frage nach den ideologischen und machtpolitischen Hintergründen einer verfehlten Politik EU-Europas von Anfang an nach: einer Ideologie und einem Machtgefüge, die nicht den europäischen Traditionen entsprechen. Dem folgenden Buchauszug aus dem 6. Kapitel des Buches geht ein Unterkapitel mit der Überschrift «Das Machtgefüge der Europäischen Union» voraus. Dort bezieht sich Bandulet auf einen Zeitungsartikel des früheren Richters am deutschen Bundesverfassungsgericht und deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog aus dem Jahr 2008, in dem dieser Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), unter anderem zum sogenannten Diskriminierungsverbot, scharf kritisierte und als Fazit formulierte: «Die beschriebenen Fälle zeigen, dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewusst und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann. Sie zeigen, dass der EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten selbst im Kernbereich nationaler Zuständigkeiten aushöhlt.» Hier knüpft der folgende Text an. mehr>>>

30. September 2010:

Präsidentin der europäischen Lebensmittelbehörde gehört zur Gentech-Lobby

Greenpeace fordert die Einrichtung einer unabhängigen Lebensmittelbehörde = Wien (OTS) - Die Umweltorganisation Greenpeace übt heftige Kritik an der gestern bekannt gewordenen Doppelrolle der Präsidentin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Prof. Diana Bánáti. Diese sitzt nämlich gleichzeitig im Vorstand des ILSI (International Life Sciences Institut), einer großen Lobby-Vereinigung der Gentech-Industrie. Bislang wurde dieser Interessenskonflikt von Diana Bánáti verschwiegen. José Bové, Mitglied der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament, hat diese Verbindung nun aufgedeckt. "Die Gentech-Industrie hat ihre Leute inzwischen bis in die Spitze der wichtigsten Lebensmittelbehörde, der europäischen EFSA, geschleust.

In dieser Form ist die EFSA nicht mehr als eine Alibi-Einrichtung zur Scheinprüfung von Gentech-Pflanzen. In Anbetracht der Lage brauchen wir ein sofortiges EU-weites Moratorium auf alle weiteren Gentech-Zulassungen", kommentiert Philipp Strohm, Gentechnik-Sprecher von Greenpeace. Die Ungarin Prof. Diana Bánáti ist seit Juli 2008 Präsidentin der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Die Aufgabe der EFSA ist es, auf wissenschaftlicher Basis die Sicherheit von Lebensmitteln für rund 500 Millionen Menschen in Europa zu prüfen. ILSI hingegen, ist eine der größten privaten Lobby-Vereinigungen der Gentechnik-Industrie. Sie besteht aus Mitgliedern wie Monsanto, Bayer, BASF oder Syngenta. Bánátis Position innerhalb dieser Vereinigung widerspricht direkt ihrem Amt als Präsidentin der EFSA. weiter>>>

29. September 2010:

USA drohten Österreich mit Visapflicht

28.09.2010 | 19:19 |  von Andreas Wetz (Die Presse)

Washington forderte Zugriff auf österreichische Polizeicomputer. Österreich knickte nun ein. In einem internen Schreiben setzten die Amerikaner eine „Deadline“ bis 31. Dezember 2010.

Wien. Die amerikanischen Sicherheitsbehörden bekommen in Zukunft Zugriff auf Österreichs Polizeicomputer. Das erfuhr „Die Presse" am Dienstagabend aus Regierungskreisen. Damit gab Wien dem massiven Druck aus Washington nach. Wie zu erfahren war, hatten die USA nämlich damit gedroht, bei einer Weigerung die Visapflicht für Österreicher wieder einzuführen und die Republik aus dem sogenannten „Visa Waiver"-Programm (VWP) zu nehmen. mehr>>>

28. September 2010:

Der Widerstand gegen die EU-Diktatur wächst in Deutschland: Die Aktionskonferenz „Der Euro vor dem Zusammenbruch – Wege aus der Gefahr“ am 25. Sept. 2010 in Berlin, Reinbeckhalle, Schöneweide war ein Erfolg.

Vor vollem Haus wurde von den Referenten die EU- Währungspolitik insbesondere der "Euro-Rettungschirm" als Sargnagel für ein freies und demokratisches Europa gesehen. "Wir fordern Demokratie und keinen Nationalismus in Europa", "EU und Euro sind antieuropäisch" (Professor Wilhelm Hankel)

Bericht von der Aktionskonferenz „Der Euro vor dem Zusammenbruch – Wege aus der Gefahr“ (25. Sept. 2010 in Berlin, Reinbeckhalle, Schöneweide.)

Kurzbericht von Helmut Schramm

In einer ehemaligen Werkhalle der Firma AEG in (Ost)Berlin lauschten hunderte Besucher den Referaten von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, Prof. Wilhelm Hankel, Nigel Farage, Prof. Max Otte, Michael Mross, Dr. Edgar Most, Dr. Eike Hamer, Jürgen Elsässer, Walter K. Eichelburg, Klaus Blessing und Andreas Clauss. Darunter auch Gäste auch Österreich und der Schweiz. Moderiert hat Sandra Müller . In Ihrer Einleitung unterstrich Fr. Müller die Wichtigkeit des Meinungsaustausches und das Zusammenführen von Kräften von Links bis Rechts. Mit Formulierungen wie „Deutschland schafft sich ab“ und „EU und Euro sind antieuropäisch“, wir sind keine Nationalisten sondern Demokraten, die sich gegen die „EUDSSR“ wehren, machte sie Stimmung für die 1. Konferenz der Volksinitiative.

Konferenz-Eröffnung von Jürgen Elsässer

Professor Hankel als erster Referent zitierte Lenin: „Wer die bürgerliche Gesellschaft zerstören will, zerstört Gesellschaft“.

Prof. Hankel legte eindrücklich dar, dass die Banken von Kontrollen befreit sind und 12 von 16 Mitgliedsländern der EU, deren Währung der EURO ist, dicht vor dem Staatsbankrott stehen. Die Milliarden des „Rettungsschirms“ werden bald genutzt werden. Er führte vor Augen, dass die Bonität von Mitgliedsländern der EU dieselben Kreditchancen eingeräumt werden, obwohl sie verschiedene Bonität haben. Zins und Wechselkurs wurden verfälscht. Es drohe ein Abfluss des Kapitals in den ehemaligen Starkwährungsländern und das Ende der Eurozone stehe fest, wenn die deutsche Zahlungsfähigkeit aufhört. Dann sei auch das Ende der Integration erreicht. Der Ökonom Prof. Hankel stellte fest: „Die wahren Europäer sind wir, keine Europa-Kritiker. Keine DM-Nationalisten und Anti-Europäer, sondern Demokraten“ „Rückkehr zu nationalen Währungen und DM-Zone“.

Prof. Schachtschneider machte deutlich was die Freiheit bedeutet und wie diese durch die EU-Verträge verletzt wird. Der Schritt zum Bundesstaat EU sei spätestens mit dem Vertrag von Lissabon gemacht, aber ohne demokratische Legitimation. Die Europäische Union hätte schon mehr Befugnisse, wie der deutsche Bund. Mehr direkte Demokratie sei nötig, weil die Politiker versagen und der Parteienstaat sei die Zerfallserscheinung der Republik. Den Menschen in der EU würde das Recht auf Recht abgesprochen, auch durch die Griechenlandhilfe und den Rettungsschirm. Die Grundlagen der politischen Ordnung sei verletzt, dadurch seien wir alle verletzt. Ein Recht auf politische Freiheit wird nicht anerkannt. Immerhin schütze das Bundesverfassungsgericht die Bürger durch die Klagemöglichkeit, wenn der Kern der Verfassung verletzt werde, so Prof. Schachtschneider. „Das ist das Recht auf Einhaltung des Verfassungsgesetzes“ und „Ökologische Erkenntnisse und politische Entscheidungen müssen dem Recht entsprechen“. Die Europäische Zentralbank hätte schon Staatsanleihen, sogenannte „Schrottpapiere“ im Gegenwert von 100 Milliarden gekauft. Diese Vorgangsweise ist verfassungs- und vertragswidrig, so Prof. Schachtscheider.

Die Bürger der Euroländer wurden ordentlich für die Sicherung des Euros zur Kassa gebeten: 440 Mrd. Euro zusätzliche Garantien der EU-Eurostaaten ergänzen die 60 Mrd. Euro schwere Zahlungsbilanzhilfeunterstützung aus dem EU-Budget. Etwa 250 Milliarden sind vom Internationalen Währungsfond (IWF) dazugekommen. Insgesamt sind also rund 750 Milliarden Euro in eine Zweckgesellschaft mit dem Namen "European Financial Stability Facility" einbezahlt worden. Zuvor gingen etwa 80 Milliarden Euro plus 30 Milliarden vom IWF für die Griechenlandhilfe über den Schalter – auch von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten finanziert.

 

Gegen diese Art der EU-Machtpolitik reichten neben Dr.iur. Karl Albrecht Schachtschneider, Dr.iur.Dr. h.c. Dieter Spethmann, Dr.rer.pol.Wilhelm Hankel, Dr.rer.pol.Wilhelm Nölling, und Dr.rer.pol.Dr.h.c. Joachim Starbatty Verfassungsbeschwerde ein. Die sogenannte „Griechenlandhilfe“ und die deutschen Rettungsversuche der Eurowährung verstoßt gegen diverse Gesetze und Verträge, insbesondere gegen die so genannte „No Bail Out-Klausel“ des EU-Arbeitsvertrages von Lissabon (Art. 125 AEUV). Die Notstandsklausel (Art. 122 AEUV) zur Hilfe im Fall von besonderen Krisen greife nicht, da es sich um „selbstverschuldete Finanzkrisen“ handle, erklärt Professor Schachtschneider.

Die 5 Experten sind sich einig: Die sozialstaatswidrige Inflations- u. Währungsumstellungsgefahr erhöht sich durch diese grob fahrlässige Finanzpolitik in allen Euroländern. Die Bevölkerungen müssen Angst haben zu verarmen. Wenn die Inflationsländer nicht aus dem Euro aussteigen, wird angesichts der in der Verfassungsbeschwerde genannten Zahlen klar, dass die enorme Summe von 750 Milliarden Euro bald in Anspruch genommen wird und noch weitere Zahlungen der Mitgliedsländer an die Zweckgesellschaft (EFSF) nötig werden: Denn zu den 2,7 Billionen Euro Schulden, welche allein die Mitgliedstaaten Griechenland, Italien, Portugal und Spanien belasten, kommen noch Haushaltsnöte weiterer Mitglieder der Euro-Gruppe, insbesondere Frankreichs (Verfassungsbeschwerde der fünf Professoren) .

„Die jetzt in Nacht- und Nebelaktionen beschlossenen Hilfen für den Euro beabsichtigen im Übrigen das genaue Gegenteil einer Inflationsbekämpfung. Man stellt gewaltige Summen neu zu schaffenden Geldes bereit, um helfen zu können. Die europäische Zentralbank will nun Staatspapiere ankaufen, also die Geldmenge ausweiten. Mit dieser Technik ist im 20. Jahrhundert zweimal die deutsche Währung durch Inflation ruiniert worden“ , erfährt man im Volkswirtschaftlichen Gutachten der Professoren W. Hankel, W. Nölling, Dieter Spethmann, Joachim Starbatty. Für diese „Schrottpapiere“ sind von der Europäischen Zentralbank (EZB) schon 51 Milliarden Euro ausgegeben worden. Die EZB hat diese Maßnahmen öffentlich eingeräumt. Das ist offener Vertragsbruch, aber auch Verfassungsbruch, weil die leistungslose Geldmengenerweiterung zur Staatsfinanzierung inflationär wirkt, stellen die Professoren im Gutachten fest. Wieder einmal muss Herr und Frau Österreicher auf den Rechtschutz des deutschen Bundesverfassungsgerichts hoffen. Es ist unfassbar, dass die heimischen Politiker diesem „öffentlichen Taschenraub“ zustimmten. Allein schon die Einrichtung und Beteiligung Österreichs an einer Zweckgesellschaft nach Luxemburgischen Recht (sociéte anonyme) ist verfassungswidrig und ein Skandal ersten Ranges. „Es sind vor allem private Banken, die aus Renditegründen die Risiken eingegangen sind. Denen kommen die Finanzhilfen der Sache nach zugute“. Den Bürgern Europas werden dafür Sparpakete aufgezwungen. Griechenland und die anderen Inflationsländer müssen aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit dringend aus dem Euro aussteigen um ihre Währungen abwerten zu können.

Referat von Nigel Farage

Prof. M. Otte ist ein Befürworter einer Finanztransaktionssteuer und könne sich ein Freihandelsmodell nach Friedrich List vorstellen. „Je schneller wir Brüssel abschaffen, je schneller kommen wir nach Europa“, so Prof. Otte.

Michael Mross , der nächste Referent sprach von einer EURO-Diktatur und davon, dass der Steuerzahler für diesen Betrug zahlen müssen wird. „Demokratie setzt kleine Einheiten voraus“ und „Der Euro wird untergehen“, so Mross. 

Dr. Edgar Most sieht alternative Währungen als geeignete Ergänzung zur derzeitigen Währungssystem.

Für Dr. Eike Hamer ist der Euro nicht so gestaltet, wie er sein soll. Statt Marktwirtschaft sei eine „Machtwirtschaft“ die Realität der EU. Das Kapital wolle Macht und erst in zweiter Linie Gewinn. Die Unternehmer seihen nicht im Konkurrenzkampf, sondern in den wichtigen Dingen einig: nämlich wenn es um die Bereiche Rohstoffe, Medien und Finanzen geht.

Die Konzerne würden mehr Geld bekommen, als Sie an Steuern zu zahlen hätten. Die Hilfspakete zur Rettung des Euro zahlen die Bevölkerungen der EURO-Mitgliedsstaaten. „Wir stehen vor einer Inflation“ und „Dezentrale Macht braucht einen starken Mittelstand“, so Hamer.

Walter K. Eichelburg warnte: „Alle 70 Jahre bricht das Währungssystem zusammen. Das würde dann sehr schnell gehen. Im Mai 2010 sei schon alles vorbereitet gewesen. Dann wurde der Euro 3 Stunden vor Schließung der Banken „gerettet“.

Klaus Blessing stellte fest: „Vorrangig ist der Austritt aus dem Euro“ und es gibt eine Systemkrise. Eine Geldentwertung würde kommen, so Blessing. Die Schere zwischen Arm und Reich würde immer mehr auseinanderklaffen, so Blessing und forderte eine gerechte Verteilung des Reichtums.

Andreas Clauss: „Durch die Globalisierung leidet die Autarkie“ und " Schuld ist der auch der Konsument - das eigene Ich".

Links zum Thema:

www.unzensuriert.at , juergenelsaesser.wordpress.com, www.mmnews.de,

neutrales-deutschland.de, chaostheorien.de , welt-geld betrug

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„Wir lieben Europa“

, sagt der Sprecher des Verbands der Besitzer von Fischereifahrzeugen, Sigurdur Sverisson, „aber wir wollen kein Teil der Europäischen Union werden.“

Sverisson kann sofort zehn Gründe dafür herunterrasseln. Der wichtigste: Island verlöre bei einem EU-Beitritt die Hoheit über seine Fischgründe; die Fangquoten würden nicht in Reykjavik, sondern in Brüssel festgelegt. „Wir würden unsere wertvollste Ressource preisgeben“, klagt der Verbandssprecher. Zu gewinnen gäbe es nichts: Den Zugang zum Binnenmarkt haben sich die 320 000 Insulaner schon 1994 mit ihrem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gesichert. mehr>>>

27. September 2010:

Nur 34 % der österreichischen Bürger halten die EU für keine gute Sache! (Eurobarometer)

Umfragen zeigen deutlich, daß es überhaupt nicht stimmt, wenn in Österreichs Medien immer so getan wird, als würden die Isländer gern in die EU wollen. Laut jüngstem Standard-Eurobarometer halten lediglich 19(!) % der Isländer "die EU für eine gute Sache" ! Weiters zeigt diese Umfrage: Nur 29 % der Isländer glauben, daß die EU-Mitgliedschaft ihrem Land nützen würde. Siehe auf: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb73/eb73_en.htm

(bei "Factsheets in english" bei den vielen kleinen Länderkürzeln auf "IS" klicken - dann auf Seite 3)

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EU: Ehemalige Kommissare kassieren doppelt

Einem Medienbericht zufolge beziehen mehrere frühere EU-Kommissare noch immer ein Übergangsgehalt von der EU, obwohl sie längst neue Jobs haben. Abgeordnete des EU-Parlaments EU-Kommissare erhalten nach ihrem Ausscheiden ein so genanntes Übergangsgehalt. Es soll beim Übergang in den Arbeitsmarkt helfen. Mehrere Ex-Kommissare beziehen das Geld aber weiterhin, obwohl sie längst neue Posten als Lobbyisten oder Politiker haben. Das berichtete die "Financial Times Deutschland (FTD)" am Donnerstag.

weiterlesen>>

22. September 2010:

Buchtipp:

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19. Sept. 2010:

Die KPÖ-Steiermark ist für den EU-Austritt>>mehr

15. September 2010:

 

Deutschland und Österreich müssen aus der EU austreten!

von Helmut Schramm

Theo Waigl: „Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 ist das deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt durch den die östlichen Teile des deutschen Reiches von diesen abgetrennt worden sind. Unser politisches Ziel bleibt die staatliche Herstellung der deutschen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung“. VIDEO

Was wurde aus dem Deutschen Reich und mit Österreich als Mitglied der EU? Freie Selbstbestimmung innerhalb der Europäischen Union? Neutrales und freies Österreich? Sehr eingeschränkt! Vielmehr ein Gliedstaat innerhalb der despotischen EU, die schon längst - ohne Legitimation - in ihren Funktionen ein Bundesstaat wurde.

Über die Köpfe der Bürger hinweg werden von der EU-Gesetzgebung Maßnahmen getroffen – ohne Volksabstimmung – welche die große Masse der Bevölkerung trifft. So werden immer mehr soziale Leistungen gekürzt, eingeschränkt oder abgeschafft. Immer mehr Menschen müssen prekäre Arbeitsverhältnisse, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit hinnehmen.

Die Gemeinschaftswährung Euro wird mit allen Mitteln gefördert. Verfassungswidrig und eu-vertragswidrig werden Kredite in Milliardenhöhe werden für den Verlust von Spekulanten den Bürgern bereitgestellt, für welche die Steuerzahler aufkommen werden müssen. Die Kaufkraft des Euro wird immer weniger, die Inflation wird spürbarer, weitere Sparpakete, sowie direkte EU-Steuern werden sehr bald kommen, die Staatsverschuldung in Deutschland und Österreich steigt und steigt.

Österreichs Bürger sind aufgerufen das Volksbegehren für den Austritt aus der EU zu unterstützen. In Deutschland sollten Unterschriften für den Austritt Deutschlands aus der EU gestartet werden.

www.eu-austritts-volksbegehren.at

.13. September 2010:

Aktuelle Nachricht – Umfrage: Fast die Hälfte der Briten für Verlassen der EU

von Redaktion eigentümlich frei

Neue Initiative für Austritts-Referendum gestartet

(ef-RG) 47 Prozent aller Briten sind dafür, dass ihr Land aus der Europäischen Union herausgenommen wird, nur 33 Prozent für den Verbleib. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des britischen Meinungsforschungsinstituts YouGov am 8. und 9. September 2010. Befragt wurden demnach 1.948 repräsentativ ausgewählte Personen, im Anschluss wurde die Auswahl gewichtet. Wenn man die 14 Prozent „Weiß nicht“-Antworten und die 5 Prozent herausnimmt, die sich an der Abstimmung nicht beteiligen würden, ergibt sich eine Mehrheit von 59 zu 41 Prozent für den Austritt, rechnet Daniel Hannan vor, ein konservativer britischer Abgeordneter im Europaparlament, der kürzlich eine Initiative für ein EU-Referendum in seinem Land aus der Taufe gehoben hat.

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11. September 2010:

EU = Diktatur der Bankster!

September 10, 2010 in Uncategorized

Jetzt anmelden zur großen Konferenz gegen den Euro-Wahn am 25.9. in Berlin

Das schlägt dem Fass den Boden aus! Kaum unternimmt eine Regierung mal ein bisschen was gegen die Gier der Banker, schon funkt die EU-Kommission dazwischen und VERBIETET ihr das. Zum wiederholten Mal ist es die ungarische Regierung: Sie hat das Monatsgehalt ihres Notenbankpräsidenten von 38.000 Euro auf 7.000 Euro abgesenkt! Bravo! Was aber macht Brüssel: Rügt die ungarische Regierung und zerrt sie vor den Europäischen Gerichtshof, weil diese Gehaltsabsenkung GEGEN DIE EUROPÄISCHEN VERTRÄGE VERSTOSSE! Deutlicher kann man nicht zeigen: Die EU garantiert die Schweingegewinne der Bankster.

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Einladung zum Vortrag über den 11. September 2001 (Karlsruhe, 10. September 2010) Sarrazin ein billiger, bezahlter Provokateur der deutschen Think-Tanks »

11. September 2010 – Demonstration in Karlsruhe

Von TheRealStories

- Für die Opfer und die Wahrheit!

Unter diesem Titel findet am Samstag den 11. September 2010 in Karlsruhe eine Demonstration für die Wahrheit über die Anschläge vom 11. September 2001 statt.

Dabei möchten wir den Opfern der Anschläge gedenken und uns der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Angehörigen anschließen, die eine neue und unabhängige Untersuchung der Ereignisse fordern. Anlass dazu geben u.a. neueste wissenschaftliche Erkenntnisse . Außerdem möchten wir auf die umfassenden Überwachungsmaßnahmen nach 9/11 protestieren.

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10. Sept. 2010:

Ohne EU geht es besser: Schweiz bleibt wettbewerbsfähigste Volkswirtschaft

Wie schon im Vorjahr belegt die Schweiz im Weltwettbewerbs- Bericht des Weltwirtschaftsforums den ersten Platz. Danach folgen Schweden, Singapur und die USA. Österreich rutscht um einen Platz auf die 18.

Die Schweiz bleibt die wettbewerbsfähigste Volkswirtschaft der Welt. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Weltwettbewerbsbericht hervor, den das Weltwirtschaftsforum regelmäßig unter fast 140 Volkswirtschaften erstellt. Die Schweiz belegte auch schon im vergangenen Jahr den ersten Platz.

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5. September 2010:

VOLKSABSTIMMUNG IN DEUTSCHLAND ÜBER DIE
„VEREINIGTEN STAATEN VON EUROPA?“

Das wäre auch die große Chance auf die Freiheit für Österreich!

Prof. Schachtschneider rechnet mit Referendum nach Verfassungsgerichts-Urteil über den Euro. Volksabstimung 2011?

Jürgen Elsässer berichtet:
Die Konferenz der Volksinitiative am 25. September wird spannend. Unter dem Motto „Der Euro vor dem Zusammenbruch – Wege aus der Gefahr“ referieren die besten Währungsexperten: Prof. Hankel, Prof. Schachtschneider, Prof. Otte, der Brite Nigel Farage, der ehem. DDR-Zentralvizebanker Dr. Most, dazu Dr. Hamer, Dr. Mross, Dr. Blessing, Walter K. Eichelburg und meine Wenigkeit.

Am Ende der Konferenz soll eine Agenda für das weitere Vorgehen beschlossen werden. Da ich gerade die Gelegenheit hatte, Prof. Schachtschneider auf einer Konferenz zu erleben („Mut zur Ethik“ in Feldkirch) bin ich sicher, dass seine dort vorgetragene Einschätzung auch am 25.9. in Berlin eine Rolle spielen wird: Er geht davon, aus dass das Bundesverfassungsgericht in Behandlung der von ihm, Hankel und anderen vorgetragenen Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Griechenland-Hilfe konstatieren wird, dass durch die Euro-Rettung dieses Jahres der Charakter nicht nur des Euro, sondern der EU verändert wurde: von einem Staatenbund hin zum Bundesstaat (mit Provinzen ohne eigenes Haushaltsrecht).

Demzufolge werde das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass Deutschland seine Souveränität und sein Grundgesetz preisgegeben habe und in eine neue Form supranationaler Verfassung „hineingerutscht“ sei. Dies bedürfe aber zwingend einer Volksabstimmung nach Artikel 146 GG, in der die Bevölkerung ihre Zustimmung zu diesem Prozess – d.h. de facto zur Abschaffung der Bundesrepublik Deutschland – geben müsse.

Soweit Schachtschneider.- Nach seiner Einschätzung wird Karlsruhe im Frühjahr/Frühsommer 2011 sein Urteil verkünden und eine Volksabstimmung verlangen.

Das würde natürlich bedeuten, dass wir uns jetzt schon auf eine solche Situation vorbereiten müssen!! Eine Kampagne gegen die EU- und Euro-Diktatur und für die Verteidigung der nationalstaatlichen Demokratie ist notwendig!

Alles andere wäre auf unserer Konferenz am 25.9. zu debattieren. Wer sich noch nicht angemeldet hat, sollte es bald tun – auch die neue grössere Halle hat nur begrenzt Plätze.

Anmeldung unter www.euro-konferenz.de

(Eurokonferenz 25.9.: Volksentscheid im Jahr 2011? )

2. September 2010:

EU-Luxus-Gehälter: 24000 Euro im Monat

Astronomischer Gehaltswucher bei der EU: 37 Top-Beamte verdienen mehr als die deutsche Bundeskanzlerin. 5461 EU-Diener erhalten mehr als 10000 Euro im Monat. 100000 Tage „Sonderurlaub“. Üppige Zulagen und attraktive Steuerprivilegien. Arbeiten bis 61, dann ab in Luxusrente mit 12600 Euro.

Eine Anfrage des österreichischen EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser (Liste Martin) lüftete das bestgehütete Geheimnis in Brüssel: Was verdienen eigentlich die 23186 EU-Beamten? Wie lange arbeiten sie? Und wie hoch ist die Rente?

Das Ergebnis übertrifft selbst hochgestochene Befürchtungen. Die Bürokratie in Brüssel gleicht einem Selbstbedienungsladen mit vollkommen irrealen Gehaltsstrukturen. Außerdem erfreuen sich die Beamten noch zahlreicher zusätzlicher Privilegien, welche man bei ihren Untertanen vergeblich sucht: Insgesamt 100000 Tage Sonderurlaub, Durchschnittsrentenalter 61 Jahre, üppige Pensionen, großzügiges Kindergeld und jede Menge Zulagen. Und natürlich Steuervorteile, die es für die Bürger nicht gibt.


Laut EU-Selbstauskunft „verdienen“ allein 37 Top-Beamte 24000 Euro pro Monat (also mehr als die Bundeskanzlerin). Das Grundgehalt sogenannter EU-Top-Beamter beträgt zwischen 16.601 und 18.025 Euro. Dazu kommen noch zahlreiche Zulagen, wie z.B. eine Auslandszulage von 16 Prozent des Grundgehalts, eine Haushaltszulage von bis zu 500 Euro und eine Kinderzulage von rund 300 Euro pro Kind und andere geldwerte Annehmlichkeiten.


Doch auch die unteren Chargen in Brüssel müssen nicht darben. Genau 5461 Beamte verdienen mehr als 10000 Euro im Monat. Das bedeutet: 23,55 Prozent der Eurokraten, oder fast jeder vierte EU-Beamte  geht mit mehr als 10.000 Euro pro Monat nach Hause.


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31. August 2010:

JÜRGEN ELSÄSSER IN WIEN "DER EURO-CRASH"

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EU-Austrittsgrund: EU verbietet (gesunde) Glühlampen

Am 1. September 2010 ist das Ende für die 75 Watt Glühlampen in der EU und somit auch in Österreich. 75 Watt Glühlampen und solche mit höherer Leistung dürfen ab 1.9.2010 nicht mehr in die EU importiert oder an den Handel verkauft werden. Das EU-Verbot für 60 Watt Glühlampen tritt am 1.9.2011 in der ganzen EU in Kraft.

Die Plattform für den EU-Austritt Österreichs fordert den EU-Austritt unter anderem auch deshalb, weil z.B. die EU „gesunde Glühlampen“ verbietet und „ungesunde Energiesparlampen“ zuläßt. Energiesparlampen beinhalten Quecksilber und erzeugen ein kaltes Flimmerlicht. Außerdem sind Energiesparlampen wesentlich teurer als Glühlampen und sie müssen am Ende teuer als Sondermüll entsorgt werden. Die Nachteile der Energiesparlampen überwiegen daher.

Die Europäische Union (EU) handelt mit dem Glühlampenverbot auch gegen ihre eigenen Rechtsgrundlagen , da sie vorgibt eine Wirtschaftsunion mit freiem Handel sein zu wollen. Tatsächlich verbietet sie den freien Handel mit Glühlampen.

Nur ein eigenständiger, selbstbestimmter Staat Österreich kann die Glühlampen wieder erlauben und sinnvolle Importverbote – z.B. bei gentechnisch belasteten Lebensmitteln - vorschreiben. Deshalb sollte Österreich möglichst rasch aus der EU austreten.

Hinweis: Derzeit läuft die Einleitungsphase für das EU-Austritts-Volksbegehren. Dieses kann bei jedem Gemeindeamt und Magistrat kostenlos unterschrieben werden. Das Formular liegt dort auf.

28. August 2010:

EUROBAROMETER:

Die Zustimmung zur EU ist im Sinkflug!

In Österreich ist der Anteil der EU-Befürworter auf 36 % zurückgegegangen. EU-Weit auf 49 %!

htttp://eu-austritt.blogspot.com

 

26. August 2010:

Überparteiliches Volksbegehren für den Austritt aus der EU zur Rettung der Lebensgrundlagen Österreichs

von Helmut Schramm
Überparteiliche Plattform für den Austritt aus der EU

Als Antwort der Bürger auf das Durchpeitschen des Lissabon-Vertrags hat eine überparteiliche Plattform ein bundesweites Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus der EU gestartet. Es geht in erster Linie um die politische Freiheit der Bürger und um die Rettung der Lebensgrundlagen Österreichs: um den (Wieder-)Aufbau einer krisensicheren Binnenwirtschaft und des Sozialstaates, der nur in eigenständig handlungsfähigen Staaten möglich ist, um die Wiederaufnahme der Neutralität als Grundlage der österreichischen Aussen­politik, um die Gentechnikfreiheit, die Wiedereinführung einer eigenen Währung und um die Einführung der direkten Demokratie nach dem Muster der Schweiz.
Die an die Gemeinschaftsorgane übertragenen Souveränitätsrechte an die EU, wie im Lissabon-Vertrag festgeschrieben, sind nicht begrenzt, sondern unüberschaubar weit und deswegen nicht ausreichend demokratisch legitimiert.
Dadurch dass beinahe alle Gesetze (über 80%) von der EU durch Richtlinien, Verordnungen und sonstige Weisungen ausgehen, trägt kein Politiker mehr Verantwortung für diese Gesetze. Dieser undemokratischen EU-Politik treten weder die «Volksvertreter» noch der österreichische Verfassungsgerichtshof entgegen.
Die Mehrheit der österreichischen Bürger lehnt die EU ab. So geht es aus der Umfrage des Linzer Meinungsforschungsinstituts Imas hervor, dass 54 Prozent der Meinung sind, die EU bringe uns mehr Nachteile als Vorteile. («Wiener Zeitung» vom 14./15. August 2010)

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Das Video über den „Eu-Austritt“ ist online!

Volksbegehren - EU-Austritt

24. August 2010 | Karin E. J. Kolland und Prof. Dr. Klaus Buchner

 

„Die Autorin hat in diesem umfangreichen Werk die elementaren Grundrechte benannt. Sie zeigt auch auf, wie sie seitens der Politik missachtet werden. Anhand umfangreicher Beispiele fordert sie die Leser auf, sich in eine Welt hinein zu denken, in der die Freiheit und die Sittenlehre wieder diskutiert, verstanden und gelebt werden können. Demnach ist Widerstand nur die logische Konsequenz, um sich aus einem Leben unter den Vertragswerken der Europäischen Union zu befreien.“

Helmut Schramm

Initiative für EU-Austritts Volksbegehren von der Initiative für mehr direkte Demokratie in Österreich www.direktedemokratie.at

PROSPEKT 1 / 2

Die Autorin zeichnet einen feinen Verbindungspfad geschichtlicher, juristischer und philosophischer STAATSBÜRGERSCHAFTSKUNDE, um den Menschen Europas den Impuls zu geben, sich aus der jahrtausendealten Prägung eines Untertanendaseins in die Freiheit selbstbewusster und selbstbestimmender Bürgerdemokratie zu erheben. Denn die Menschheit braucht weder Herrscher, noch Führer noch einen EU-Vormund: die Menschheit ist frei! (R. Marschall, Wien-konkret)
ISBN: 978-3-902383-27-3
Preis: EUR 19,90

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Newsletter Volksbegehren EU-Austritt:

Lieber Unterstützer des EU-Austritts!

Tschechien: "Keine Hilfe für Griechenland
Wir nehmen den Rettungsplan zur Kenntnis, beabsichtigen jedoch nicht, uns der Griechenland-Hilfe anzuschließen. Für Tschechien stellt die derzeitige Delegierung finanzieller Kompetenzen von nationaler Ebene auf die EU eine nicht zu überschreitende Grenze dar.
  =>  http://kurier.at/nachrichten/2026351.php
=>http://derstandard.at/1282273524070/Auch-Tschechien-kritisiert-Griechenland-Hilfe-der-EU

Slowakei verweigert Griechenland-Hilfe
Als bislang einziges Land der Euro-Zone hat die Slowakei Finanzhilfen für das krisengeschüttelte Griechenland verweigert. Die EU-Kommission spricht von einem „Bruch der Solidarität“.
=> http://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/eu-slowakei-verweigert-griechenland-hilfe_aid_540433.html

Fragt sich, warum die Österreichischen Volksvertreter von SPÖ & ÖVP die Österreichischen Steuerzahler für Griechenland zahlen lassen, wenn andere EU-Mitglieder nicht zahlen. => http://www.wien-konkret.at/politik/parlament/griechenland-sondersitzung/


Österreichischer EU-Diplomat hat in 20 Monaten 67.000 Euro für Hotels in Brüssel ausgegeben.
So prassen unsere EU-Diplomaten: Horrende Hotel-Rechnungen, viel zu viel Personal, undurchschaubare Zulagen ohne jede gesetzliche Grundlage: Der Rechnungshof kritisiert die österreichischen Vertretungen in der EU scharf. 
=> http://www.oe24.at/oesterreich/politik/So-prassen-unsere-EU-Diplomaten-0760345.ece

Ankündigung unserer Eigenveranstaltung
Titel: DER EURO-CRASH KOMMT! Griechenland war erst der Anfang
Vortragender: Es spricht JÜRGEN ELSÄSSER aus Berlin, Freier Journalist und Buchautor
Datum: Am Freitag, 27. August 2010, um 19 Uhr
Ort: Restaurant BERGER; Wien – Grinzing 19. Bezirk, Himmelstraße 19, Endstation 38er, im Heurigen – Heurigen-Buffet oder á la carte
Veranstalter: Überparteiliche Plattform für den Austritt aus der EU
Eintritt: freie Spende
=> http://www.eu-austritts-volksbegehren.at/
=> http://www.wien-konkret.at/politik/europa/eu-waehrung-euro/

* Unterstützungserklärung für den EU-Austritt abgeben


* Tipp: Bei der Wien-Wahl 2010 können Sie noch bis Ende August 2010 eine Unterstützungserklärung für neue Parteien abgeben. Damit ermöglichen Sie Kleinparteien, dass Sie überhaupt auf den Stimmzettel kommen. (50 Stimmen pro Bezirk notwendig).
=> http://www.wien-konkret.at/politik/wienwahl2010/unterstuetzungserklaerungen/


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Für die ÜBERPARTEILICHE PLATTFORM FÜR DEN AUSTRITT AUS DER EU
Website:   www.eu-austritts-volksbegehren.at

Mag. Robert Marschall
Anton Haglgasse 14-16 / 1 / 4;     A-3003 Gablitz bei Wien, Österreich
Festnetz: 0043- 2231-68367        E-Mail: redaktion@eu-austritts-volksbegehren.at

 

16. August 2010:

WIR WOLLEN KEINE EU-STEUERN!!

EU-Steuern sind mit der österreichischen Bundesverfassung nicht vereinbar.

von Helmut Schramm

Die österreichische Regierung steht hinter der Einführung von geplanten EU Steuern. Aber: Steuern einheben darf nur ein Staat, wenn die Bürger auch damit einverstanden sind. Die EU ist offiziell kein Staat, weil die Bürger der Mitgliedsstaaten dem erst mehrheitlich zustimmen müssten. Die Bevölkerungen der Mitgliedsstaaten der EU müssten erst ihre Verfassungen öffnen und dann nach ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zustimmen. In Österreich erfordert dass eine 2/3 Mehrheit im Parlament und einer Mehrheit in einer Volksabstimmung. Aber wer will schon die Erlaubnis geben, dass Österreich in einer EU mit 500 Millionen Menschen, die keine Erweiterungsfinalität kennt, auf- oder besser untergehen soll? Einer EU, die langfristig bis in den Nahen Osten und Nordafrika reichen wird.

Die EU ist zwar funktional schon ein Bundesstaat - schon über 80 % der Gesetze gehen von Brüssel aus, welche für die Bürger und deren Vertreter nicht mehr überschaubar und verantwortbar sind (Die Bürger der Mitgliedsstaaten, oder deren Vertreter haben die Verantwortung für die EU-Verträge) - aber die Mitgliedsstaaten haben noch die Staatseigenschaft. Die EU hat deswegen keine Legitimation als Staat zu handeln und Steuern einzuheben, obwohl der Vertrag von Lissabon diese Möglichkeit mit dem Artikel 311 AEUV brachte. Wir sagen: Der Beitritt Österreichs in die EU und alle Folgeverträge sind verfassungswidrig und nichtig, obwohl das österreichische Verfassungsgericht darüber nicht entscheiden wollte.

Wenn spätestens jetzt nicht für die Bürger die Alarmglocken läuten und sie laut dagegen protestieren, dann kann Ihnen niemand mehr helfen. Die sogenannte "Griechenlandhilfe" und der "Rettungsschirm" von insgesamt 15 Milliarden Euro wird bald von den so genannten „PIIGS-Ländern“ gebraucht werden um ihre exorbitanten Schulden (über 2000 Milliarden) zurückzuzahlen. Wer wird dafür aufkommen? Natürlich die Steuerzahler! Jeder kann etwas dagegen tun. Eine Unterschrift am zuständigen Gemeindeamt/Bezirksamt auf die Unterstützungserklärung des EU-Austrittsvolksbegehrens wäre schon mal ein Anfang und die nächsten Wahlen kommen bestimt.

Tigerkommentar

„Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht“ (Marie von Ebner-Eschenbach). Und genau deshalb müssen wir uns wehren! Die „mächtige“ EU – sie ist nur nach innen mächtig, vor den USA und anderen geht sie immer in die Knie – hat die Völker Europas in Geiselhaft genommen. Barrosso, der Altkommunist, und all die anderen Figuren in diesem Gruselkabinett namens Kommission, regieren ohne demokratische Legitimation und wollen den Europäern das aufzwingen, was sie für Recht halten. Das ist Unrecht!!!

 

  1. Der Vertrag von Lissabon wurde uns – unter Mithilfe unserer Regierung und unseres Herrn Bundespräsidenten – regelrecht aufgezwungen. Aber schon nach einem halben Jahr wird auch dieser Vertrag schon von der EU gebrochen. Artikel 125 sagt ausdrücklich, dass eine Hilfestellung anderer EU-Staaten für einen Pleitestaat verboten ist. Dennoch wurde ein Betrag von weit über 100 Milliarden Euro (=rd. 1.400 Milliarden Schilling) für Griechenland durchgesetzt. Allein wir Österreicher wurden gezwungen, 2,3 Milliarden EURO (= 31,65 Milliarden Schilling) hiefür beizutragen. Geld, das wir nie wieder sehen werden, das aber hier im Lande dringend benötigt würde. Dafür sollen jedoch die österreichischen Bürger mit einem Sparpaket ausgequetscht werden wie die Zitronen. Da mache ich nicht mehr mit!
  2. SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telekommunication) ist ein automatisiertes System für den Auslandszahlungsverkehr. Die EU, samt ihrem Parlament, hat nun beschlossen, freiwillig alle SWIFT-Daten der USA zur Verfügung zu stellen. Aus Gründen der Sicherheit und der Terrorbekämpfung, wie scheinheilig argumentiert wird. In Wirklichkeit handelt es sich dabei um eine raffinierte, aber effektive Form von Wirtschaftsspionage. Denn nicht nur die Überweisungsdaten von Hinz und Kunz sehen die Amis, sondern auch die aller europäischen Firmen. Damit wissen sie genau, wer, wo, bei wem, wie viel einkauft und wer, wohin, wie viel verkauft. Eine billige Marketinggrundlage für alle US-amerikanischen Firmen. Und das ohne jede echte Gegenleistung! Und wer glaubt, dass die US-Behörden die Daten nicht an Unternehmen weitergeben ist genauso blauäugig und naiv wie die EU Kommissare und die EU-Parlamentarier. Da mache ich nicht mehr mit!
  3. Die EU plant eine neue, einheitliche Richtlinie zum Asylrecht. Danach sollen Asylwerber, ob anerkannt oder nicht, allen einheimischen Sozialhilfeempfängern rechtlich gleichgestellt werden. Der schlimmste Punkt jedoch ist der Wunsch der Konzerne, dass nach nur 6 Monaten alle Zugang zum Arbeitsmarkt haben müssten. Das würde zu einem ungeheuren Lohndumping führen, bei dem die heimischen Arbeitnehmer schwer unter die Räder kämen. Ein Stundenlohn von 3,20 Euro (= 44 in echter Schillingwährung) wie jetzt schon in Deutschland, würde dann auch bei uns – Kollektivvertrag hin oder her – Realität werden. Da mache ich nicht mehr mit!
  4. Zu „guter Letzt“ planen die EUrokraten auch noch unser Trinkwasser zu chlorieren und zu bestrahlen, zum Schutz unserer Gesundheit, wie sie vorgeben. Die „schöne, neue Welt“ dieser seelenlosen Anti-Europäer wird immer grotesker, diese dreiste Bevormundung wird immer unerträglicher. Da mache ich nicht mehr mit!

 Aus diesen und noch vielen anderen Gründen ( Türkei= und Islandbeitritt, etc) habe ich eine Unterstützungserklärung dem überparteilichen Volksbegehren für den Austritt aus der EU zur Rettung der Lebensgrundlagen Österreichs gegeben. Ich empfehle das auch allen anderen Österreichern. Formulare liegen in den Gemeindeämtern auf. Raus aus dieser EU, die bessere Zukunft Österreichs liegt in einer Kooperation mit der Schweiz. Auf politischer und währungstechnischer Ebene. Freiheit vom Neusiedlersee bis zum Genfersee . Lieber ein starker Franken , als ein kaputter EURO . Also: Da mache ich wieder mit !

(DDr. Werner Königshofer Abgeordneter zum Nationalrat der Republik Österreich (Motto: „Was auch daraus werde, steh´ zu deinem Volk!“ – Friedrich Schiller)

15. August 2010:

Neue Umfrage bestätigt die EU-Verdrossenheit der österreichischen Bürger:

54% der Österreicher sind der Meinung, dass die EU uns mehr Nachteile als Vorteile bringt!

(Quelle: Wiener Zeitung vom 14./15. August, S. 12)

13. August 2010:

Wohin unser Steuergeld fließt:

Obwohl 1997 der Tierschutz in den EU-Vertrag aufgenommen wurde, geht das grausame Abschlachten der Stiere weiter und wurde mit dem Zusatz, dass "religiöse Riten und kulturelle Traditionen" berücksichtigt werden müssen versehen. Somit wird der Stierkampf auch von den Steuergeldern der EU-Bürgern finanziert. Jeder Kampfstierzüchter erhält 210 Euro pro Stier für bis zu 90 Tiere pro Jahr. Somit zahlen wir den Züchtern aus unseren Taschen bis zu 18.900 Euro. Obwohl generell bekannt ist, dass dieses Geld zur Aufzucht von Tieren eingesetzt wird, die bei Kämpfen oder diversen Veranstaltungen gefoltert werden, wurde bisher nichts dafür unternommen diese Klausel zu streichen. Es fließen somit bis zu 22 Millionen Euro aus den EU-Geldern an Kampfstierzüchter und somit zur Unterstützung dieser extremen Form der Tierquälerei . (Quelle:unzensuriert.at)

5. August 2010:

Für Neutralität und Anti-Atompolitik!

Österreich muss wieder zu einer entschiedenen Anti-Atom-Politik zurückfinden und seine verfassungsmäßigen Verpflichtungen erfüllen. Das erfordert den sofortigen Austritt aus EURATOM und ein Ende der Unterordnung unter die EU-Militarisierung. Der im Vorjahr in Kraft getretene EU-Reformvertrag verpflichtet die EU-Staaten zur dauerhaften militärischen Aufrüstung und gibt dem EU-Ministerrat ein Mandat für weltweite Militäreinsätze bei der sog. „Bekämpfung der Terrorismus“. Die österreichische Regierung will sich ab 2011 an den EU-Schlachtgruppen („battle groups“) beteiligen, die für Kriegseinsätze in den rohstoffreichen Regionen von Zentralafrika bis zum Südkaukasus aufgestellt werden. Das alles ist mit der Neutralität nicht vereinbar, die zur Nicht-Teilnahme an Kriegen verpflichtet.

Anlässlich des Hiroshima-Gedenktages fordert die Werkstatt Frieden & Solidarität daher: Statt bei EU-Kriegseinsätzen mitzumarschieren und EURATOM mitzufinanzieren, soll Österreich eine glaubwürdige Anti-Atom- und Neutralitätspolitik betreiben, die internationale Initiativen für Abrüstung und die weltweite Vernichtung aller Atomwaffen  setzt. Zum Artikel >>>

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Über 99% der notwendigen Unterschriften sind bereits gesammelt, um das Volksbegehren "Raus aus EURATOM" einleiten zu können, das von einem Bündnis aus 85 Organisationen unterstützt wird. Auch 164 Gemeinden haben sich für den Austritt aus EURATOM ausgesprochen. Nur wenige Unterschriften fehlen noch, dann kann die Phase II, die Vorbereitung auf die Eintragungswoche, anlaufen.
"Rund die Hälfte der österreichischen Gemeinden haben bis zum heutigen Tag die gesammelten Unterstützungserklärungen zur Einleitung des EURATOM-Volksbegehrens an atomstopp_oberoesterreich retourniert. 99,2% der erforderlichen Unterstützungserklärungen zur Einleitung des EURATOM-Volksbegehrens sind bereits bei uns aufliegend. Auf die 8.032 erforderlichen Unterstützungserklärungen fehlen zum jetzigen Zeitpunkt exakt 64 Unterstützungserklärungen (=Stand: 28. Juli!)!“, so Roland Egger und Gabriele Schweiger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich und Initiatoren des EURATOM-Volksbegehrens. weiterlesen>>>

30. Juli 2010:

Vorratsdatenspeicherung: Österreich vom EuGH verurteilt

29.07.2010 | 19:13 |   (DiePresse.com)

Bis März 2009 hätte Österreich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenseicherung umsetzen sollen. Infrastrukturministerin Bures will Strafzahlungen vermeiden. Sie sieht Handlungsbedarf im Justiz- und Innenressort.

Österreich ist wegen fehlender Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden. Die EU-Richter stellten in ihrem Urteil (C-189/09) am Donnerstag fest, dass die Republik damit gegen EU-Recht verstoßen habe. Setzt Österreich die Richtlinie nicht um, könnte die Republik in einem neuerlichen Verfahren vor dem Gericht zu Strafzahlungen in Millionenhöhe verurteilt werden.

Seit März 2006 schreibt die EU-Richtlinie die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor. Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen demnach EU-weit Verbindungsdaten zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern. Österreich hätte wie die anderen EU-Staaten die Vorratsdatenspeicherung bis 15. März 2009 umsetzen sollen, was am fehlenden Konsens in der Regierung scheiterte.

Die zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures (S) erklärte umgehend in einer schriftlichen Stellungnahme, sie habe zwar "vollstes Verständnis dafür, dass sich viele die Nicht-Umsetzung der Richtlinie wünschen". Österreich müsse aber vorbereitet sein, um drohende Strafzahlungen in Millionenhöhe zu vermeiden. Deshalb habe sie ihren Teil der Umsetzung abgeschlossen, erklärte Bures. Die Novelle zum Telekommunikationsgesetz sei unter breiter Einbindung von Experten und Zivilgesellschaft erarbeitet worden, um Schutz der Grundrechte, Datenschutz und Transparenz in größtmöglichem Ausmaß zu gewährleisten, so die Ministerin.

Der EuGH habe Österreichs Ersuchen um eine mündliche Verhandlung abgewiesen. Auch im schriftlichen Urteil habe der EuGH die Einwände Österreichs im Hinblick auf mögliche Unvereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtscharta nicht aufgegriffen, sondern eben nur nach formalen Kriterien entschieden, betonte Bures. Ein Ergebnis der von der EU-Kommission veranlassten Richtlinienüberprüfung solle Mitte September vorliegen. Wie die EU-Kommission selbst die Richtlinie in Bezug auf EU-Recht einschätze, werde auch das weitere Vorgehen Österreichs beeinflussen. Neben der Festlegung der Speicherverpflichtung im Telekommunikationsgesetz bedürfe es auch Anpassungen in der Strafprozessordnung und im Sicherheitspolizeigesetz. Bures bedauerte, dass vom Justiz- und Innenressort bisher keine Vorschläge gemacht beziehungsweise in Begutachtung geschickt worden seien.

(APA)

20. Juli 2010:

Frankreich erlässt per Gesetz EMF-Massnahmenpaket

Der Senat und die Nationalversammlung haben am 28. und 29. Juni 2010 endgültig das neue Umweltschutzgesetz verabschiedet, das der Minister für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen Jean-Louis Borloo am 7. Januar 2009 vorgelegt hatte und das im Laufe des Gesetzgebungsprozesses modifiziert wurde.

Die Nachfolge-Initiative der 2. Generation, genannt „Umwelt Grenelle 2“, bezieht sich auf Maßnahmen, die im Wesentlichen die Strahlenbelastung bzw. Exposition der Öffentlichkeit durch EMF betreffen und Gegenstand der Artikel (§) 183 und 184 sind. Die wichtigsten vom Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen sind:

1. Verstärkte Transparenz bei Maßnahmen zur Begrenzung der Strahlungsexposition durch EMF.

2. Statistische Erfassung der Gebietspunkte durch die „Agence nationale des fréquences“ also quasi dem französischen Bundesamt für Strahlenschutz, und zwar solcher Punkte innerhalb des Staatsgebietes, an denen die Strahlungsexposition durch EMF den nationalen Durchschnitt deutlich überschreitet.

3. Das Verbot jeglicher Werbung für Mobiltelefone welche an Kinder unter 14 Jahren gerichtet ist ; ebenso die Verpflichtung diese mit Ohrhörern, also einem Headset auszustatten.

4. Das Verbot für Kindergartenkinder, Grund und Hauptschüler , ein Mobilteil während des Unterrichts anzuwenden.

5. Das Gesetz schreibt gleichzeitig vor, dass die entgeltliche oder kostenlose Verteilung von Gegenständen, die mit Funktechnologie ausgestattet sind und deren Gebrauch insbesondere für Kinder unter sechs Jahren bestimmt ist, durch das Gesundheitsministerium per Verordnung untersagt werden kann.

6. Schließlich verlangt das Gesetz die Angabe der spezifischen Absorptionsrate (SAR Wert) und empfiehlt die Empfehlungen zur Verwendung von Freisprechanlage

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Positives aus Skandinavien:

Die EU-Ablehnung in Norwegen steigt weiter, laut brandaktueller Umfrage sind in Norwegen bereits 66,1% gegen die EU-Mitgliedschaft und nur mehr 25,3 dafür (Rest Unentschlossene)!
Bei der letzten Umfrage im Juni waren 62,5% dagegen und noch 26,7% dafür.

Unter den Anhängern der größten Partei des Landes ("Arbeiterpartei") sind überhaupt 68% gegen die EU-Mitgliedschaft.

(veröffentlicht in der norwegischen Zeitung "Nationen")

"I Nationen og Klassekampens meningsmåling for juni sier 66,1 prosent av de spurte nei til EU. 25,3 prosent sier ja og 8,6 prosent vet ikke.

På målingen i juni sa 62,5 prosent nei, 26,7 prosent ja og 11,8 prosent vet ikke."

http://www.nationen.no/2010/07/19/politikk/eu/meningsmaling/6069601

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Die Schweiz soll - gegen den Willen der Mehrheit der Bürger - weiter in die EU gezogen werden:

Von Seite der Europäischen Union steigt der Druck, die Beziehung auf eine neue Ebene zu stellen. Die EU will die 120 bilateralen Abkommen mit der Schweiz „einfacher verwaltbar“ machen, wie es in Brüssel heiß. weiterlesen>>>

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EU-Diktatur: Gigantisches Prassen der EU-Bonzen und Bürokraten auf Kosten des Sklavenviehs


Alleine 2010 schüttet die EU-Krake über EUR 1 Milliarde an Pensionen für EU-Bürokraten aus, über 300 Beamte bekommen aktuell ein höheres Jahresgehalt als der britische Ministerpräsident

Durch die Beantwortung einer von Lord Stoddard of Swindon im britischen Oberhaus eingereichten schriftlichen Anfrage wurde enthüllt, dass alle 27 EU-Kommissare und über 300 weitere EU-Beamte mehr als der britische Premierminister David Cameron „verdienen“ , dessen Jahresgehalt bei rund EUR 170.000 liegt.

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16. Juli 2010:

Verfassungsbeschwerden gegen die Rettungsversuche Deutschlands für den Euro:

Am 7. Mai reichte Schachtschneider gemeinsam mit Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Dieter Spethmann Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über die deutschen Hilfszahlungen bei der Bekämpfung der griechischen Finanzkrise 2009/2010 ein.

Die Verfassungsklage gegen die Griechenland-Hilfen sei „notgedrungen ergänzt worden“, sagte Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider am 07.07.10 in Berlin. Der Rettungsschirm verstoße „ganz augenscheinlich“ gegen den Vertrag von Lissabon. Schachtschneider verwies darauf, dass Finanzhilfen an Mitgliedstaaten im Vertrag nicht vorgesehen seien. Auch die Notstandsklausel zur Hilfe im Fall von besonderen Krisen greife nicht, da es sich um „selbstverschuldete Finanzkrisen“ handle und damit kein Notstand darstellt.
Pressekonferenz (7. Juli 2010) Video

Text der Klage herunterladen.

14. Juli 2010:

Der Liberalisierung Einhalt gebieten

Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V. versucht die EU-Agrarpolitik auf den Weg der Vernunft zu bringen

thk. Die deutschen Schafzüchter haben es nicht einfach. Sie müssen sich wie in anderen Ländern der EU auch gegen den Bürokratie-Dschungel behaupten und haben zudem nur sehr wenige Möglichkeiten – im Gegensatz zu uns in der Schweiz –, direkt in die Politik einzugreifen. Ihnen bleibt häufig nur der Rechtsweg oder, mit spektakulären Aktionen die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, damit von der Basis aus Druck auf die Politik ausgeübt werden kann, in der Hoffnung, dadurch die eine oder andere Weiche richtig stellen zu können.
  In diesem Zusammenhang steht der Hirtenzug der deutschen Schafzüchter, der über verschiedene Bundesländer bis nach Holland und von dort nach Belgien bis vor das EU-Parlament in Brüssel führt, bevor beim Deutschen Grünlandtag am 16. und 17. Oktober 2010 in Trier das Ziel erreicht wird.
Auftakt des Hirtenzugs war der Auftrieb der Schafherde in Berlin Tiergarten am 4. Juni 2010 mit anschliessender Wanderung durch das Brandenburger Tor bis Berlin-Mitte, wo das Umweltfestival am 5./6. Juni stattfand. Das Motto des Hirtenzugs ist: «Wir pflegen die Landschaft, die Sie lieben». In diesem Zusammenhang steht auch die Wunschliste bzw. der Forderungskatalog, den die Schafzüchter gegenüber der Politik auf Landes- , Bundes- und EU-Ebene formuliert haben. Ihm soll durch den Hirtenzug Nachdruck verliehen und seine Umsetzung erreicht werden.
Neben der Zurückweisung der unsinnigen und kostenintensiven elektronischen Einzeltierkennzeichnung (vgl. Zeit-Fragen Nr. 18 vom 3. Mai), die auch in anderen Ländern, namentlich in Frankreich auf starke Ablehnung stösst, werden verschiedene Punkte angesprochen, die den Schäfern Sorgen machen. Darunter fallen auch die unter Punkt 2 erwähnten Veränderungen bei den Ausgleichszahlungen, die sich nicht mehr an der Produktion, sondern an der Fläche orientieren sollen (Säule I). Bei der erwähnten Säule II geht es um die Kürzungen von Unterstützungsgeldern für die Landwirtschaft in den Bergregionen. In beiden Fällen fordern die Schafzüchter den Erhalt dieser Zahlungen durch ein vernünftiges System und die bessere Unterstützung der Berggebiete sowie Entschädigungen für Agrarumweltmassnahmen.
Die Lage der deutschen Schafzüchter, und sie sind nur ein Beispiel dafür, zeigt, wie schwierig es in einem riesigen Machtapparat ist, Einfluss auf die Politik zu nehmen und der Vernunft eine Stimme zu geben. Mit viel Aufwand und unermüdlichem Einsatz versucht man so, sich gegen die EU-Diktatur zu wehren.
Milliarden werden in ein marodes Wirtschaftssystem gepumpt, wobei Banken und Grossindustrie gleichermassen profitieren, während die grundlegendsten Wirtschaftszweige, nämlich die Landwirtschaft und damit die Versorgung der Bevölkerung, ein Schattendasein führen. Selbst die EU mit ihren 27 Ländern und knapp 500 Millionen Einwohnern kann nur 90 Prozent der für die Ernährung der Bevölkerung benötigten Lebensmittel im EU-Raum produzieren. Der Handel auf dem Weltmarkt und die Spekulation mit Lebensmitteln sind lukrativer.
Wenn die Schäfer in dieser Situation vernünftige Forderungen aufstellen, die der Liberalisierungspolitik eine klare Absage erteilen, dann brauchen sie unbedingt die breite Unterstützung der Bürger.  

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7. Juli 2010:

Euro-Rettungsschirm verstößt gegen das Grundgesetz

Laut Studie ist die Öffentlichkeit getäuscht worden: Das Rettungspaket sei anders als behauptet nicht zeitlich befristet.

Das von der Bundesregierung mitbeschlossene Euro-Rettungspaket ist voller formaler und inhaltlicher Mängel: Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten. Die Öffentlichkeit sei hintergegangen worden, heißt es darin von Dorothea Siems

Der von der Europäischen Union beschlossene Euro-Rettungsschirm ist ein grober Verstoß sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), die WELT ONLINE exklusiv vorliegt.

Die Öffentlichkeit sei zudem über die Ausgestaltung des Euro-Rettungsschirms in einigen Punkten getäuscht worden. Anders als behauptet sei der sogenannte Europäische Finanzierungsmechanismus beispielsweise nicht auf drei Jahre begrenzt, sondern „zeitlich unbefristet installiert“, schreibt der Autor Marcell Jeck.

Als Reaktion auf die Vertrauenskrise an den Finanzmärkten hatten die EU-Regierungschefs am 11. Mai 2010 einen 500 Milliarden Euro umfassenden Rettungsfonds beschlossen. Die EU-Kommission wurde durch die Verordnung ermächtigt, Schulden zu machen, um Kredite an notleidende Euro-Staaten geben zu können. „In der Öffentlichkeit wurde verbreitet, dass die EU maximal 60 Milliarden Euro an Anleihen aufnehmen darf. In der Verordnung findet sich eine entsprechende Regelung jedoch nicht“, moniert der Jurist. Ebenso wenig die Befristung auf drei Jahre.

Die Euro-Staaten stellen darüber hinaus 440 Milliarden Euro an Garantien zur Verfügung, um trudelnde Euro-Staaten zu unterstützen. Dafür wurde eigens eine Zweckgesellschaft gegründet. Auf Deutschland entfällt mit 148 Milliarden Euro der größte Anteil.

Bundestag stimmt Euro-Schutzschirm zu

Die Studie beklagt, dass sich die EU bei ihrer Hilfe ungerechtfertigterweise auf „außergewöhnliche Ereignisse“ berufe. Denn nur dann ist laut EU-Recht ein Abweichen von dem Grundsatz erlaubt, dass jeder Staat für seine eigenen Schulden alleine haften muss. Dass Länder wie Griechenland an den Finanzmärkten das Vertrauen verloren hätten, sei aber „in erster Linie auf deren desolate Haushaltslage zurückzuführen“, schreibt Jeck.

Einen Bruch von EU-Recht stelle der Rettungsschirm auch deshalb dar, weil das Europäische Parlament dem Beschluss hätte zustimmen müssen, was aber versäumt wurde. „Die Verordnung erfüllt damit nicht die vom EU-Recht gestellten formellen Voraussetzungen“, heißt es in der Studie. Grundsätzlich gelte zudem, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um einen Beistand eines Euro-Staates zu finanzieren.

Der Jurist rügt darüber hinaus, dass die vom Verfassungsgericht verlangte Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat unzureichend gewesen sei. Zwar hätten das hiesige Parlament und die Länderkammer die Übernahme des deutschen Anteils abgesegnet. Doch stand derjenige Teil des Rettungsschirms, der den finanziellen Beistand über die EU-Kommission betrifft, hierbei nicht zur Abstimmung. Dies ist nach Ansicht des Europa-Experten ein Verstoß gegen die Verfassung.

Die Studie gibt den Skeptikern der Euro-Hilfe Rückendeckung. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehrere Klagen anhängig. Allerdings hatte es das oberste deutsche Gericht abgelehnt, die Hilfe per einstweilige Verfügung kurzfristig zu stoppen. Artikel Welt online>>

 

4. Juli 2010:

 

Die Toscanella-Tomate ist keine normale Tomate

Bei der Toscanella handelt es sich nicht um eine Sortenbezeichnung (wie z.B. Golden Delicious), sondern um eine Marke im Besitz von Syngenta, dem grössten Pestizidhersteller weltweit. Auf den Packungen sucht man den Namen Syngenta jedoch vergeblich. Der Konzern versucht mit dieser Markenstrategie den gesamten Lebenszyklus von der Saatgutproduktion bis zum Verkaufsregal zu kontrollieren. Syngenta ist eine treibende Kraft hinter der unheimlichen Marktkonzentration auf dem Saatgutmarkt. Drei Konzerne – Syngenta, Monsanto und DuPont – kontrollieren mittlerweile 40 bis 50 % des weltweiten Saatgutmarktes. Jede siebte Tomate weltweit stammt von Syngenta. So sind wir je länger, je mehr von wenigen Konzernen abhängig. weiterlesen>>

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Österreich stimmt für Gen-Kartoffel.

Mit der Zulassung der Gen-Kartoffel in der EU, trifft es nun unser Hauptnahrungsmittel. Der österreichische Kommissar Guido Hahn hätte dies verhindern können, aber er hat gegen die Bevölkerung und unsere Gesundheit entschieden. Die Aussage, dass diese Kartoffel nur für Industriezwecke zugelassen ist, soll uns vortäuschen, dass unsere Speisekartoffel nicht betroffen ist.

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Bericht über das EU-Austrittsvolksbegehren Im Internetradio WelleFM

 

AUSSTIEG AUS DER EU

Vortrag "Warum Österreich aus der EU austreten soll" von J. Karin Kolland

* Video "Neutrales Freies Österreich" über den EU-Austritt
Video:
Vortrag Karin Kolland; Moderation Helmut Schramm; Video-Einstieg Univ. Prof Schachtschneider

Video 267 MB;
© mit freundlicher Genehmigung von www.wien-konkret.at


Video- Start/Stop durch
Klick ins Bild


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3. Juli 2010:

Islands Konservative fordern Rücknahme von EU-Beitrittsantrag

Die Rückendeckung für die Führung von Verhandlungen für einen Beitritt Islands zur EU schwindet im eigenen Land. Die in Opposition sitzende, konservative Unabhängigkeitspartei fasste am Wochenende einen Grundsatzbeschluss, in dem sie die sofortige Rücknahme des vor knapp einem Jahr eingebrachten Beitrittsantrags fordert.

Eine zwei Tage vor der Freigabe für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen durch die EU-Staats- und Regierungschefs veröffentlichte Meinungsumfrage hatte ergeben, dass 58 Prozent der Isländer den Antrag auf Mitgliedschaft in der EU zurückziehen wollen. Nur 24 Prozent waren für ein Aufrechthalten der Kandidatur.

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Freiheitliche Aspekte der Demokratie

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

 

Auszug: Verlust an demokratischem Rechtsschutz

Rechtsschutz ist Wesenselement des Rechtsstaates. Der Bürger muss wirksam in seinen Rechten, zumal den Grundrechten, geschu¨tzt werden. Seine Rechte müssen dem demokratischen Prinzip gemäss verbindlich erkannt und verwirklicht werden. Das ist Sache des Volkes, die wichtigste; denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die Gerichte, die das letzte Wort in Sachen des Rechtes haben, müssen darum Organe der Vertretung des Volkes sein. Aber der Grundrechtsschutz ist weitestgehend dem Europäischen Gerichtshof überantwortet worden. Dort hat er nun wirklich keine Stätte. Der Gerichtshof hat erst einen einzigen Rechtsetzungsakt der Union als grundrechtswidrig erkannt, ausgerechnet einen Rechtsetzungsakt, der der Finanzierung des Terrorismus Schwierigkeiten bereiten sollte. Es war der Kadi-Fall im Jahre 2008. Mehr als 50 Jahre lang hat der Gerichtshof keine Grundrechtsverletzungen der Union zu erkennen vermocht. Eine Grundrechtsbeschwerde, wie die deutsche Verfassungsbeschwerde, ist nicht vorgesehen. Insbesondere ist der Europäische Gerichtshof alles andere als demokratisch besetzt. Der griechische Richter etwa, Präsident Vassilios Skouris, hat keinerlei demokratische Legitimation der Deutschen, genausowenig wie die 25 anderen Richter aus fremden Ländern. Nur einer, Thomas von Danwitz, ist Deutscher, aber das reicht nicht, zumal er nicht in allen deutschen Angelegenheiten entscheidet. In den Kammern sitzen mal 3, mal 5 Richter, ein Deutscher muss nicht dabei sein. Die Richter kennen die deutschen Verhältnisse meist nicht, den meisten ist sogar die deutsche Sprache fremd. Es ist nicht leicht, das deutsche Rechtssystem zu verstehen. Das kann man als Deutscher einigermassen, wenn man das Recht studiert und sich viele Jahre damit beschäftigt hat, aber dass irgend jemand aus Bulgarien oder Rumänien oder meinetwegen aus Portugal oder Litauen versteht, was die deutsche Rechtslehre meist aus guten Gründen induziert, ist völlig abwegig. Es gibt keinerlei Legitimationszusammenhang zwischen den Völkern und der Rechtsprechung der Union. Das fundamentale Prinzip der demokratischen Republik: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ist durch den Integrationismus für wichtigste Staatsaufgaben ruiniert.
Wenn Bürger ihr Recht gegen den Staat vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen wollen, haben sie wenig Chancen. Die grosse Masse der Verfassungsbeschwerden wird gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Wenn es nicht so wichtig ist, kann auch der Bürger einmal einen Prozess gewinnen. Aber es gibt immer wieder wegweisende Entscheidungen, insbesondere wenn das Gericht ohnehin der Politik Grenzen ziehen wollte oder der Öffentlichkeit nicht sichtbare Kräfte, gegebenenfalls ein Kanzler selbst, die Politik korrigieren wollen. Auch der europäischen Integrationspolitik hat das Gericht Grenzen gesetzt, die der weiteren Entwicklung der Union zum Bundesstaat einen Riegel vorschieben. Das Gericht muss zum einen seine Existenz rechtfertigen, sieht sich aber auch seiner eigenen Judikatur verpflichtet, welche die Interpretation des Grundgesetzes in gewisser Weise einengen. Notfalls, wenn das Gericht der Politik nicht in den Arm fallen will, wird dem Bürger schlicht der Rechtsschutz entgegen der grundrechtlichen Dogmatik verweigert, wie den Verfassungsbeschwerdeführern gegen die Einführung des Euro. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht sich dem Rechtsschutz gegen die Griechenlandhilfe und gegen den Rettungsschirm, die offenkundig vertrags- und verfassungswidrig sind, erneut zu entziehen wagt. Ich denke nicht. Die Rechtlosigkeit dieser Politik ist allzu offensichtlich. zum ganzen Artikel in "Zeit-Fragen"

25. Juni 2010:

Das SWIFT-Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten wurde vor Monaten als Sieg des Europäischen Parlaments gefeiert. Nun ist die Kontrolle durch die USA fix.

Einigung über SWIFT-Abkommen

Sozialdemokraten lenken ein

Nach monatelangem Streit ist der Weg für das Bankdaten-Abkommen zwischen den USA und der EU frei. Im Europaparlament gaben die Sozialdemokraten ihren Widerstand gegen das umstrittene SWIFT-Abkommen auf. Gemeinsam mit den Konservativen gibt es somit eine klare Mehrheit im Parlament. mehr>>>

22. Juni 2010:

Nigel Farage: Der beliebte Europa-Abgeordnete meldet sich nach seinem Flugzeugabsturz lautstark zurück

Torben Grombery

Der stellvertretende Vorsitzende der europaskeptischen Fraktion für Freiheit und Demokratie (EFD), Nigel Farage, hat sich nach seinem Flugzeugabsturz Anfang Mai wieder im Europäischen Parlament zurück gemeldet – lautstark, bei bester Gesundheit und mit deutlichen Worten.

Es war die Horrormeldung im Mai . Der britische Europa-Politiker Nigel Farage war mit einem Kleinflugzeug nach einem Werbebannerflug für seine nationale Partei United Kingdom Independence Party (UKIP) am Wahltag zu den britischen Unterhauswahlen beim erneuten Start auf einem Flughafen in Northhampshire abgestürzt.
Nach einer kurzen Genesungsphase hat sich der politische »Tausendsassa« mit einer rasant steigenden Fangemeinde jetzt wieder im Europäischen Parlament zurück gemeldet.
Mit einem zynischen Vergleich in Bezug auf seine Verletzung und den Zustand des Euros bemerkte Farage, dass es ihm wieder deutlich besser gehe. Er kommentierte mit für ihn gewohnt deutlichen Worten das Vorgehen der EU-Politik in Bezug auf die Krise: mehr>>>

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17. Juni 2010:

Der Verfassungsgerichtshof weist erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen die EU-Verträge ab!

v. Helmut Schramm

Die Ablehnung des Verfassungsgerichts Österreich der Verfassungsbeschwerde sämtlicher FPÖ-Abgeordneten gegen den Vertrag von Lissabon ist traurig.

 Ähnlich wie bei der Ablehnung der ersten Verfassungsbeschwerde gegen den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und den Folgeverträgen einer Bürgerplattform verweigerte das Verfassungsgericht Österreich den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger Österreichs vor der undemokratischen Vertragsentwicklung der Europäischen Union, obwohl die Grundprinzipien der Bundesverfassung ruiniert wurden obwohl sie eigentlich durch Art. 44/3 B-VG geschützt sein sollten. „Der Schutzartikel 44/3 der österreichischen Bundesverfassung gebe nur das Recht auf Teilnahme an einer angeordneten Volksabstimmung und nicht ein Recht auf Durchführung“, so das Gericht in ihrem Beschluss vom 12. Juni 2010.

 Weiters könne man im Beschluss nicht verstehen welche Norm unter der Abkürzung EVV zu verstehen ist. Der anerkannte Europarechtler Rudolf Streinz (Rechtslehrer, UNI- München) kennt diese Bezeichnung: EVV steht für den Vertrag über eine Verfassung für Europa (Europarecht, Streinz).

 Der „Verfassungsvertrag“ ist zwar nicht in Kraft getreten, diente aber wegen der erfolgten Ratifikation Österreichs und wegen seiner geringen Unterschiede zum Vertrag von Lissabon als hauptsächlichen Rechtfertigungsgrund, warum k e i n e obligatorische Volksabstimmung abgehalten wurde und der Vertrag von Lissabon lt. dem Gutachter des Bundespräsidenten keine Gesamtänderung der Bundesverfassung darstelle.

 Es ist absurd, wenn das Gericht verlangt, dass die Antragsteller hinsichtlich jeder einzelnen Regelung der angefochtenen Norm unmittelbar betroffen sein sollen. Dabei wurde genügend dargelegt, dass alle Österreicherinnen und Österreicher rechtliche Nachteile durch den Vertrag von Lissabon haben und es nicht um die Rechte einzelner, sondern um die allgemeinen politischen Rechte aller Österreicherinnen und Österreich geht. Das Gericht verweigert allen Österreicherinnen und Österreicher die politische Rechte und behandelt sie als Untertanen, welche nur ihre persönliche, besondere Rechtsspähre zu verteidigen, berechtigt seien. 
Österreich ist kein Rechtsstaat mehr!

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«Eine komplette Veränderung des europäischen Systems – ohne das Volk zu fragen»

Interview mit Prof. Dr. Wilhelm Hankel über die Euro-Krise und die Finanzpakete für Griechenland und andere Euro-Staaten

Zeit-Fragen: Herr Professor Hankel, Sie und vier ausgewiesene Fachkollegen haben Anfang Mai nicht nur eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die vom Bundestag beschlossene sogenannte Griechenland-Hilfe eingereicht. Sie haben sich auch mit einer Anzeige in einer grossen deutschen Tageszeitung an die Öffentlichkeit gewandt. Was hat Sie bewogen, diesen Schritt zu tun?

Professor Dr. Wilhelm Hankel: Was wir dem Verfassungsgericht zu bedenken geben, geht uns alle an, geht alle Deutschen an, ja alle Europäer. Denn mit den jetzt beschlossenen Hilfen für Griechenland, aber auch für viele andere in ähnlicher Lage befindliche Länder, wird unter dem Vorwand der Humanität, der Solidarität etwas Ungeheuerliches eingeleitet, nämlich eine komplette Veränderung des europäischen Systems – ohne das Volk zu fragen. Und diese Veränderung läuft auf verschiedenen Ebenen. Auf der rechtlichen: Es werden Rechtsbrüche begangen, die einfach ungeheuerlich sind. Aber es wird auch die politische Struktur der EU verändert, was ebenfalls ungeheuerlich ist; denn hier muss ja durch Volksentscheidungen entschieden werden und nicht durch Nacht-und-Nebel-Aktionen von irgendwelchen Regierungen. Und was mich als Ökonom besonders stark umtreibt, ist die Sorge um den Wohlstand unserer Bürger. Diese 3 Motive, diese 3 Ebenen, müssen der Allgemeinheit vorgetragen werden, und natürlich wollten wir indirekt auch den Richtern klarmachen, dass solche Dinge nicht in der juristischen Einsamkeit entschieden werden, die müssen im hellen Licht der Öffentlichkeit diskutiert und womöglich auch abgewehrt werden. weiterlesen>>>>

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11. Juni 2010:

Österreich ohne EU: Marktliche Sozialwirtschaft statt die "Chigacoer-Schule" / Milton Friedmann

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Die Zahlungen der EU für die industrielle Vernichtung der Fischbestände müssen aufhören!

Der Weltagrarbericht hat gezeigt, dass die Wirtschaftpolitik der EU gescheitert ist und eine Umkehr zur kleinen Einheiten, kleinbäuerlichen Strukturen geboten ist, um ein gutes Leben aller Menschen zu ermöglichen. Artikel in "Zeit-Fragen".

Bravo: EU stoppt Thunfischfang
Aus Sorge um die Bestände beendet die EU-Kommission die diesjährige Fangsaison für den Roten Thun vorzeitig. Das Fangverbot betrifft das Mittelmeer und den Ostatlantik. weiter>>

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4. Juni 2010:

Auszug aus dem Buch:
"EU-Austritt - Freiheit ist mein Bürgerrecht"
Karin E. J. Kolland und Co. Autor Helmut Schramm,
erscheint bis Ende 2010 im Hanael Verlag
Copyright liegt beim Hanael Verlag

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Informationsabend der NFÖ-Wien zum Thema: "Warum Österreich aus der EU austreten sollte"

Helmut Schramm:
* Die immerwährende Neutralität ist durch die EU-Verträge stark gefährdet
* Die Einführung einer Demokratie nach Schweizer Vorbild ist nicht möglich
* Die EU hat sich zu einem Unrechtsstaat entwickelt.
* Ohne Ratifikation von Österreich hätte der Vertrag von Lissabon nicht in Kraft treten können. Bevor der EU-Vertrag von Lissabon nicht in Kraft tritt, kann man ihn in Österreich rechtlich nicht bekämpfen. Würde man beim Verfassungsgericht – nachdem er in Kraft getreten ist - gewinnen, dann würde es bedeuten, dass Österreich dem Vertrag nicht zustimmt und daher der EU-Vertrag gar nicht in Kraft treten hätte dürfen.

Österreich ohne EU: Marktliche Sozialwirtschaft statt die "Chigacoer-Schule" / Milton Friedmann

Karin E.J. Kolland:
* Bewußtseinbildung für Politik und Demokratie ist wichtig
* Es gilt Gutes und Bewährtes beizuhalten
* Es geht um den politischen Geist der freien Welt
* Wichtig ist, dass man eine eigene innere Freiheit hat und dass man Verantwortung für sich und seine Umwelt übernehmen.
* Die Politiker haben die Pflicht uns zu vertreten
* Jeder Staat braucht seine Souveränität und die Gewaltenteilung
* Die Verteilung von Verantwortung erzeugt Verantwortungslosigkeit
* Die Macht bei der EU ist auf Expertengeister und Kurzzeitpolitiker verteilt. Man kann dann am Schluß niemanden verantwortlich machen.
* Die freiwillige Knechtschaft ist mit dem Eintritt in die EU passiert
* Griechenland: Verstoß gegen die Bail-out Regel der EU (Anm. Die EU hält sich nicht an den eigenen Rechtsrahmen)

Univ. Prof. Dr. Albrecht Schachtschneider (eingespieltes Video)
* Die Österreicher haben für den EU-Beitritt gestimmt, aber nicht für die Abänderung der österreichischen Bundesverfassung !!!
* Österreich hat kein Gesetz mit den Kriterien des Beitritts beschlossen, so wie in Deutschland. D.h. es wurde nicht definiert, in welchen Rahmen die Integration passiert.
* Jetzt versteht die österreichische Politik und die Rechtssprechnung das EU-Recht so, dass EU-Recht absoluten Vorrang gegen das gesammte Österreicheische Recht hat, auch gegen das österreichische Verfassungsrecht!
* Die österreichische Verfassung wurde nicht verändert, aber sie gilt nicht mehr (sofern EU-Recht dagegensteht) !!!
* Wichtig ist die einheitliche Rechtsordnung. Man muss wissen, welches Recht gilt.
* In Deutschland versagen die Medien bei EU-Thema völlig. Da ist es in Österreich dank der Kronenzeitung noch besser.
* Den den EU-Beitritt kann nicht die österreichische Verfassung geändert werden. Das ist eindeutig rechtswidrig. So kann man in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie das Verfassungsgesetz nicht ändern. Die Österreicher haben die Politiker zum EU-Beitritt ermächtigt, aber nur nach Maßgabe der österreichischen Bundesverfassung und nicht gegen die Bundesverfassung!
* Bei der Abstimmung zur EU gab es zu diesem Zeitpunkt nur einen Entwurf und noch nicht den endgültigen Text. D.h. es wurde blind abgestimmt.

Zum Video (Wien - Konkret)

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Deutschland muss demokratisch werden (Teil 1)

von Karl Müller

«Die Zukunft hängt von uns selbst ab,
und wir sind von keiner historischen Notwendigkeit abhängig.»
Karl Raimund Popper,
«Die offene Gesellschaft und ihre Feinde»

Während die Bürgerinnen und Bürger derzeit mit immer mehr schlechten Nachrichten über den Zustand der EU-Finanzordnung und über den künftigen Wert des EU-Geldes überhäuft werden, ist ein auffälliger Mangel an Diskussion über die politischen Vorgänge zu beobachten. Das ist nicht gut; denn in der gegenwärtigen Krise zeigt sich nicht nur sehr wenig finanzwirtschaftlich Überzeugendes, sondern auch eine sehr fragwürdige politische Entwicklung, die man auf den Nenner «Missbrauch der Krise zur weiteren Aushöhlung der staatlichen Souveränität und zum weiteren Abbau der Demokratie» bringen kann.
Dieser Missbrauch zeigt sich unter anderem daran,
•    dass nun offen angekündigt wird, Staaten der EU unter die Kuratel von EU-Bürokratie und IWF stellen zu wollen;
•    dass das in einer Demokratie immer falsche Wort «alternativlos» (genau dieses Wort gebraucht die deutsche Kanzlerin Angela Merkel) in der deutschen Politik zur Rechtfertigung sehr fragwürdiger ­politischer Entscheidungen in den Mund genommen wird,
•    dass «Eilgesetze» mit nicht absehbaren Konsequenzen in kürzester Zeit durchgepeitscht werden, die an die Notverordnungen in der Endzeit der Weimarer Republik erinnern – vor allem im politischen Gehalt. weiterlesen>>

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Deutschland muss demokratisch werden (Teil 2)

von Karl Müller

Der Tübinger Philosoph Otfried Höffe schliesst sein 2009 erschienenes Buch «Ist die Demokratie zukunftsfähig?» (ISBN 978-3406-587177) mit folgenden recht vorsichtig formulierten, aber doch eindeutigen Sätzen ab: «Über eine stupende Zukunftsfähigkeit verfügen Demokratien nicht. Sie besitzen aber Ressourcen, mit denen Nicht-Demokratien teils gar nicht, teils schwerlich mithalten können: eine engagierte Bürgergesellschaft, ein hohes Bildungs- und Ausbildungsniveau, soziale und kulturelle Fundamente und nicht zuletzt eine politische Ordnung, die auf neue Herausforderungen […] flexibel zu reagieren vermag. Auf diese Weise haben im globalen Wettbewerb der politischen Systeme die Demokratien einen facettenreichen Wettbewerbsvorsprung: Die aufgeklärt liberale, darüber hinaus partizipative Demokratie erfreut sich eines Legitimitäts-, eines Wissens- und eines Wirtschaftsvorsprungs sowie zusätzlich eines selbstkritischen Lernvorsprungs, der die fraglos noch bestehenden Defizite an Zukunftsfähigkeit inskünftig noch stärker ausgleichen könnte.»
An anderer Stelle im Buch definiert Höffe die partizipative Demokratie und nennt dabei «drei Bausteine der partizipativen bzw. ­republikanischen Demokratie: die Zwischensphäre zwischen dem privaten und dem öffentlichen Bereich, die Zivil- bzw. Bürgergesellschaft; intensive, wo erforderlich auch grundlegende (‹diskursive›) öffentliche Debatten, die die Demokratie ‹deliberativ› werden lässt [‹Deliberativ heisst eine Demokratie, deren Entscheidungsprozesse auf der Grundlage von Debatten, also Kritik und Gegenkritik, unter freien und gleichen, überdies rationalen bzw. vernünftigen Bürgern stattfinden.› (Höffe)]; schliesslich Elemente direkter Demokratie.»
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Deutschland muss demokratisch werden (Teil 3)

von Karl Müller

«Ja, das ist es ja, meine Untertanen sollten einfach tun, was ich ihnen sage, aber meine Untertanen wollen immer selber denken, und daraus entstehen dann alle Schwierigkeiten.»* Für Kaiser Wilhelm II. war die politische Analyse und die Schlussfolgerung daraus noch eine einfache Sache. Seither sind wir um viele geschichtliche Erfahrungen reicher geworden – auch in Deutschland. Lernen wir daraus? Warum ist es so schwierig, das Verhältnis von Führung und Bürgern zu überdenken, das seit der Französischen Revolution zur Debatte steht?
Über den ersten deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer schreibt der Historiker Adolf M. Birke: «Sein Misstrauen gegenüber den Menschen, vor allem gegenüber seinen Landsleuten und ihren politischen Fähigkeiten, konnte in Verachtung umschlagen. Die Attitüde des Patriarchen, die das Alter wohl verstärkte, speiste sich auch aus der Rolle des Treuhänders für ein Volk, von dem er nicht glaubte, dass es nach der NS-Vergiftung auf sich allein gestellt den richtigen
politischen Weg finden werde.» Der erste Präsident der jungen Bundesrepublik, Theodor Heuss, äusserte in seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat am 9. September 1948: «Ich warne davor, [mit dem Volksbegehren] die künftige Demokratie zu belasten. […] Das Volksbegehren, die Volksinitiative, in den übersehbaren Dingen mit einer staatsbürgerlichen Tradition wohltätig, ist in der Zeit der Vermassung und Entwurzelung, in der grossräumigen Demokratie die Prämie für jeden Demagogen […].»

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Die USA betreiben in Europa „Wirtschaftsspionage in grösstem Stile“ meinen
Geheimdienstexperten in Deutschland. Der belgische Finanzdienstleister SWIFT – eine
Konstruktion der europäischen Banken, gemacht für den internationalen Zahlungsverkehr
– liefert gemäss Abmachungen sämtliche Bankdaten. Das berichet der
"Vertrauliche Schweizer Brief".

Die Wirtschaftsspionage werde betrieben unter dem unverfänglichen Titel der
Terrorbekämpfung.
„Wir sind unter dem Titel Weitergabe von Bankdaten an die USA klar das Opfer einer täglich
zunehmenden Wirtschaftsspionage“ bestätigen  Geheimdienstkreise.

So sollen die Amerikaner in Kürze ein IT-System und –Programm entwickelt haben,
das ihnen auf Knopfdruck sämtliche Zahlungsdaten einer x-beliebigen europäischen
Unternehmung liefert. Jede Zahlung und jede Geldbewegung auf allen Konten der Firma kann
zugeordnet werden. Umfang und Dauer von Aufträgen, Spezifikationen  Zahlungsangaben
werden systematisch erfasst.

„Die Leute der amerikanischen Geheim- und Sicherheitsdienste haben detaillierteste
Kenntnisse über die täglichen Finanz-Transaktionen aller europäischen Firmen. Und das
in Echtzeit.“ Gemäss Insidern hat Washington somit jederzeit intimste Kenntnisse über
jegwelche europäische Gesellschaft. „Erschreckende Perspektiven, weil die Amerikaner
das Informationsnetz immer weiter ausbauen und die Resultate auch der einheimischen
Industrie und den Finanzplätzen voll zur Verfügung stellen“.

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27. Mai 2010:

Was bleibt vom Euro? - MEDIATHEK - WDR.de

Bis vor kurzem galt der Euro noch als stark und nahezu unverwundbar - bis die
Griechenland-Krise
kam und die Europa-Währung ins Straucheln brachte. Was nun? Fragen an
Prof. Wilhelm Hankel, Wirtschaftswissenschaftler und Euro-Kritiker. weiter zum Video

( Unsere Videos können Sie mit dem Macromedia Flash-Player ab der Version 8.0 ansehen.
Den neuesten Flash-Player können Sie beim Hersteller Adobe unter folgender Adresse
kostenlos downloaden: http://www.macromedia.com/go/getflashplayer_de )

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«Im freien Fall»

Vom Versagen der Märkte zur Neuordnung der Weltwirtschaft

von Joseph Stiglitz


Foto: Wikipedia

Die Wirtschaftskrise, die wir seit dem Herbst 2008 erleben, hat weltweite Auswirkungen. Ihren vorläufigen Höhepunkt bildet die drohende Insolvenz verschiedener Staaten. Eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft ist bislang nicht absehbar.
Alarmiert durch die verheerenden Auswirkungen dieser Krise, vor allem auch für die Entwicklungsländer, und weil sie mit den schnellen Lösungsansätzen einiger weniger Länder der G 20 nicht einverstanden waren, hatten der damalige Präsident der Uno-Generalversammlung, Miguel d'Escoto Brockmann, und Joseph Stiglitz im vergangenen Sommer einen Uno-Krisengipfel einberufen, für den leitend war, dass die Krise die gesamte internationale Gemeinschaft betrifft und daher auch bei der Suche nach Lösungen alle Völker gleichwertig mit einbezogen werden müssen. Viele Ideen des Berichtes, den Stiglitz in einer Vorbereitungskommission mit anderen erarbeitet hatte, wurden an diesem Krisengipfel diskutiert und in einer Abschlusserklärung vorgelegt. Der Stiglitz-Bericht forderte grundlegende Reformen der internationalen Finanzmärkte, unter anderem einen repräsentativen Weltwirtschaftsrat sowie staatliche Kapitalverkehrskontrollen. Dieser Versuch war damals von den Industrieländern abgelehnt worden. weiterlesen>>>

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20. Mai 2010:

"Die ganze Woche" Nr. 20/10:

Meinungen eingeholt von Bibiana Kernegger zum Thema Garantien über 750.000 Milliarden (!) - das sind mehr als 10 Billionen Schilling - mit dem Titel: "Hat der Euro noch eine Zukunft?"

Karl Albrecht Schachtschneider, Staatsrechtler:

"Der Euro ist gescheitert. Was jetzt gestaltet wird, ist etwas völlig anderes. Das ist wiederum eine Währungsunion, die auch das Wort Euro beibehält, aber die Konzeption der Währungsunion und der Stabilitätsgemeinschaft ist verlassen, jetzt wird es eine Schadensgemeinschaft, eine Inflationsgemeinschaft. Die Rettungsversuche des Euro werden fraglos scheitern. Wir werden sicher das Wort Euro behalten, aber das wird dann der alte deutsche Währungsblock sein, zu dem Österreich gehört, die Niederlande, Dänemark, Schweden, Luxemburg und dann wird vielleicht für längere Zeit auch Frankreich dazugehören, dauerhaft wird das nicht sein. Das Ganze wird sich Euro nennen, ist aber in Wirklichkeit eine um Frankreich erweiterte D-Mark. Jetzt wird eine offene Inflationspolitik gemacht. Manche rechnen damit, dass sie sich in drei bis fünf Jahren stärker auswirken wird. Es wird keine Hyperinflation wie 1923 geben, aber eine starke Inflation, die sich in der Gegend von etwa fünf Prozent bewegt. Das ist eine schwere Verletzung der Bürger, denn deren Vermögen und deren Einkommen werden geschmälert. Wir können nicht damit rechnen, dass Pensionen, Renten und Transfereinkommen angeglichen werden.“

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"Die Presse" vom 19.5:

(...)Und wie geht es nun weiter? Bei Standard & Poor's hält man das 750-Milliarden-Euro-Hilfspaket, das die Euroländer für notleidende Mitglieder geschnürt haben, für insgesamt durchaus verkraftbar. Ausreichen werde es aber nur, wenn Länder wie Griechenland ihre Reformen und Sparprogramme wirklich schnell auf Schiene bringen. Rating-Chef Kraemer formuliert es diplomatisch:
„Die Behauptung, dass ein Zahlungsausfall gänzlich unmöglich ist, ist durch die Empirie nicht gedeckt.“ Ohne erfolgreiche Reformen „kann das Land nicht durchgetragen werden“. Das Hilfspaket verschaffe nur Spielraum, der aber genutzt werden müsse. (!) ....


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Das EU-Fiasko - wie EU-Funktionäre unsere Demokratie ruinieren:

Prof. Klaus Buchner (ÖDP) im Gespräch mit Michael Vogt>>>>hier

 

Dr. Peter Gauweiler: Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
zur Abstimmung über das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz

Postanschrift: Dr. Peter Gauweiler, MdB Platz der Republik 1  11011 Berlin
Bundestagsbüro: Eingang Unter den Linden 71
Tel.: (030) 227 – 72 983  Fax: (030) 227 – 76 989
peter.gauweiler@bundestag.de

Dr. Peter Gauweiler
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender des Unterausschusses „Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“
Bayerischer Staatsminister a.D.

Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
zur Abstimmung über das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz
Bei der heutigen Abstimmung zum Finanzstabilisierungsgesetz werde ich dem Gesetzesantrag
der Bundesregierung nicht zustimmen, weil er für die Erreichung seiner Hauptziele –
Stabilisierung des Euro und Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit Griechenlands –
kontraproduktiv ist: Weitere Kredite der vorgesehenen Art bzw. die Bürgschaften für Kredite
der KfW stellen nicht die Zahlungsfähigkeit Griechenlands wieder her, sondern erhöhen die
für das Land heute nicht mehr zu bewältigende Kreditlast. Sie dienen nur der Absicherung
spekulativer Kreditgeschäfte internationaler Großbanken und der Verlängerung dieser
Geschäfte. Die eingeleiteten Sparmaßnahmen dienen auch nicht der Stimulierung der
griechischen Wirtschaft, sondern beinhalten eine Entsagungs- und Rosskurpolitik, die nicht
zur wirtschaftlichen Gesundung des Landes führen kann. Deutschland hatte sich eine
derartige „Sparpolitik“ zum Ende der Weimarer Republik aufgelegt – die Ergebnisse sind
bekannt.
Verhindert bzw. hinausgeschoben würde durch die Annahme des Antrages auch das
notwendige – zumindest zeitweise – Ausscheiden Griechenlands aus dem Eurosystem, und
damit eine vom IWF zu unterstützende Entschuldung (sog. hair-cut), die mit einer Abwertung
verbunden sein müsste, um griechische Produkte, Leistungen und Angebote (insbesondere
auch im Tourismus) weltweit wieder attraktiv zu machen.
Es ist auch gegen jede Wahrscheinlichkeit, dass der Beschluss zur Stabilisierung des Euro
beiträgt. Wahrscheinlich ist vielmehr, dass der Beschluss andere Staaten der Eurozone, die
mit vergleichbaren Schwierigkeiten wie Griechenland belastet sind, animiert, vergleichbare
„Rettungsprogramme“ zu verlangen, die die Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik
Deutschland endgültig überspannen dürften. Es besteht deshalb die Gefahr, dass das
beschlossene „Sanierungskonzept“ die Krise nicht beseitigt, sondern vergrößert.
Nicht zuletzt verstößt das „Rettungspaket“ gegen das europarechtliche Bail-out-Verbot (Art.
125 AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union/Lissabon-Vertrag). Das
Vertrauen der Märkte in die stabilitätssichernde Funktion dieser Vorschrift wird damit
dauerhaft erschüttert. Auf diese Weise wird eine der tragenden rechtlichen Säulen, die aus der
Währungsunion eine Stabilitätsunion machen sollten, zum Einsturz gebracht.
Berlin, 7. Mai 2010

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Das Geld- und Schulden-«Monster» – menschengemacht und also zähmbar

Warum die Kapitalverkehrsfreiheit wieder eingeschränkt gehört

ts. Ab und an lohnt es sich, Bücher einer Zweitlektüre zu unterziehen, insbesondere wenn es sich um Texte handelt, welche reale zeitgeschichtliche Ereignisse als Grundlage haben und diese in ungewohnte Zusammenhänge stellen. In einer Zeit wie der heutigen, in der die Medien voll sind mit Kommentaren zur grossen Finanz- und Wirtschaftskrise, in der die munter gedruckten Geldmengen in Billionenhöhe, welche die Grossbanken vor dem Kollaps retten sollten, nun dem Steuerzahler aufgehalst werden; in der Staaten vor dem Bankrott stehen, weil sie den Schuldendienst nicht mehr bewältigen können; in der eine immense Inflation droht, wieder zu Lasten der Bevölkerung, auf die letzten Endes immer alles zurückfällt; in einer Zeit also, in der unter dem Titel der Kapitalverkehrsfreiheit Geld als neue Massenvernichtungswaffe bezeichnet werden muss, in der die Gier grenzenlos scheint, in der die Zins- und Zinseszinsproblematik wieder einmal die Spalten der Zeitungen füllt, in der selbst ein den Banken nicht abgeneigt gegenüberstehendes Blatt wie die «Neue Zürcher Zeitung» den Begriff «Monster» in den Mund nimmt, wenn es um die Finanzmärkte und die Schuldenproblematik geht (z.B. Artikel «Das Schulden-Monster regt sich», «Neue Zürcher Zeitung» vom 28. Dezember 2009), in einer solchen Zeit können Bücher den Sinn schärfen und einen Blick auf Gesamtzusammenhänge ermöglichen, welche in der Alltagshektik leicht verlorengehen.weiterlesen>>

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Konrad Hummler: «Banken und Politik bilden das wohl grösste Kartell, das es gibt.»

«Schon der Name des Rettungspakets ist falsch. Es geht gar nicht um die Rettung Griechenlands. Es handelt sich um ein Rettungspaket für die Gläubiger Griechenlands. Das sind einmal mehr die Banken. Wir haben es eigentlich mit einer zweiten Finanzkrise zu tun. Ob die Banken marode Hypotheken oder Staatsanleihen überschuldeter Länder kauften, ist letztlich einerlei. […]
Solidaritätskosten gehören zur einer Gemeinschaft dazu. Da funktionierte auch der Gruppendruck. Doch ohne Namen zu nennen: Banken und Politik bilden das wohl grösste Kartell, das es gibt. Der Staat schützt die Banken. In jedem Land. Das Volk wird gar nicht gefragt. Die Bürgerferne der EU ist beängstigend. [...]
Jetzt wittern die Zentralisten ihre Chance. Die EU will die Integration um jeden Preis. Man hat Angst vor einem gesamthaften Scheitern, wenn ein Mitglied rausbrechen würde. Das Programm für eine Steuer­harmonisierung und eine einheitliche Ausgabenpolitik wurde schon vor einem Jahr von Kommissionspräsident Barroso lanciert. Die betrübliche Entwicklung der EU mündet in die Alternative: Zwang oder Zerfall. Sie wird sich für den Zwang entscheiden.»

Quelle: Interview mit Konrad Hummler in «Sonntag» vom 16.5.2010.
Konrad Hummler ist Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers

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Der Euro versinkt im Schuldensumpf

Wie einst vor Ausbruch der Französischen Revolution haben Europas Politiker derzeit jedes Gefühl für die Rechte, Sorgen und Erwartungen ihrer Bürger verloren. Die Menschen brauchen eine wirtschaftlich gesicherte Grundlage für ihre Arbeit, ihre Ersparnisse, ihre Lebensplanung und ihre Zukunft – stabiles Geld.
Diese Grundlage einer Gesellschaft freier Bürger ist unverzichtbar. Wo sie fehlt, zerfallen Demokratie, Rechtsstaat, Marktwirtschaft und Sozialsysteme, bricht die Zivilgesellschaft zusammen. Die Entwertung des Geldes war zu allen Zeiten Ursache wie Folge einer solchen Katastrophe. Wir Bürger wissen das aus bitterer Erfahrung. Europas politische Klasse aber offenbar nicht. Ihr muss diese Erfahrung abhanden gekommen sein wie vor 200 Jahren im Frankreich des Sonnenkönigs Hofstaat und Adel. Wie sonst ist es zu erklären, dass diese Politiker dem Verbleib einiger notorischer Währungssünder in der Eurozone (Griechenland ist nicht der einzige) den Vorrang geben vor der Geldwertstabilität?
Was geht in den Köpfen von Politikern vor, die über Nacht ein «Rettungspaket» von 750 Milliarden beschliessen, das alte Schulden in neue verwandelt? Doch nicht Staaten werden gerettet, sondern deren Geldgeber – die Banken. Und woher kommen diese Mittel? Steuerzahler und Währungshüter bringen sie auf: Europäische Zentralbank (EZB) und Internationaler Währungsfonds (IWF) geben ihre Unabhängigkeit auf. Sie werden zu Staatsbankiers. Sie brechen ihre Statuten und stellen frisches («inflatorisches») Geld für den Ankauf der Staatsschulden bereit. Die grösste und offensichtlichste Lüge aber ist: dass es den Schuldenländern danach gelingen wird, auch nur einen Cent dieser Kredite zurückzuzahlen. Die mit der Hilfe verbundenen Auflagen machen dies unmöglich. Griechenland und die anderen Euroländer stecken so tief im Morast der Krise, dass sie sie nicht tilgen können.
Als ob es keine anderen und besseren Alternativen für die Sanierung verschuldeter Staaten und Banken gäbe. Wir haben sie oft und deutlich genug aufgezeigt: Griechenland und die anderen Problemländer müssen die Eurozone verlassen; denn nur ausserhalb ihrer Zwänge und Auflagen können sie sich – wie viele andere EU-Länder – ausserhalb der Eurozone sanieren. Warum ihnen diesen Weg versperren? Sie kehren zu ihrer alten Währung zurück und werten sie ab. So gewinnen sie ihre verlorengegangene internationale Konkurrenzfähigkeit zurück. Wenn mehr Touristen Griechenland besuchen, kann es Devisen verdienen und seine Schulden tilgen. Auf einer internationalen Schuldenkonferenz wird über die griechischen Altschulden verhandelt. Die Banken müssen Abstriche von ihren Forderungen machen; sie haben gewusst, dass höhere Zinsen mit höheren Risiken verbunden sind.
Was erklärt diesen Ausbruch europa­politischer Hektik und Hysterie vom letzten Wochenende? Hat die Politik den Verstand verloren? Glaubt sie wirklich, mit Infla­tionsexzessen das Vertrauen der Menschen und Märkte zurückzugewinnen? Je grösser und phantastischer die Dimensionen dieser Hilfsprogramme werden, desto kühler werden die Märkte ihre Inflationsgewinne berechnen: die Spekulation mit dem Werteverfall und dem billigen Nachkauf der sich entwertenden Vermögenstitel!
Als vor über 200 Jahren die franzö­sische Inflation ausbrach, hatten die Herrschenden auch jeden Kontakt zu Volk und Realität verloren. In Frankreich entschuldete sich der Hof mit Hilfe eines zweifelhaften Bankiers – er hiess John Law. Sein Name wurde zum Symbol jener fatalen Verbindung von Hochfinanz und Politik, an der jedes Gemeinwohl zerbricht. Wiederholt sich das nun mit anderen Namen im Zeichen Europas?
Die Unterzeichner haben dem Bundesverfassungsgericht ihre Klage vorgelegt, um den Rechtsgehalt des im Namen Europas vorgelegten Rettungspaketes prüfen zu lassen. Dessen wie eine Zeitbombe tickender ökonomischer Sprengstoffgehalt liegt ohnehin klar zutage. Es reicht nicht, ihn nur vor Gericht entschärfen zu wollen. Die Öffentlichkeit muss mitmachen. Daher dieser Appell. Denn eines ist klar: Weil die ­Politiker Europas die Rechtsgrundlagen seiner Gemeinschaftswährung zerstören, wird aus der Währungsunion eine Haftungsgemeinschaft. Sie setzt und hält ihrerseits ein Inflationskarussell in Bewegung. Das aber wäre das Ende vom Traum Europa. Das müssen wir verhindern.

Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling,
Karl Albrecht Schachtschneider, Dieter Spethmann, Joachim Starbatty

Dieser Text erschien als Anzeige in der
«Frankfurter Allgemeinen Zeitung» vom 12.5.2010

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«Freiheit bedeutet politische Mitgestaltung im täglichen Leben»

Gespräche mit Bürgern von Stralsund

thk. Wenn in Deutschland dieses Jahr des 20. Jahrestages der Wiedervereinigung gedacht wird, so werden das viele Menschen mit gemischten Gefühlen tun, besonders die Bürger der ehemaligen DDR. Manch einer sehnt sich nach den positiven Errungenschaften des ersten deutschen Arbeiter- und Bauern­staats zurück, die es zweifelsohne gab. Dies mit dem neudeutschen Begriff «Ostalgie» abzutun oder darin gar Parallelen zu ähnlichen Aussagen sehen zu wollen, die nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs unter der Besatzung der Alliierten hin und wieder zu hören waren – nämlich dass unter Hitler auch nicht alles schlecht gewesen sei –, wird von den Betroffenen im Osten Deutschlands nur als Ausdruck westlicher Unkenntnis gedeutet. Es ist ein kläglicher Versuch, die Augen vor der brutalen Realität zu verschliessen. Die Arroganz, mit der der Westen über den serbelnden Kommunismus triumphiert hatte, um sich dann nachher die Besitztümer der damaligen volkseigenen Betriebe unter den Nagel zu reissen, ist bis heute bei den Menschen nicht vergessen. weiterlesen>>>

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17. Mai 2010:

Zerfällt der Euro?

Mitschnitt der Volksinitiative-Veranstaltung am 14. Mai in Berlin

J. Elsässer

Die Sprecherin zu Anfang der Veranstaltung ist Sandra Müller, die bereits letztes Jahr die Demonstration gegen den Lissabon-Vertrag organisiert hat. Mein Redeausschnitt behandelt den 720-Milliarden-Euro-Putsch in Brüssel am 10. Mai. weitere Ausschnitte folgen.

Videos - Teil 1 / 2 / 3 / 4 / 5 / 6

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15. Mai 2010:

Eurokrise: Hans-Werner Sinn ''Ein unkalkulierbares Abenteuer''

Ifo-Chef Sinn über die fatalen Folgen des Euro-Rettungsschirms, das Versagen von Kanzlerin Merkel - und warum hierzulande eine Staatskrise droht.

Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn kritisiert den Rettungsschirm für den Euro hart. Europa drohe, eine "gewaltige Schuldenblase aufzubauen, die mit einem großen Knall platzen wird", warnt Sinn im Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wirft der Ökonom vor, zu wenig für die Interessen Deutschlands getan zu haben und befürchtet dramatische Folgen: "Die deutsche Staatskrise ist vorprogrammiert."

SZ: Professor Sinn, Europas Regierungen müssen den Euro mit einer dramatischen Rettungsaktion stabilisieren . Wird die Währungsunion zum Fass ohne Boden?

Sinn: Wir stürzen uns mit dem neuen Gewährleistungsgesetz in ein unkalkulierbares Abenteuer. Bei der Euro-Einführung hatte Deutschland verlangt, dass ein Rettungsfonds, wie er im Delors-Plan vorgesehen war, nicht eingerichtet wird. Wir wollten es machen wie die Amerikaner, die überschuldeten Staaten auch nicht helfen. Jetzt kommt der Fonds doch. Am Wochenende wurde die zentrale Bedingung, die Deutschland für die Aufgabe der D-Mark gesetzt hatte, in einem Handstreich kassiert, während unser Verhandlungsführer Schäuble im Brüsseler Krankenhaus lag. Jetzt ist Europa in der Lage, eine gewaltige Schuldenblase aufzubauen, die irgendwann mit einem großen Knall platzen wird. weiterlesen>>

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14. Mai 2010:

Karlsruhe weist Eilantrag gegen Athen-Hilfe ab

Termin für endgültige Entscheidung noch offen - Einen Termin für ein endgültiges Urteil über die Klage nannte das Gericht noch nicht.

Kein Stopp der deutschen Hilfe für Athen: Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag gegen das Notpaket abgelehnt. Ein Verschieben des Berliner Beitrags bis zum endgültigen Urteil würde das Notpaket insgesamt gefährden, hieß es zur Begründung. weiterlesen>>

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13. Mai 2010:

EU-Austritt

7 Schritte zur Wiedererlangung des Verfassungsgrundsatzes der demokratischen Freiheit und Selbstbestimmtheit der Bürger

Der Wille in der Demokratie hat nach Verfassungsgrundsatz vom Volk auszugehen und daher stellen wir folgende Forderungen:

1. Sicherung des demokratischen Rechtsstaatsprinzips, des Sozialstaatprinzips und des Bundesstaatprinzips auf Grundlage der Freiheit und Gleichheit aller ÖsterreicherInnen im Schutze der Österreichischen Verfassung der 2. Republik, wie sie 1955 begründet wurde mit der Unantastbarkeit der immerwährenden Neutralität.

2. Wiedererlangung der vollen Souveränität Österreichs über alle rechtsstaatlichen Angelegenheiten als oberste juristische Instanz; insbesondere in der Gesetzgebung, in der Gerichtsbarkeit, in der militärischen und polizeilichen Befehlgewalt, in den Bereichen der Bildung, der Freiheit der Lehre, der Freiheit der Rede und Veröffentlichung, der Freiheit der Wahl von Erziehung- und Heilmethoden, der Freiheit der Forschung und der Freiheit des Ausdruckes traditioneller Kultur.

3. Wiedereinführung einer eigenen nationalen Währung mit flexiblen Wechselkursregulationsgesetzen. Gesetzliche Regulation der Märkte, insbesondere des freien Waren- und Kapitalverkehrs und der Börsenspekulationen, durch Wiedereinführung nationaler Handelbedingungen und Devisenregulationsbedingungen.

4. Wiedereinführung der Grenzkontrolle aber Wahrung bzw. Wiederherstellung der privaten Freiräume der Menschen, die nicht vom Staat eingeschränkte werden dürfen.

5. Strengste Zurückweisung aller gentechnisch veränderten Produkte sowie klares NEIN zu allen Bestrebungen atomare Energienutzungen weiter auszubauen.

6. Reformierung und Vereinfachung sowohl des bürokratischen als auch des juristischen Apparates und Weiterentwicklung der politischen Kultur zu einer direkten Demokratie, die den BürgerInnen aktive, verantwortungsbewusste Mitgestaltung des Österreichischen Lebensraumes ermöglicht.

7. Weiterentwicklung eines direkt demokratischen Regierungssystems und Reformation der politischen Parteien durch Abschaffung des Parteien-Monopols und des Fraktions- oder Clubzwangs. Einführung einer direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild. weiterlesen>>

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Trilaterale Kommission will EURO-Diktatur

v. J. Elsässer

Auszug: "Schlauer ist man, seit EU-Kommissar Olli Rehn vorgestern die „trilateralen“ Vorgaben konkret machte: Als Lehre aus der Griechenland-Krise sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre Haushalte künftig von der Brüsseler Kommission vorab genehmigen lassen! Damit verlieren die nationalen Parlamente ihr „Königsrecht“, nämlich das Recht auf souveräne Entscheidung über ihr Steueraufkommen. Ohne eigene Geldmittel kann aber ein Staat keine Politik mehr machen und hört auf, als Staat zu existieren".

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12. Mai 2010:

Deutschland muss demokratisch werden (Teil 1)

von Karl Müller

«Die Zukunft hängt von uns selbst ab,
und wir sind von keiner historischen Notwendigkeit abhängig.»
Karl Raimund Popper,
«Die offene Gesellschaft und ihre Feinde»

Während die Bürgerinnen und Bürger derzeit mit immer mehr schlechten Nachrichten über den Zustand der EU-Finanzordnung und über den künftigen Wert des EU-Geldes überhäuft werden, ist ein auffälliger Mangel an Diskussion über die politischen Vorgänge zu beobachten. Das ist nicht gut; denn in der gegenwärtigen Krise zeigt sich nicht nur sehr wenig finanzwirtschaftlich Überzeugendes, sondern auch eine sehr fragwürdige politische Entwicklung, die man auf den Nenner «Missbrauch der Krise zur weiteren Aushöhlung der staatlichen Souveränität und zum weiteren Abbau der Demokratie» bringen kann.
Dieser Missbrauch zeigt sich unter anderem daran,
•    dass nun offen angekündigt wird, Staaten der EU unter die Kuratel von EU-Bürokratie und IWF stellen zu wollen;
•    dass das in einer Demokratie immer falsche Wort «alternativlos» (genau dieses Wort gebraucht die deutsche Kanzlerin Angela Merkel) in der deutschen Politik zur Rechtfertigung sehr fragwürdiger ­politischer Entscheidungen in den Mund genommen wird,
•    dass «Eilgesetze» mit nicht absehbaren Konsequenzen in kürzester Zeit durchgepeitscht werden, die an die Notverordnungen in der Endzeit der Weimarer Republik erinnern – vor allem im politischen Gehalt. weiterlesen>>

11. Mai 2010:

Warum das EU-Austritts- u. Direkte Demokratie Volksbegehren unterstützen?

Karin E. J. Kolland
Autorin, Bewusstseinstrainerin, Kosmologin und Lehrerin für intuitives Reiki
Obfrau des Hanael Vereins zur Förderung spiritueller, intuitiver und gesunder Lebensweise
schreibt als Partner der überparteilichen Plattform EU-Austritt-Volksbegehren:

„Es hat viele Jahrtausende gedauert bis die menschliche Evolution sich so weit entwickelt hat, dass gleiches Menschenrecht und Menschenwürde jedem einzelnen Menschen zuerkannt wurde, egal ob Frau oder Mann, ungeachtet von Rasse, Religion oder gesellschaftlichem Rang. Es hat sehr lange gedauert bis alle Menschen (auch Frauen) wählen dürfen und sich ein demokratisches System, zumindest in Europa, durchgesetzt hat. Demokratie lebt von Freiheit und Selbstbestimmtheit, von Wahl und Mitbestimmung, vom Recht auf frei Meinungsäußerung, lebt von unterschiedlichen Lebensauffassungen und auch von unterschiedlicher Kultur, die ihren Wert darin erkennt, die eigenen Traditionen zu ehren und weiterzuentwickeln und andere Kulturen als Bereicherung zu respektieren.

Demokratie braucht sowohl verantwortungsbewusste Volksvertreter als auch neutrale Medien und Berichterstatter, die umfassend und seriös informieren, damit bewusste, eigenverantwortliche Bürger Wahlfreiheit und Entscheidungsmöglichkeit vorfinden. Demokratie braucht überschaubare Kreise, damit eine teamorientierte Mitbestimmung und Entwicklung möglich ist. Funktionieren die kleinen Zellen (Familie, Gemeinde, Staat) in einem fairen und ausgewogenen Mitspracherecht, in dem weder eine Mehrheit despotisch über eine Minderheit bestimmt, noch eine Minderheit sich diktatorisch über eine Mehrheit stellt, dann können sich diese Zellen als starke Träger der demokratischen Freiheit und Humanität europaweit vernetzen, zum Wohle aller, ohne dabei ihre Selbstbestimmtheit aufzugeben.

Die juristische Grundlage der europäischen Union, basierend auf dem Lissabon-Vertrag, der den Österreichern und Österreicherinnen nicht zur Abstimmung vorgelegt wurde, ist keine gute und vor allem keine sichere demokratische Grundlage. Dieser Vertrag, ist ein schwerwiegender zerstörerischer Eingriff in unsere Verfassung, er unterdrückt die freie Selbstbestimmtheit der Menschen und ermöglicht keine Weiterentwicklung in Richtung direkter Demokratie und Bürgermitbestimmung, sondern ist ein RÜCKSCHRITT in eine völlig veralterte, feudale Herrschaftsform, die Tür und Tor für totalitäre und despotische Kräfte öffnet, wo einige wenige unverantwortliche Politiker und Experten über die Bevölkerung selbstherrlich und rücksichtslos bestimmen. Die EU agiert in einer Top-Down Manier und unsere Regierung höhlt das Recht des Bürgers auf faire demokratische Mitbestimmung aus.

Weltfriede, Freiheit, Selbstbestimmtheit und Wohlstand für alle Menschen und ein Europa in diplomatischer Verbundenheit, sind das wichtigste politische Ziel für die Zukunft und wir werden es nur erreichen, wenn wir das hohe Gut der Freiheit der Menschen in unserer 2. Republik, unsere Neutralität und unserer Souveränität wiedergewinnen. Österreich und Europa tragen hohe demokratische Verantwortung (vor allem gegenüber China, Russland und all den totalitär geführten Staaten, die die Menschenrechte verletzen), daher setze ich mich aus tiefster innerer Überzeugung für einen Austritt aus der EU ein und bin voller Zuversicht, dass wir eine viel bessere demokratische Politik für die Zukunft verwirklichen können, wenn wir uns auf unsere Ethik, Kultur und bürgerliche Verantwortung besinnen. Bitte denken Sie gut nach, informieren Sie sich umfassend und unterstützen Sie das Volksbegehren für den EU-Austritt, um die Demokratie und Bürgerfreiheit für unsere Kinder abzusichern!“

Webseiten: http://www.facebook.com/ KarinKolland?ref=profile#!/pages/EU-Austritt-Volksbegehren/103037103071072?ref=ts
www.kuthumi.at , www.hanael.at , www.intuitivesReiki.at

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10. Mail 2010:

Der Euro ist zu einem gigantischen Umverteilungsaggregat zugunsten des internationalen Finanzkapitals geworden. Nun ist Zeit für Widerstand!

Die Ereignisse der vergangenen Nacht bedeuten einen währungspolitischen Putsch des Finanzkapitals gegen die Völker Europas. Vergesst die Landtagswahl NRW. Völlig unwichtig, welche lustigen Weiber uns da jetzt regieren. Die rot-grünen Dämchen prosteten und prusteten, während uns Bürgern gleichzeitig die Finanzgarotte umgelegt wurde.

Angie ging gar nicht erst zu dem Nachwahl-Tamtam. Stattdessen: Nachtsitzung im Kanzleramt, parallel zur Nachtsitzung in Brüssel. Schäuble als Verhandlungsführer in Brüssel musste plötzlich ins Krankenhaus. Für ihn übernahm sein Staatssekretär Asmussen, ein bewährter Confident von GoldmanSachs, das Trojanische Pferd der Wallstreet in der Bundesregierung. Hat schon unter Eichel und Steinbrück Derivatspekulationen, Heuschrecken und außerbilanziellen Schwindelgeschäften Tür und Tor geöffnet hat. Er justiert die fanziellen Massenvernichtungswaffen, die New York und London auf unseren Kontinent gerichtet haben.

Der Beschluss von der Nacht auf Montag: 750 Milliarden Euro werden „für die Rettung der Euro-Zone“ bereitgestellt. Geht es noch dreister? Zwei Tage, nachdem der Bundestag bereits einer „Griechenland-Hilfe“ in Höhe von 118 Milliarden Euro zugestimmt hat, die angeblich die Märkte beruhigen sollte, hat sich herausgestellt, dass diese Marktberuhigung nicht eingetreten ist, und dass noch einmal mehr als das Fünffache dieses Betrages oben aufgelegt werden muss. Damit brechen die Eurokraten ihre eigenen Verträge! SO WIRD DAS JETZT IMMER WEITER GEHEN! WENN WIR, DIE BÜRGER DEUTSCHLANDS UND DIE VÖLKER EUROPAS, DAS NICHT STOPPEN!

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8. Mai 2010:


„Die Währungsunion ist gescheitert“

Interview in der Wochenzeitung "Zur Zeit":
Staatsrechtler Univ.-Prof. Schachtschneider über die Folgen der Finanzhilfe für Athen
Herr Prof. Schachtschneider, warum wollen Sie vor dem Bundesverfassungsgericht gegen
die geplante Finanzhilfe für GriechenlandKlage erheben?

Sowohl aus einem rechtlichen als auch aus einem wirtschaftlichen Grund: Es ist unverzichtbar, daß das Recht eingehalten wird, und die finanzielle Hilfe verletzt eindeutig die No-bail-out-Klausel
des Artikel 125 des Arbeitsvertrages über die Europäische Union, der sowohl der Union als auch den Mitgliedstaaten verbietet, Mitgliedstaaten Haushaltshilfen zu geben oder für deren Verbindlichkeiten
zu haften. Und dieses Strukturmerkmal der Währungsunion, die ja eine Stabilitätsgemeinschaft sein sollund auf der Eigenständigkeit der Haushalteberuht, wozu es strenge Regeln der Haushaltsdisziplin gibt, die jedochnicht angewendet worden sind, wirdnun mißachtet und das ist mit den Verträgen
und der demokratischen Legitimationin keiner Weise vereinbar.
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EU-Geheimarmee gegen Demonstranten in Griechenland?

Dass die EU nicht nur ein fröhlicher Reigen ist, wird Griechenland bald zu spüren gekommen. Denn es laufen Vorbereitungen für den Einsatz der Geheimarmee EUROGENDFOR, die nun die Aufstände in Griechenland niederschmettern soll. Und zwar mit der Lizenz zum Töten.

Lange galt die EU-Geheimarmee EUROGENDFOR als Erfindung von Verschwörungstheoretikern und EU-Gegnern. Doch mittlerweile ist die Existenz  der „European Gendarmerie Force“ mehr oder weniger offiziell und auch bekannt, dass die Kriegstruppe ihren Sitz in Norditalien hat. Nun bereiten sie sich für den ersten grossen Einsatz vor. Gegen die Bevölkerung von Griechenland.

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7. Mai 2010:

Die Euro-Krise war von Anfang an programmiert. Doch die Krise der europäischen Gemeinschaftswährung reflektiert nicht nur eigene Konstruktionsfehler. Sie offenbart ebenso das Endstadium unseres Geldsystems.

Interview mit Prof. Senf.

Die Krise des Euro war von Anfang an programmiert. Das erläutert Prof. Bernd Senf in einem  Interview mit MMnews. Es sei erstaunlich, dass die Gemeinschaftswährung gegen alle ökonomische und auch politische Vernunft vor 10 Jahren durchgepeitscht worden wäre. weiterlesen>>(Video)

6. Mai. 2010:

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Zurück zu den nationalen Währungen! Zurück zu einem Europa der souveränen Nationen! Zurück zur Demokratie und Rechtsstaat!

Die vier "Musketiere der Grundrechte", die Professoren W. Hankel, W. Nölling, J. Starbatty,
K. A. Schachtschneider u. Ex- Thyssen Cherf D. Spethmann nehmen erneut dem Kampf gegen den Euro auf. Ein Eilantrag gegen die Zahlungen Deutschlands an Griechenland wurde bereits eingebracht. Mit einer erneuten Verfassungsklage ist bald zu rechnen. Die "Wiener Zeitung" berichtet in der heutigen Ausgabe vom ersten Schritt in die Freiheit: weiterlesen>>

Die "Krone" in der heutigen Ausgabe titelt: Gericht soll Geld an Brüssel stoppen!

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5. Mai 2010:

“Wir brauchen die DM wieder!”

Mai 5, 2010 um 12:51

Offener Brief von Prof. Wilhelm Hankel an die Bundeskanzlerin

Prof. Hankel, vielen Lesern dieses blogs auch als Referent auf der Volksinitiative Veranstaltung im April 2009 bekannt, hat begleitend zu seiner Verfassungsklage / s. gestern auf diesem blog /  folgenden offenen Brief an Frau Merkel verfasst. Der Brief im Original findet sich hier PLUS eine Unterschriftenliste, bei der sich jeder eintragen sollte!!


Sehr geehrte Frau Bundeskanzler,

wem gehört eine Währung? Gewisslich nicht Ihnen oder Ihrer Regierung; auch nicht jener Vorgänger-Regierung, die den Deutschen das bislang beste und stabilste Geld ihrer Geschichte wegnahm, ohne sie zu fragen: die Deutsche Mark (DM). Mit diesem Geld schaffte unser Volk nach der Stunde Null den Wiederaufstieg aus Ruinen, den Aufbau einer leistungsfähigen Volkswirtschaft und die Rückkehr in den Kreis der weltweit geachteten Nationen. Die ganze Welt hat uns dafür bewundert und tut es noch heute. zum J. Elsässer-Blog

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Lehren aus der Euro-Krise?

Aufhören mit dem Schuldenmachen und mit den Geldgeschäften!

von Karl Müller

Obwohl noch einige Hintergründe ungeklärt sind und das Kommende nicht mit Sicherheit vorauszusehen ist, ist es sicherlich doch ratsam, schon jetzt eine Art Zwischenbilanz zur Krise des Euro zu ziehen. Dies um so mehr, als beim bisherigen öffentlichen Blick nach vorne zu wenig Grundsätzliches zur Sprache kommt und zu wenig ans Gemeinwohl und zu wenig nachhaltig gedacht wird.
Wohl mit Sicherheit kann man jetzt schon sagen, wodurch diese Krise mit verursacht wurde:
•    durch eine am Globalismus orientierte Wirtschaftsordnung innerhalb der EU (neoliberaler Binnenmarkt mit über die Grenzen der EU hinausgehender Kapitalverkehrsfreiheit) – weil dieser «Ordnung» jegliches menschliche Mass und jegliche wirkliche Nachhaltigkeit fehlen und sie eine souveräne nationale Politik für einen überschaubaren Raum nahezu verunmöglicht hat. Professor Karl Albrecht Schachtschneider weist seit Jahren auf die verheerenden Folgen dieser Kapitalverkehrsfreiheit hin, die Volksvermögen der Willkür aussetzt weiterlesen>>

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4. Mai 2010:

Das Kartenhaus stützen

F. William Engdahl

Die Weltfinanzmärkte haben scharf auf die Meldung reagiert, dass die amerikanische Versicherungsgruppe AIG jetzt den größten Vierteljahresverlust der amerikanischen Geschichte gemeldet hat – nämlich 61,7 Milliarden Dollar – und dass die US-Regierung dem Versicherer weitere 30 Milliarden Dollar aus Steuergeldern zur Verfügung stellen wird. Dies ist der dritte Plan zur »Rettung« der AIG seit dem letzten September, als der damalige US-Finanzminister Henry Paulson in einem offensichtlichen Interessenkonflikt mit einer beispiellosen Finanzspritze (»Bailout«) der Bundesregierung eine US-Versicherungsgesellschaft vor dem Bankrott rettete, während er sich buchstäblich an demselben Tag weigerte, die große und traditionsreiche Investmentbank »Lehman Brothers« zu retten. Durch diese Entscheidung, »Lehman Bros.« Bankrott gehen zu lassen, weitete sich ein bis dahin begrenztes Finanzproblem zur gegenwärtigen weltweiten Systemkrise aus.

Der Fall AIG sowie die neuen Hilfen (aus Steuergeldern!) für die »Citigroup« sind Beispiele dafür, dass die US-Regierung den Versuch unternimmt, Finanzinstitute, die in riesigem Umfang fremdfinanziert sind, zu retten, ohne sie zuvor einem rigorosen Verstaatlichungs- und Sanierungsprogramm der Regierung zu unterwerfen. Im Klartext: Gutes Geld wird in einem riesigen schwarzen Loch versenkt. weiterlesen>>

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3. Mai 2010:

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Das Stadtmagazin "Wien-Konkret" über EU-Skandale und Griechenland

 

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1. Mai 2010:

Ölpest im Golf von Mexiko: Wie lange noch zusehen?

Ums Öl werden Kriege geführt und die Umwelt nachhaltig zerstört. Es geht um viel Geld: Jeden Tag werden etwa 85 Millionen Barrel(!) gebraucht. Heute kostet ein Barrel (159 Liter Öl) 86,10 Dollar. Das macht die Gesamtsumme von rund 73 Milliarden Dollar! Jetzt kann man sich vorstellen, um welchen Gewinn es da jeden Tag geht.

Wie lange noch sollen die Menschen auf der ganzen Welt dafür leiden und die Umwelt zerstört werden? Österreich ohne EU könnte schon längst energieunabhängig sein. Hermann Scheer (Präsident Eurosolar): "In kurzer Zeit könnte Deutschland mit erneuerbaren Energieformen unabhängig sein". Österreich sowieso. Güssing machte es uns schon vor und das Burgenland ist auf dem Wege dorthin. Elektroautos müssen schon viel billiger und ausgereifter sein, wenn in die Forschung von erneuerbaren Energieformen nur annähernd soviel Geld gesteckt würde, wie zur Erforschung von Atomenergie. Resümee: Raus aus Euratom, Raus aus der EU!

Willkommen in der Unabhängigkeit und Frieden!

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Nach Verfütterung von patentiertem Gentech-Futter sollen gleich auch Schweine patentiert werden

Wien (OTS) - "Die Profitgier der Gentechnik-Industrie ist ähnlich
bodenlos wie der griechische Staatshaushalt", so heute der
freiheitliche Umweltsprecher NAbg Norbert Hofer. "Die goldene
Bananenschale für die größte Chuzpe gebührt freilich wieder einmal
Monsanto. Weil Schweine mit der Gensoja des Konzerns gefüttert
werden, sollen auch die aus diesen Schweinen gewonnenen
Fleischprodukte patentiert werden. Das ist absurd und ein ruinöses
Szenario für die freie Landwirtschaft. Ganz abgesehen davon, daß die
Industrie damit eines ihrer bisherigen Schutzargumente über Bord
wirft. Jenes nämlich, zu behaupten, dass Gentech-Futter keinerlei
Auswirkungen auf das damit gemästete Tier und somit auf den
Konsumenten habe."" weiterlesen>>>

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29. April 2010:

Die Wochenzeitung "Zeit-Fragen" titelt in der aktuellen Ausgabe:

Ein selbstbewusstes Volk lässt sich nicht so leicht unterjochen

Zu den wahren Absichten hinter den Angriffen auf die Schweiz und ihre Geschichte – unter Einbezug der Guisan-Biographie von Markus Somm

 

(...) Was ist es, was die Linke nach der EU schielen lässt? Ist es die Wut über das Erfolgsmodell Schweiz, welches halt nicht nur, obwohl auch, ein linkes Projekt ist? Oder gibt es der Stolz von Nachgeborenen nicht zu, wie Somm mutmasst, dass es eine bürgerliche Regierung war, die die Schweiz durch den Weltkrieg führte, mit Erfolg, wenn natürlich auch mit viel Glück. Oder ist es die pure Lust an der Dekonstruktion? Warum dann nicht den Mythos des sogenannten «Friedensprojekts» EU dekonstruieren? Die Hintergründe von Jean Monnet erhellen – um bei der Wallstreet zu landen? Angst, sich selber eine ­historische Fehleinschätzung grösserer Dimension eingestehen zu müssen? EU als heilige Kuh, jeglicher Kritik enthoben? Mythenverblendet? Die Literatur wäre zuhauf vorhanden, warum die Scheu? zum Beitrag>>

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28. April 2010:

Endspiel für den Euro

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Frankreichs verzweifelte Bauern

Bauern rollen mit Traktoren durch Paris

In Paris haben tausende französische Bauern wegen des Verfalls ihrer Einkommen Hilfen der Regierung gefordert. Die Landwirte rollten am Dienstag mit rund 1.300 Traktoren in die Hauptstadt.

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24. April 2010:

EU-Rechtsgrundlagen zur Währungspolitik im EURO-Raum:

1) Was sind die Rechtsgrundlagen?
2) Beispiel: Dürfen die EU-Mitgliedsländer an andere überhaupt Kredite gewähren (die möglicherweise nie zurück gezahlt werden)? weiterlesen>>>

 

18. April 2010

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Entgegnung der Redaktion zur Information zur Ratifizierung des „Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ („EU-Reformvertrag“) durch den Bundespräsidenten

I.
Einleitung

Nachdem die österreichische Bundesregierung, der vom Volk gewählte Nationalrat und zuletzt der Bundesrat ihre Zustimmung zum Vertrag von Lissabon erteilt haben, hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer auf der Basis von Beschlüssen der Bundesregierung, des Nationalrates und des Bundesrates nach eingehender Prüfung der gesamten Materie und nach Abwägung der vielen Argumente, die in diesem Zusammenhang vorgetragen wurden, die Ratifikationsurkunde am 28. April 2008 unterzeichnet. weiterlesen>>

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„ Der am besten organisierte Finanzschwindel aller Zeiten!“
Interview mit Prof. Dr. Wilhelm Hankel

Michael Grandt: Gibt es Gemeinsamkeiten bei der Entstehung von Weltwirtschafts- und Finanzkrisen?

Prof. Dr. Wilhelm Hankel : Der Rückblick auf frühere Krisen zeigt durchaus Verblüffendes – alle Jahrhundertkrisen haben letztlich dieselbe Ursache: die Innovationen der Finanzwelt. Dass der finanztechnische Fortschritt Krisen auslöst, erscheint zunächst paradox; er ist erleichtert und verbilligt Geldaufnahme und Kredit.

Michael Grandt: Liegt darin das große Risiko?

Prof. Dr. Wilhelm Hankel: Ja, denn mit dem Niederreißen der Hürden zum Geld- und Kreditzugang fällt automatisch die Hemmschwelle für die Verschuldung – die öffentliche, aber mehr noch für doe private. Die öffentliche Verschuldung lässt eindämmen; das versuchen sowohl die EU als auch seit Neustem verstärkt auch unser Staat durch die ins Grundgesetz eingebaute Verschuldungsgrenze – ob mit Erfolg, bleibt abzuwarten. Eine gesetzliche Obergrenze für private Verschuldung gibt es jedoch nicht.

Wir haben es hier mit dem ältesten Gesetz der Geldwirtschaft zu tun: Je mehr sich die Verschuldung ausbreitet, desto gefährlicher wird sie- Ihr Risikopotenzial steigt überproportional.

Wien-Konkret zum Thema

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15. April 2010:

Die EU treibt uns in den Ruin!

Wer soll das bezahlen - wer hat soviel Geld? Wie lange lassen sich die Österreicher noch ausnehmen? 900 (!) Millionen für Griechenland (!) ...und für unsere Pensionen ist kein Geld da!
Wenn Griechenland komplett zahlungsunfähig wird -und das ist aufgrund der hohen Zinsen sehr wahrscheinlich - müssen die Österreicher dafür aufkommen. Die Inflation wird explodieren. Und für Portugal wird es für das nächste Inflationsland schon enger. "Portugal könnte noch härteren Sparkurs benötigen", meint der EU-Kommissar Olli Rehn. Das Hilfspaket für Griechenland dürfte auf 90 Milliarden Euro wachsen. weiterlesen>>

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10. April 2010

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Für alle Raucher und Freunde eines "kühlen Blonden" oder eines guten "Tropfens" und alle Impfkritiker. Es geht auch um die Kriminaliserung aller "life style sorten" und die damit verbundenen Massenimpfungen. Jane Bürgermeister zeigte Gesundheitsminister Stöger an.
(Facebook: http://www.facebook.com/group.php?v=wall&gid=248665344739 )

Art. 168 (5) AEUV:

Das Europäische Parlament und der Rat können unter Auschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen uach Fördermaßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit sowie insbesondere zur Bekämpfung der weit verbreiteten schweren grenzüberschreitenden Krankheiten, Maßnahmen zur Beobachtung, frühzeitigen Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundsgefahren sowie Maßnahmen, die unmittelbar den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor Tabakkonsum und Alkoholmissbrauch zum Ziel haben, erlassen.

Das heißt: Österreich muss sich beispielsweise den EU-Anti-Raucher-Gesetzen beugen, auch wenn es in Österreich mehrheitlich nicht gewollt ist. Die EU ist kein Friedensprojekt, sondern ein Unfriedensprojekt. Der Austritt aus der EU würde uns die Chance für mehr Direkte Demokratie geben.

Für beide Ansinnen gibt es aktuell die Möglichkeit für das Volk zu handeln: Unterstützen Sie die Volksbegehren EU-Austritt und für Direkte Demokratie und unterschreiben Sie die Unterstützungserklärungen auf ihrem Gemeindeamt/Bezirksamt und die Einleitung dieses "Volks-Gesetzgebungsverfahrens zu ermöglichen. Unterstützungserklärungen herunterladen und auf zum Gemeindeamt: U-Erklärung Direkte Demokratie + U-Erklärung EU-Austritt

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Auseinanderbrechen der Europäischen Wahrungsunion am Horizont sichtbar

Die Frage, ob Deutschland zur D-Mark zurückkehren solle, hat in die Spalten der führenden deutschen Tageszeitungen und anderen Medien, wie der Frankfurter Allgemeinen , der Welt , dem Spiegel und Focus , einzug gefunden. Dies trotz der inständigen Beteuererung der Kanzlerin, zuletzt am 25. März vor dem Bundestag, daß der Euro so hart wie die DM sei. weiterlesen>>

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8. April 2010:

Klageschrift gegen den Euro

Weil sich die Währungsunion in eine Haftungsgemeinschaft verwandelt, ist nun eine Verfassungsklage gerechtfertigt. Griechenland kann nur gerettet werden, wenn es die Euro-Zone verlässt.
von Joachim Starbatty weiterlesen>>

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7. April 2010:

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Facebook: EU-Austritt Volksbegehren

Als „Antwort der Bürger auf das Durchpeitschen des Lissabon-Vertrags“ hat eine überparteiliche Plattform diese Woche ein bundesweites Volksbegehren für den Austritt aus der EU gestartet. Es gehe um die Rettung der Lebengrundlagen Österreichs: 1. (Wieder-) Aufbau einer krisensicheren Binnenwirtschaft und des Sozialstaates, der nur in eigenständig handlungsfähigen souveränen Staaten möglich ist. vor 7 Stunden weiterlesen>>

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Klage gegen Merkels geplante Griechenland-Rettung

Niki Vogt

Nach Jubelberichten der »Bild« über die standhafte Kanzlerin Merkel, ja sogar Fotomontagen einer Bismarck-Statue mit Merkel-Kopf, ist dann durch den Nebel verschleiernder Berichterstattung doch dem Dümmsten klar geworden: Deutschland wird für Griechenland zahlen.

Nun wollen sich vier renommierte Wirtschaftwissenschaftsprofessoren über das Bundesverfassungsgericht gegen diesen Rechtsbruch wehren. Die Namen der vier tapferen Musketiere: Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider und Joachim Starbatty.

Professor Wilhelm Hankel in einem kurzen Ausschnitt seiner Begründung: weiter>>

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Banken in Bedrängnis Griechen plündern ihre Konten

Von Alexander Hagelüken

Wie sicher ist das Geld auf der Bank noch? Griechenlands Bürger sind in Sorge - und heben in großem Stil ihre Ersparnisse ab.

Dunkle Wolken über dem Parthenon: Die Griechen fürchten um ihre Ersparnisse.

Die Bürger Griechenlands machen sich offenbar mindestens ebenso große Sorgen über den Zustand ihres Staates wie internationale Investoren. Laut einer neuen Studie beginnen sie, in großem Stil Geld von ihren Bankkonten abzuziehen, als befürchteten sie, dass es dort nicht mehr sicher ist. Diese Nachricht kommt an einem Tag, da die Zitterprämie für Käufer Athener Anleihen steil anstieg, was die Lage für das Euro-Land mit den gigantischen Schulden noch schwieriger werden lässt. weiterlesen>>

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4. April 2010:

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEHGEHREN - RAUS AUS DER EU!

Folgende Organisationen sind Partner der Plattform Neutralität retten:
Nein zum EU-Vertrag !

* Neutrales Freies Österreich (NFÖ) :  www.nfoe.at
* Initiative Heimat & Umwelt  (IHU) : www.webinformation.at
* Initiative für mehr direkte Demokratie :  www.direktedemokratie.at
* Anti-Gentechnik-Plattform "Pro Leben"  :  www.proleben.at
* Die Christen (CPÖ) :  www.diechristen.at
* ARGE ja zur Umwelt, nein zur Atomenergie :  www.arge-ja.at
* Neutrales Österreich (NEU) : Obmann DI. Dr. Fritz Danner,  E-Adresse: neutrales-oe@gmx.at  
* Initiative Rettet Österreich: www.rettet-oesterreich.at
* Die Christdemokraten Österreichs (CDÖ) :  kontakt@cdoe.at
* Österreichische Restauratorenbewegung (RBOE) : www.rboe.at
* Initiative  Information - Natur - Gesellschaft :  www.initiative.cc
* Animal Spirit :  www.animal-spirit.at
* Permakultur :  www.permakultur.at

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29. März 2010:

Wie man seine Freunde loswird

CHRISTIAN ORTNER (Die Presse)

Eine EU, die sich immer gouvernantenhafter in meine Privatsphäre einmengt, kann mir gestohlen bleiben.

Endlich ist es der EU gelungen, eines der brennendsten Probleme der Gegenwart zu lösen, das bisher geradezu sträflichst vernachlässigt worden ist: Seit Kurzem unterbindet eine Rechtsnorm der Union, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe ohne großen bürokratischen Aufwand ab und zu ein Schwein schlachten und daraus leckere Würste, köstlichen Speck oder knusprigen Braten bereiten. Mit diesem ruchlosen Treiben auf dem Lande ist es nun endgültig vorbei; es sei denn, der Bauer rüstet seinen Betrieb für ein paar Zillionen Euro zu einem Agroindustriebetrieb mit Hightechstandard um und begeht damit ökonomischen Suizid.

(...) Ich schreibe das ungern, weil ich seit ungefähr drei Jahrzehnten zu den eher nicht sehr zahlreichen Befürwortern eines europäischen Bundesstaates in der Façon der Vereinigten Staaten von Amerika (!) gehöre. Langsam frage ich mich, ob das nicht ein Fehler war. (Eine Frage, die sich übrigens noch viel ernsthafter stellt, sollte die Union Griechenland in einer Form subventionieren, die Buchstaben oder Geist des Maastricht-Vertrages widerspricht – aber das ist jetzt eine andere Baustelle. (...)

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28. März 2010:

Clinton fordert engere Beziehung zwischen EU und NATO:

Aussagen der US-amerikanischen Außenministerin Hillary Clinton, denen zufolge der Vertrag von Lissabon die Basis für engere Beziehungen zwischen der EU und der NATO bildet, bestätigt eines der Hauptargumente gegen der Vertrag, so der Präsident von Republican Sinn Féin, Des Dalton.

„Das bestätigt eines der zentralen Argumente all derer, die zur Ablehnung des Lissabon-Vertrages aufgerufen haben. Republican Sinn Féin bei beiden Referenden, die in den südlichen 26 Counties von Irland abgehalten wurden, betont, der Zweck des Lissabon-Vertrags ist, das Projekt EU einen Schritt näher an die Errichtung eines undemokratischen und militarisierten Superstaates zu bringen. weiterlesen>>

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27. März 2010:

Prof. Schachtschneider und Co. planen erneute Klage beim Bundesverfassungsgericht:

Griechen-Hilfe droht deutsche Klage

26.03.2010 | 18:44 |  Von unserem Korrespondenten OLIVER GRIMM (Die Presse)

Professoren planen Verfahren zum Austritt Deutschlands aus Eurozone. Im Fall der Auszahlung finanzieller Hilfen an die griechische Regierung würden sie ohne Verzug auf den Austritt Deutschlands aus der Währungsunion klagen.

BRÜSSEL. Über dem Hilfspaket für Griechenland, auf das sich die Regierungschefs der übrigen 15 Euroländer am Donnerstag nach wochenlangem Ringen geeinigt haben, schwebt das Damoklesschwert einer Beschwerde vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. In einem Gastbeitrag in der „Financial Times“ (Freitagsausgabe) erklären vier renommierte deutsche Universitätsprofessoren, dass sie im Fall der Auszahlung finanzieller Hilfen durch die anderen Euroländer an die griechische Regierung ohne Verzug auf den Austritt Deutschlands aus der Währungsunion klagen würden. (Presse)

Der Euro-Kritiker Wilhelm Hankel drohte eine Verfassungsklage an, falls die Euro-Staaten oder die Europäische Zentralbank Griechenland finanziell unterstützen wollten. Hankel, der zusammen mit drei Professorenkollegen 1998 vor dem Bundesverfassungsgericht vergebens gegen die Einführung des Euro geklagt hatte, kündigte in einem Gespräch mit dem Handelsblatt einen neuerlichen Gang nach Karlsruhe an, sollte es Finanzhilfen für Griechenland geben. „Wenn das geschieht, ziehe ich mit meinen Kollegen Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty und Karl Albrecht Schachtschneider erneut vor das Bundesverfassungsgericht oder sogar zum Europäischen Gerichtshof“, sagte Hankel. Er begründet die Initiative mit dem sogenannten bail-out-Verbot, das in den Europäischen Verträgen festgeschrieben sei. (Handelsblatt).

Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union ist mit einer demokratischen Republik nicht mehr vereinbar: Es werden unglaubliche Schulden gemacht, die noch Generationen zu tragen haben werden, zum Vorteil einiger Weniger und zu Lasten der meisten Menschen in Österreich.

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In Norwegen und Island steigt die EU-Ablehnung:

In Island sind laut aktueller Umfrage nun gar schon 60 % gegen und nur mehr 24,4% für die EU-Mitgliedschaft ihres Landes!
Auch in Norwegen hat die EU-Ablehnung wieder zugenommen, dort sind aktuell 55,8% gegen und 30,6% für die EU-Mitgliedschaft. weiterlesen>>

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Nigel Farage bei Alex Jones

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25. März 2010:

Das angebliche "Friedensprojekt" EU zeigt ihr wahres Gesicht:

Deutsche Rüstungsexporte mehr als verdoppelt !

(...) Dass sich die deutsche Rüstungsindustrie 65 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und den Verbrechen der Wehrmacht wieder auf Augenhöhe mit den militärischen Großmächten der Welt befindet, muss sehr ernst genommen werden. Es ist kein Zufall, dass dieser Höhepunkt in Sachen Aufrüstung mit der größten Weltwirtschaftskrise seit 80 Jahren zusammenfällt. Mit der Krise verschärfen sich auch die Spannungen zwischen den Großmächten, die unweigerlich kriegerische Auseinandersetzungen nach sich ziehen werden.

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22. März 2010:

Facebook:

Volksbegehren: 1 Million Österreicher für den EU Austritt.
Super Leute - Spitze! In 4 Tagen fast 500 Mitglieder die dieses Volksbegehren unterstützen. Es geht noch mehr denn es sind 1,6 Millionen Österreicher auf Facebook. Heute schaffen wir gemeinsam die Zukunft von Morgen. Nehmt euch bitte zwei Minuten Zeit und drückt den Button "Freunden vorschlagen" und ladet alle eure Österreichischen Freunde und Bekannten ein. Danke am Mittwoch

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18. März 2010:

EU will einfachere Zulassung von genveränderten Organismen

Schweizer Nationalrat stimmt Verlängerung des Gentechmoratoriums zu

Am 8. März hat der Nationalrat über die Verlängerung des Gentechmoratoriums abgestimmt. Die vorberatende Wissenschaftskommission hat mit 16 zu 11 eine Annahme der Veränderung des Gentechmoratoriums beschlossen und somit einer Verlängerung um weitere drei Jahre zugestimmt. Vor 5 Jahren hatte das Volk das Moratorium mit 55,7 Prozent angenommen, und alle Kantone waren 2005 dafür, dass bis 2010 keine genveränderten Organismen (GVO) zu kommerziellen Zwecken angebaut werden dürfen. Der Nationalrat hat nun nach dem Ständerat ohne Einschränkung mit 106 zu 68 der Veränderung zugestimmt. Damit wird das Moratorium auf weitere 3 Jahre verlängert. Das könnte Signalwirkung für die Völker Europas haben. Widerstand ist wichtiger denn je. weiterlesen>>> / mehr

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Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung Plädoyer für die Erneuerung einer staatsbürgerlichen Volksbildungsbewegung

von Karl Müller

Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist dafür bekannt, dass es sehr zurückhaltend ist und leider auch immer wieder Hintertüren offenlässt, wenn es darum geht, die Verfassungswidrigkeit gesetzgeberischen Handelns festzustellen. Wenn es dies aber einmal tut – und gerade im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und der Abwehr staatlicher Übergriffe, auch möglicher staatlicher Gewaltakte, hat es das in den vergangenen Jahren schon mehrfach getan –, dann wäre dies eigentlich ein gewichtiger Grund für die politisch Verantwortlichen des Landes, intensiv über ihre Politik, die zu verfassungswidrigen Gesetzen geführt hat, nachzudenken und grundlegende Korrekturen vorzunehmen.
In Deutschland ist dies leider nicht der Fall. Das ist die nun schon Jahre währende Tragik deutscher Politik: Trotz aller immer offenkundiger werdenden Sackgassen – im Grunde genommen gibt es keinen Politikbereich, den man hier ausnehmen kann – verfolgen die politisch Verantwortlichen offenbar das Motto «Nur immer weiter so».
Im Falle der nun als verfassungswidrig erkannten Vorratsdatenspeicherung lohnt es sich deshalb, das Urteil gründlich zu studieren (siehe Auszug im Kasten), denn es zeigt, wie weit der Irrweg schon beschritten wurde und um wie viel es geht.
Auf all das, was das Bundesverfassungsgericht – wohlgemerkt: das höchste deutsche Gericht – zur Sprache bringt, haben Bürger- und Menschenrechtsgruppen sowie Datenschützer immer wieder hingewiesen. Regierung und Gesetzgeber sind aber darüber hinweggegangen.

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Nein zur Privatisierung des Hoheitlichen !


Nein zum Ausverkauf des Staates und zur Vermischung staatlicher Aufgaben mit privatwirtschaftlichen Interessen.

Private Bewährungshelfer in Baden-Würrtemberg.
Beinahe-Privatisierung von Polizeistreifen in Bremen.
Vergabe der Bauaufsicht an privat – Einsturz des Stadtarchivs in Köln ?
Privatisierung der Bundeswehrwäscherei – missbraucht für Drogenschmuggel aus Afghanistan?
Teilprivatisiertes Gefängnis in Hünfeld.
Privatisierung der Gerichtsvollzieher .
Privatisierung des Eisenbahnbundesamtes ?
Privatisierung von Forstämtern – Kahlschlag im Wald ?

Am 08.05.2010 protestieren Bürgerinnen und Bürger aus dem Bergischen Land friedlich als Zeichen ihres demokratischen Widerstands für den Erhalt der Ordnung des Grundgesetzes und gegen den Ausverkauf des Staates.
Treffpunkt ist am Werther Brunnen in der Fußgängerzone in Wuppertal-Barmen um 10.00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung . Von dort zieht die Demonstration ab 11.00 Uhr innerhalb der Fußgängerzone über Werth, Alten Markt, Schuchardtstr. und Lindenstr. bis vor das Barmer Rathaus, wo die große Abschlusskundgebung mit Redebeiträgen von Vertretern der Organisationen, die ihre Teilnahme zugesagt haben, folgt.

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15. März 2010:

Interview mit Nigel Farage

Der britische Abgeordnete des Europaparlaments Nigel Farage ist einer der wenigen Politiker der sich lautstark gegen den Lissabon-Vertrag äussert und die Gefahren darin aufzeigt. Er hat auch in letzter Zeit die Personen, welche durch den Lissabon-Vertrag auf die neu geschaffenen Posten gehievt wurden, scharf kritistert, wie den ersten ständigen Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy und die hohe Vertreterin der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik Catherine Margaret Ashton. Deshalb wollte ich Nigel Farage persönlich einige Fragen stellen und seine Meinung hören. weiterlesen>>

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Viel wird aktuell diskutiert über die Redefreiheit. Prof. Schachtschneider darüber:

 

über Europa - so wie es sein soll:

 

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14. März 2010:

Information zur Ratifizierung des „Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ („EU-Reformvertrag“) durch den Bundespräsidenten

I.
Einleitung

Nachdem die österreichische Bundesregierung, der vom Volk gewählte Nationalrat und zuletzt der Bundesrat ihre Zustimmung zum Vertrag von Lissabon erteilt haben, hat Bundespräsident Dr. Heinz Fischer auf der Basis von Beschlüssen der Bundesregierung, des Nationalrates und des Bundesrates nach eingehender Prüfung der gesamten Materie und nach Abwägung der vielen Argumente, die in diesem Zusammenhang vorgetragen wurden, die Ratifikationsurkunde am 28. April 2008 unterzeichnet. weiterlesen>>

Die Redaktion wird diese Information des Bundespräsidenten entsprechend beantworten und dann veröffentlichen. Das Hauptproblem ist die falsche Auslegung des Demokratiebegriffes. Also das Regierung und Parlamentsparteien die Demokratie repräsentieren ist gegen die Prinzipien der Aufklärung. Dazu ein paar Gedanken>http://freiheit-frieden.blogspot.com/2010/02/demokratie-garantiert-freiheit.html )

Wer kann sich herausnehmen über andere Menschen zu herrschen? Es muss Grenzen geben, niemand kann jemand das Grundrecht auf Freiheit und Würde nehmen. Die Abgeordneten können in Vertretung des Volkes nicht alles machen!

Wenn die Folgen und die Auswirkungen der übertragenen Politiken (Hoheiten) an die EU nicht mehr für das Volk oder deren Vertreter einschätzbar und damit verantwortbar sind, dann kann man nicht mehr von Demokratie sprechen.

Wer hat beispielsweise die Folgen des in keinem Vertrag stehenden Herkunftslandprinzips voraussehen können? Oder die exzessive Durchsetzung der so genannten "Grundfreiheiten" der EU?

Es ist keineswegs sicher, ob die offene Marktwirtschaft mit freien Wettbewerb, also die Deregulierung aller Handelshemmnisse zum Schutze der heimischen Wirtschaft und Aufhebung aller Schranken für das Kapital - die Kapitalverkehrsfreiheit -, tatsächlich für a l l e Menschen Vorteile bringt und nicht nur für einige Wenige.

Wir leben unter den Gesetzen der EU, die schon in alle Lebensbereiche hineingehen. Die Bundesverfassung ist zwar nicht abgeschafft, aber die Charta der Grundrechte ist für EU-Recht zuständig. Wer kann behaupten, dass man die tausenden Rechtsakte noch übersehen und verantworten kann? Mehr in Kürze.

Dazu ein sehr informativer Vortrag in Salzburg von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Ordinarius für Öffentliches Recht zum Thema "Was würde der Vertrag über eine Verfassung für Europa für alle bedeuten"?

 

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10. März 2010:

Volksbegehren für den Austritt aus der EU gestartet

Als „Antwort der Bürger auf das Durchpeitschen des Lissabon-Vertrags“ hat eine überparteiliche Plattform diese Woche ein bundesweites Volksbegehren für den Austritt aus der EU gestartet.

Es gehe um die Rettung der Lebengrundlagen Österreichs: um den (Wieder-) Aufbau einer krisensicheren Binnenwirtschaft und des Sozialstaates, der nur in eigenständig handlungsfähigen Staaten möglich ist, um die Wiederaufnahme der NEUTRALITÄT als Grundlage der österr. Außenpolitik, um die GENTECHNIKFREIHEIT (Verhinderung von Importen von genmanipulierten Futtermitteln, Industriekartoffeln oder Fertigprodukten durch Grenzkontrollen), die Wiedereinführung einer eigenen Währung (Abkehr von TEURO), und die Einführung der DIREKTEN DEMOKRATIE nach dem Muster der Schweiz.

Das Volksbegehren für den Austritt aus der EU kann von allen österr. Staatsbürgern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ab sofort in ihrem jeweiligen Hauptwohnsitzort im Gemeindeamt oder Magistrat mit Lichtbildausweis und vor dem Beamten unterschrieben werden.

Unterstützungserklärung Vorderseite / Rückseite

Überparteiliche Plattform für den Austritt aus der EU
3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516

Inge Rauscher, Initiative für Heimat und Umwelt
Helmut Schramm, Initiative für m. direkte Demokratie in Österreich

http://eu-austritt.blogspot.com/

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Alptraum EU-Vertrag:


Lange haben die europäischen Staaten für den Vertrag von Lissabon gekämpft. Doch drei Monate nach Inkrafttreten herrscht Ernüchterung. Für viele Regierungen hat das Abkommen bittere Folgen: Die Macht in Brüssel wird neu.

Es ist eine einfache Frage, die Michael Froman stellt: Ob in der EU jetzt klarer entschieden werde, will der Abgesandte von US-Präsident Barack Obama von einer Runde EU-Botschafter Ende Januar in Brüssel wissen. Aber die Diplomaten winden sich, keiner gibt ein klares Ja. Wenige Tage später sagt Obama seine Teilnahme am für Mai in Madrid geplanten Gipfeltreffen EU-USA ab. "Das war symptomatisch", sagt einer, der dabei war. Europa hat zwar den gefeierten Lissabon-Vertrag, sein neues Grundgesetz, einfacher ist die Staatengemeinschaft für Außenstehende aber nicht geworden. weiterlesen>>

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9. März 2010:

Dank einer EU-Regelung und einem kürzlich veröffentlichten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof/VwGH 2008/22/0659 steht fest, dass Rentner aus der EU auf unsere Kosten unter dem Titel "Ausgleichszahlung" ihr monatliches Einkommen von beispielsweise 200 Euro auf 720 Euro erhöhen können. "Heute" berichtete:

Die EU-Norm Art IV Abs. 2 a VO 1408/71 ist sicher gut gemeint – doch nur allzuoft hat „gut gemeint“ fatale Folgen. Wie eben nun für die Republik Österreich und ihre Steuerzahler: Denn dank dieser EU-Regelung und einem kürzlich veröffentlichten Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 2008/22/0659) steht fest, dass JEDER EU-Bürger, der in Österreich seinen Wohnsitz hat, Anspruch auf die Ausgleichszahlung hat.
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RAUS AUS DER EU !

Als Alternative zur EU-Diktatur bietet sich das Schweizer Modell der Neutralität, Direkten Demokratie und den Genossenschaften in Verbindung mit der EFTA an. Über die Genossenschaften berichtet "Zeit-Fragen":


Die Genossenschaft – ein Modell der Ehrlichkeit, Offenheit und Mitmenschlichkeit

ts. Als die Weltwirtschaftskrise in den frühen 30er Jahren des 20. Jahrhunderts breite Massen der Bevölkerung überall auf der Welt in Arbeitslosigkeit, Hoffnungslosigkeit und Elend stürzte, begannen viele Menschen, sich selber zu organisieren, und gründeten vermehrt Formen von wirtschaftlichen Strukturen, welche sich schon seit alters bewährt und vor allem im 19. Jahrhundert einen ungeahnten Aufschwung erlebt hatten: Die Rede ist von Genossenschaften, welche nach dem Prinzip des «one man, one vote», also der Zusammenarbeit in Gleichwertigkeit und unter Achtung der Würde des Mitmenschen, organisiert sind und einerseits eine gute Alternative zur kommunistischen Kommandowirtschaft, andererseits aber auch zur radikalen und rücksichtslosen Herrschaft der Monopole, der Industriekapitäne und der Gross­finanz boten und auch heute noch bieten.

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5. März 2010:

EU-Papier: Flut an Gentechnikprodukten droht!

Nach Gen-Kartoffel: EU will Gentechnik-Zulassungsprozess beschleunigen
Versteckter Gesetzesentwurf liegt bei der WTO – Genehmigung bereits in wenigen Tagen möglich.

  Wissenschafter warnen: Sicherheit für Tier, Mensch und Umwelt in Gefahr.  Strikte, nationale Gentechnikverbote (Anbau und Import) als einziger Schutz .

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In den Werbebroschüren der EU wird meist nicht gelogen - es wird nur nicht die ganze Wahrheit gesagt und die Tragweite der EU-Vertragsentwicklung erläutert. So beispielsweise die folgende Broschüre:

Im Dienste der Bürger Europas

Die Europäische Kommission verbindet legislative und exekutive Befugnisse und verwaltet eine Vielzahl von Politikbereichen, die vom Handel über den Umweltschutz bis zur Fischerei reichen. Mit 25 000 Bediensteten aus der gesamten EU arbeitet die Kommission eng mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Regierungen zusammen.

Die Erläuterung fehlt:

Erstens ist der Binnenmarkt, die Handelspolitik ist eine ausschließliche Zuständigkeit der EU-Gesetzgebung. Österreich darf eigenständig keine Handelsverträge abschließen.

Zweitens ist die Gewaltenteiltung - als Voraussetzung einer freiheitlichen Gesetzgebung einer demokratischen Republik - aufgehoben, wenn die Europäische Kommission legislative und exekutive Befugnisse verwaltet.

Zur Ergänzung: Die Kommission ist nicht demokratisch gewählt und ein reines Exekutivorgan, welches aber das alleinige Vorschlagsrecht für die EU-Gesetze hat.

Mehr über die Fehlentwicklung des Demokratiebegriffes im unterstehenden Beitrag:

Demokratie garantiert Freiheit

Allgemein übersetzen wir Demokratie mit Volksherrschaft. In einer modernen demokratischen Republik geht es nicht um Herrschaft, sondern um den Mehrheitswillen. In Österreich haben wir eine repräsentativen Demokratie, in der die Gesetzgebung durch das Parlament vollzogen wird.

Das ist kein Widerspruch zum Volkswillen, solange es sich hierbei um Volksvertreter handelt, die bemüht sind, den Mehrheitswillen des gesamten Volkes umzusetzen. Es ist für die gewählten Politiker sehr schwierig
den Willen aller Menschen zu berücksichtigen. Trotzdem müssen sie sich ständig darum bemühen, das Richtige für die allgemeine Freiheit und für das Gemeinwohl auf der Grundlage der Wahrheit zu erkennen und die richtigen Gesetze zu beschließen, im Rahmen der Verfassung.

Die Bürger und Bürgerinnen sollten diesen Rechtsgesetzen
mehrheitlich zustimmen können. Sie garantieren den allgemeinen Vorteil und die Freiheit und nicht die Herrschaft.

Entwickelt sich in einem Staat allerdings eine Parteienherrschaft, die ausschließlich den Regierungsvorschlägen folgen oder der Parteilinie gehorchen müssen, dann sind die Abgeordneten des Volkes nicht mehr frei und ihrem Gewissen verpfl ichtet. Demokratie ist also die politische Form der
Freiheit. Rechtsgesetze sind notwendig, schränken nicht die Freiheit ein, sondern garantieren sie vielmehr.

Einen wichtigen Schritt demokratie-politisch weiter gedacht:
Durch die Möglichkeit direkt demokratischer Entscheidungen wird die repräsentative Demokratie positiv beeinfl usst. Wenn das Volk
Entscheidungen jederzeit an sich ziehen und selbst treffen kann, werden auch parlamentarische Entscheidungen inhaltlich sehr viel stärker an den Mehrheitswillen den Wähler zurückgebunden. Das Schweizer Modell (Neutralität und Direkte Demokratie) ist richtungsweisend. Demokratie in der EU nicht möglich. Österreich ist seit 1995 Mitglied der Europäischen
Union, deren demokratischen Defizite gegen die Freiheit in der Republik
gerichtet sind. Es gibt viele Argumente, warum die EU demokratische Defizite aufweist. Beispielsweise die nicht Gewaltengeteilte EU-Gesetzgebung. Das sogenannte EU-Parlament vertritt kein Volk, weil es kein verfasstes EU-Volk gibt. Auch die EU-Parlamentsabgeordneten werden nicht gleichheitlich (d.h. im Verhältnis zur Einwohnerzahl der EU-Mitgliedsstaaten) gewählt.

Dieses „Scheinparlament“ kann kein Gesetz alleine beschließen, es stützt und stärkt lediglich die EU-Gesetzgebung. Die Kommission hat das alleinige Recht, Gesetze vorzuschlagen, der Ministerrat mit dem EU-Parlament beschließt die Gesetze. Entgegen der Behauptung, dass das österreichische Volk mit dem Beitritt zur EU (Volksabstimmung 1994) dieser Entwicklung
zugestimmt hätte, muss hier klagend an die Versprechen der damaligen Politiker erinnert werden, die uns schlichtweg nicht wahrheitsgemäß
informiert haben! Wer wusste über die damals schon beschlossene Abschaffung des österreichischen Schilling Bescheid? Oder über die neoliberale Wirtschaftsverfassung, die Österreich möglicherweise in den
Bankrott treibt und den Sozialstaat gefährdet? Oder über die neutralitätswidrige Entwicklung der NATO-geführten Außen-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik?. Nach dem Vertrag von Lissabon verpflichtet sich Österreich an „Missionen“ in Drittstaaten - auch gegen den „Terror“ - teilzunehmen. Dies können
auch Angriffskriege sein.…

und in Österreich?
Nicht weniger unproblematisch ist die politische Entwicklung in Österreich. Wir Bürger und Bürgerinnen müssen uns dringend die Frage stellen, wann sich unsere Volksvertreter vom demokratischen Prinzip verabschiedet
haben und so zu Handlangern der unmenschlichen, neoliberalen Globalisierung wurden. Die Treibjagd nach Geld und Konsum, die jegliches mitmenschliche Gefühl abmontiert, uns Bürger und Bürgerinnen den Blick für Gerechtigkeit und Vernunft verlieren lässt, muss beendet werden!
Keine Parlamentspartei stellt sich ehrlich und offen der Problematik dieser untragbaren Entwicklung in Österreich. Um die Voraussetzung
für echte Demokratie zu schaffen, muss der längst fällige Schritt getan
werden: Austritt aus der EU, um die Freiheit
wieder zu erlangen! (hs) (
Neues aus Österreich Nr. 28)

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Griechische Schulden dreimal so hoch, wie offiziell angenommen

Ein aktueller Beitrag des ARD-Magazins FAKT deckt die Manipulations-Tricks der griechischen Behörden auf. Er zeigt, dass die griechischen Schulden eigentlich noch deutlich höher sind, als bislang angenommen. Und er verdeutlicht, dass die europäischen Regierungen schon seit 2004 von den Betrügereien der Griechen gewusst haben müssen. weiterlesen>>

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3. März 2010:

Vertrag von Lissabon öffnet EUZentralismus
Tür und Tor


Klage gegen Trojanisches Pferd Lissabonner Vertrag
Insgesamt erweist sich der Vertrag von Lissabon als Trojanisches Pferd, mit dessen Hilfe die EU in einigen Bereichen schalten und walten kann, wie sie will und wofür die EU-Bürger dann – noch stärker als bisher – zur Kassa gebeten werden. Schon bis dato wird die mangelnde demokratische
Legitimität der Europäischen Union kritisiert, mit dem Vertrag von Lissabon werden sich diese Demokratiedefizite noch verstärken.
weiterlesen>>

Klageschrift gegen den Vertrag von Lissabon, vom März 2010

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2. März 2010:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Die erhobenen Daten müssen jetzt unverzüglich gelöscht werden.

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28. Februar 2010:

Sie sind der stille Mörder der europäischen Demokratie

Bei seiner Rede vor dem Europaparlament hat der britische Abgeordnete Nigel Farage den Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy schwer kritisiert. Farage ist bekannt für seine scharfe Zunge und er sagt wie es wirklich ist.

" Ich will nicht unhöflich sein ", begann er, " wirklich, Sie haben das Charisma eines feuchten Lappens und das Auftreten eines niedrigen Bankangestellten. "

" Und die Frage die ich stellen möchte, die wir alle stellen, wer sind Sie? Ich habe noch nie von ihnen gehört. Niemand in Europa hat von ihnen gehört. Ich möchte Sie fragen ... Präsident, wer hat sie gewählt? Mit welchem Mechanismus? "

Als Zwischenrufe kamen, kanzelte er sie mit dem Kommentar ab, " Oh, ich weis, Demokratie ist nicht sehr beliebt bei euren Haufen. "

Dann fuhr er fort: " Mit welchen Mechanismus können die Europäer Sie entfernen? Ist das europäische Demokratie? Ich meine Sie sind kompetent, fähig und gefährlich. Ich habe keine Zweifel, es ist Ihre Absicht, dass Sie sich als stiller Mörder der europäischen Demokratie und der Nationalstaaten aufführen wollen. "

" Sie scheinen einen Hass gegen die pure Existenz von Nationalstaaten zu haben. Wahrscheinlich weil sie aus Belgien kommen, das selbstverständlich ziemlich ein Nicht-Land ist. "

" Seit dem Sie übernommen haben, haben wir gesehen wie Griechenland zu nicht mehr als ein Protektorat reduziert wurde. Sir ... Sie haben keinerlei Legitimität in diesem Job und ich kann mit Vertrauen sagen, ich spreche für die Mehrheit der britischen Bevölkerung, wir kennen Sie nicht, wir wollen Sie nicht, und je früher Sie auf die Weide hinausstellt werden je besser. "

zum ASR-Beitrag und dem Video der Rede>>

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EU droht Schuldeninferno

Michael Grandt

Experten der EU erwarten bis zum Jahr 2020 beispiellos hohe Schuldenstände der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Krise soll demnach also noch über zehn Jahre andauern. Fällt Europa als Ganzes damit hinter andere Länder zurück?

EU-Wirtschaftskommissar Joaquin Almunia sagte im März dieses Jahres, es gebe  keine Hinweise, dass ein Euroland direkt vor der Zahlungsunfähigkeit stehe, sollte es dennoch dazu kommen, »gebe es eine Lösung«.

Jetzt dürfte er seine damalige Aussage wohl revidieren, denn Berechnungen der Brüsseler Kommission zufolge werden die Schuldenstände, dank krisenbedingten Konjunkturpakete, Kapitalspritzen und Bankengarantien, bis 2020 beispiellose Höhen erreichen und so manchen EU-Staat an den Rand des Bankrotts treiben. weiterlesen>>

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27. Februar 2010:

Dynamit für die Sozialsysteme

Stolz posiert die verschleierte Fürsorgeempfängerin vor einem nagelneuen Riesen-Flachbildschirmfernseher in ihrer vom Steuerzahler finanzierten Sozialwohnung. Nein, das ist keine Illustration zur Westerwelle-induzierten deutschen Sozialstaatsdebatte: Dieses Foto entstand im zu „Greater London“ gehörenden Middlesex-Städtchen Harrow.

Die Szene wäre weiter nichts Besonderes, hätte nicht die auf dem Foto sichtlich triumphierende 34Jahre alte Somalierin Nimco Hassan Ibrahim, alleinerziehende und arbeitslose Mutter von vier minderjährigen Kindern, soeben ein Urteil mit Dammbruch-Qualität vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten ( EuGH C-310/08 ).

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25. Februar 2010:

Mehr Zinsen gezahlt als Kredite aufgenommen

Profitiert davon hat vor allem das grosse Geld. Man kann nicht oft genug daran erinnern, dass die meisten Staaten in den vergangenen Jahrzehnten zusammengerechnet mehr Zinsen gezahlt als Kredite aufgenommen haben. Das ist der Kern des «Deficit Spend­ing» – nicht die Investition in die Realwirtschaft.
Die «Finanzmärkte» fangen nicht plötzlich an, wegen Griechenland kritisch über Staatsverschuldung nachzudenken und nun «Haltet den Dieb!» zu rufen. Statt dessen kann die gezielte Thematisierung der Staatsverschuldung ohne konstruktive Lösungsvorschläge «nützlich» sein, damit das grosse Geld nun noch mehr Geld macht: über Währungsspekulationen gegen Staaten und Völker und über die Zinsschraube.
Handlungsunfähige Staaten kommen ihm dabei gerade recht. Am besten, wenn das grosse Geld die Staaten auch noch in Wirtschafts- oder andere Kriege treiben kann. Realitätssinn und Besonnenheit, Frieden und Verständigung sind die stärksten Gegner des grossen Geldes.
In seinem Buch «Die Kreatur von Jekyll Island. Die US-Notenbank Federal Reserve. Das schrecklichste Ungeheuer, das die internationale Hochfinanz je schuf», schreibt G. Edward Griffin im Schlusskapitel: «Die Kreatur ist gross geworden und mächtig seit ihrer Zeugung auf Jekyll Island. Sie streift inzwischen über jeden Kontinent und verpflichtet die Massen, ihr zu dienen, sie zu füttern, ihr zu gehorchen, sie anzubeten.»
Hankel, Schachtschneider und Starbatty schrieben vor fast einem Jahr: «Es gibt keine Alternative zur nationalen Eigenverantwortung von Staaten für die Bekämpfung ihrer Krise.» Anders ausgedrückt: Die Völker stehen vor der Aufgabe, sich ihre Volkswirtschaften wieder anzueignen, die fremden Geldvögte aus dem Land zu weisen, eine Währung des Volkes zu schaffen – also: den Augiasstall auszumisten. Schon eine Herkulesaufgabe – aber besser, als auf den totalen Zusammenbruch zu warten. Als freier und tätiger Mensch lebt es sich sowieso besser als als Sklave des grossen Geldes.
Modelle eines anderen Wirtschaftens gibt es viele. Wer sie studiert, erhält zahlreiche Anregungen, selbst etwas an die Hand zu nehmen. •

zum Beitrag in Zeit-Fragen>>

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Hübner: Totalrevision der Bundesverfassung muß einer Volksabstimmung unterzogen werden

FPÖ-Abgeordnete bringen Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon ein

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz mit Klubobmann Heinz-Christian Strache und dem Leiter der freiheitlichen Delegation im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer, präsentierte der europa- und außenpolitische Sprecher der FPÖ, Dr. Johannes Hübner, die von allen FP-Nationalratsabgeordneten unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag von Lissabon. "Wir bringen diese Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erst jetzt ein, weil der Vertrag von Lissabon mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist und der VfGH sich nur mit geltendem Recht beschäftigt. Dieser wird sich nun unter anderem mit der Übertragung einer faktischen Kompetenz-Kompetenz an die Europäische Union befassen müssen, die sich - im Rahmen der sogenannten Grundsätze des EU-Vertrages - ohne Mitwirkung der Mitgliedstaaten weitere Zuständigkeiten aneignen kann", erklärt Dr. Johannes Hübner. Weiteres Thema werde der nunmehr vertraglich "gesatzte" Vorrang des Gemeinschaftsrechtes vor dem nationalstaatlichen Recht sein. Dies geschehe durch Einbindung der umstrittenen 27. Erklärung der Regierungskonferenz des Europäischen Rates, die den generellen Vorrang von EU-Recht vorsehe, so Hübner. "In Summe sind damit die Grundprinzipien der Österreichischen Verfassung einer Totalrevision unterworfen. Die Unterfertigung des Lissabon-Vertrages, ohne die vorherige durch Artikel 44 des Bundesverfassungsgesetzes zwingend vorgeschriebene Volksabstimmung, war daher ein Verstoß gegen die Grundprinzipien des Verfassungsrechts. Nur das Staatsvolk - als oberster Souverän - kann selbst seine Verfassung in den Grundsätzen ändern.

Nationalrat, Bundesrat und Bundespräsident als bloße Organwalter des Staatsvolkes können dies nicht", stellt Hübner fest. Durch den Lissabon-Vertrag werde schon der "grundsätzlichste Grundsatz" der Verfassung, daß "alles Recht vom Volk ausgeht" in Frage gestellt. Unter "Volk" sei das österreichische Staatsvolk und nicht etwa das tschechische, maltesische oder irgendein anderes "EU-Mitgliedsvolk" gemeint. Schon gar nicht damit gemeint sei die Europäische Kommission, der Europäische Rat oder das EU-Parlament, in dem das österreichische Staatsvolk mit gerade 2,75 Prozent vertreten sei, führt Johannes Hübner aus. "Selbst wenn man zugesteht, daß die Frage der unbedingten Notwendigkeit einer Volksabstimmung bei manchen Juristen strittig ist, wäre es für ehrliche und den demokratischen Prinzipien verbundene Volksvertreter eine Selbstverständlichkeit gewesen, zumindest im Zweifel das Volk selbst entscheiden zu lassen", ist Hübner überzeugt. Es bleibe abzuwarten, ob der Verfassungsgerichtshof bereit sein werde, sich mit den Fragen der vielfachen Verletzung unserer Grundnormen "durch das stetige Anwachsen der Gemeinschaftskompetenzen zu Lasten der Nationalstaaten" auseinanderzusetzen und in der Sache selbst zu entscheiden, oder ob er den - sicherlich bequemeren - Weg wähle, die Behandlung der Beschwerde aus "formalen Gründen" abzulehnen. Gegen Letzteres hätte der Staatsbürger keinen "Rechtsbehelf", so Johannes Hübner abschließend.

Mölzer: Lissabon-Vertrag bedeutet endgültige Abschaffung der Neutralität Österreichs!

EU-Reformvertrag eröffnet Weg zur Einführung einer EU-Steuer - EU stärkt sich institutionell, aber wählt gleichzeitig Polit-Leichtgewichte zu ihren Spitzenrepräsentanten

Als weiteren Schritt von einem Staatenbund zu einem tendenziell zentralistischen europäischen Bundesstaat bezeichnete heute der freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer, im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache und dem außen- und europapolitischen Sprecher der Freiheitlichen, Dr. Johannes Hübner, den Vertrag von Lissabon: "Trotzdem ergibt sich die skurrile Situation, daß sich die EU institutionell stärkt, aber gleichzeitig politische Leichtgewichte wie den neuen ständigen Ratspräsidenten Van Rompuy, Außenvertreterin Ashton oder Kommissionspräsident Barroso zum politischen Personal wählt" so Mölzer weiter.

Weiters warnte der freiheitliche EU-Mandatar davor, daß Brüssel über die sogenannte Brückenklausel Kompetenzen im Steuerrecht an sich ziehen werde. "Dass die EU nach der Steuerhoheit greifen kann, ist eine gefährliche Sache. Denn die Folge wäre eine Schuldenpolitik, die wiederum eine Mehrbelastung für die Steuerzahler bedeuten würde. Außerdem könnte Brüssel über den Umweg der Brückenklausel eine EU-Steuer einführen bzw. eine solche diktieren", gab Mölzer zu bedenken.

Schließlich verwies der freiheitliche Europa-Abgeordnete darauf, daß der Vertrag von Lissabon auch das Ende der Neutralität Österreichs bedeutet: "Zwar gibt es offiziell für Neutrale eine Ausnahmeklausel, aber wegen der Schwächen der eigenen Politik wird die letzte Hülle der Neutralität außer Kraft gesetzt werden. Und wenn die Türkei eines Tages EU-Mitglied sein sollte, dann würde die Beistandspflicht schlagend, sollte die Türkei in einen Nahostkrieg geraten", erklärte Mölzer abschließend. (www.fpoe.at 23.2.2010)

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Der Euro ist am Ende, der Währungswechsel ist in Sicht. Die österreichische Bevölkerung will mehrheitlich den Austritt aus der Währungsunion und die Einführung des Schilling. So eine Umfrage in der Presse:
Euro in Not: Soll nun der Schilling wieder her?

The Gold Banknote Eurodollar Test

22. Februar 2010:

Die Griechen haben die Nase voll von der EU

(...) Hat Griechenland innerhalb der EU und innerhalb des Euro-Raums eine Chance dafür? Wohl kaum! Ein Kommentar in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 12. Februar («Die Euro-Zone als Konfliktzone») hat noch einmal an ein Grundübel des Euro erinnert: Gegen jede wirtschaftliche Vernunft sollte über die Einführung des Euro ein europäischer Superstaat aus der Taufe gehoben werden. Der Euro sollte die Staaten zwingen, ihre Politiken immer mehr anzugleichen. Das aber war von Anfang an eine Chimäre: «Die Spannungen in der Europäischen Währungsunion sind mehr oder weniger die Quittung dafür, dass Politiker in der europäischen Währung immer wieder ein Instrument gesehen haben, um die politische Integration Europas zu beschleunigen oder zu erzwingen. Die wirtschaftliche Institution Geld wurde durch die Politik ein Stück weit missbraucht, um Ziele abseits der Geldpolitik zu verfolgen, was eine Gefahr für die Geldwertstabilität und die Wirtschaft darstellt.»
Es mag sein, dass es fürs erste gewisse wirtschaftliche und manch andere Nachteile für die Griechen haben kann, wenn Griechenland aus der EU austritt. Aber wenn das Land in der EU bleibt, dann werden sich die Nachteile auf breiter Front potenzieren. In Athen hört man von den Menschen, dass sie die Nase voll von der EU haben. Das ist recht so! Sich auf die eigenen Kräfte zu besinnen und in Freiheit zu leben ist würdiger als ein Leben, das sich immer mehr als Sklaven­dasein entpuppt.•

zum ganzen Beitrag>>

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Geheimplan: EU bereitet totale Finanzkontrolle ihrer Bürger vor

Udo Ulfkotte

Die EU testet in Griechenland unauffällig die künftige totale Finanzkontrolle
über ihre Bürger. Vom 1. Januar 2011 an ist es soweit. Ein Beispiel: Es wird dann zum Straftatbestand, Beträge in Höhe von mehr als 1.500 Euro bar zu bezahlen. Parallel dazu wird eine Gold- und Edelmetallsteuer als neue »Luxussteuer« eingeführt. Das alles ist längst beschlossen. Niemand kann es mehr abwenden. Das einzige Land, in dem die Medien die Bürger nicht über die kommende Finanzkontrolle, die in einem weiteren geplanten Schritt auch Deutsche treffen wird, unterrichten, ist Deutschland… weiterlesen>>

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19. Februar 2010:

"Italien ist größte Gefahr für den Euro"

Griechenlands Schwierigkeiten sind für den Ökonomie-Nobelpreisträger Robert Mundell nur ein "lokales Problem", viel schwieriger sei es, Italien zu retten

Italien hat mit 1,8 Billionen Euro die höchsten Schulden aller Euro-Länder, während Spanien "nur" auf 1,15 Billionen kommt. Italien hält, so schreibt (1) Mundell, rund ein Viertel aller europäischen Staatsschulden, die dieses Jahr rund 117 Prozent des BIP erreichen sollen. Damit wird Italien nur noch von Griechenland übertroffen, dass auf rund 125 Prozent kommen dürfte.

Allein schon die Höhe der Schulden mache Italien zum größten Problem der Eurozone, betont der Ökonom, dessen Forschung zur Währungsfrage maßgeblich am Design des Euro beteiligt war. Aktuell gebe es hingegen keine Euro-Krise, sondern eine Krise Griechenlands – so wie es auch keine Dollar-Krise wäre, wenn Kalifornien zahlungsunfähig würde. Anders wäre es im Fall Italiens, und schlimmer als eine Pleite Spaniens, dessen Budget aktuell zwar wesentlich tiefer im Minus liege, aber noch immer einen wesentlich niedrigeren Schuldenstand aufweise.

Die aktuelle Finanzkrise Griechenlands hätte für Europa den Vorteil, so Mundell, den chronisch überbewerteten Euro zu schwächen. Der ist seit dem Ausbruch der Krise immerhin von über 1,50 auf unter 1,40 je Dollar abgefallen, was die Konkurrenzfähigkeit der Eurozone erheblich stärke. Er ist zudem der Meinung, dass die EZB ein neuerliches Ansteigen über 1,40 verhindern solle, da "Europa die chronische Überbewertung nicht länger aushält". weiterlesen>>

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19. Februar 2010:

Der Austritt aus der EU als "Plan B" auch für Österreich möglich:

"Plan B" für Griechenland?

ww.Viele Stimmen haben bei der Einführung des Euro gewarnt: Es sei problematisch, einen einheitlichen Währungsraum mit Ländern zu schaffen, die ganz verschiedene Wirtschaftsstrukturen, einen unterschiedlichen Entwicklungsstandard und auch manigfaltige Kulturen aufweisen. Heute ist die Krise da. Südliche Länder sind als gefährdete Länder in den Schlagzeilen. Das unfreundliche Kürzel "PIGS" geistert durch die Medien. Griechenland, Portugal, und Spanien sind gemeint. Das "I" könnte zu Italien oder Irland gehören.

Vor allem Griechenland muss schnell handeln. Die EU-Kommisson hat das überschuldete Land quasi unter Vormundschaft gestellt und ihm einen rigorosen Sparkurs verordnet. Dessen Umsetzung soll genauestens überwacht werden. Finanzhilfen sind vorerst nicht vorgesehen. Hinter dieser Aktion verbirgt sich auch eine mögliche Bankenkrise: Französische Banken haben dem Land für 75 Milliarden Euro Kredite gewährt, Scheizer Banken für 64 Milliarden, deutsche Banken für 43 Milliarden und US-Banken für 16 Milliarden Dollar. Sie alle rechnen damit, dass die EU implizit für die Rückzahlung ihrer Gelder geradesteht. Ist dieser Plan realistisch?

Oder gibt es einen "Plan B"? - Griechenland könnte den Konkurs erklären, sich vom Euro verabschieden und sich wieder eine eigene Währung, die Drachme, einrichten. In einem weiteren Schritt könnte das griechische Volk auch den Austritt aus der EU ins Auge fassen. Das könnte den ausländischen Gläubigern mitteilen, dass sie nur noch mit einer bescheidenen Konkursdividende rechnen können. Was dann? Wäre das der Untergang? Würde sich das Land isolieren und sich von der Wirtschaftswelt verabschieden?

Argentinien hat sich vor sechs Jahren entschieden, den oben beschriebenen Weg zu beschreiten. Das Land hat sich der Finanzkrise gut behauptet und steht heute gar nicht so schlecht da. Dubai hat sich vor wenigen Wochen als zahlungsunfähig erklärt und wird nun von den Nachbarstaaten gestützt.

Gäbe es für Griechenland und andere EU-Länder politisch eine Zukunft ohne Euro und eventuell auch ausserhalb der EU? - Ja, es gibt sie in der EFTA, der Vereinigung der souveränen Staaten Europas, die ihre Eigenständigkeit hochhalten. Sie haben sich nicht einbinden lassen in supranationale Strukturen. Sie setzen auf Eigenverantwortung und gestalten ihre Zusammenarbeit freiheitlich. Dazu gehört eine eigene Währung jedes Mitgliedstaates, zu der sie Sorge tragen. Die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island sind damit gut gefahren.

(Zeit-Fragen Nr. 7 v. 17.2.2010)

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18. Februar 2010:

US-Experten fürchten den nächsten Mega-Crash

Von Marc Pitzke , New York

Die US-Regierung verbreitet Optimismus, die Rezession sei überstanden. Doch renommierte Experten widersprechen: Sie warnen vor einem neuen, katastrophalen Crash. Diesmal auf dem Markt für Gewerbeimmobilien samt riesigen Mietwohnungskomplexen. Betroffen wäre fast jeder Amerikaner - und indirekt die Deutsche Bank.

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18. Februar 2010:

Trügerischer Erfolg

von Richard G. Kerschhofer

Die Ablehnung des Swift-Abkommens durch das EU-Parlament als Sieg zu feiern ist zumindest verfrüht, eher aber Selbstbetrug, denn schon ist von neuen Verhandlungen die Rede. Man muß eben in Kauf nehmen, daß Abgeordnete gelegentlich Parlamentarismus spielen wollen. Die USA haben ihrerseits angedeutet, daß sie „notfalls“ - wie in anderen Fällen - Einzelabkommen mit EU-Mitgliedern abschließen werden . Dabei werden manche ohnehin willig mitmachen, andere sich dies abkaufen lassen, und das private SWIFT wird tun, was die Regierungen verlangen. Die EU als selbständige Weltmacht bleibt jedenfalls Illusion.

Den ärgsten Schwachpunkt im neuen SWIFT haben just jene geschaffen, die seit Jahren das Schweizer Bankgeheimnis attackieren und aushöhlen . Denn das „Spiegelsystem“, auf dem zwecks Betriebssicherheit alle Vorgänge am SWIFT-Hauptsystem in Belgien synchron mitvollzogen werden, steht in der Schweiz . Und während diese in zwei Weltkriegen ihre Neutralität verteidigen konnte, hat sie sich in jüngerer Zeit bei verschiedenen Erpressungen - speziell seitens der USA, aber auch der EU – als ziemlich hilflos erwiesen.

Bei der über das Internet auch von (Groß-)Staaten betriebenen umfassenden Betriebsspionage geht es übrigens nicht nur um Technisches: Unternehmer weisen darauf hin, daß man auch aus Bankdaten Rückschlüsse auf Unternehmensstrategien ziehen und so den eigenen Betrieben im Konkurrenzkampf unlautere Vorteile verschaffen kann.

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18. Februar 2010:

Coup in Brüssel: Europäische Wirtschaftsregierung

Niemand hat sie gewollt, niemand hat sie gewählt, doch nun ist sie beschlossen: Die europäische Wirtschaftsregierung. Sie wurde heute abend in Brüssel ausgerufen! In Anbetracht der Wirtschaftskrise verlieren Staaten ihre Entscheidungshoheit, weil die EU natürlich alles besser kann...

Deutschland und Frankreich haben ihren Streit über eine europäische Wirtschaftsregierung begraben. Das meldet die Nachrichtenagentur Reuters.

Demnach sollen nach einem Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Nicolas Sarkozy die EU-Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten künftig als Wirtschaftsregierung gelten, wenn sie sich bei der Umsetzung der neuen EU-Wachstumsstrategie abstimmen. Kein EU-Land sei gegen diesen Vorschlag gewesen, sagte Sarkozy am Donnerstag nach dem EU-Sondergipfel in Brüssel, bei dem allerdings die Schuldenkrise Griechenlands im Mittelpunkt stand. weiterlesen>

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18. Februar 2010:

DIE EUROPÄISCHE UNION IN DER KRISE

Der Euro ist wird immer schwächer, ein Währungswechsel immer wahrscheinlicher. Die Kosten der verfehlten EU-Währungspolitik werden natürlich die Steuerzahler leisten müssen. Ein Leserbriefschreiber wies auf eine schon im Vorjahr im ZDF ausgestrahlte Diskusion hin:

Diskussion mit Maybrit Illner im ZDF am 7. Mai 2009:

"Jeder für sich, keiner für alle - was nützt Europa in der Krise?"

Einige Fragen und Antworten:

Moderatorin Maybrit Illner: "...bei dem einen oder anderen EU-Land war auch schon von einem Staatsbankrott die Rede. Wie groß ist die Gefahr, dass ein Land "ausbricht" aus der EURO-Zone?"

Antwort von Jean Claude Juncker (Präsident der EURO Zone und Premierminister von Luxenburg):

"Wenn ein Land mit unübersichtlichen Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert wird, dann werden wir dieses Problem lösen, in europäischer Solidarität. Es wird im Übrigen aber nicht passieren, dass dieser Fall eintritt. Es wird kein Land pleite gehen."

Frage von Maybrit Illner: "Und es gibt einen Plan für den Fall, dass ein EU-Land kurz vor einer Pleite stünde?"

Antwort von Jean Claude Juncker: "Es wird an dem Tag, an dem die EURO-Zone einen Plan braucht, einen Plan geben. Wenn dieser Moment Morgen um 6 Uhr früh wäre, dann wäre dieser Plan da".

Anwort dazu von Günther Verheugen (damals EU-Kommissar): "Die Mittel dazu stehen auch dafür zur Verfügung"....

Anmerkung des Leserbriefschreibers: Mal abwarten, ob solche Aussagen noch "historisch" werden. Angesichts der angespannten Lage in Griechenland sind Bedenken und Zweifel an solchen Aussagen durchaus angebracht.

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13. Februar 2010:

Spionage-Projekt: EU verpulvert Millionen!

Wirbel um das geheime EU-Projekt „Indect“: Das auf fünf Jahre ausgelegte „007-Programm“ soll nicht nur EU-Bürger mit Hilfe unbemannter Drohnen (!) ausspionieren, sondern kostet den Steuerzahler auch viele Millionen Euro. Doch: Solche „Roboter-Agenten“ dürfen per Gesetz gar nicht über Österreich fliegen.

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11. Februar 2010:

Mit aller Gewalt hält die EU an der Euro-Illusion fest

In Griechenland soll ein EU-Kommissar die Haushaltsmacht übernehmen

von Karl Müller

Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider und Joachim Starbatty haben mit ihrer Euro-Klage (1998 als Buch unter dem Titel «Die Euro-Klage. Warum die Währungsunion scheitern muss», ISBN 3-499-22359-3) und ihrem Buch «Die Euro-Illusion. Ist Europa noch zu retten?» (2001 erschienen, ISBN3-499-23085-2) – wie viele andere auch – Recht behalten.
Die EU und insbesondere ihr Euro-Raum wurden mit der Einführung des Euro auf eine weitere Gleichschaltung in Richtung einer «offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb» (so die Formulierung in Artikel?119 und Artikel?120 des neuen «Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union», früher EG-Vertrag) verpflichtet. Keine anders gerichtete Wirtschaftsordnung beziehungsweise staatliche Ordnungs-, Wirtschafts- und Finanzpolitik soll mehr möglich sein.
Das war und ist eine radikale Abkehr von einer am Gemeinwohl und sozialstaatlichen Grundsätzen orientierten Politik und einer allen Bürgern eines Landes dienenden und geschützten Volkswirtschaft. Und es ist ein massiver Eingriff in die politische Gestaltungsfreiheit eines Landes.

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11. Februar 2010:

Der nächste Schritt in die Diktatur: Die EU Wirtschaftsregierung

Der neue ständige EU-Ratspräsident und Bilderberg-Marionette Herman Van Rompuy führt brav seine Befehle aus und hat für heute Donnerstag einen EU-Gipfel in Brüssel einberufen. Dort wird er das für ihn vorbereitete neue „Strategiepapier“ vorstellen. Darin wird zu einer zentralen !!!Wirtschaftsregierung!!! für die gesamte EU aufgerufen.

Künftig soll der Rat, dem Van Rompuy vorsteht, „spezifische Massnahmen“ für alle Euro-Länder beschliessen und überwachen. Das heisst, die einzelnen Länder werden nicht mehr eine eigene Wirtschaftspolitik mehr betreiben dürfen, sondern die übernimmt Brüssel für alle Länder. Dies sei nach Artikel 136 des Lissabon-Vertrages möglich.

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11. Februar 2010:

Ein "Aufschrei" über die nicht wahrheitsgemäße Information der Medien im Vorfeld der Volksabstimmung über das Beitrittverfassungsgesetz zur EU im Jahre 1994 und über viele anderes mehr:

Offenes Schreiben an den Verfassungsgerichtshof
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien
Mit den Bitten um Tätigwerden wegen des Verdachtes
augenscheinlich schwerwiegender Verfassungs- und
Strafrechtsverletzungen

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7. Februar 2010:


Der Eurozone in Gefahr (Salzburger Nachrichten)

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6. Februar 2010:

Marxisten unterwandern die Europäische Union

EU-Marxisten dringen ins britische Parlament vor, die britische Demokratie steht auf des Messers Schneide

Während britische Soldaten in Afghanistan sterben und verstümmelt werden und dabei angeblich ihre Familien und ihr Land vor „internationalen Terroristen“ schützen, sind genau dieselben Leute, welche das weltweite Terrorprogramm schufen, diejenigen, die Zuhause die Demokratie unterhöhlen. Marxisten sind ins britische Parlament und die EU vorgedrungen und bauen in Großbritannien und Europa eine Diktatur auf.


Lesen Sie mehr über Marxisten unterwandern die Europäische Union

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4. Februar 2010:

Was versteckt sich hinter Eurogendfor mit EU-Besetzungsrecht?


Von wegen Geheimarmee oder geheime ­Polizeieinsatzgruppen. Es gibt sie schon lange in der EU, nur wissen das die wenigsten. Die EU-Polizeitruppe gibt es längst – und sie hat weitreichende Befugnisse! Derzeit ist es eine schon 3000 Mann (!) starke europäische «Sondereingreiftruppe» unter dem zungenbrechenden Kürzel «Eurogendfor» (European Gendarmerie Force/Europäische Polizeitruppe). Das Kommando befindet sich im italienischen Vicenza, fernab von der EU-Zentrale! Ins Leben gerufen wurde die Truppe auf Initiative der früheren französischen Verteidigungsministerin Alliot-Marie, damit ausufernde Unruhen, wie sie in den französischen Städten immer wieder ausbrechen, künftig leichter unterdrückt werden können.

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29. Jänner 2010:

Die EU bringt Wohlstand und der Vertrag von Lissabon stärkt die Demokratie. Das behauptet die Propaganda. Hier die nackten Tatsachen über den "Wohlstand" in Österreich:

Arbeitslosenstatistik


www.soned.at

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28. Jänner 2010:

Wie souverän ist Europa?

von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Seit der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist, sind die meisten Souveränitätsrechte der früher 27 selbständigen Nationen an das Politkommissariat in Brüssel abgegeben. Der Vertrag bestimmt, dass es keine Nationen und keine Nationalbürger mehr gibt, sondern nur noch Europa und europäische Bürger. Wir haben geglaubt, dass dies ein Fortschritt in Richtung Freiheit, Demokratie und Sicherheit sei.

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25. Jänner 2010:

Ist der europäische Traum ausgeträumt?

W enn plötzlich, wie vergangene Woche, die eigene Währungsbank ( EZB ) vor einem möglichen Währungskollaps ( €uro ) warnt, dann ist bereits Feuer am Dach. Denn bisher hat die EZB logischerweise ihre eigene Währung immer verteidigt. Stehen wir kurz vor einem Währungskollaps oder dem Zerfall der Währungsunion?

Durch die Verschuldung einzelner Staaten, allen voran die PIIGS-Staaten ( Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien ), aber auch Grossbritannien, ist der €uro ziemlich unter Druck gekommen und heizt, jetzt auch offen in den Mainstreammedien, die Diskussion an. Ein wichtiger Punkt dabei sind die jahrelangen "Bilanzfälschungen" der Griechen, bei denen man bis heute nicht weiss, welches Zahlenmaterial wirklich stimmt. Man nimmt aber an, dass die bisher gefundenen Manipulationen noch nicht alles sind. Der frische Kapitalbedarf ist immens, die Flucht aus griechischen Papieren hat bereits begonnen.

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18. Jänner 2010:

„Die EU schadet der Europa-Idee“

Von Roman Herzog, Frits Boltkestein und Lüder Gerken

15. Januar 2010  In Kürze wird die neue Europäische Kommission ihr Amt antreten und den soeben in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag mit Leben füllen. Dies sollte für die Mitgliedstaaten und damit auch für die gesamte deutsche Politik Anlass und Grund sein, sich endlich in der erforderlichen Tiefe und mit der gebotenen Ernsthaftigkeit der EU-Politik zu widmen.

Denn es ist und bleibt ein Faktum: Mehr als achtzig Prozent der in Deutschland geltenden Rechtsakte werden heute in Brüssel beschlossen. Das hat jüngst erneut der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages belegt. Durch den Lissabon-Vertrag wird sich dieser Anteil sicher nicht verringern. weiterlesen

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15. Jänner 2010:

Angriff der EU und der Heuschreckenfonds auf die deutschen Sparkassen

Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof droht

Brüssel will notfalls durch Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erreichen, dass bei einem Verkauf von Sparkassen auch Privatbanken oder Finanz­investoren einsteigen können und dabei den Namen «Sparkasse» behalten dürfen. § 40 des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG) schreibt aber vor, dass nur solche Unternehmen die Bezeichnung «Sparkasse» oder eine Bezeichnung, in der das Wort «Sparkasse» enthalten ist, führen dürfen, die auf Grund ihrer Satzung besondere Merkmale aufweisen. Dazu gehören insbesondere eine am Gemeinwohl orientierte Aufgabenstellung und eine Beschränkung der wesentlichen Geschäftstätigkeit auf den Wirtschaftsraum, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Ausserdem dürfen sich privatisierte Institute nur dann «Sparkasse» nennen, wenn sie den Jahresüberschuss gemeinnützig verwenden und die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.

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14. Jänner 2010:

Das Projekt «Staatsverschuldung»
Die Situation in der EU
von Karl Müller

Am 10. September 2009 schreckte die deutsche Wirtschaftszeitung «Handelsblatt» ihre Leser mit dem Titel «Explodierende Staatsverschuldung» auf. Einer nicht veröffentlichten Studie der EU-Kommission zufolge werde in einigen EU-Staaten die Staatsverschuldung infolge der Weltfinanzkrise bis 2020 enorm steigen. Für Grossbritannien wurde ein Anwachsen auf 180 % des Bruttoinlandproduktes (BIP) vorausgesagt. Noch Ende 2008 hatte die Verschuldung in Grossbritannien bei «nur» rund 50 % gelegen.
Auch in anderen EU-Ländern, so der Artikel, werde die Staatsverschuldung rasant ansteigen: in Frankreich zum Beispiel auf 125%, in Deutschland auf etwas mehr als 100% des BIP.
Zugleich dämpfte die Studie allzu euphorische Wachstumserwartungen: «Die EU werde auf absehbare Zeit mit Wachstumsraten von weniger als 1,0 % leben müssen.»
Sollte die Konjunktur anziehen, dann hätten die Staaten mit deutlich höheren Zinssätzen und deshalb auch höheren Zinsverpflichtungen zu rechnen. weiterlesen>>

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10. Jänner 2010:

Studie im Auftrag der Europaabgeordneten Sahra Wagenknecht, Mitglied in der PDS-Delegation in der Konföderalen Fraktion der
Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) im Europäischen Parlament.

Einleitung

Die Frage, wem die EU gehört, kann und muss auf verschiedenen Ebenen beantwortet werden. Zunächst einmal, und das entspricht dem gegenwärtigen Stand des Eindringens in diese Problematik, geht es um die Frage der Vermögenskonzentrationen, seit der europäische Integrationsprozess so richtig in Gang gekommen ist.[1]

Die Reichen sind immer reicher geworden und dafür gibt es eine Fülle von empirischen und statistischen Indizes, auch wenn sie bislang in keiner Weise zureichend systematisch erschlossen und analysiert worden sind und auch wenn hinsichtlich der Frage, was Eigentum – und sogar Geld - unter den heutigen Bedingungen ist, Klärung aussteht. [2] weiterlesen

Links: Telepolis Teil 1 + Teil 2

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27. Dezember 2009:

Die Subsidiarität ist ein Schutz der kleinen Einheiten. Mit dem EU-Vertrag von Lissabon wurde die Möglichkeit einer Klage gegen die Nichteinhaltung dieser wichtigen demokratischen Einrichtung eingeführt. Also eine gute Sache? Im Diskussionsblog mehr dazu...

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22. Dezember 2009:

Dienstleistungsrichtlinie – die Vollendung des Binnenmarkts oder Unterbietungswettlauf und Chaos für alle? Beitrag in "Nachdenkseiten"

DAS HERKUNFTSLAND- ODER ANERKENNUNGSPRINZIP:


Alle Waren- u. Dienstleistungen, die in einem Mitgliedsland der EU erlaubt sind,müssen auch in Österreich zugelassen werden. Der Druck auf dem Arbeitsmarkt wird dadurch stärker. Dadurch wird die Zahl der Arbeitslosen und der Menschen, die in Not und Armut leben, weiter ansteigen.

Das Herkunftslandprinzip, das aus den „Grundfreiheiten“ der EU - des Binnenmarktes -, durch Textauslegung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hergeleitet wurde, hat verheerende Auswirkungen: Immer mehr Bauern und
Mittelstandsbetriebe müssen aufgeben, oder sind am Rande des Konkurses. Durch Standortwettbewerb, Kostendumping und dem Lohndumping machen einige Unternehmer kurzfristig enorme Gewinne, zu Lasten der Arbeitslosen und in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängte Menschen. Beispielsweise können polnische Unternehmen, mit englischer Rechtsordnung und ukrainischen Arbeitern - nach deren Arbeitsrecht - überall in der Europäischen Union tätig werden und die Löhne drücken. Die Unternehmensmitbestimmung kann man damit umgehen.

Diese EU-Politik kann kein Parlamentarier mehr einschätzen und
verantworten und ist gegen das Sozialprinzip.

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17. Dezember 2009:

Die EFTA als Alternative der Zunkunft für einen Ausweg aus dem Irrweg der Europäischen Union. Beitrag von Zeit-Fragen.

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4. Dezember 2009:

Willkommen in der EUROPÄISCHEN UNION!

Renate Zittmayr  

Sollen wir in Zukunft nun auch so wie in der „Schuhfabrik“ in Indien produzieren um mit dem Freihandel mithalten zu können…?

Das Herkunftslandprinzip , vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Enddemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten  Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. 

Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen , vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen .

Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen.

Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich "einheitliche Grundsätze" der "gemeinsamen Handelspolitik" gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden. Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos.

Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen  und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird. Freihandel : Die Wirtschaftsordnung schützt es nach wie vor nicht vor dem Marktradikalismus des Binnenmarktprinzips, zumal die Finanzmärkte nicht vor der weltweit wirksamen Kapitalverkehrsfreiheit. Die Handelspolitik überlässt es weiterhin der ausschließlichen Zuständigkeit der Union, welche sich einseitig dem Freihandel verpflichtet.

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3. Dezember 2009:

Kardinal Bertone: Widerstand gegen Zentralismus ist logisch

Vor einigen Wochen sagten irische Bischöfe auf massiven Druck der EU, es gäbe keine ethischen Bedenken, den Lissabonner Vertrag nicht zu unterstützen. Ganz anders sagte einige Tage vor der Abstimmung in Irland, am 28. September, der Chef-Diplomat und Staatssekretär des Vatikans, Kardinal Tarcisio Bertone, in einem Kommentar in der tschechischen Zeitung «Czech Daily MF Dnes»: «Die einzelnen Länder Europas haben ihre eigene Identität. Die Europäische Union schreibt ihnen Gesetze und Ansichten vor, die mögen vielleicht nicht in ihre Traditionen und ihre Geschichte passen. Einige Länder leisten dagegen logischerweise Widerstand – zum Beispiel Irland […]. Die Kirche möchte Staaten darin ermutigen, Widerstand gegen diesen Prozess zu leisten.»
In einer am Vorabend der Abstimmung verbreiteten Presse­erklärung Declan Ganleys, eines Gegners des Lissabonner Vertrags, wurde der Kommentar Kardinal Bertones wiedergegeben und befürwortet. Weiter hiess es in der Erklärung Ganleys: «Dieser Kommentar [Kardinal Bertones] sollte die Debatte darüber beenden, wie die Kirche diesen Vertrag interpretiert. Die Kampagne, Widerstand zu leisten gegen die Zentralisierung der Macht in Brüssel, wird vom offiziellen Sprecher des Papstes als ‹logisch› beschrieben, und das Sekretariat des Heiligen Stuhls hat gesagt, dass die Kirche Staaten ‹ermutigen› will, diesen Standpunkt zu vertreten.»

zum Artikel in Zeit-Fragen

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2. Dezember 2009:

über das Inkrafttreten des Reform(Verfassungs)Vertrages von Lissabon in Zeit-Fragen:

Echte demokratische Ansätze in Europa stärken

Zur historischen Situation nach Inkrafttreten des EU-Reformvertrags

1. Dezember 2009

Der von den meisten Medien und Politikern lang ersehnte EU-Vertrag von Lissabon tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. Dieser Vertrag festigt den funktionalen Einheitsstaat EU und höhlt Österreichs Neutralität weiter aus. So soll das Bundesheer an Einsätzen der NATO-geführten Streitkräfte an "Missionen" zur Friedens- u. Konfliktbewältigung in Drittstaaten teilnehmen und aufrüsten.

Österreich als Sozialstaat wird es immer schwerer haben die marktliche Sozialwirtschaft gegen den neoliberalen Wirtschaftskurs des Lissabon-Vertrages durchzusetzen. Die EU-Staaten sind ein Teil der internationalen Wirtschaft, der Globalisierung also und stehen im Wettbewerb mit der ganzen Welt. Österreichs Verfassung steht hinter dieser EU-Verfassung zurück. Die Verfassung wurde - ohne Volksabstimmung - tiefgreifend verändert.

Neue Generalermächtigungen eröffnen der EU-Gesetzgebung die Möglichkeit - ohne Ratifikation des österreichischen Parlamentes - den Vertrag zu ändern, EU-Steuern einzuführen und sich alle Befugnisse, die sie noch nicht haben, selbst zu geben.

So gesehen ist der Vertrag natürlich wichtig und effizient, aber nicht demokratisch und verfassungswidrig. Eine EU-Politik der Starken zu Lasten der Schwachen wird hochgejubelt. So wird die Zahl der Arbeitslosen und diejenigen, die in sinnlosen Kursen "versauern", werden mehr werden und die sowie Arbeiter, Angestellten, das Kleingewerbe und der Mittelstand einen noch schwereren Stand haben.

Die Banken und sonstigen Glücksritter dürfen weiterhin im "Weltcasino" mitspielen - etwa 2 Billionen Euro werden jeden Tag virtuell um die Welt geschickt - die Allgemeinheit wird es schon wieder finanzieren. Die nächste Wirtschaftskrise ist garantiert.

Die "Grundfreiheiten" der EU dürfen nach dem Vertrag nicht eingeschränkt werden. Das sind natürlich Freiheiten des Marktes und nicht der Menschen. Österreich darf sich vor keiner Fehlentwicklung und keinem Irrweg der EU schützen.

Die Politiker repräsentieren nicht das Volk sondern werden durch die "Religion EU-Integration" gesteuert. Sie schränken in keiner Weise die an die EU übertragenen Hoheitsrechte ein, was aber unbedingt nötig wäre. So ist es keineswegs sicher, dass in Österreich gentechnisch verändertes Saatgut und Lebensmittel auch weiterhin verboten sein kann. Der Import von Gen-Soja wird ja sowieso nicht aufgehalten. Bereits etwa 600.000 Tonnen (!) werden jährlich importiert und verfüttert.

Menschen aus aller Welt suchen in Österreich Arbeit und belasten unser Sozialsystem. Die Kriminalität steigt weiter an.

Die EU-Gesetzgebung - unter den Richtlinien und Verordnungen müssen wir leben - ist weiterhin nicht ausreichend demokratisch legitimiert. Das EU-Parlament stützt nur die Gesetzgebung und ist keine echte Legislative. Die Gewaltenteilung fehlt und es gibt - entgegen dem Vertragstext - keine EU-Bürgerinnen und Bürger, also kein gewähltes und verfasstes EU-Volk.

FLUGBLÄTTER ZUM VERTEILEN

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28. November 2009:

Friedensprojekt EU?

Ein Artikel in Zeitfragen, der viele Fragen aufwirft, die im Buch von Andreas Bracher " Europa im amerikanischen Weltsystem" Bruchstücke zu einer ungeschriebenen Geschichte des 20. Jahrhunderts. ISBN 3-907564-50-2, beantwortet werden.

Auszug aus dem Buch von Andreas Bracher:

(S 79) Es war von vornherein als voller Staat angelegt: mit einer Exekutivbehörde, einem Parlament und einem Gerichtshof. Von 1953 bis 1955 war Monnet der erste Präsident und Ziehvater dieser Behörde. Von Monnet stammte auch der Plan, mit dem Anfang der fünfziger Jahre eine gemeinsame europäische Armee geschaffen werden sollte - ein Plan, der allerdings 1954 im französischen Parlament abgelehnt wurde.

Jean Monnet ein Wall-Street Bankier mit Beziehungen zu höchsten anglo-amerikanischer Staatsspitzen und Cognac-Händler fädelt die Europäische Einigung ein.

Im Laufe der Zeit kristalisiert sich der Europäische Bundesstaat mit einer Politik ausgestattet, die Banken und Konzernen dient und den meisten Menschen schadet. Durch die vermehrte Armut und der Gefahr von ethnischen Konflikten wird die EU eher zum "Unfriedensprojekt".

Dazu ein Beitrag von Wolfgang Hingst.

Über dieses Thema im Diskussionsblog

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15. Nov. 2009:

Österreich darf für die Spitäler nicht mehr festlegen, dass sie mit heimischer Milch beliefert werden:

EU-Klage wegen heimischer Milch in Spitälern!
Weil die Landesspitäler heimische Milch beziehen, könnte nun die Europäische Union die Republik klagen. Der Grund: Eine angeblich europarechtswidrige Auftragsvergabe.

Artikel

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14. November 2009:

Der Philosoph Rudolf Burger in der "Wiener-Zeitung":
"Die Finalität der EU heißt Lissabon".


Auszüge: Gerade Österreich aber wurde durch den Beitritt zur EU offener, demokratischer, indem bisher abgeschottete Bereiche geöffnet wurden.

Ja, das ist vollkommen richtig. Ich bin mir aber nicht sicher, ob man diese Durchlüftung, Öffnung, pauschal mit dem Begriff Demokratisierung gleichsetzen darf. Es war eine gesellschaftliche, wenn Sie so wollen auch moralische Durchlüftung. Aber was die formalen Strukturen betrifft, wurde lediglich die Realverfassung der geschriebenen Verfassung angenähert. So hat etwa die Sozialpartnerschaft sicher an Einfluss verloren. Aber formal werden natürlich Entscheidungen, indem sie von der nationalen auf die europäische Ebene verlagert werden, der demokratischen Kontrolle entzogen. Man sieht das ja derzeit an den Studentenprotesten: Die Einführung des dreistufigen Studiensystems kann von keinem nationalen Parlament mehr rückgängig gemacht werden.

Trotzdem scheint sich die demokratische Qualität der EU zu verbessern, immerhin gewinnt das europäische Parlament dank Lissabon an Mitspracherechten. Ist das nicht doch ein Quantensprung?

Als Physiker darf ich Sie daran erinnern, dass ein Quantensprung der kleinstmögliche Übergang zwischen zwei Energiezuständen ist. Natürlich muss man abwarten, wie sich das EU-Parlament weiterentwickelt, grundsätzlich ist ein Parlament aber eine Volksvertretung und es gibt schlicht kein europäisches Volk, das behaupte ich zumindest. Ich sehe das EU-Parlament eher als kontrollierenden Beirat, vor allem weil es ja keine legislativen Befugnisse hat. Gemünzt auf die EU-Institutionen sind sämtliche Begriffe der europäischen Staatslehre, angefangen bei der Gewaltenteilung, schief. Das Ganze ist sozusagen ein Montesquieu'scher Skandal.

Das gilt auch für Österreich, schließlich kontrolliert auch hier nicht das Parlament die Regierung, sondern ist dank der Mehrheit der Regierungsparteien verlängerter Arm derselben.

Völlig richtig, nur ist in Österreich dieser Zustand nicht – anders als in der EU – in der Verfassung formalisiert. Wir führen dieses Gespräch in einem sehr interessanten Moment der europäischen Entwicklung, wo die Finalität der EU neu aufgeworfen wird. Seit den Römischen Verträgen von 1957 geht es in die Richtung einer immer tieferen Integration. Die EU war von Anfang an so etwas wie ein institutionalisierter Komparativ: Immer mehr und immer tiefer, ohne zu sagen, was das Ziel dieses Integrationsprozesses ist. Gerade in dieser Offenheit lag meines Erachtens nach die Kraft der EU. Als aber Joschka Fischer 2000 seine berühmte Humboldt-Rede hielt, hat er aus einer gewissen Position die Katze aus dem Sack gelassen, als er das Ziel eines europäischen Bundesstaats nach deutschem Vorbild formulierte. Genau da wollen jedoch viele in der EU nicht mit. Das Scheitern des Verfassungsvertrages und der daran anschließende Versuch, mit dem Lissabon-Vertrag einiges davon zu retten, zeigt für mich, dass die Frage der Finalität nun beantwortet ist: Tiefer geht es nicht mehr. In fast allen Staaten lehnen die Bürger eine tiefere Integration ab.

zum ganzen Artikel

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7. Nov. 2009

Der Artikel 23 e BV-G ist zahnlos und gibt Österreich keinen Rechtsschutz!

Lieber Hr. Prof. Hummer!

Wir Sie richtig schreiben, kann man von der Stellungsnahme aus aussen- u. integrationspolitischen Gründen absehen. Somit kann eine allfällige Stellungnahme etwa zum vereinfachten Änderungsverfahren - durch Beschluss des Europäischen Rates - auch nicht erfolgen. Weil nämlich klar ist, dass immer diese Gründe vorliegen werden, wenn vorher alle Regierungschefs einen Beschluss gefasst haben.

Ausserdem ist die österreichische repräsentative Demokratie zu einer Parteienoligarchie verkommen. Die Abgeordneten haben das abzusegnen, was die Regierung vorgibt und die Oposition kann zwar dagegenhalten, aber nichts wirklich ändern.

Die Meinung des Volkes in wichtigen Sachfragen können nicht durch Regierungen repräsentiert werden. Wo ist da die Subsidiarität? Mehr direkte Demokratie ist geboten.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat auch keinen Rechtsschutz gegeben.

Alle scheinen an einem EU-Integrationsstrang "Ohne Wenn und Aber" zu ziehen, auch wenn die Vertragsentwicklung schon längst den dogmatischen Rettungsanker "begrenzte Einzelermächtigung" schon längst ad absurdum geführt hat. Diese weiten Auslegungen und überraschenden Politiken - vorallem des EuGH kann kein Abgeordneter mehr voraussehen und verantworten.

Österreich braucht ein klares Zustimmungsgesetz zur Integration in die EU - unter Einhaltung des BV-G!

Artikel in der Wiener Zeitung

 

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7. Nov. 2009:

Vorratsdatenspeicherung:

Weil eine entsprechende Richtlinie aus dem Jahr 2006 noch nicht umgesetzt wurde, hatte die EU-Kommission Österreich beim Europäischen Gerichtshof verklagt.

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5. Nov. 2009:

Die EU passt nicht zu Österreich und schon gar nicht zur Schweiz:

Die EU passt nicht zur Schweiz

von Dr. iur. Marianne Wüthrich, Zürich

Die Art und Weise, wie EU-Kommissare zu ihrem Amt kommen, mutet eine demokratiegewohnte Schweizerin schon sehr merkwürdig an. Wie in der Tagespresse zu lesen war, werden zurzeit sowohl in Deutschland wie auch in Österreich unbequeme Politiker nach Brüssel abgeschoben, und zwar nicht etwa auf einen untergeordneten Büroposten, wo sie nicht viel falsch machen können, sondern in die EU-Kommission. Besonders stossend ist, dass die Kommissare trotz ihrer Macht­position nicht vom jeweiligen nationalen Parlament gewählt, sondern nach einem nicht klar festgesetzten Procedere ernannt werden. Gemäss Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 26. Oktober betrachtet Frau Merkel die Ernennung des deutschen EU-Kommissars als Chefsache, das heisst, sie erteilt sich die Kompetenz dazu gleich selbst. In Österreich streiten sich die Koalitionsparteien herum und schliessen einen «Kuhhandel»: Ihr kriegt den EU-Kommissar-Posten und wir den Chef des ORF («Neue Zürcher Zeitung» vom 28. Oktober).
Diesem undemokratischen Klub wollen Sie beitreten, Herr Bundesrat Leuenberger? Und dann wollen Sie dem tumben Volk noch weismachen, die Schweiz könnte als EU-Mitglied «Europa mitgestalten». Vielleicht möchten Sie selbst gern EU-Kommissar werden? Wenn man liest, wie Politiker in anderen Staaten zu diesem Job kommen, läge dies durchaus im Bereich des Möglichen.

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Die EU-Propagandawalze

zf. Die EU wird mehr und mehr ein Staatskoloss, und zwar einer, der staatsrechtlich schwer zuzuordnen ist. Sie hat mehr Ähnlichkeit mit einem spätmittelalterlichen Feudalstaat oder mit Saudi-Arabien als mit einer Demokratie. Herauszuschälen, wieviel zum autokratischen Wolf gehört und wieviel zum demokratischen Schafspelz darum herum, das ist Aufgabe der Staatsrechtler. Eine Aufgabe, der sie sich zu stellen haben. Hans-Peter Martin führt in seinem Buch «Die Europafalle» eingangs bereits kurz daran heran. Dass die ganze Täuschung dann mit Propaganda-Offensiven überdeckt wird, passt zum Wesen des Machtgebildes.

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Die Freiheit der Menschen wird mit den Füßen getreten:

Straßburg - Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat sich in einem Grundsatzurteil gegen Kruzifixe in Klassenzimmern öffentlicher Schulen gewandt.

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4. Okt. 2009:

Die EU-Verfassung von Lissabon ist bald in Kraft: Alle Regierungen haben unterschrieben. Die Völker durften - ausser die Iren - nicht darüber abstimmen. Die EU-Diktatur pur...

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21. Okt. 2009:

Für die EU ein Pro memoria: Die Staaten sind die «Herren der Verträge»
von Karl Müller

«Worüber wollen Sie die Leute überhaupt abstimmen lassen?» Das antwortete am 28. Februar 2004 der damalige deutsche Aussenminister Joseph Fischer in einem Interview mit der «Berliner Zeitung». Die Frage war, was er gegen eine deutsche Volksabstimmung über den damals geplanten EU-Verfassungsvertrag einzuwenden habe. Fischer sah nicht einmal die Notwendigkeit, seinen Standpunkt sachlich zu begründen. weiterlesen

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20. Oktober 2009:

Die Europäische Union finanziert seit Jahresbeginn ein Forschungsprojekt, das all die bestehenden Überwachungstechnologien zu einem Instrument verbinden soll. "Indect" soll es möglich machen, dass alles gesehen und alles verfolgt werden kann. Insgsamt 14,86 Millionen Euro lässt sich die EU das auf fünf Jahre angelegte Projekt kosten. weiterlesen

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20. Oktober 2009:

Die EU zeigt ein grosses Ausmass an Machiavellismus
von Karl Müller

Noch vor knapp anderthalb Jahren, im Mai 2008, haben rund 55 Prozent der abstimmenden Iren nein zum Vertrag von Lissabon gesagt. Am 2. Oktober 2009 waren es nur noch rund 35 Prozent. Obwohl der Vertrag, über den die Iren – von oben verordnet – erneut abstimmen mussten, derselbe ist.
Dass so etwas möglich ist, hat sehr viel mit den Methoden der EU zu tun. Und dies muss am meisten Sorgen machen; denn die Methoden der EU haben ein grosses Ausmass an Machiavellismus erreicht.
Den Iren hat man gezielt das Rückgrat gebrochen. Bekannt ist, dass die Iren unter der Politik des grossen Geldes innerhalb EU-Europas mit am meisten zu leiden haben. Weniger bekannt ist, dass auch die religiöse Identität dieses Volkes massiv attackiert wurde. So stark, dass schon Anfang Juni 2009, Monate vor der Abstimmung, die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» im direkten Zusammenhang mit der Kampagne gegen die katholische Kirche in Irland unter dem Titel «Irland in Selbstzweifeln» das Fazit zog: «Die irischen Demoskopen sagen, das Ja zu Lissabon werde diesesmal sehr deutlich ausfallen.»

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20. Oktober 2009:

Unglaublich, da wurden beispielweise Gegner der EU-Vertragsentwicklung vom deutschen Martin Schulz in die Nähe der Nazis gerückt!    

1. http://www.youtube.com/watch?v=uYPlDQwaN0c

2. http://www.youtube.com/watch?v=XEMZ3zy4xPg&feature=related

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17. Oktober 2009:

Europa muss auf dem Grundprinzip der Demokratie beharren

von Dr. Titine Kriesi

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14. Oktober 2009:

BK Faymann versprach den Österreichern eine Volksabstimmung, wenn sich der Vertrag von Lissabon ändern würde. Aber auf der anderen Seite schließt er jede Änderung aus. Ein richtiges "Wahlzuckerl" für die breite Masse. Eigentlich ein Skandal!

Barroso trifft Fischer

EU-Vertrag von Lissabon wird nicht aufgeschnürt

27 Postings

Kommissionschef Barroso pocht auf rasche Umsetzung des Vertrags von Lissabon - Faymann schließt jede Abänderung aus - Das tschechische Höchstgericht will in zwei Wochen eine Entscheidung treffen. weiterlesen

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13. Oktober 2009:

Die Werkstatt für Frieden & Solidarität fordert im Rundbrief 20/2009 richtigerweise den Austritt aus der Europäischen Union und erteilt den "Ewigreformierern" eine Absage:

EU-Reformvertrag/Irland: Mit der demokratiepolitischen Farce in Irland ist das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrag ein großes Stück näher gerückt. Damit stehen gerade jene, die bislang an die Reformierbarkeit der EU geglaubt haben, vor der Wahl: entweder weiter dem Phantasma einer “anderen” EU nachzulaufen, oder eine realpolitische Perspektive ins Auge zu fassen: Den Austritt aus dieser Union der Konzerne und Generäle. weiterlesen

Mit der demokratiepolitischen Farce in Irland ist das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrag ein großes Stück näher gerückt. Damit stehen gerade jene, die bislang an die Reformierbarkeit der EU geglaubt haben, vor der Wahl: entweder weiter dem Phantasma einer “anderen” EU nachzulaufen, oder eine realpolitische Perspektive ins Auge zu fassen: Den Austritt aus dieser Union der Konzerne und Generäle.

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5. Oktober 2009:

Europa hofft auf Vaclav Klaus


(Foto "Wiener Zeitung" / 5. Okt.2009)

Lieber Präsident!

Bitte halten Sie bis zu den Wahlen in England durch und verhindern Sie damit vielleicht die undemokratische EU-Verfassung. mehr - Petition unterschreiben

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5. Oktober 209:
AKTUELL. Die Finanzmarktkrise werden die so genannten "Kleinen" bezahlen können. Dazu ein Artikel über Hintergründe der Wirtschaftordnung der Europäischen Union:

Das Unrecht der internationalen Wirtschaft

Die Politik der Welthandelsorganisation hat das Sozialdumping ermöglicht

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

zf. Die Kapitalverkehrsfreiheit aus der Sicht des Rechts: ein Unrechtssystem, das nicht nur jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, sondern die Grundprinzipien demokratischer, rechtsstaatlicher und freier Gemeinwesen zerstört. Die weltweite Kapitalverkehrsfreiheit entmachtet Staaten, entbindet die Wirtschaft ihrer ethischen Verpflichtungen und führt zwangsweise zu Krisen, wie wir sie heute haben. Gerade diese Kapitalverkehrsfreiheit, die vor allem auf Drängen der mächtigen Staaten über die EU und die WTO eingeführt wurde, scheint heute, da es auf Grund der Finanzkrise in allen Staatshaushalten an Kapital fehlt, zum Stolperstein der eigenen Machtpolitik zu werden. Doch anstatt über die eigenen Fehler nachzudenken und notwendige Korrekturen in den betroffenen Ländern einzuleiten, versucht gerade Deutschland, auf kleinere Staaten wie die Schweiz und Luxemburg, die die Krise offensichtlich viel besser bewältigen, loszugehen. Im folgenden werden die Zusammenhänge zwischen der Finanzkrise und der Kapitalverkehrsfreiheit ausführlich dargelegt.

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Dazu passend: Währungsunion und Weltwirtschaft (Festschrift für Wilhelm Hankel) hier

Kritik an der EU - hier

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4. Oktober 2009:

Iren sagen "Ja" zum Lissabon-Vertrag

Die irische Propaganda und Desinformation hat gesiegt: Im zweiten Anlauf haben die Iren sich offenbar mit deutlicher Mehrheit für den EU-Reformvertrag entschieden.

Das darf aber nicht das Ende von Demokratie, Freiheit und Gleichheit der Menschen in Europa sein!

Der Vertrag von Lissabon ist eine den Bevölkerungen aufgezwungende Verfassung. Die übertragenen grenzenlos weiten Ermächtigungen und Befugnisse sind von den nationalen Parlamentariern nicht mehr voraussehbar. Diese unüberschaubare EU-Politik können Sie daher nicht mehr verantworten.

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3. Oktober 2009:

Der Europäische Gerichtshof schafft die „soziale Marktwirtschaft“ ab

Durch die Urteile des EuGH wird entgegen den Verträgen das Herkunftslandprinzip von der EU vorgeschrieben.

Die Durchsetzung der neoliberalen Grundfreiheiten des Binnenmarkts gegenüber sozialer Grundrechte und sozialer Schutzstandards für ArbeitnehmerInnen sind das Leitprinzip.

Im Cartesio-Urteil stehe deshalb in einer Linie mit den Urteilen Laval, Viking Line, Rüffert und Luxemburg und verschärfe die neoliberale Schieflage der Europäischen Union:

„Der Staat ist der Hüter der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung. Der Wettbewerb braucht Augenmaß und soziale Verantwortung. Das sind die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Sie gelten bei uns, aber das reicht nicht. Diese Prinzipien müssen weltweit beachtet werden. Erst das wird die Welt aus dieser Krise führen. Die Welt ist dabei, diese Lektion zu lernen.

Und das ist die Chance, die in dieser Krise steckt, die Chance für internationale Regeln, die sich an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft orientieren. Ich werde nicht locker lassen, bis wir solche Regeln erreicht haben.“ So redete Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Neujahrsansprache. Schaut man auf die Entwicklung in der Europäischen Union, wird jedoch die soziale Marktwirtschaft mehr und mehr abgebaut. Vorreiter ist dabei der Europäische Gerichtshof (EuGH). Wir haben auf den NachDenkSeiten schon mehrfach kritisiert, wie dieses Gericht nationale Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten den wirtschaftsliberalen Verträgen der Europäischen Union unterordnet und soziale Standards aushebelt. Christine Wicht schildert dies am Beispiel des jüngsten Urteils über die Sitzverlagerung des ungarischen Unternehmens Cartesio nach Italien.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 18. Dezember 2008 im Fall des ungarischen Unternehmens Cartesio, das seinen Firmensitz nach Italien verlegen und zugleich den ungarischen Rechtsstatus aufrechterhalten wollte, war von Unternehmen mit Spannung erwartet worden. Das ungarische Handelsregistergericht wies diesen Antrag mit der Begründung zurück, dass das ungarische Recht ungarischen Gesellschaften nicht erlaube, ihren operativen Geschäftssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen. Cartesio müsse zunächst in Ungarn aufgelöst und anschließend nach italienischem Recht neu gegründet werden. Cartesio legte unter Hinweis auf Art. 43, 48 EG-Vertrag (Niederlassungsfreiheit) Berufung beim Regionalgericht ein und regte eine Vorlage zum EuGH an. Das Berufungsgericht kam der Anregung nach, worauf sich der Europäische Gerichtshof mit der Angelegenheit befasste und im Dezember ein Urteil sprach.

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Irische Argumente gegen den Vertrag von Lissabon

Karl Albrecht Schachtschneider

  1. Wiederholung der Volksabstimmung über denselben Vertrag

a) Vertragsablehnung des Iren

Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 ersetzt den durch Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004. Der Staatspräsident Frankreichs und die Regierung der Niederlande haben keine erneute Volksabstimmung eingeleitet und mißachten damit die ablehnenden Voten ihrer Völker. Der Vertrag von Lissabon unterscheidet sich nur marginal von dem Verfassungsvertrag. Er ändert den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der nunmehr Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißen soll. Der Vertrag von Lissabon spricht nicht mehr von einer „Verfassung für Europa“, obwohl er eine solche Verfassung bleibt, er schreibt nicht mehr Symbole der Union fest, wie die Hymne, die Flagge, den Euro, obwohl die Symbole praktiziert werden, und er versteckt den Vorrang des Unionsrechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten in der 17. Erklärung, obwohl dieser Vorrang ständige Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union ist. weiterlesen

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Irische Argumente gegen den Vertrag von Lissabon

Kurzfassung

Dublin, 21. September 2009
von Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider

I. Wiederholung der Volksabstimmung über denselben Vertrag

1. Vertragsablehnung des Iren

Der Vertrag von Lissabon unterscheidet sich nur marginal von dem Verfassungsvertrag. Er spricht nicht mehr von einer „Verfassung für Europa“, obwohl er eine solche Verfassung bleibt, er schreibt nicht mehr Symbole der Union fest, wie die Hymne, die Flagge, den Euro, obwohl die Symbole praktiziert werden, und er versteckt den Vorrang des Unionsrechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten in der 17. Erklärung, obwohl dieser Vorrang ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist.

Das Irische Volk hat den Vertrag in der Volksabstimmung vom 12. Juni 2008 abgelehnt. Damit ist der Vertrag gescheitert. In Deutschland mußte vor der Ratifikation das Bundesverfassungsgericht über Verfassungsklagen von mir und anderen entscheiden. Es hat die Zustimmung des Parlaments in Deutschland (Bundestag und Bundesrat) zum Vertrag von Lissabon nur „nach Maßgabe der Gründe“ des Urteils vom 30. Juni 2009 akzeptiert. Der Vertrag ist durch die Vorbehalte des deutschen Urteils wesentlich verändert.

Der erneute Volksentscheid über den Vertrag von Lissabon ist rechtswidrig, weil eine Volksabstimmung nicht nur deshalb wiederholt werden darf, weil die Regierung auf Druck der Vertragspartner ihr Ergebnis nicht akzeptiert. Das Volk hat die Hoheit, anders formuliert: ist der Souverän, nicht die Regierung, nicht das Parlament. Alle freiheitlich und rechtlich gesinnten Menschen in Europa sind entsetzt, daß Irland zu einer Wiederholung der Abstimmung gezwungen wird. Schon deswegen sollten alle Iren mit No stimmen. weiterlesen

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Hallo Jürgen morgen soll der EU-Reformvertrag durch den BP Horst Köhler abgesegnet werden. Wie siehst du diese Entwicklung?

Jürgen Elsässer:

Ein gewaltiger Schritt hin zur Auflösung der Nationalstaaten in einem undemokratischen Imperium: dem Heiligen Römischen Reich europäischer Nation.

Jürgen Elsässer:

Vaclav Klaus, der tschechische Präsident, hat gesagt, er unterschreibt den L-V nicht, auch wenn die Iren Ja sagen sollten. Es wird also nicht unmittelbar juristisch brenzlig, aber durchaus politisch – siehe oben.

weiterlesen

 

 

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21. September 2009:

Verfassungsbeschwerde 18-09-09

Neue Verfassungsbeschwerde

Pressemitteilung

Angesichts der fahrlässig oberflächlichen Behandlung der Lissabon Begleitgesetze im Deutschen Bundestag hat Prof. Dr. Dr. Dieter Spethmann nach sorgfältigem Abwägen mit heutigem Datum gegen das Zustimmungsgesetz zum Lissabon Vertrag sowie sämtliche Begleitgesetze Verfassungsbeschwerde erhoben.

Er wendet sich zum einen gegen die unzureichende gesetzliche  Ausgestaltung  der Integrationsverantwortung des Bundestages. Zum anderen wehrt er sich gegen jedwede Ratifizierung des Lissabon-Vertrags, die es unterlässt, im Wege eines völkerrechtlichen Vorbehalts die Geltung des BVerfG-Urteils vom 30.6.2009 gegenüber der EU sicherzustellen. Nur so könne auf Dauer die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung sichergestellt werden. weiterlesen

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Der irische Lissabon-Gegner und Vizepräsident der R. Sin Feín, Des Dalton erklärt im derStandard.at- Interview , warum er für ein zweites Nein kämpft:

Des Dalton: Die Ja-Kampagne versucht das Lissabon-Referendum als Abstimmung über eine Fortsetzung der EU-Mitgliedschaft darzustellen, was es natürlich nicht ist, weil die bisherigen Verträge in jedem Fall gültig bleiben. Den erhaltenen Subventionen stehen aber die Kosten des Beitritts für Irland gegenüber, zum Beispiel die Zerstörung der irischen Fischerei und die Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Tausende Bauern haben seit dem Beitritt 1973 ihr Land verloren. Wenn man über die Nutzen redet, muss man auch die negativen Konsequenzen erwähnen.

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Informationsblog

Auf dieser Netzseite wird versucht, die einzelnen EU-Themenbereiche näher zu beleuchten. Jeder ist eingeladen mitzumachen und Kommentare dazu zu schreiben.

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Information in englischer Sprache über die undemokratische Vertragsentwicklung der Europäischen Union:

STOP THE "LISBON-TREATY"

von Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

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Dieser Aufsatz vom Staatsrechtslehrer Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ist unbedingt zum empfehlen:

Expertise zum
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 30. Juni 2009 zum Vertrag von Lissabon

von Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

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FLUGBLATT zur Lage der Iren vor der Volksabstimmung über den EU-Vertrag von Lissabon: SEITE 1 + 2

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Der Lissabon-Vertrag – ein Trojanisches Pferd

von Dr. Titine Kriesi und Gisbert Otto

In ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 über den Lissabonner Vertrag weisen die höchsten deutschen Richter auf das strukturelle Demokratiedefizit des Vertrages hin, aber auch darauf, dass Deutschland seine Souveränität nicht preisgeben dürfe. Zugleich widersprechen sich die Richter, denn sie sagen, dass eine solche Preisgabe im Vertrag von Lissabon nicht enthalten sei. Tatsächlich wird im Widerspruch zum Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue Verfassung geschaffen. Dafür müsste jedoch das deutsche Volk gefragt werden, denn eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG). Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel wäre eine Ablehnung des Lissabonner Vertrages die logische Konsequenz gewesen. Leider fehlte dem Gericht die nötige Unabhängigkeit, sich dem politischen Projekt «EU» in seiner derzeitigen verfassungswidrigen Gestalt entgegenzustellen – doch mit welch furchtbaren Konsequenzen: So schreibt sich die EU im Vertrag von Lissabon sogar ein Recht zum Krieg zu! Einer der wenigen, die sich erlauben und sich verpflichtet fühlen, den wahren Inhalt des Lissaboner Vertrages mit seinen verheerenden Folgen für das tagtägliche Leben der Bürger aufzuzeigen, ist der Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Die Ablehnung des Vertrages von Lissabon, die das Bundesverfassungsgericht hätte aussprechen müssen, begründet er auf dem Boden von Recht und Wahrheit. Einige der wichtigsten Kritikpunkte werden im folgenden dargestellt. weiterlesen

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Der Vortrag von Prof. Schachtschneider am 10. September in Wien :

Der "Lissabon-Vertrag" vor der Entscheidung in Irland

 

 

 

 

 

 

Rede von Des Dalton, Vizepräsident von Republican Sinn Féin , zur Abstimmung über den Lissabon-Vertrag/EU-Verfassung, gehalten am 8. September 2009 in Wien (Österreich): hier

Karl . Albrecht Schachtschneider is coming to Ireland to support the campaign for a No Vote at the invitation of Republican Sinn Féin. He will address a pub lic meeting in Wynn's Hotel, Middle Abbey St Dublin, on Monday September 21 at 7.30pm and in the Imperial Hotel, Eyre Square Galway on Tuesday September 22 at 8.00pm.

Prof. Schachtschneider wird in Dublin (Irland) zweimal über die Lage der Iren vor der entscheidenden Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon referieren: Am 21. 9. 2009 um 19.30 im Imperial Hotel und am 22. 9. 2009 um 20.00 Uhr im Eyre Square Galway. Nähere Auskünfte an:
irish-solidarity@gmx.net

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Interview mit Univ. Prof. Schachtschneider mit Des Dalton in Wien

 

Fotos von der Veranstaltung "Lissabon-Vertrag vor der Entscheidung in Irland"

am 8. Sept. 2009 im Kolpinghaus Alsergrund:

 

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EFTA als Alternative zum EU-Reformvertrag

Die Europäische Freihandelszone EFTA wurde in den sechziger Jahren gegründet, um Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, eine Zunahme der Produktivität, Finanzstabilität und eine konstante Verbesserung des Lebensstandards zu erzielen.Erreicht werden sollte dies durch den Abbau von Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Heute gibt es vier verbleibende Mitgliedsstaaten: die Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein; die anderen Länder sind der EU beigetreten. weiterlesen

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16. September 2009:
Solidaritätsmahnwache für die Iren vor dem Wiener Parlament.
Wien-Konkret berichtet:

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15. Sept. 2009:

"Demokratie" a´la EU: Die Bevölkerung hat solange abzustimmen, bis das von den Eliten gewünschte Ergebnis rauskommt. Niemand kennt das besser als die Menschen Irland, die auch über den Nizza-Vertrag zwei Mal abstimmen mussten. Jetzt wiederholt sich diese undemokratische Vorgehensweise beim Lissabon-Vertrag. Univ. Prof. Schachtschneider, Ordinarius für Öffentlichen Recht aus Nürnberg, der die Verfassungsbeschwerden in Deutschland und in Österreich verfasste, referierte anläßlich einer Veranstaltung in Wien mit dem Thema: "'Der "Lissabon-Vertrag" vor der Entscheidung in Irland":

 

Auszüge der Rede von Prof. Schachtschneider:

Irland anerkennt die Familie als natürliche und grundlegende Grundeinheit der Gesellschaft und als eine moralische Einrichtung mit unveräußerlichen unverjährbaren Rechten vor und über allen positiven Gesetzen. Also religiös, ja, von Gott eingesetzt. Die Ehe, also hat einen religiösen Status. Der Staat garantiert den Schutz der Familie, ihren Aufbau, ihr Ansehen als notwendige Grundlage der sozialen Ordnung als unentbehrlich für dass Wohl von Volk und Staat.

Der Staat anerkennt insbesondere, dass die Frau dem Staat ihr Leben in der häuslichen Gemeinschaft eine Stütze verleiht, ohne die das allgemeine Wohl nicht erlangt werden kann und wird sich darum auch bemühen, sicherzustellen, dass Mütter nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, zum Schaden ihrer häuslichen Pflichten Arbeit aufzunehmen.

Der Staat verpflichtet sich, die Institution der Ehe, auf die sich die Familie gründet, mit besonderer Sorgfalt zu bewahren und sie vor Angriffen zu beschützen. Es kommt noch dazu wenn man geschieden ist, also im Ausland geschieden ist, in Irland nur heiraten kann, wenn der geschiedene Partner im Ausland gestorben ist.
Das ist die irische Verfassung und ich finde, die Iren bestimmen ihre Verfassung ganz alleine.

Aber eins ist doch völlig klar, dass das ganze europäische Recht, das kann ich jetzt nicht im einzelnen vortragen, das ganze Sozialrecht, nur eins im Sinn hat, die Frauen zur Arbeit zu zwingen, ja, mit toller Ideologie.

Weil man dann nämlich zwei Arbeiter hat, einer der normalerweise träge arbeitet, nämlich die Männer und eine die bienenfleissig arbeitet, nämlich die Frauen, wenn man zwei hat für den gleichen Lohn.

Denn das Einkommen von Mann und Frau heutzutage reicht gerade mal aus, um eine kleine Familie zu ernähren.

Entgegen den Menschenrechten, wo in allen Menschenrechten steht, dass die Entlohnung so sein muss, dass der Arbeitnehmer, damit ist der Mann damals gemeint gewesen, gilt heute noch, sich und seine Familie angemessen ernähren kann und erhalten kann. Die Löhne sind heute schlicht und einfach für die meisten Menschen menschenrechtswidrig. In Thüringen in Deutschland bekommen 61% der Beschäftigten zusätzlich Hartz IV, also Sozialhilfeleistungen.

Ganz kurz noch: die Steuerregelung ist eigentlich so, da soll ja den Iren vorbehalten sein ihre Zuständigkeit, das sagt überhaupt nichts.

Die Union kann sich mit Eigenmitteln ausstatten und neue Formen der Eigenmittel erfinden, hier muss Irland auch zustimmen, das geht nur einstimmig, das ist damit gemeint, dass Irland die Steuerhoheit behält, das ist nichts.

Ich will jetzt nicht gross eingehen auf die militärische Neutralität, die steht ohnehin in den Verträgen drin, auch für Österreich. Das ist im einzelnen prekär, das im einzelnen vorzutragen ist jetzt ein bisschen problematisch, aber im Grossen und Ganzen besteht auch nach dem Vertrag von Lissabon die Neutralität im militärischen Bereich, soweit die überhaupt noch lebbar ist.

Ich will das aus Zeitgründen nicht vertiefen im Augenblick, also es wird den Iren nichts zugestanden, gar nichts, es ist reine Augenwischerei.

Und die Kommissionsfrage, dass auch Irland einen Kommissar haben muss, wie jeder Mitgliedsstaat, ist in diesem Text überhaupt nicht drin. Das ist ein Nebenbeschluss, dessen Rechtsstatus mehr als fragwürdig ist. Man sagt ja, die staats- und Regierungschefs können sowieso eine neue Zahl von Kommisssionsnamen bestimmen. Zweifelhaft, und darunter könnte man das subsummieren,

Ein Videoausschnitt der Rede von Des Dalton am 8. Sept. 2009 in Wien:

 

 

 

 

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13. Sept. 2009:

 

In der "Wiener Zeitung" vom 9. September 2009 kann man lesen:


Gentechnik: EU lenkt ein
Landwirtschaftsminister Berlakovich freut sich über die Aussage von Kommissionspräsident José Manuel Barroso: "Man solle den Nationalstaaten die Freiheit der Entscheidung lassen, ob sie in ihrem Hoheitsgebiet gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen möchten oder nicht".

Aber: Barroso macht in seinem Arbeitsprogramm aber klar, das er nicht grundsätzlich von der Zulassung von Genmais und Co. abrücken will, und kündigt ein einheitliches Zulassungsverfahren auf wissenschaftlicher Grundlage an, um GVO für den Import sowie als Futter- und Lebensmittel weiter in den Verkehr bringen zu können. Ausserdem wird kein Wort über die Tatsache verloren, dass jährlich fast schon 600 000 Tonnen (!) Gen-Soja verfüttert werden und wir über das "Wiener Schnitzel" oder andere Produkte den "Genfraß" schon längst konsumieren (müssen).

Auch wenn sich alle einig sind, dass man in Österreich des Gentech-Verbot aufrechterhalten wird, muss man dieses Vorhaben auch gesetzlich absichern. Es muss das Zustimmungsgesetz zum Beitritt Österreich zur EU derart abgeändert werden, dass Österreich sich nur in die EU integrieren möchte, unter der Voraussetzung kein GMO-Saatgut verwenden zu müssen. Dasselbe sollte in Bezug auf andere wichtige Prinzipien und Bausteine der Bundesverfassung geschehen. (Neutralität, Rechtstaat, Bundesstaat, Sozialstaat, Demokratie)

Kürzlich wurde mit knapper Mehrheit in einer Abstimmung der EU-Kommission für die Beibehaltung des österreichischen (und ungarischen) Anbauverbots einer Gensorte entschieden. Aber es ist überhaupt nicht sicher, ob die nächste Abstimmung nicht anders ausfällt (Chronologie der Ereignisse).

Was würde aber passieren, wenn ein Landwirt seine "EU-Grundfreiheiten" gerichtlich durchsetzen will und den Instanzenweg geht? Der Europäische Gerichtshof hat das in den EU-Verträgen stehende "Bestimmungslandsprinzip" schon längst in ein "Herkunftslandprinzip" umgewandelt. Das heißt, dass beispielsweise ein Ware, die in Spanien erlaubt ist, auch in Österreich in den Regalen stehen muss. Gilt das nicht auch für GMO-Saatgut? Der EuGH würde sicher dem Kläger Recht geben und Österreichs Anbauverbot würde kippen.

Die ESFA hat ja die Genmaissorte MON 810 schon als unbedenklich eingestuft...

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Das Bundesverfassungsgericht benutzte in seinem Urteil schöne Worte und formulierte schöne Texte. Es forderte ein neues Begleitgesetz. Das ist inzwischen durch und in der Praxis geht der Weg zum EU-Staat "Vereinigte Staaten von Europa weiter". Das will man nicht zugeben, weil man dann die Bevölkerungen fragen müsste.
Wie lange will man leugnen, dass die EU längst ein Bundesstaat ist?

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) übte im Bundesrat ungewöhnlich massive Kritik am Karlsruher Lissabon- Urteil. Die Gerichtsentscheidung sei «zu traditionell» und beruhe auf «überholtem Denken». «Das Europa der offenen Grenzen ist längst weiter», sagte Rüttgers. Er sprach sich für die Vereinten Staaten von Europa als politisches Ziel aus. Der ganze Artikel

RA Dr. Peter Gauweiler, der mit der von Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider verfassten Klage, das Urteil herbeiführte ist im Gegensatz zu dem Staatsrechtslehrer Schachtschneider sehr zufrieden mit dem Urteil, so in einem Radiointerview.

Mat könnte den Eindruck gewinnen, dass Dr. Gauweiler - der ja Prof. Schachtschneider seine eigene Klage nicht vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten ließ und Prof. Murswiek den Vorzug gab, aus welchen Gründen auch immer, für die undemokratische EU-Entwicklung gewonnen werden konnte.

Prof. Murswiek sprach wichtige Klagepunkte bei der mündlichen Verhandlung gar nicht an. Das Urteil wird hochgejubelt, obwohl der Europäische Gerichtshof mehr oder weniger im Maastricht-Urteil schon ähnlich Vorbehalte der Integration Deutschlands in die EU festhielt.

In der Praxis hat das Bundesverfassungsgericht nie eine "ausbrechenden Rechtsakt" feststellen können und eine Entscheidung des EuGH angegriffen.

Prof. Schachtschneider, der die Klage natürlich ohne Dr. Gauweiler verfasste und sie auch unter seinem Namen beim Bundesverfassungsgericht einreichte, bezeichnete es als sehr großen Fehler, dass er Dr. P. Gauweiler vertraute.

DIESES URTEIL IST "SCHALL UND RAUCH" UND RETTET NICHT DIE DEMOKRATIE, so Prof. Schachtschneider.

 

*

 

Gespräch mit Michael Vogt, Prof. Buchner und Karin J. Kolland: EU-Austritt- denn Freiheit ist dein Bürgerrecht.

Buchpräsentation

Medienpropaganda, Märchen
und Lügen

Klageschrift der FPÖ gegen den
Vertrag von Lissabon,
vom März 2010

Klage von Prof. Schachtschneider

Facebook:
EU-Austritt-Volksbegehren

Kapitel Verteidigungs
(Militär)hoheit

EU-Reformvertrag:
Das verschweigt die Regierung

EU Maßnahmen gegen Raucher


Stopp the Lisbon-Tready

Raucherbewegung

RAUS aus EURATOM startete Volksbegehren:Austritt aus Euroatom
Unterstützungserklärung zum
Herunterladen

***

Wie Östereich Mitglied der
Europäischen Union wurde:
Föhn
(Markus Wilhelm).
Mausefalle EU...

* * *

Univ. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider
Ordinarius für Öffentliches Recht :

Video: Pressekonferenz zur
Einbringung einer österreichischen Verfassungsklage gegen die
EU-Verträge von Lissabon
am 23.10.2008;
Autor der Verfassungsklage
Univ. Prof. Dr. Karl Schachtschneider. Dauer 21 Minuten; 120 MB

Mit freundlicher Genehmigung
vom Stadtmagazin Wien-konkret.at

* * *

Ein vereintes Europa muß der Verfassung der Menschheit des Menschen, der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit im Sinne des Weltrechtsprinzips des Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genügen. Es muß ein europäisches Europa sein.

Ein solches ist durch die Einheit des demokratischen, des rechtsstaatlichen, des sozialen und des nationalen Prinzips gekennzeichnet. Ein vereintes Europa kann um der Freiheit willen nur eine Republik der Republiken sein. Nur wirklich föderalisiert kann es dem demokratischen Prinzip genügen und dadurch Rechts- und Sozialstaatlichkeit wahren. Durch Verträge Rechtsverhältnisse unter den europäischen Nachbarn zu begründen ist um des Friedens willen Pflicht. Aber die Verträge müssen die Prinzipien des Rechts wahren, die uns die Aufklärung lehrt.

Die Europäische Union braucht neue Verträge. Die Besten der Völker, von den Menschen gewählt, nicht von der Parteienoligarchie entsandt, müssen ein Vertragswerk erarbeiten, dem jedes einzelne Volk zuzustimmen vermag, das ein Europa der Völker durch die Menschen und für die Menschen schafft, die in einem solchen Gemeinwesen Bürger seien können. >Prof.Dr.K.A. Schachtschneider

* * *

Das Fundament des Rechtsstaates ist die Würde des Menschen, die durch die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ihre Wirklichkeit findet.

Eine Gemeinschaft ist brüderlich, solidarisch, der Rechtsstaat folglich notwendig Sozialstaat. Die Republik ist die Staatsform von Menschen, die in Würde miteinander leben, also die Staatsform der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Notwendigkeit der Wirklichkeit von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ist der existentielle Staat (die Rechtsgemeinschaft), dessen Wissensbildung um der politischen Freiheit willen demokratisch sein muss.

Keinesfalls darf Österreich seine unabänderlichen Kernprinzipien der Freiheit verbunden mit Gleichheit und Brüderlichkeit und damit der Demokratie, des Rechtsstaates, des Sozialstaates und auch den Bundesstaates aufgeben.

Diese haben aber durch die Integration Österreichs in die Europäische Union ihre Substanz in einem Maße verloren, das mit den unabänderlichen Prinzipien Österreichs unvereinbar ist. Der Vertrag von Lissabon verstärkt diesen Verlust der Kernverfassung.

(Karl Albrecht Schachtschneider)

 

 Interview mit Prof. Schachtscheider

UNIV. PROF. DR. IUR. KARL ALBRECHT SCHACHTSCHNEIDER BEI DER PRESSEKONFERENZ IM PRESSECLUB CONCORDIA
Prof. Schachtschneider im Presseclub Concordia

"Freiheit in der Republik"

Am 23. Oktober 2008 wurde eine Verfassungsbeschwerde beim VfGH Österreichs eingereicht. mehr dazu

Eine DVD mit dem gesamten Programm rund um die Einreichung der Verfassungsklage erhältlich.

KLAGESCHRIFT
von Prof. K. A. Schachtschneider
(375 Seiten)

KURZFASSUNG DER KLAGESCHRIFT
"Verfassungswidrigkeit der Mitgliedschaft Österreichs in der EU" (36 Seiten)

ARGUMENTE - Verfassungswidrigkeit
(4 Seiten)

Wissenschaftliche Arbeiten - auch zum download bereitgestellt - auf der Homepage der Uni-Erlangen/Prof. Schachtschneider.

Videostream: PHOENIX Runde vom 01.07.2008 "EU in der Krise - Ist Europa noch zu retten?" - Gaby Dietzen diskutiert mit Prof. Hans Herbert von Arnim (Hochschule Speyer, EU-Kritiker), Prof. Wichard Woyke (Politikwissenschaftler, Universität Münster) und Prof. Karl Albrecht Schachtschneider (Universität Erlangen-Nürnberg).
VIDEO
ansehen

Neues Interview
mit Univ. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider.
Ordinarius für Öffentliches Recht.

Vortrag mit anschließender Diskussion in Salzburg am 27. März 2007

"Was die EU-Verfassung für jeden Einzelnen bedeutet" DVD oder CD kann man für 10 Euro incl. Porto bei der Redaktion bestellen.
Tel.: 0650/7362200
Der Vortrag aufgeteilt mit Diskussion
1/2/3/4/5/6/7/8/9/10/11/12/13 / 14 /15 /16 / 17

Univ. Prof. Dr. K. A. Schachtschneider

Viele Infos hier.

Schachtschneider: Der Lissabon- Vertrag ist in dreierlei Hinsicht ein Anschlag auf die Demokratie: Erstens werden die Volksabstimmungen gegen den EU-Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden von 2005 unterlaufen. Zweitens entmachtet der Vertrag den „Souverän“, das Volk, und zwar in allen Mitgliedstaaten.

Drittens, und das ist ein Ermächtigungsgesetz, ermächtigt der Unionsvertrag durch Artikel 48, Absatz 6 den Europäischen Rat im „vereinfachten Änderungsverfahren“ zur „Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen ... über die Arbeitsweise der EU“.

Karl Albrecht Schachtschneider ist Prof. em. für Öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissen-schaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg.

Die (unvollständige) Liste der von ihm in Karlsruhe eingereichten Klagen gibt nur einen bruchstückhaften Einblick seines entschlossenen Eintretens für das Grundgesetz wieder.
* Verfassungsbeschwerde gegen dasZustimmungsgesetz zum Vertrag über die Europäische Union
vom 7. Februar 1992 (1992/1993)


* Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1993 wegen der Altschuldenforderung gegen eine LPG i. L. (1994)


* Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. November 1994 wegen Enteignungsentschädigung (1995)


* Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1995 und 13. Februar 1996 wegen Altschuldenforderung gegen einen übernommenen VEB (1995, 1996)


* Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 1997 wegen Fondsausgleich (1997)


* Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs, Senat für Landwirtschaftssachen, vom 7. November 1997 wegen Unternehmensumwandlung (1997)


* mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty: Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Euro (1998)


* Verfassungsbeschwerde gegen § 4 des Transplantationsgesetzes (1998)


* im Auftrag von Peter Gauweiler: Verfassungsklage gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine
Verfassung für Europa (2005)

"Abstimmung der Ahnungslosen" in Deutschland - Frankreich hat es besser

 

"Ein Staat ohne Legitimation" von Prof. Schachtschneider

Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung

Das Maastricht-Urteil von 1993

Verlust der “existentiellen Staatlichkeit”

Wiederkehr der Todesstrafe?

Eigenartige Grundrechte
Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit

Wie geht es weiter mitEuropa?

Ein europäischer Großstaat kann nicht demokratisch sein

Verbund der Nationalbanken stattEZB


Die Sache des Volkes
Böblingen

Interview von Univ. Prof. Schachtschneider mit der Bürgerrechtsbewegung Solidarität (Büsö) u. hier

Interview mit Prof. Schachtschneider in der "Jungen Freiheit"

Der Bundestag hat den EU-Reformvertrag von Lissabon verabschiedet. Von 574 Abgeordneten votierten 514 für den Vertrag und 58 dagegen.

Für einen Eklat sorgte gegen Ende der Debatte der parteilose Abgeordnete Henry Nitzsche. Der aus der Unionsfraktion ausgeschlossene Politiker aus Sachsen verglich den EU-Vertrag mit dem vor 75 Jahren im Reichstag durchgepeitschten Ermächtigungsgesetz der Nazis. Er stiess damit auf lautstarke Empörung bei den Fraktionen.

Siehe "Strafanzeige wegen Hochverrat"

Jeder der mit diesen Vorgängen nicht einverstanden ist, soll ... MUSS ... jetzt was machen!

Man kann uns nicht 60 Jahren lang ein schlechtes Gewissen einreden wegen der Hitler-Diktatur und vorpredigen "Warum haben sie damals weggeschaut ... warum haben sie nichts dagegen gemacht?" und jetzt passiert genau das selbe.

Tut was ... schreibt euren Abgeordneten .. sagt ihnen, ihr seid nicht mir dem EU-Vertrag einverstanden. Stellt eine Anzeige wegen Landesverrat ... oder was immer ... wer jetzt nichts unternimmt, soll ja nicht später sagen: "Wie konnte das nur passieren?" Ihr seid es euren Kindern schuldig, jetzt ... sofort ... dieses Desaster zu verhindern! http://alles-schallundrauch.blogspot.com/

Besteht nicht eine Pflicht sich zu wehren, wenn die Souveränität eines Landes abgeschafft wird?

>Leserbrief vom 22. September 2007 «Gerechtigkeit ist immer Gerechtigkeit für den Schwächeren» (Ulrich Maurer)

"Diese Ermächtigungsklauseln lassen schon an schlimmere Zeiten denken"
Ein Interview mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider zum Lissabon-Vertrag von Telepolis (www.heise.de) Teil 1 , 2 , 3 und alle zusammen: hier

Älteres Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Älteres Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Interview mit
Prof. Schachtschneider
zum Vertrag über die Arbeitsweise der Union (VAU), auch
Reformvertrag oder auch Vertrag von Lissabon.

Vortrag in Salzburg Video

Der Reformvertrag auf Deutsch

Der Reformvertrag ist fast ident mit der Verfassung
für Europa, die abgelehnt wurde. Argumente dagegen>>hier

"Wenn man den Rand des Abgrundes
erreicht hat,
ist das einzige, was Sinn hat:
umzukehren" (Alwyn Rees)

Todesstrafe